Werbung:

Hamburg

2.400 Euro: Gärtner rechtskräftig verurteilt, weil er Weihnachtsbaum vor Kita aufstellte

Ein Gärtner ist rechtskräftig wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden, weil er nachts heimlich einen Weihnachtsbaum vor einer Kita aufstellte. Nun muss er 2.400 Euro an eine Organisation für Kinder zahlen.

Von

Der Mann stellte heimlich nachts einen Weihnachtsbaum vor einer Kita auf. (Symbolbild) (IMAGO/imagebroker)

Werbung

Ein Gärtner ist rechtskräftig verurteilt worden, weil er nachts das Gelände einer Kita betrat, um dort heimlich einen Weihnachtsbaum aufzustellen. Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat den Mann verwarnt und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 80 Euro vorbehalten. Das bedeutet, dass er die 2.400 Euro als Geldstrafe im juristischen Sinne zunächst nicht zahlen muss. Stattdessen soll er laut dpa als Auflage 2.400 Euro an eine Einrichtung für Kinder zahlen.

Im Dezember 2023 hatte sich eine Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Kindern dagegen entschieden, einen Weihnachtsbaum aufzustellen. Man wolle keine Kinder ausschließen, die einer anderen Religion angehören. Andere Weihnachtsdekorationen wie Adventskränze habe es dennoch gegeben. Außerdem habe sich die Kita in zehn Jahren nur dreimal dafür entschieden, einen Weihnachtsbaum aufzustellen.

Der Gärtner betrat daraufhin nachts das umzäunte Gelände der Kindertagesstätte, stellte einen Weihnachtsbaum auf und legte Geschenke darunter. Er habe den Kindern etwas Gutes tun wollen, sagte er. Die Kita erstattete Anzeige wegen Hausfriedensbruchs. Eine Gerichtssprecherin betonte laut LTO, dass es keine Anzeige gegeben hätte, wenn der Gärtner den Baum vor dem Zaun der Kita aufgestellt hätte. Doch weil er das umzäunte Gelände betrat, machte er sich des Hausfriedensbruchs schuldig.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem 55-Jährigen zunächst angeboten, das Verfahren gegen eine Zahlung von 500 Euro einzustellen. Doch er lehnte das ab. Das Amtsgericht Hamburg verurteilte ihn daraufhin im November 2024 zu einer Geldstrafe, wogegen der Mann Berufung einlegte. In der Revision berief er sich auf einen formalen Einwand: Die Kita habe keinen wirksamen Strafantrag gestellt, deswegen sei der Schuldspruch ungültig.

Doch das Oberlandesgericht folgte dieser Argumentation nicht. Der Strafantrag der Kindertagesstätte sei wirksam gewesen. In seinem Urteil bestätigte das OLG den Schuldspruch, verwarnte den Mann jedoch und verhängte die Auflage von 2.400 Euro.

mra

Werbung

Kommentar schreiben

Strafbare Inhalte, Beleidigungen oder ähnliches sind verboten (hier unsere Kommentar-Richtlinien). Kommentare sind auf maximal 1.000 Zeichen limitiert.

Ohne Account kommentierenKein gesicherter Name, von jedem frei wählbar

Mit Account kommentieren Ihr Nutzername für Sie gesichert & einmalig

Anmelden ›Kostenlos registrieren

138 Kommentare

  • Mit solchen Urteilen zerstören die Gerichte den glauben an eine halbwegs unabhängige, neutrale Justiz vollends. Den entsprechenden Richtern ist (vermutlich) nicht bewusst, was für einen immensen Schaden sie damit anrichten.

    106
    • unabhängige ???
      Es gibt keine unabhängige Gerichte oder Beamte in der BRD sie sind weisungsgebunden.!

      • Beamte sind weisungsgebunden, ja. Sonst erzählen Sie Schrott.

        Übrigens: Rechtfertigung von Hausfriedensbruch, Missachtung von Eigentum, wenn’s nur in die eigentliche Ideologie passt? Ich wundere mich sehr, hier so etwas zu lesen, denn eigentlich hört man das nur von Linken und Linksextremisten. Oder ist ein großer Teil der Kommentatoren hier am Ende … links oder gar linksextrem? Kann das sein? 🤔

        • @Dagens
          Dafür, dass hier alle „bürgerlich“, „konservativ“ oder „rechts“ sein wollen, lese ich hier eine ganze Menge linker Argumentationsketten. Dass Sie das nicht bemerken, ist Ihr Problem, nicht meines; vermutlich, weil Sie halt auch ein blau lackierter Ex-Sozi oder Altlinker sind wie die Allermeisten hier.

          0
        • Es ist auf jedenfall gesichert das ein gewisser Bonobo grosse Probleme beim Denken hat.

          0
    • Was soll man im links/grün durchseuchten Hamburg erwarten???? Das war mal meine Lieblingsstadt – mittlerweile geht da gar nix mehr 🙁

    • Das Problem ist nicht das Gericht sondern die Kita, die glaubt sie müsse die Moslems vor seelischen Schaden bewahren wenn dort ein Weihnachtsbaum aufgestellt wird.
      Es ist diese Unterwürfigkeit, die solchen Leuten das Gehirn vernebelt.

      • Richtig.
        Rechtfertigt aber keinen Hausfriedensbruch.

    • Es ist schon bemerkenswert, dass alle Beiträge, die hier auf die Rechtslage hinweisen, gnadenlos downgevotet werden.

      Im Grunde ist es so:

      Alle, die hier ständig „Rechtsstaat‘ brüllen, sch… auf genau jenen, wenn es ihrer Pranger-Ideologie nicht passt. Was für eine heuchlerische Bagage!

      Aber was will man von Leuten erwarten, die glauben, man dürfe fremdes Eigentum anmalen, wenn es nur die Nationalfarben sind, oder der Hund dürfe auf fremdes Eigentum k…, weil man ja Hundesteuer bezahlt.

      • Tja, man biege sich „sein“ Recht zurecht.
        Nur so kann man immer recht haben. Und gehört dann zu den „Guten“.
        😇
        (auch, wenn man verblendet ist)

    • Ich bitte Sie. Da hat sich ein Mann auf fremdem Gelände zu schaffen gemacht, das ist schlicht Hausfriedensbruch, unabhängig davon, ob man die Tat und ihre Motive inhaltlich gut findet oder nicht.

      So sehr ich den Gärtner verstehen kann, so sehr ich die Meinung und die Argumentation dieser Kita mißbillige, so sehr will ich hoffen, daß es weiterhin verboten bleibt, auf fremdem Gelände seine Gutmenschlichkeit auszuleben.

      Und immerhin: Er ist ja nicht formell bestraft worden, obwohl er eine Straftat begangen hat. Also dem Gericht ist nun wirklich kein Vorwurf zu machen.

      -27
      • Technisch gesehen haben sie natürlich recht.

        Dennoch empfinde ich das „Strafmaß“ als vollkommen unangemessen. Meines Erachtens hätte da eine geringfügige Geldstrafe oder gar nur eine Ermahnung ausgereicht. Denn ein Richter müsste auch den Furor, den die Kita mit der Aktion überhaupt an den Tag gelegt hat, entsprechend würdigen.

        • Allein, dass Anzeige erstattet wurde ist eine Frechheit!

          Man hätte die Sachen ja über den Zaun heben oder spenden können, und gut ist!

          13
    • Kleine Eselsbrücke gefällig ?
      “ 1, 2, 3 Aus, und jetzt bist du draus „.
      Um welches Vergehen geht es hier ?

      -48
      • In einigen Jahren, wenn in HH das gewählte Mittelalter wieder Einzug hält, hat sich diese Einrichtung erledigt. Die Hamburger haben nämlich dafür gestimnt, dass auch das Heizen mit Gas (Fernwärme) verboten sein wird. Hoffentlich hat diese Kindereinrichtung genug Kerzen. Es wird nämlich dunkel werden, da der Strom ständig ausfallen wird. Ich freue mich darauf.

      • Das ist keine Eselsbrücke. Das ist ein Abzählreim. Das ist etwas anderes.

        • Kann aber ja nicht:
          er redet doch Tacheles!

          4
      • § 123 StGB Hausfriedensbruch

        -19
        • @Karl Weber
          Scheint vielen nicht zu gefallen.
          Ist aber in der Tat ein glasklarer Fall von Hausfriedensbruch.
          Das Urteil ist absolut richtig.
          Schade, dass der Gärtner die Goldene Brücke, die ihm die Staatsanwaltschaft anbot hat, nicht betreten hat.

          Strafgesetzbuch (StGB)
          § 123 Hausfriedensbruch
          (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

          -13
  • Ich verliere mit 77 Jahren zu meinem Land jeglichen Bezug. Früher hätte der Mann wegen seiner Guten Tat in der Zeitung gestanden.

    • @ Theodor Mir geht es genau so. deshalb habe ich, obwohl ich noch in Deutschland wohne, mein tägliches Leben in die Niederlande verlagert.

    • Eiine „gute Tat“ entgegen des ausdrücklichen Willens der KITA?
      Wohl kaum.

      -54
      • War es auch gegen den Willen der Mehrzahl der Kinder? Wohl kaum.

        • zumal da auch Geschenke drunter lagen!

          0
        • Seit wann fragen Sie in einer KITA die Kinder, was dort zu geschehen hat oder nicht? Eigenwillige Vorstellung …

          Ich will nur noch Pommes, Pizza, Hamburger und vielleicht sogar Cola!!!!!! Jeden Tag!!!!

          Im Ernst:
          Die Kinder, die ausdrücklich einen Baum haben wollen, werden den zu Hause von ihren Eltern aufgestellt bekommen.
          (Und selbst, wenn sie keinen wollen, entscheiden das die Eltern)

          -24
      • Die Kita, wahrscheinlich grünlinke Betreiber, hätten das natürlich auch ohne Anzeige regeln können. In unserer scheinheiligen und grün versifften Realität zwischenzeitlich unmöglich.

        • Kann man debattieren.
          In diesem Fall hate der Gärtner nachts ein umzäuntes Gelände betreten, und den Baum aufgestellt, obwohl er ganz genau wusste, dass der Baum ausdrücklich nicht aufgestellt werden sollte.
          Was würden Sie sagen, wenn jemand gegen den ausdrücklichen Willen einer KITA-Leitung am Zuckerfest im Garten Halbmondsymbole verteilen würde?
          Ich würde dann schon zu einer Anzeige tendieren.

          -12
      • Es gibt tatsächlich fürchterliche Menschen. Sie gehören dazu!

        • Das Schlimme daran ist: sie sind es gern.
          Siehe einen gewissen Herrn Hüber. Menschlichkeit ist ihnen fremd. Und genau das erinnert an finstere Zeiten!

          0
        • Geht’s noch dümmer?

          0
  • Und dann fragt sich ein Bundeskanzler, warum alle so unzufrieden sind. Die Auswanderungen werden zunehmen… Adieu!

    • Herrn Merz ist das völlig egal.

      • Der schnallt doch gar nicht, was er alles anrichtet. Ebenso wenig die Mutter aller Probleme Merkel und ihr Cum-Ex-Nachfolger. Die sind so in ihrem Wah gefangen so unglaublich geil zu sein und so weise entschieden zu haben, dass die die Realität gar nicht mitbekommen.

  • Das Urteil ist menschenrechtswidrig.

    „Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:
    Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

    • So einfach ist das nicht Rechtlich ist das richtig verhandelt worden. Aber inhaltlich ist das eher eine Erziehungsmaßnahme für das Volk. Du sollst keinen Moslem ärgern. Das ist das 11. Gebot. Bestrafe einen, erziehe Hundert. Das Problem daran ist, dass dieses Urteil genau das Gegenteil bewirkt, als geglaubt.

    • Na super!
      Dann komme ich demnächst in Ihren Garten und lege da Korane zum Lesen aus.
      Einverstanden?
      Ich bräuchte dann nur noch Ihre Adresse.

      -18
      • Was für ein einfältiger Kommentar! Selbst muslimische Kinder freuen sich über Geschenke.

        • „Selbst muslimische Kinder freuen sich über Geschenke.“

          Aber möglicherweise nicht über das als christlich empfundene Symbol des Weihnachtsbaumes. Und deren Eltern werden das vielleicht gar nicht nett finden.

          Aber Sie haben dann bestimmt auch nichts dagegen, dass am Zuckerfest Muslime den Kindern in den KITAS „Geschenke“ zukommen lassen und den Gartenbereich des Kiindergratens mit islamischer Symbolik bestücken, oder? Könnte man dann ja des nächtens auf dem eingezäunten Bereich der KITA vorbereiten.
          Hier ein Halbmond, hier noch einer …

          Ist ja nur „gut gemeint“ … und die Kinder werden die kleinen Geschenke sicherlich auch lieben.

          -4
      • ich habe einen Kaminofen!

  • In Sure 4,34 wird dem Mann die „Vollmacht und Verantwortung“ über und für seine Frau zugeschrieben. Sie muss gehorchen. Tut sie das nicht, hat der Mann das Recht seine Frau zu bestrafen.

    • Ich kann keinerlei Bezug zum Artikel erkennen.

      • Der Bezug ist, dass dieselbe Kita Kopftücher erlaubt und den Halalfrass auch!

      • Das ist doch völlig egal. Vor dem Islam muss man immer und überall warnen und dagegen hetzen. Sonst kommt die Botschaft nicht an.

        • @Yossarian,

          Als „Hetze“ sehe ich das eigentlich nicht. Hier wird nur beschrieben, was im Koran steht. Keine „Hetze“, sondern Info:
          „Die Männer stehen über den Frauen, weil Gott sie (von Natur vor diesen) ausgezeichnet hat und wegen der Ausgaben, die sie von ihrem Vermögen (als Morgengabe für die Frauen?) gemacht haben. Und die rechtschaffenen Frauen sind (Gott) demütig ergeben und geben acht auf das, was (den Außenstehenden) verborgen ist, weil Gott (darauf) acht gibt (d.h. weil Gott darum besorgt ist, daß es nicht an die Öffentlichkeit kommt) . Und wenn ihr fürchtet, daß (irgendwelche) Frauen sich auflehnen, dann vermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch (daraufhin wieder) gehorchen, dann unternehmt (weiter) nichts gegen sie! Gott ist erhaben und groß.“

          Einen Artikelbezug vermag ich trotzdem nicht zu erkennen.

          -1
        • @Yossarian,
          Ach ja:
          Namensklau ist eine ziemlich miese Nummer. Muss doch nicht sein, oder?
          Immerhin können Sie hier unter frei gewähltem Namen kommentieren. Das ist doch schon was.
          Ich finde, bei so einem Angebot sollte man dann auch fair bleiben – und sich einen eigenen Namen suchen.

          -1
  • Gibt es ein Spendenkonto für diesen couragierten Mann? Vielleicht können wir uns solidarisch zeigen und ihn die Last der Strafzahlung nicht allein tragen lassen.

    • … An ein Spendenkonto für den Mann dachte ich auch schon.

    • Gute Idee!

  • Dieses Land macht mit schwerst Kriminellen keine Halbesachen.

  • Es werden Zeiten kommen, in denen die Kita Verantwortlichen froh sein werden, wenn sie etwas für die Kinder geschenkt bekommen.

    • Sehr richtig, denen schwimmen ja jetzt schon die Felle davon.

  • Ich nehme ganz, ganz stark an, dass die gleiche Kita dem Ramadan huldigt und von den nicht islamischen Kindern verlangt, sie sollen doch Rücksicht auf die islamischen Kinder nehmen.

    Ich bin fassungslos.

    • … Man merkt zudem ganz klar, in welche Richtung sich in den letzten Jahrzehnten die Ausbildung der „Pädagogen“ entwickelt hat. – Sind alles die Früchte links-grüner Politik.

      Grausam zerstörerisch das alles!!!

    • „Ich nehme ganz, ganz stark an, dass die gleiche Kita dem Ramadan huldigt und von den nicht islamischen Kindern verlangt, sie sollen doch Rücksicht auf die islamischen Kinder nehmen.“

      Wie kommen Sie darauf?
      Nichts deutet darauf hin: https://finkenau.de/kita/mobi/
      Bitte achten Sie doch darauf, dass Ihre reinen Spekulatioinen sich nicht zu wilden Gerüchten verdichten.
      Wenn es Sie wirklich interessiert: Unter dem Link finden Sie die Kontaktadresse für einen entsprechende Anfrage Ihrerseits an die KITA.

  • Na ja. Über die Strafwürdigkeit mag man streiten. Aber der Mann wußte offenbar, daß die Kita keinen Weihnachsbaum möchte – das und die angegebene Begründung mag man gut finden oder nicht; ich halte übrigens weder von der Meinung noch von ihrer Begründung etwas – , dann trotzdem einen auf privatem Gelände heimlich aufzustellen, ist nicht in Ordnung. Da kann er sich meines Erachtens auch nicht mit damit rechtfertigen, daß er „den Kindern etwas Gutes tun“ wollte.

  • Hausfriedensbruch ist strafbar… egal wie gut gemeint sein Vorhaben war und wie absurd die Argumentation der Kita war keinen Baum aufzustellen. Es ist aber weder ein Sachschaden entstanden, noch hat er beim Eindringen jemanden etwas getan. Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit hätte es sicher auch getan und wäre wenn man die heutigen Anwaltskosten betrachtet definitv Abschreckung genug.

    • Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit wurde dem Gärtner ja auch seitens der Staatsanwaltschaft angeboten. Leider ist dieser nicht darauf eingegangen.

  • Bearbeitet, macht keinen Sinn, den ursprünglichen Kommentar stehenzulassen.

  • Vielleicht hätte er noch ein Banner wie „Refugees Welcome“ oder „Klimakrise“ ran tackern sollen, dann hätte er nichts zu befürchten gehabt.

  • Wieder verliert die Justiz ein bisschen Respekt von mir .

    • Keine Sorge. Damit kann die Justiz leben.

  • Die linke Justiz.

  • ➡ „Im Dezember 2023 hatte sich eine Kita im Hamburger Stadtteil Lokstedt nach eigenen Angaben gemeinsam mit den Kindern dagegen entschieden, einen Weihnachtsbaum aufzustellen.“⬅

    Natuerlich haben die Kinden das total selbstaendig entschieden. Und warum Kinder anderer Religionen durch einen Weihnachtsbaum ausgeschlossen werden erschliesst sich mir auch nicht.

  • Das Urteil schränkt die Religionsfreiheit ein und ist deshalb rechtswidrig.
    Laut GG ist das „weltanschauliche Bekenntniss unverletzlich“. Dieses Urteil verletzt jedoch das weltanschauliche Bekenntnis, in der Form eine Spende an eine öffentliche Einrichtung zu übergeben.

    • Auf fremden Grundstücken kann man nicht machen was man will. Etwas mehr Sensibilität hätte den rotgrünen Betreibern natürlich gut zu Gesicht gestanden.

      • Genau das ist der Punkt. Wir sind so woke, da können wir keine Zugeständnisse machen.

    • Na super!
      Dann komme ich demnächst in Ihren Garten und spende da Korane zum Lesen. Oder isch dekoriere den Garten mit islamischen Halbmonden … natürlich auch gespendet.
      Einverstanden?
      Ich bräuchte dann nur noch Ihre Adresse.

      • Die Halbmonde aber bitte aus unbehandelten Holz,sonst produziert mein Kamin zuviel Rauch.

        • Auf was man heutzutage alles achten sollte (oder gar muss) …
          Ich versuche es einzurichten.

          Gibt es dazu eigentlich schon eine EU-Richtlinie?
          🫠

          0
      • Der Islam ist eine Krankheit!

  • ich bin Hamburgerin und kenne den Fall. Das macht mich heute noch wütend!

  • Wahrscheinlich muss er die 2.400€ an eine Koranschule zahlen. Es ist alles nicht mehr zum aushalten in diesem Land, was hat denen denn der Tannenbaum getan… Etwa mit Lametta und Baumschmuck gedroht 😀

    • „Wahrscheinlich muss er die 2.400€ an eine Koranschule zahlen.“

      Unsinn.

  • Er hätte halt noch ne Regenbogenfahne hinhängen sollen, dann hätte er sich viel Ärger erspart.

  • Man wolle keine Kinder ausschließen, die einer anderen Religion angehören ? Unsinn ! Diese Kinder leben hier, also bitte sollen sie auch unsere Gebräuche kennenlernen ! Wenn sie dann zusätzlich zu Hause noch anderes erfahren, dann ist das nicht unsere Sache !

  • Fragen sie mal ein Kindergartenkind vor der bunten Auslage von 12 Sorten Eis was es möchte und versuchen sie es nicht unterstützend zu „beraten“.

  • Was ist daran strafbar bitte schön?
    Ich habe jeglichen Respekt gegenüber unser Justiz verloren,die solche Urteile aussprechen.

    • Strafgesetzbuch (StGB)
      § 123 Hausfriedensbruch
      (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

  • Hier sehe ich weniger die Gerichte in der Schuld, sondern vor allem die Kita.

    Es bleibt zwar offiziell Hausfriedensbruch, aber es war keine böse Absicht und:
    „§ 123 (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.“

    Das heißt, die haben nicht einmal versucht, zu schlichten, sondern direkt angeklagt, was für mich nur deren asoziale Einstellung zeigt.

  • Es ist ein absoluter Hohn. Eine Kita behauptet ernsthaft, sie habe „gemeinsam mit den Kindern“ entschieden, keinen Weihnachtsbaum aufzustellen. Als ob Kleinkinder so etwas entscheiden können. Das ist eine feige Ausrede der Leitung, um unsere eigenen Traditionen zu verbieten.

    Der Gärtner, der den Kindern eine Freude machen wollte, wirt hart bestraft. Er muss 2.400 Euro zahlen und bleibt auf den Gerichtskosten sitzen. Eine Schande für unser Rechtssystem.

    Beim Ramadan sieht man die doppelte Moral. Da sollten sich unsere Schulkinder beim Essen wegdrehen, um fastende Muslime nicht zu stören. Das ist keine Toleranz, das ist Selbstaufgabe.

    Unsere Kitas und Schulen sind deutsche, weltliche Einrichtungen. Hier gelten unsere Gesetze und Werte – keine religiösen Vorschriften. Wer Sonderregeln und eine strikt religiöse Erziehung will, soll das in eigenen, selbstbezahlten Privatschulen tun. Der Alltag unserer Kinder darf nicht länger für religiöse Extrawünsche eingeschränkt werden!

Werbung