Wirtschaftsministerin
Bundesverfassungsgericht gibt Linken recht: Reiche muss Instagram-Video mit Antisemitismus-Vorwurf löschen
Die Linke hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Erfolg gegen Wirtschaftsministerin Katherina Reiche erzielt. Die CDU-Politikerin muss ein Instagram-Video löschen, in dem sie der Partei unter anderem vorwirft, Antisemitismus offen zu leben.
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Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche muss ein Video vom offiziellen Instagram-Kanal ihres Ministeriums entfernen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag mit sechs zu zwei Stimmen. Die Linke hatte gegen das am 24. September veröffentlichte Video geklagt.
Reiche hatte der Linkspartei darin vorgeworfen, sie würde „Antisemitismus offen“ leben, „den Juden in dieser Stadt Angst“ machen und „jüdisches Leben“ bekämpfen. Zudem erklärte sie, die Partei würde „die organisierte Kriminalität fröhlich auf Wahlpartys“ begrüßen. Die Linke sah dadurch ihr Recht auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verletzt.
Das Bundesverfassungsgericht gab dem Eilantrag der Partei statt. Die weitere Verbreitung der „schwerwiegenden“ negativen Zuschreibungen könne der Linkspartei einen „schweren, irreparablen Nachteil“ zufügen. Die Richter verwiesen dabei ausdrücklich auf die „aktuell laufenden Gespräche zur Regierungsbildung in Berlin unter möglicher Beteiligung des Landesverbandes der Antragstellerin“.
Reiche muss das Video bis zur Entscheidung in der Hauptsache, längstens jedoch für sechs Monate, entfernen. Ob die Äußerungen der CDU-Politikerin tatsächlich gegen die Verfassung verstoßen, hat das Gericht noch nicht entschieden. Als Parteipolitikerin oder Privatperson darf Reiche die Kritik weiterhin äußern.
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Die Wahrheit braucht wieder schnelle Pferde.
OK. Sorry. Ich geh mal dazwischen. Der folgende Post ist zwar unten schon einmal, aber bis man da angekommen ist …
Verspreche auch, das in der Form so schnell nicht wieder zu tun.
=> Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist absolut richtig.
Denn es ging NICHT darum, ob Reiche hier INHALTLICH recht hat oder nicht.
Vielmehr ging es darum, dass die Organisationsstrukturen von Ministerien nicht verwendet werden dürfen, damit die Minister von dort aus ihre eigenen parteipolitischen Meinungen verkünden.
Denn Ministerien haben grundsätzlich überparteilich und in diesem Sinne „unparteiisch“ zu agieren.
Wenn Reiche das Video woanders veröffentlicht hätte, wäre das alles kein Problem gewesen. Freie Meinungsäußerung auch für Reiche!
Also:
FALSCH: Die Linke hatte gegen das am 24. September veröffentlichte Video geklagt.
KORREKT: Die Linke hatte gegen die VERÖFFENTLICHUNG des Videos ÜBER DEN OFFIZIELLEN INSTAGRAM-KANAL DES MINISTERIUMS geklagt.
Wir sind immer näher bei Big Brother.
„Die Partei befahl den Menschen, die Beweise ihrer Augen und Ohren zu verwerfen. Es war ihr letzter, wichtigster Befehl.“
George Orwell, 1984
Nun, hätte sie das privat gepostet, wäre es unangreifbar – aber hätte natürlich nicht die Reich(e)weite des Ministeriumsaccounts …
Oder sie machts wie der Herr Günther: sowohl als auch. Reichweite und unangreifbar. Das Beste aus zwei Welten.
Nun, hättest du das privat gepostet…
Sind Sie also schon wieder auf dem „Emilia-Fester-Trip“: Jeden Tag fünf Zuschriften gegen den Faschismus …?
Das BVG ist von Linken gesteuert, dort wird kein Recht gesprochen, sondern willkürliche Urteile gefällt, mehr nicht.
Reiche hat doch recht, absolut!
@Ronja
Sie reden an der Sache vorbei. Es geht nicht darum, ob Reiche recht hat, sondern ob sie in ihrer Rolle als Ministerin gegen eine Partei Position beziehen darf. Das darf sie nicht, wg Neutralitätsgebot.
Schon erstaunlich, dass das Neutralitätsgebot für Frau Reiche gilt, aber nicht für Minister, die gegen die AfD Position beziehen- wobei es ja egal sein soll, ob wahr oder nicht.
Das ist Quatsch! Täglich wird gegen die AfD Position bezogen, das geht so durch, obwohl die Anschuldigungen alle an den Haaren herbei gezogen sind. Und wenn jemand mal Tacheles gegen die Linken sagt, dann wird das BVG aktiv? Wie verlogen ist das denn…
@Ronja
„Täglich wird gegen die AfD Position bezogen“
Aber nicht über MINISTERIUMSKANÄLE – und nur darum geht es.
@ Replik:
NATÜRLICH über Ministeriumskanäle, ständig. Sogar rauf bis zum Bundespräsi.
Der Punkt ist aber ein anderer:
Wischiwaschi-Konservative bleiben immer fair und möglichst zurückhaltend und werden eben GENAU DAFÜR von linken verhöhnt.
Ich frage aus ernsthaften Interesse und reiner Unkenntnis:
WIRKT die Rechtsprechung des BVerfG. MANCHMAL wie eine Verhöhnung?
Tja, die Afd als Nazis ect zu beschimpfen – was falsch ist, ist erlaubt.
Die Wahrheit über die Linke sagen ist verboten…
Willkommen im Faschismus.
Das muss endlich aufhören, die AfD muss endlich das Ruder übernehmen, wir stehen eh schon kurz vor dem Abgrund.
Ach, und Böhmermann darf Siegmund mehrmals überfahren lassen und muss gar nichts löschen. Es ist offensichtlich, die Vorherrschaft haben die Linken, niemand weiss warum.
Doch, ich weiß warum:
1.
Die Mehrheit der deutschen ist verstockt links. 33 konnte SO nur in D geschehen.
2.
Rechts ist zu faul oder unfähig, sich zu wehren. Linke wissen das und verhöhnen sie gerade deshalb.
Es sind die Geister, die sie riefen …
Komisches System. Eine Wahlanfechtung. Eine Neu-Auszählung einer Wahl. Eine nicht Zulassung zu einer Wahl. – all das lässt sich nicht so schnell vor dem BVerfG überprüfen. Was stimmt mit diesem Land nicht!
Und wartet mal ab, wie schnell ein AfD Verbotsverfahren nach der nächsten BTW
möglich ist, um durch den Wegfall der Stimmen der dann stärksten Fraktion im
Rest BT dem linken Block die verfassungsändernde Mehrheit zu verschaffen !
Wenn das so kommt, werden Feuerzeuge und Streichhölzer in diesem Land präventiv verboten.
Verrückt. Man erinnere sich an die regelmäßigen schwerwiegenden negativen Zuschreibungen zahlreicher Politiker in Richtung der AfD, zuletzt z.B. die Boris-Pistorius-Show auf dem Bebelplatz. Das ist dann ja offensichtlich auch nicht rechtens.
Da hat die AFD ein deutlich dickeres Fell.
Schön, dass die Linke vor dem BVerfG im einstweiligen Verfahren Gehör gefunden hat. Aber wie könnte es im Hauptverfahren ausgehen? Etwa so, wie bei der AfD? Hier hat man doch auch eine Begründung gefunden, warum nicht. (wenn auch formal). Die Linke muss jetzt aufpassen, dass sie sich im Hauptverfahren gegenüber den Bundesverfassungsrichtern verständlich macht.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/bvg25-066.html
Richtige Entscheidung. Ich hasse die Linkspartei, unabhängig davon ist ein Minister zu parteipolitischer Neutralität auf seinen hauseigenen Plattformen angehalten. Und das ist gut so, bei der AfD will ich ein solches Verhalten auch nicht erleben.
Naja, gleiches Recht für alle… Bei der Afd dürfen/sollen die das ja auch nicht…
Das BVG kann also doch schnell entscheiden. Sehr interessant. Mir fallen mehrere Beispiele ein, bei denen das Gericht ganz, ganz viel Zeit hat. Ein Schelm, wer böses denkt und vermutet, es könnte einen Zusammenhang mit „linken“ oder „rechten“ Klagen geben. Das wäre sicher völlig abwegig und unbegründet.
Muss sie wie Günni machen…..als Privatperson ist es OK.
Die Linken haben ihre „guten Leute“ überall rein gebracht.
Hey, Apollo, da seid Ihr aber mit Eurem Artikel recht ungenau.
Die Entscheidung Des Bundesverfassungsgerichts ist absolut richtig.
Denn es ging nicht darum, ob Reiche hier INHALTLICH recht hat oder nicht.
Vielmehr ging es darum, dass die Organisationsstrukturen von Ministerien nicht verwendet werden dürfen, damit die Minister von dort aus ihre eigenen parteipolitischen Meinungen verkünden.
Denn Ministerien haben grundsätzlich überparteilich und in diesem Sinne „unparteiisch“ zu agieren.
Wenn Reiche das Video woanders veröffentlicht hätte, wäre das alles kein Problem gewesen. Freie Meinungsäußerung auch für Reiche!
Also:
FALSCH: Die Linke hatte gegen das am 24. September veröffentlichte Video geklagt.
KORREKT: Die Linke hatte gegen die Veröffentlichung des Videos ÜBER DEN OFFIZIELLEN INSTAGRAM-KANAL DES MINISTERIUMS geklagt.
Ich glaube, Euer Artikel erweckt da einen falschen Eindruck.
Das Wort Neutralitätsgebot taucht nicht auf. Da hat jemand nichts verstanden oder er täuscht wissentlich.
Ja. Sie haben natürlich recht und hatten darauf (derzeit) etwas weiter oben ja bereits hingewiesen.
Nun ja – Eilmeldung.
Könnte AN ja noch korrigieren und richtigstellen.
Dieses „Urteil“ sagt alles über das „neutrale Verfassungsgericht“ !!
Das ist ein Hohn für alle Ostdeutschen, welche unter der mehrfach gehäuteten SED gelitten haben !!
Damit war zu rechnen. Am Entschluss hat auch Kaufhold mitgewirkt.
„Kaufhold ist Mitglied des Arbeitskreises Finanzmarktgesetzgebung beim Bundesministerium der Finanzen und wurde 2022 in die Expertenkommission zum Volksentscheid „Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen“ des Landes Berlin berufen, die die Anliegen der Bürgerinitiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen als verfassungsgemäß einstufte. “
https://de.wikipedia.org/wiki/Ann-Katrin_Kaufhold
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2026/10/es20261014_2bve000526.html?nn=68080
Sie löscht es …und ..es wird bekannter als bisher…
https://nius.de/medien/us-aussenminister-rubio-schaltet-nein-zu-nius-seite-ab
Tja, die Union hat jahrelang es begrüßt wenn linksextreme Richter ins oberste Gericht gewählt wurden. Und jeder Kritik daran wurde mit den Ruf nach Zensur beantwortet. Jetzt gibts dafür eins auf die Nase.
Apollo sollte das Urteil inhaltlich korrekt wiedergeben: Es geht um das Neutralitätsgebot staatlicher Einrichtungen. Diese dürfen nicht parteipolitisch Position beziehen. Frau Reiche kann als Privatperson dagegen sagen, was sie will: „Die Linke ist antisemitisch.“, „Die Linke hofiert den Völkermörder Stalin.“ „Die Linke will enteignen.“
Downvotes. 😳
Noch mag die Leserschaft hier das nicht glauben, was Sie schreiben.
Liebe Leserschaft:
Wird schon. Sacken lassen. Drüber nachdenken … und sehen, dass Wolfgang Hebolds Post die Sache absolut korrekt darstellt.
Schade, mit solchen Artikel (die man ruhig auch noch mal durch die KI schicken könnte VOR Veröffentlichung mit der Bitte, das mal eben grob zu prüfen) demoliert sich AN zwischendurch immer mal wieder selber.
Das kapieren die Leser nicht . viel zu Detailreich.
Denen reicht schon nur die Schlagzeile.
Irgend was ist doch dran am Bildungsniveau der ultra Rechten.
Das hat nichts mit „Rechts“ oder „Links“ oder gar „Bildungsniveau“ zu tun.
Da gibt es auf allen Seiten Schlaue und Dumme. Die Leser bekommen aber im aktuell vorliegenden Text – zumindest bisher – keine genaue Beschreibung, um was es eigentlich exakt ging.
Hätte ich das Verfahren nicht zufällig bereits vorher verfolgt, nun ja, wer weiß, was ich dann geschrieben hätte.
AN sollte aber klarstellen, was wirklich geurteilt wurde.
Aua, Aua. Kumpanei mit Palastienser-Terroristen soll kein Antisemitismus sein ? Krasse Fehlentscheidung. Die Linke Blase weiss halt, welche Richter ins BVerfG gewählt werden müssen.
Denen vertraut doch auch keinen mehr.
Wie schmeckt die eigene Medizin, Frau Reiche?
Fr. Reiche sie dürfen zur AFD. Gehen .
Nichts drauf in der Energiewirtschaft. Das ist schon mal eine gute Referenz für die Partei des Rückschritt.
Und hier wird sie auch noch gefeiert.
Die Vernünftige Mitte wäre Froh.