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Kritische Infrastruktur

Dobrindts neue Geheimhaltungspläne: Interner Gesetzentwurf sieht weitere Einschränkungen der Informationsfreiheit vor

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will die Informationsfreiheit weiter einschränken. Behörden sollen Auskünfte über kritische Infrastruktur künftig leichter verweigern können. „Die erhöhte Begründungspflicht erschwert eine einheitliche Verwaltungspraxis“, heißt es in einem neuen Gesetzentwurf.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will den Zugang zu staatlichen Informationen weiter einschränken. (IMAGO/kolbert-press)

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um einen neuen Ausschlussgrund erweitern. Bundesbehörden sollen Auskünfte künftig verweigern können „hinsichtlich Infrastrukturen, die durch Rechtsvorschrift als kritische Infrastrukturen bestimmt worden sind oder die besonders schutzbedürftig zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit sind“. Das geht aus einem 23-seitigen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 30. September hervor, den die Transparenzplattform FragDenStaat am Donnerstag veröffentlicht hat.

Im vorgeschlagenen Gesetzestext wird nicht ausdrücklich vorausgesetzt, dass die Herausgabe der konkret angeforderten Information eine Sicherheitsgefährdung verursacht. Behörden könnten deshalb nicht nur technische Informationen oder Sicherheitsvorkehrungen zurückhalten, sondern auch Auskünfte über Kosten, Verträge oder staatliche Fördermittel. Betroffen sein könnten etwa Unterlagen über den Ausbau von Stromnetzen oder die Finanzierung von Versorgungsanlagen. Erfasst werden sollen auch Einrichtungen, die „zwar nicht rechtlich als solche bestimmt sind, jedoch besonders schutzbedürftig zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit sind“.

Auch die IT-Sicherheitsberichte der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sollen künftig unter Verschluss bleiben. Der GKV-Spitzenverband muss dem Bundesgesundheitsministerium und den zuständigen Aufsichtsbehörden jährlich mitteilen, welche Krankenkassen die vorgeschriebenen IT-Sicherheitsstandards erfüllen und welche Maßnahmen sie umgesetzt haben. Nach dem neuen Entwurf dürfen diese Berichte jedoch „nicht veröffentlicht“ werden. Das Verbot soll ausdrücklich auch „aus dem Bericht resultierende Ergebnisse“ umfassen. Die Regelung umfasse „auch Ansprüche nach IFG des Bundes und der Länder“, heißt es in der Begründung.

Bei der Stromnetzplanung sollen die Voraussetzungen für die Herausgabe detaillierter Daten verschärft werden. Fachkundige Dritte müssen künftig genauer begründen, weshalb sie Informationen über Einspeisung, Stromverbrauch oder Leitungskapazitäten benötigen. „Damit reicht ein abstraktes Interesse an den Daten nicht aus“, heißt es in der Gesetzesbegründung. Vielmehr müsse der Antragsteller „schlüssig und nachvollziehbar darlegen, zu welchem Zweck er die Daten benötigt“. Bei sicherheitsrelevanten Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen soll die Regulierungsbehörde nur noch „typisierte Datensätze“ herausgeben. Die Bundesnetzagentur dürfte zudem bestimmte sicherheitsrelevante Daten über Strom-, Gas- und Wasserstoffversorgungssysteme nicht mehr veröffentlichen.

Auch Gerichtsverhandlungen könnten künftig unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, wenn „eine Gefährdung der Staatssicherheit, von kritischen Infrastrukturen, der öffentlichen Ordnung oder der Sittlichkeit zu besorgen ist“. Dies soll neben Strafverfahren auch Verwaltungs-, Finanz-, Sozial- und Arbeitsgerichtsverfahren betreffen. Darüber entscheiden müsste weiterhin das jeweilige Gericht. Zusätzlich soll der Informationszugang zu Angaben über die Vermögensanlage der Versorgungsrücklage und des Versorgungsfonds des Bundes eingeschränkt werden können. Das Innenministerium prüfe zudem „Möglichkeiten, veröffentlichte Daten zu löschen“ und habe Anpassungen am Bundesimmissionsschutzgesetz, Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz angeregt.

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Als Begründung für die geplanten Einschränkungen nennt das Ministerium die Gefahr, die von Anschlägen auf kritische Infrastruktur ausgeht. Genannt wird dabei der Angriff auf die Berliner Stromversorgung im Januar. Dobrindt hatte damals bereits schärfere Schutzmaßnahmen angekündigt (Apollo News berichtete). „Der Sicherheit von KRITIS wird Vorrang gegenüber Transparenz-, Veröffentlichungs- und Informationsregelungen eingeräumt“, heißt es im Entwurf. Dafür sollen bestehende „Regel-Ausnahmeverhältnisse“ umgekehrt werden.

Das Ministerium verweist auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Potsdam aus dem Jahr 2015. Damals musste eine Behörde Informationen über Schwachstellen beim Schutz von Botschaftsfahrzeugen herausgeben, weil sie keine ausreichend konkrete Gefährdung dargelegt hatte. „Die erhöhte Begründungspflicht erschwert eine einheitliche Verwaltungspraxis“, so das Innenministerium.

Bereits im Juli waren weitergehende Pläne aus dem Innenministerium bekannt geworden, die unter anderem die Auskunftsrechte von Journalisten einschränken könnten. Dagegen regte sich Widerstand in der SPD (Apollo News berichtete). Das geltende Informationsfreiheitsgesetz erlaubt Behörden bereits, Auskünfte zu verweigern, wenn deren Veröffentlichung die innere oder äußere Sicherheit beeinträchtigen oder die öffentliche Sicherheit gefährden könnte. Die Behörden müssen eine solche Gefährdung bislang jedoch konkret begründen.

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1 Kommentar

  • Was genau funktioniert denn in den letzten Jahren mit Einschränkungen beim Informationsfreiheitsgesetz und Einschränkungen der Meinungsfreiheit besser als vorher ? Hat man Angst, dass jemand „UnsereDemokratie“ auf die Schliche kommt, und das sogar auch noch öffentlich ausspricht ?

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