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Gesetzentwurf

Justizministerin Hubig will Verfassungsfeinde als Schöffen und Referendare verhindern

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Verfassungsfeinde künftig vom Schöffenamt und juristischen Vorbereitungsdienst fernhalten. Auch Verurteilungen zu mehr als 90 Tagessätzen sollen bereits zum Ausschluss vom Schöffenamt führen.

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will den Zugang zum Schöffenamt und Referendariat verschärfen. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will vermeintliche Verfassungsfeinde künftig vom Schöffenamt und vom juristischen Vorbereitungsdienst ausschließen. Das geht aus einem Gesetzentwurf ihres Ministeriums hervor, der Legal Tribune Online vorliegt. Zugleich sollen die Hürden für vorbestrafte Bewerber steigen.

Nach dem Entwurf soll im Deutschen Richtergesetz ausdrücklich festgehalten werden, dass nicht zum ehrenamtlichen Richter berufen werden soll, „wer keine Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt“. Die Regelung betrifft neben Schöffen auch ehrenamtliche Richter an Arbeits-, Sozial-, Verwaltungs- und Finanzgerichten.

Das Ministerium verzichtet dabei bewusst auf einen zwingenden Ausschluss. Andernfalls könnten Angeklagte die Besetzung eines Gerichts leichter angreifen und damit Verfahren verzögern. Nach Auffassung des Ministeriums dürften Personen, die erkennbar nicht für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten, in der Praxis ohnehin nicht berufen werden.

Strenger soll die Regelung für angehende Juristen ausfallen. Wer die freiheitliche demokratische Grundordnung „bekämpft“, darf demnach nicht mehr in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Ohne Referendariat und zweites Staatsexamen bliebe den Betroffenen der Zugang zu zahlreichen juristischen Berufen versperrt. Bislang unterscheiden sich die entsprechenden Vorschriften von Bundesland zu Bundesland.

Auch Vorstrafen sollen künftig schneller zum Ausschluss vom Schöffenamt führen. Bisher liegt die Schwelle bei einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat. Nach Hubigs Plänen soll bereits eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen genügen. Das Ministerium begründet dies mit dem Vertrauen in die „Integrität und Objektivität der Strafrechtspflege“.

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Zugleich will Hubig verhindern, dass Parteien mit einer Sperrminorität die Wahl neuer Schöffen blockieren. Die bisherigen Amtsinhaber sollen deshalb so lange im Amt bleiben, bis Nachfolger gewählt worden sind.

Der Entwurf enthält außerdem Änderungen für das Jurastudium. Praktika sollen nicht mehr zwingend in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Die Länder sollen zudem elektronische Staatsexamen verbindlich vorschreiben können. Bei den Jugendschöffen soll die bisherige Vorgabe gestrichen werden, nach der an jeder Hauptverhandlung ein Mann und eine Frau teilnehmen sollen. Damit will das Ministerium auch sogenannten nichtbinären Bewerbern den Zugang erleichtern.

Länder und Verbände sollen bis zum 6. November Stellung nehmen können. Ein Kabinettsbeschluss ist für Ende des Jahres vorgesehen; anschließend muss auch der Bundesrat zustimmen. Einen ähnlichen Vorstoß hatte bereits der frühere Justizminister Marco Buschmann auf den Weg gebracht. Dieser scheiterte jedoch in der vergangenen Legislaturperiode.

Hubig hatte gerade zuletzt auch weitere Verschärfungen mit möglicher Wirkung auf AfD-Politiker angekündigt. Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Haft verurteilt wird, soll nach ihren Vorstellungen zumindest zeitweise das passive Wahlrecht verlieren können. Auf den möglichen Fall des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke angesprochen, erklärte die SPD-Politikerin, die Bundesregierung betrete damit „kein Neuland“ (Apollo News berichtete).

rs

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34 Kommentare

  • Nun, es fehlen jetzt schon tausende ehrenamtliche Richter und Schöffen. Damit wir die Hubig den Mangel sicher beheben …

    • Im Sozialismus ist der Mangel erwünscht und wird zur Not mit der Brechstange herbeigeführt. Weißt du das etwa nicht?

    • AfD verhindern solange es noch geht.

      -27
      • Könnte ja passieren, dass Vergewaltiger angemessen bestraft werden.

      • Nun, sind Sie jetzt auch auf dem „Emilia-Fester-Trip“?

        Jeden Tag mindestens fünf „Postings gegen Rechts“ verfassen?

        • Ein schönes Oxymoron …

          6
      • Nun, es fehlen mehr klar denkende links-grüne mit gesundem Menschenverstand hier!

        • Ein schönes Oxymoron …

          1
        • Sie müssen sich schon entscheiden: Entweder links-grün oder gesunder Menschenverstand, beides in einer Person geht nicht.

          1
        • Das ist nicht Reddit. Hier sind normale Menschen.

          0
  • „Justizministerin Hubig will Verfassungsfeinde als Schöffen und Referendare verhindern.“
    Also sollen zukünftig keine Bewerber mehr zugelassen werden, die den Unseredemokraten nahestehen?

    • Es wäre schön, wenn Verfassungsfeinde auf der Regierungsbank verboten wären.

      Wann folgt das Parteiverbot für CDU und SPD?

  • Ich würde mich freuen, wenn man bei Parlamentariern ähnliche Maßstäbe ansetzen würde.

    • AfD verhindern solange es noch geht!

      -20
      • Antifa-Tourette?

        • Calpu Syndrom – ist das heilbar?

          3
  • Lass mich raten: Die Verfassungsfeinde sitzen ausschließlich rechts?

  • Gilt das auch für die gesichtet linken Antisemiten und Grundgesetzfeinde?

    • Wohl kaum. Die SPD ist linksextrem und verfassungsfeindlich.

      • Ein schönes Oxymoron …

  • Nach § 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) kann man die Berufung zum Schöffenamt ablehnen, was jedoch an bisher an sehr enge Voraussetzungen gebunden ist. Wer also keine Lust hat, zu diesem Amt verpflichtet zu werden (!) muss sich dann halt als AfD Sympathisant outen ….

  • Nach meiner absolut laienhaften Sicht erfüllt die derzeitige CDU alle drei Kriterien.

  • Ein Parteiverbot nach Art. 21 Abs. 2 GG setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Wesentlichen voraus:

    1. Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung (fdGO) oder den Bestand der Bundesrepublik: Die Partei muss darauf ausgehen, die fdGO zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zum Kern der fdGO zählen insbesondere Menschenwürde, Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip.
    2. Aktiv-kämpferisches Vorgehen: Verfassungsfeindliche Ansichten oder Forderungen allein genügen nicht. Erforderlich ist eine planvolle, auf die Durchsetzung der verfassungsfeindlichen Ziele gerichtete Haltung. Das Verhalten von Anhängern muss der Partei zurechenbar sein.
    3. „Potentialität“: Es müssen konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Partei ihre verfassungsfeindlichen Ziele zumindest möglicherweise erreichen kann; ihre Durchsetzung darf nicht völlig aussichtslos sein.

  • Ohhhhh das war klar, dass in einem Veränderungsprozess manche Probleme mit der Veränderung selbst haben. Da hilft es oft, seine eigenen Vorstellungen zurückzuschrauben und zb die Perspektive zu wechseln. Und man ist ja natürlich auch dem Wählerwillen verpflichtet das ist ja klar, wenn man in die Politik oder auch in öffentliche Ämter geht. Veränderungen hat das Volk ja auch die letzten Jahrzehnte übergestülpt bekommen.

  • Worin besteht nun die Gefahr bei einem Strafverfahren, wenn Schöffen angeblich in der Opposition engagierte sind?

  • Da müssen aber erst mal die Partei gebundenen Richter ausgetauscht werden gegen neutrale Richter.

  • Besser sollten solche links-fragwürdigen Gestalten wie die Hubig als Minister verhindert werden. Die Linken haben wie ein Krebsgeschwür immer mehr gesunde Politikzellen befallen und zerstören alle liberalen Reste unserer Gesellschaft. Hubig sollte ganz schnell der Bas folgen – einfach nur weg !!!!

    • Nun, die Hubig wäre schon damit überfordert, ein Ausflugsboot auf der Saar zu führen – geschweige denn ein Ministeramt …

      • Du bist nicht lustig!

        • Das weiß er, er tut nur so…

          0
  • Frau Hubig ist selbst eine Art Extremistin. Die Grundrechte höhlt sie jedenfalls schon mal kräftig aus.

  • Hubig mit ihrer juristischen Ausbildung aus dem akademischen Entwicklungsland der Jurisprudenz, Bayern, walzt quer durch die Gerichtsordnungen, die parlamentarischen Gepflogenheiten, die demokratischen Grundregeln und pflügt gleichzeitig auch das Grundgesetz unseres Landes um. In dieser Person steckt die wahre Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Landes. Sie ist eine Nancy Faeser hoch zehn.

  • Nun, entweder wissen einige Parlamentarier, dass das hier alles nur Theater ist und man sowieso keine absolute Mehrheit zulassen wird, alles Richtung Abgrund, Krieg, Armut, Hunger geht noch schneller voran; Oder, (sollte das Grundgesetz noch gültig sein), sie sind tatsächlich so geistig geschwächt ( Impfen, 5G, Monosodiumsalze oder sonstige Verschwörungtheorien ), dass man sie durch ihre eigenen Regel- bzw. Gesetzesänderungen mal verbieten kann. Ich HOFFE immer noch, dass das Letztere stimmt, „allein, mir fehlt der Glaube“…

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