Hessen
Erneut Ermittlungen wegen Gesängen zu „L’amour toujours“ – obwohl keine Strafbarkeit besteht?
Wieder hat ein Vorfall mit der Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu Ermittlungen geführt, diesmal im hessischen Friedrichsdorf-Burgholzhausen. Dabei erklärten mehrere Staatsanwaltschaften inzwischen, dass das Singen der Parole nicht strafbar ist.

Bei einem Volksfest in Friedrichsdorf-Burgholzhausen im Hochtaunuskreis in Hessen sollen mehrere Personen die inzwischen deutschlandweit bekannte Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zu Gigi D’Agostinos Party-Hit „L’amour toujours“ gesungen haben. Der Vorfall vom Freitag wurde auf Video festgehalten. Jetzt ermittelt die Polizei. Fraglich ist, ob die Ermittlungen überhaupt zielführend sind: Einige Staatsanwaltschaften halten die Gesänge für nicht strafbar.
So stellte etwa die Staatsanwaltschaft Augsburg Ermittlungen ein, nachdem auf einem Faschingsumzug im Februar in Landsberg mehrere Mitglieder der Landjugend Hohenfurch die betreffenden Zeilen gesungen hatten. Der Sachverhalt begründet nicht den Tatbestand einer Volksverhetzung, die in solchen Fällen untersucht wird, und sei mithin nicht strafbar. „Grundsätzlich steht eine Strafbarkeit bei derartigen Parolen zwar immer im Raum“, erklärte die Augsburger Staatsanwältin Melanie Ostermeier gegenüber der Bild.
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Ein ähnlicher Fall beschäftigte auch die Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, die im Oktober 2023 Ermittlungen gegen vier Personen aufnahm, die diese Zeilen in einer Diskothek gesungen hatten. Wie eine Sprecherin Ende Juni dem Spiegel mitteilte, wurden die Ermittlungen eingestellt, da die Behörde keine strafbare Handlung feststellen konnte. Die Äußerungen seien laut geltender Rechtsprechung durch die Meinungsfreiheit gedeckt und stellten somit keine Volksverhetzung gemäß Paragraf 130 des Strafgesetzbuches dar.
Eine strafbare Handlung könne nur angenommen werden, wenn eine Verbindung zum Rechtsextremismus oder zur Gewaltbereitschaft festzustellen sei. Dies wäre der Fall, wenn bestimmte Indikatoren wie einschlägige Kleidung, die Verwendung nationalsozialistischer Symbole oder fremdenfeindliche Äußerungen in besonders sensiblen Kontexten, wie etwa vor Flüchtlingsunterkünften, vorliegen. Seitdem wurden die Gesänge zu „L’Amour toujours“ mehrfach angestimmt – meist im Kontext von Dorffesten und nicht unmittelbar in einem migrantischen Umfeld.
Ende August stellte auch die Staatsanwaltschaft Hannover die Ermittlungen wegen eines Vorfalls auf dem Schützenfest in Kleinburgwedel, Mitte Mai, ein. Auch dort war es zu den Gesängen gekommen – die laut der Staatsanwaltschaft jedoch nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Eine Sprecherin erklärte, dass solche Parolen grundsätzlich strafbar sein könnten, jedoch sei im konkreten Fall das Singen dieser Parolen „nicht geeignet gewesen, den Straftatbestand der Volksverhetzung zu erfüllen.“
Sie fügte hinzu, dass „das alleinige Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Ausländern an sich noch keinen Angriff auf die Menschenwürde darstellt.“ Für eine Strafverfolgung wäre eine „gesteigerte Feindseligkeit oder eine schwerwiegende Missachtung gegenüber einem Teil der Bevölkerung“ erforderlich gewesen, was in diesem Fall nicht vorlag. Die Staatsanwaltschaften orientieren sich damit an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010. Demnach verletzt der Ausruf „Ausländer raus“ die Menschenwürde nur dann, wenn zusätzliche Umstände vorliegen.
Nachdem bereits im Oktober und November des vergangenen Jahres einige Videos mit den Gesängen aufgetaucht waren, entbrannte die Debatte im Mai erneut. Am Pfingstwochenende sollen junge Erwachsene auf einer Strandparty die Zeilen angestimmt haben – mit weitreichenden Folgen für die Beteiligten (Apollo News berichtete). Sogar Bundeskanzler Scholz kommentierte die Angelegenheit.
Es geht nicht um Strafbarkeit. Es geht schlicht und einfach um Einschüchterung. Die Instrumente hierzu wie Hausdurchsuchung, Gefährderansprache, Kontokündigung, Sperrung in den sozialen Medien oder eben strafrechtliche Ermittlungen ohne realistische Grundlage sind inzwischen hinlänglich bekannt.
Richtig, es ist die „Politik der kleinen Nadelstiche“ gegen Kritiker der hiesigen Migrationspolitik.
Umgekehrt aber ebenso. Wenn niemand mehr den Mund aufmachen würde gegen die teilweise ungesetzlichen Zustände, die hier mittlerweile herrschen, hätten alle Befürworter des grenzenlosen Staates endgültig gewonnen.
Und auch diese Instrumente sich ab, wenn sie für allerlei lächerliche Themen herhalten müssen.
In diesem Fall gilt tatsächlich: der Staat delegitimiert sich selbst, denn jeder funktionierende Staat lebt vom Vertrauen in und Respekt vor den staatlichen Institutionen
Meint Klabautermann „Und auch diese Instrumente nutzen sich ab, wenn sie für allerlei lächerliche Themen herhalten müssen.“
Dann macht es Sinn!
Genau. Zumal die spätere Einstellung des Verfahrens dann nicht mehr in den Medien gemeldet wird.
Exakt!
bestens erklärt, ganz meine Meinung !
Nein, es geht um noch mehr, als nur Einschüchterung, sondern darum an die Daten zu kommen. Das alles hier ist noch der Vorlauf für die vollständige NWO-Diktatur, in welcher all jene, die auf solchen Listen stehen, „weg“ müssen (dauerhaft). Dafür braucht es aber zuerst die Listen mit den Feinden des Neo-Marxismus / der Kleptokratie / der Oligarchie.
Und wenn Hunderte in Deutschland auf einer Demo ein Kalifat fordern, unter nimmt die Polizei da auch etwas? 🤔🤔
Ja, Gebetsteppisch ausrollen.
Es waren nicht hunderte, sondern tausende, und werden immer mehr. Dieses Land ist nicht DDR 2. sondern Nordkorea 2.0
Ja, die Forderer schützen und Gegner festnehmen. Die Polizei als Nanny für die Kalifatler.
Ist ein regionales Ereignis, dazu muss kein Scholz oder Steinmeier, kein ÖRR Stellung beziehen oder Haltung zeigen.
Wenn es nicht Strafbar ist ,dann frage ich mich warum dann Ermittelt wird .Hat der Staatsanwalt nichts wichtigeres zu tun ????
Was passiert hier in Deutschland?
Konstruktive Kritik am Staat darf es nicht geben!
Aber,einige haben die Ampel ja gewählt…
„Konstruktive Kritik“ ist an dieser Grölerei nun wirklich nix. Es ist pubertätes Gehabe, und ein schwacher Staat, der meint, da ein Exempel statuieren zu müssen.
Grundsätzlich ging ich von der allgemeinen politischen Situation in diesem Land aus…😉
Das Zauberwort heißt halt „Kontext“.
StGB §344, Verfolgung Unschuldiger?
Könnte übel ausgehen für die beteiligten Beamten, falls der Rechtsstaat zurückkehrt.
Falls….
Wir wandern aus.
Oder ist die Staatsanwaltschaft ,zum Teil, eventuell politisch nicht neutral Fragen über Fragen
Ein entfernter Verwandter ist in den fünfziger Jahren ins Zuchthaus gewandert, da er Walter Ulbricht als Spitzbart bezeichnete. Ähnlichkeiten zu Heute sollte jeder erkennen.
Am 17. Juni 1953 skandierten die Demonstranten vor Ulbrichts Regierungssitz: „Spitzbart, Bauch und Brille, sind nicht des Volkes Wille“!
Der sprachlich ungelenke Tweet eines völlig unbedeutenden Hinweisgebers, vulgo Denunzianten, hätte früher niemanden interessiert. Heute wird „im besten Deutschland aller Zeiten“ eine lächerliche Staatsaffäre aus so etwas gemacht.
Nach meiner Meinung geht es nicht um Strafbarkeit, sondern um klare Einschüchterung der Bürger. Genauso wie die ganzen Meldestellen, die nur zu einem Zweck installiert wurden.
Nicht nur Staatsanwaltschaften sahen keine Strafbarkeit. Das Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluss vom 04.02.2010 entschieden, dass es eine zulässige freie Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) ist. Ich kann da nur den Versuch einer Einschüchterung erkennen und frag mich, ob Polizei und Staatsanwaltschaften nicht besseres zu tun haben.
Ist eine zulässige Meinungsäußerung, ja. Aber eine ziemlich widerliche, und das sollte man bei aller berechtigter Empörung nicht vergessen. Mir ist jeder Ausländer, der legal herkommt, hier arbeitet, die Gesetze achtet und sich einbringt, willkommen.
So ein Gegröle bringt mit Sicherheit keine sinnvolle Migrationspolitik.
Ja eine widerliche Meinungsäußerung,
Ja und ?!
Darum geht es doch gar nicht mehr,
der Staat versucht ganz offensichtlich Meinungsäußerungen (nicht alle, sondern nur die, die er nicht mag) zu unterdrücken.
Das ist inakzeptabel und wäre in einem Rechtsstaat nicht möglich.
„Sie verbieten nicht die Hassrede, sondern die Rede, die sie hassen“
Elon Musk zur EU
Warum regen Sie sich so auf? Eine weisungsgebundene Staatsanwaltschaft verfolgt auf der einen Seite Unsinn, bis das Verfahren zum x-ten Male eingestellt wird, weil, ja, Rechtsstaat! Der Staat der Exekutive ist halt ein Moloch, war er schon immer. Und die Rechte jault und hüpft zum x-ten Mal über das Stöcken, das man ihr hinhält.
Und man sollte auch bei AN Unsinn und Widerwärtigkeiten als solche benennen, gerade da.
Genau das ist kein Rechtsstaat!
Ich verstehe überhaupt nicht, warum hier alle so einen naiven Blick auf den Staat haben und plötzlich ihre Vertrauensseligkeit enttäuscht sehen. Die Exekutive wird immer ihre Grenzen austesten, das war in den 70er-Jahren ggü. allem, was nur ein bisschen links war, so (rede jetzt nicht von der RAF), jetzt ggü. allen, was nur ein bisschen rechts ist. Ich finde das Vorgehen ja auch nicht richtig, aber das heißt ja nicht, dass ich Unsinn als solchen nicht kritisieren darf. Hier gibt es nur Schwarz oder Weiß.
Braunmüller ???? –
ROTMÜLLER WÄRE SICHER BESSER ?!!! 🤔
Wenn man Ihre Statements
hier liest, weiß ich, warum
mir alle dunkelrot-rot-grün
Behafteten zutiefst zuwider
und verhasst sind.
Leute wie Sie, waren sicher
noch nie in ihrem Leben, auf
einer regierungskritischen
Demonstration ?!
Und durften sich dort das
faschistische Geplärre staat-
lich alimentierter ,,Antifa-
Kohorten“, gegenüber Anders-
denkenden, reinziehen ?!
Sie, Braunmüller, haben eine
mehr als suspekte Denkweise !
Der typische denkfaule und klischeebehaftete Unsinn. Wenn man im AN-Kommentarbereich den Leuten keinen Honig ums Maul schmiert, dann muss man ein Linker oder gar Antifa sein. Bin ich aber ganz und gar nicht.
Für einen Sozen vom linken Flügel der SPD ist auch alles andere rechts, was gerade nicht seiner Meinung entspricht. Für Sie ist halt alles links und dunkelrot, was nicht Ihrer Meinung entspricht.
Mein Gott. Kommen Sie runter.
Mich erschreckt es zunehmend, wie sehr sich Staatsanwälte und Richter in die Aktionen der Regierung zur Einschüchterung der Bevölkerung einbinden lassen. Eine unabhängige Justiz, die sich allein dem Recht verpflichtet fühlt, dürfte solche Ermittlungen gar nicht erst aufnehmen.
Staatsanwälte sind jedenfalls weisungsgebunden durch das jeweilige Landesjustizministerium!
Und gehören daher nicht zur Justiz.
Klare Einschüchterung der Bürger, wenn doch im Nachbarort in einer Wohnstraße, ein neues „Geflüchteten-Heim“ seine Willkomenstore demnächst öffnen wird.
Ein weiteres Beispiel, wie Prioritäten in diesem Staat inzwischen verschoben sind und man mit Kanonen auf Spatzen schießt, während man die realen Probleme kleinredet. Dieser Staat hat fertig, wenn er so weiter macht. DSA, Denunziation von nicht strafbarem, offene Zensur von Dingen, die einem nicht passen, sind alles Anzeichen, die einen stutzig machen und sehr gefährlich sind.
Warten wir mal ab wenn „die Anderen“ mal die Regierung bilden sollten. Bin mal gespannt über was sich dann alles aufgeregt wird, was kaum eine Bedeutung hat. Könnte sein das dann genau die Dinge gefordert werden, über die man sich jetzt so aufregt. Z.B. mehr Meinungsfreiheit oder weniger Staat usw.
Das Ganze geht nur um Einschüchterung und das Berauschen an der eigenen Macht. Kleine Menschen brauchen das wie andere die Luft zum Atmen. Potenzielle Suchtgefahr
Im Dritten Reich + in der DDR gab es staatlich verordnete Denunziation. Und heute?
Bei totalitären Regierungen immer das Gleiche…
Da hat ein halbes Festzelt gegrölt. Sowas muss man nicht denunzieren.
Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Pressefreiheit, Redefreiheit, Singfreiheit – alles im Rahmen des Grundgesetzes.
„Singe, wem Gesang gegeben, in dem deutschen Dichterwald! Das ist Freude, das ist Leben, wenn’s von allen Zweigen schallt. (Ludwig Uhland)
Man kann auch ziemlichen Schrott singen. Und diese Parole da ist bestimmt nicht aus dem deutschen Dichterwald, höchstens aus dem völkischen.
Ohwei – „völkisch“ geht ja gar nicht !
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Grundsätzlich kann man in D alles und jeden verklagen, auch Ermittlungsbehörden, sofern diese gegen geltendes Recht und Gesetz verstoßen.
Wenn Ermittlungsbehörden einschreiten, wohlwissentlich, dass es sich nicht um eine Strafbarkeit handelt, sind mehrere Straftatbestände erfüllt. Nötigung, Amtsmissbrauch etc. Über näheres kann ein Rechtsanwalt Auskunft geben.
Den Betroffenen ist anzuraten einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen und Anzeige zu erstatten.
Ist durch die ungerechtfertigten Ermittlungen gar mit persönlichen Nachteilen zu rechnen, kann auf Schadensersatz und mehr verklagt werden. Die Haftung muss dann der Staat übernehmen, mit Folgen für die Ermittler.
Das Land braucht eine Klagekultur. Klagen, sobald eigene Rechte verletzt werden. Nur so werden Willkürlichkeiten eingedämmt.
Jeder neue Tag und jede neue Aberwitzigkeit überzeugt mich davon, dass George Orwell ein Zeitgenosse war, der in die Vergangenheit zurückgekehrt ist, um die Menschen zu warnen. Das alles kann sich doch kein Mensch ausdenken.
1984 von Orwell ist Realität!
Die Polizei hat Ermittlungen aufgenommen – muß sie ja in dem Fall, weil der Verdacht einer Straftat besteht. Dann wird die Sache der zuständigen StAA vorgelegt und die entscheidet dann, ob eine Anklage erfolgt oder nicht. Legt sie dem gericht die Anklage vor, obliegt es dem gericht, ob diese auch zugelassen wird.
Mehr gibt dieser Artikel nicht her.
Es besteht kein Verdacht einer Straftat. Singen ist erlaubt, der spezielle Text auch – den übrigens die Regierungen zu verantworten haben. Bei einer geregelten u. verkraftbaren, nicht überdimensioniert kriminellen Migration wäre dieser Text nie entstanden.
„Hätten Sie geschwiegen, wären Sie Philosoph geblieben“.
Armer Tropf !
Es geht beim 130er § schon lange nicht mehr um das *was*, sondern um das *wer*. Insofern ist es schon konsequent von der Polizei jedes Mal Ermittlungen einzuleiten. Nicht, dass ich das für auch nur ansatzweise richtig fände. Ich persönlich halte den 130er für einen Gummiparagraphen, dem es am Bestimmtheitsgrundsatz mangelt. Man könnte daher fast den Eindruck bekommen, es handele sich um einen Paragraphen gegen „Gedankenverbrechen“, wie im Buch „1984“.
Aber die Polizei ist deshalb nunmal gezwungen zu ermitteln. Die machen eben auch „nur“ ihren Job.
Zu der Problematik des *Was* und *Wer* empfehle ich gerne dieses YouTube Video von Roger Beckamp zur Vertiefung 🙂 https://www.youtube.com/watch?v=gMpbeH_YBJY
Singt doch einfach mal, „Deutsche raus, Ausländer rein“ und nichts wird passieren.
Was haben „L’amour toujours“ und das „Potsdamer Geheimtreffen“ gemeinsam?
Eine irreführende Interpretation entwickelt sich zum Selbstläufer.
Wenn man sich nicht um die Sänger kümmern würde hätte man ja Kapazitäten frei und müßte sich um die Kalifatsdemos kümmern und das könnte doch unsere Neubürger arg verärgern.
„Sie folgten einem Aufruf der Organisation „Muslim Interaktiv“ und deren Anführer Joe Adade Boateng, bekannt als Raheem Boateng. Doch trotz dieser weiteren Demonstration, auf der unter anderem die Einführung eines Kalifats gefordert und Israelhass verbreitet wurde, sieht die Universität Hamburg immer noch keinen Grund, den Lehramtsstudenten zu exmatrikulieren.“
Man redet immer von Integration- ich verlange von der Vielzahl an Migranten die Assimilation- sie sollen ihre Angewohnheiten ihres Herkunftslandes ablegen
was erlauben kleine Staatsanwältlein?
Was wären die Faesers und Haldenwangs dieser Welt nur ohne ihre Denunziantenbrigaden.