Behördenversagen
„Mitglied einer geheim gehaltenen Vereinigung“ – Dokumente offenbaren neue Details zum Mörder von Liana K.
Im August 2025 stieß ein Iraker die 16-jährige Liana K. vor einen Zug. Obwohl der Täter sich bereits zuvor strafrechtlich bemerkbar machte und abschiebepflichtig war, wurde der Iraker nie abgeschoben. Jetzt offenbaren neue Dokumente weitere Details zum Behördenversagen.
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Am 11. August 2025 stieß der Iraker Mohammed al-Dhufairi die damals 16-jährige Liana K. am Bahnhof in Friedland vor einen durchfahrenden Güterzug. Das junge Mädchen, das 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflohen war, starb sofort. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen und offenbarte ein gravierendes Behördenversagen: Denn der irakische Mörder hätte schon längst abgeschoben worden sein müssen. Jetzt legen Dokumente, die Nius vorliegen, neue Details zum Versagen der Behörden offen.
Unter anderem geht aus den Akten hervor, dass al-Dhufairi bereits drei Tage nach seiner Einreise am 16. August 2022 in Braunschweig eine Körperverletzung beging. Nach seiner Ankunft in der Unterkunft in Bad Fallingbostel soll zudem eine Erstuntersuchung am 30. August ergeben haben, dass der Iraker an keiner psychischen Erkrankung litt. Später wurde der Iraker aufgrund seiner Schizophrenie im Verfahren um den Mord an Liana K. für schuldunfähig befunden.
Zwar wurde ihm der Aufenthalt zunächst gestattet, doch bereits Anfang September 2022 wurden den Polizei-, Ausländer- und Landesaufnahmebehörden Niedersachsens Sicherheitsbedenken in seinem Fall gemeldet. Im November folgte eine zweite Warnung mit „sonstigen Sicherheitsbedenken“. Unabhängig von den Sicherheitsbedenken lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag des Irakers im Dezember ab. Denn zuvor hatte al-Dhufairi bereits in Litauen einen Asylantrag gestellt, weshalb das Land für den Antrag zuständig war. Litauen hatte zudem der Rücknahme des Irakers zugestimmt, weshalb das BAMF die Überstellung angeordnet hatte.
Dagegen reichte al-Dhufairi im Januar 2023 beim Verwaltungsgericht Göttingen Klage ein. Das Gericht ordnete daraufhin die aufschiebende Wirkung an, wodurch die Abschiebung des Irakers bis zur Entscheidung nicht durchgeführt werden durfte. Das Verfahren zog sich anschließend über zwei Jahre hin, bis das Gericht die Klage abwies. Erst am 18. März 2025 wurde das Urteil rechtskräftig und al-Dhufairi ausreisepflichtig. Allerdings war er im Januar untergetaucht.
Schließlich kam es am 1. Juli 2025 um 16 Uhr zur Festnahme al-Dhufairis durch die Bundespolizei am Ernst-August-Platz 1 in Hannover. Wie aus einem Auszug der Polizeiakte hervorgeht, stellten die Beamten nicht nur fest, dass al-Dhufairi ausreisepflichtig sei, sondern auch, dass er „Mitglied einer geheim gehaltenen Vereinigung oder Gruppen“ sei. Die Bedeutung dieser Angabe erläutert der Landesverfassungsschutz gegenüber Nius allerdings nicht. Das Bekanntwerden könne das Wohl des Landes gefährden, heißt es.
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Am 10. August wies sich al-Dhufairi schließlich selbst in eine psychiatrische Klinik ein. Diese entließ ihn am selben Tag mit der Begründung, keine Eigen- oder Fremdgefährdung festgestellt zu haben. Einen Tag später stieß al-Dhufairi die 16-jährige Liana K. vor einen Zug und nahm ihr damit das Leben.
Im April dieses Jahres wurde al-Dhufairi schließlich zu einer dauerhaften Einweisung in die Psychiatrie verurteilt. Ein Gutachten habe gezeigt, dass der Iraker wegen paranoider Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sei.
Obwohl der Iraker bereits mehrfach den strafrechtlich auffällig wurde und unter anderem in mehreren Fällen Frau belästigte (Mehr dazu hier), gelang es den Behörden nicht, Mohammed al-Dhufairi abzuschieben – eine Abschiebung, die der jungen Liana K. vor dem Tod bewahrt hätte.
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Nun, man muß „die Katze“ manchmal auch „gegen den Strich“ bürsten:
Der Mann hat sein Ziel erreicht – Lebenslänglicher therapeutischer Aufenthalt incl. Vollversorgung in Deutschland, denn von einer Abschiebung nach Litauen oder in die Heimat ist ja nicht mehr die Rede.
Daraus lassen sich mE. nur zwei – kontradiktorische – Schlußfolgerungen ziehen:
#1: Entweder der Mann ist entgegen der zwei vorgängig erfolgten psychiatrischen Begutachtungen tatsächlich schwer gestört,
#2: oder die Ermordung der jungen Frau in Friedland diente nur dem Zwecke, eine nichtexistente psychiatrische Erkrankung erfolgreich zu simulieren.
Der Gutachter, welcher ihm die „Schuldunfähigkeit“ attestierte gehört hier ganz klar zur Verantwortung gezogen und aus dem Dienst entfernt.
So lange die Opfer Weiße sind, ist das der Justiz egal. Die zählen für diesen Staat nicht mehr.
Und was passiert mit all den Verantwortlichen, welche diese Kausalkette zugelassen haben… genau nichts.
Wieder mal ein „Einzelfall“ von Behördenversagen. Da diese „Einzelfälle“ mittlerweile in mindestens vierstelliger Zahl dokumentiert sind sollten unsere Volksvertreter dringend über Beamtenhaftung und fachliche Überprüfung von Leitenden Richtern nachdenken. Allerdings nicht zu lange, denn die „Einzelfälle“ häufen sich und kosten Menschenleben.
Die Privathaftung der an dieser Verhängniskette aktiv beteiligten Amtspersonen sollte doch greifen, oder?
Bei einer Landtagsdebatte zu diesem skandalösen Versagen der niedersächsischen Behörden sagte ein SPD-MdL allen sozialdemokratischen Ernstes, eine Abschiebung hätte den Tod von Liana nicht verhindert….
“ sondern auch, dass er „Mitglied einer geheim gehaltenen Vereinigung oder Gruppen“ sei. Die Bedeutung dieser Angabe erläutert der Landesverfassungsschutz gegenüber Nius allerdings nicht. Das Bekanntwerden könne das Wohl des Landes gefährden, heißt es.“
Äääähhhhhh …
… muss demnach eine größere Vereinigung sein.
Vielleicht der Islam?
Bei der Einreise „Fachkraft“ und „kulturelle Bereicherung“.
Dann Gefährder, Straftäter und Mitglied einer „geheim“ gehaltenen Vereinigung,
(Das Bekanntwerden würde angeblich das Wohl des Landes gefährden)
Abschiebung wird durch die Asylindustrie und Asylrichter verhindert.
Aussicht auf Lebenslanges Duldungsrecht mit Aussicht auf Einbürgerung
Mehrere Sicherheitswarnungen.
Vor dem Mord keine psychische Erkrankung festgestellt.
(Keine Fremdgefährdung festgestellt)
Nach dem Mord dann ganz schnell psychische Erkrankung festgestellt,
Merkels Migranten werden die Morde hier im Land so leicht wie möglich gemacht.
Ergänzung: Am Anfang Versuch de Vertuschung des Falls durch Polizei und Behörden (siehe Aufklärungsinitiative und Unterstützung Lianas Mutter durch Björn Höcke)
das ist eben die kultursensible betrachtung von migrantenkriminalitaet gemaess m-pakt
von merkel unterschrieben, und nie mehr ausgetreten.
so laeuft es in vielen westlich orientierten laendern.
wissen wir doch mittlerweile, oder immer noch nicht ????
hier nochmal aktuell daenemark, das sich ebenfalls am angenommenen pakt orientiert:
nachtrag zum auch bei AN genannten polizistentod in schweden durch einen kongolesen:
der *daene*, der den schwedischen polizisten getoetet hat, bekommt max. 8 monate wegen misshandels.
misshandel ! …..
er wurde schon mehrfach im leben wegen gewalt- und sexualverbrechen verurteilt, doch jedesmal frueher aus der haft entlassen.😒
https://cdn.samnytt.se/2026/07/09155314/zedig.png
Die Frau die für die Einreisen bzw. der verhinderten Abschiebungen und die Kuschelurteile für diese Mörder und Straftäter verantwortlich ist, müsste längst in Haft sitzen. Stattdessen bekommt sie täglich eine Ehrung und einen weiteren Orden umgehängt.
Dieser STAAT schiebt Menschen 1. Klasse nicht ab, egal welche Verbrechen sie begehen.
paranoide Schizophrenie = Schuldunfähig
Nach dieser Logik ist doch jeder Attentäter, Messerstecher und „vor den Zug Stoßer“ schuldunfähig. Krank im Kopf zu sein, ist doch wohl die Voraussetzung dafür, dass man so was „krankes“ macht.
Nach der Logik seines mutmaßlichen Glaubens hat er sich wohl gar nicht schuldig gemacht.
Die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie kostet rund €180.000 im Jahr.
Da rechnet sich sogar eine Abschiebung im Privatjet.
„Dagegen reichte al-Dhufairi im Januar 2023 beim Verwaltungsgericht Göttingen Klage ein.“ Das find ich interessant. Ich bezweifle, dass er dazu in der Lage war. Würde mich interessieren, wer konkret diese Klage initiiert hat.
„Es gelang den Behörden nicht, Mohammed al-Dhufairi abzuschieben“.
Wohl eher:
Die Behörden wollten diesen Typen NICHT abschieben.
Warum schiebt man einen Gewalttäter nicht ab?
Meine Vermutung: Bösartige VerantwortungsVERWEIGERUNG gegenüber der eigenen Bevölkerung.
Zwei Dinge sind gleichzeitig wahr: #1 Man weist sich nicht zum Spaß selbst ein. Der Mann hat Hilfe gesucht und wurde weggeschickt. #2 Der Gedanke liegt nahe, dass Aktivisten Behörden infiltriert haben mit dem Ziel, durch Sabotage dafür zu sorgen, dass die Behörden ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen. Dass in diesem Fall eine Behörde, die Abschiebungen organisieren soll, Abschiebungen stattdessen verunmöglichte.
Der Marsch durch die Institutionen ist und bleibt ein Erfolgsmodell der aktivistischen Deutschlandhasser. Diese Herangehensweise ist schwer durchzuziehen, aber der Erfolg ist so durchschlagend, dass er die Geschichtsbücher umschreibt.
Sie schauen dann meist aus dem Ausland zufrieden auf dieses Deutschland, das sie zerstört haben, so wie Robert Habeck aus Dänemark, Carola Rackete aus Schweden oder Annalena Baerbock aus Amerika.
Benedikt Lux würde sagen: „ziemlich gute Leute“.
Sie wissen, dass Ihnen in D, ftmals selbst nach einem Mord, sie nicht zur Verantwortung gezogen werden, sondern eher noch gepampert. Das irre für mich ist, wie lange wir uns das gefallen lassen, bis zum Dickmoment.
Machen wir uns doch nichts vor: dieser Mörder wurde von deutschen Gutnenschen-Gerichten geschützt. Und es ist kein Einzelfall.
„die damals 16-jährige“
Die wird nicht mehr älter. Die wird ewig als Sechzehnjährige in Erinnerung bleiben.
Die ist mit 16 gestorben. Sie ist ermordet worden. Von einem Typen, der möglicherweise als IM für den Staatsschutz gearbeitet hat.
Trotzdem keine Auftragsarbeit, aber wohlmöglich wurde der Täter vom Staat vor Abschiebung geschützt.
Anis Amri war den LKA und den Verfassungsschützern in NRW und im Shithole Berlin bekannt. Trotzdem wurde er nicht abgeschoben und konnte am Breitscheidplatz 12 Morde begehen.
Die Amis hatten die Deutschen gebeten, ihn nicht abzuschieben, weil sie über ihn die nordafrikanische Islamistenszene auskundschaften wollten.
Der absolute Knaller ist der Mehrfachmörder von Magdeburg. Die CDU Landesregierung hatte ihn als Gefängnisarzt eingestellt. Von seinem Weihnachtsgeld hat er den BMW angemietet, mit dem er mehr als 300 Christen über den Haufen gefahren hat.
Eigentlich müsste er doch seit Ende 2025 eingebürgert sein?
Das kommt noch. Irgendein Richter wird sich schon finden, der ihm das Recht zuspricht tut.
Es sollte nicht nur Stolpersteine für Erinnerung an die Vertreibung der Juden, der Sinti und Roma, der politisch Verfolgten, der Homosexuellen, sondern auch für die Morde und Vergewaltigungen ab 2015 duch Merkel`s Asylpolitik geben.
“ Wir schaffen das“
Linke, Ausländer und widerrechtlich Zugereiste haben in diesem BRD-System den Schutz durch die agierende, linke ‚Justiz‘. Fertig!
„Auge um Auge,Zahn im Zahn“
Würde einer von diesen kranken Bastarden das mit meiner Schwestern machen,ich würde alles tun um ihn sein Leben zu nehmen.Und wenn ich dafür ins Gefängnus komme