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Gelsenkirchen

Gericht bestätigt Ausweisung von Syrer nach Angriff auf Polizisten

Gelsenkirchen will einen Syrer, der 2022 einen Polizisten attackierte und schwer verletzte, ausweisen. Der Mann ging gegen seine Abschiebung mit einem Eilantrag vor. Das zuständige Verwaltungsgericht hat der Stadt in einer Eilentscheidung recht gegeben.

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Die Stadt Gelsenkirchen will einen Syrer abschieben. Vor dem Verwaltungsgericht gewann die Stadt. (IMAGO/Funke Foto Services)

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Gelsenkirchen darf einen Syrer, der einen Polizisten angegriffen hatte, aus Deutschland ausweisen. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren entschieden, wie die dpa berichtet. Die Ausweisung durch die Stadt erfolgt aufgrund einer Vorstrafe. Der damals 24 Jahre alte Syrer hatte im September 2022 in Greifswald einen Polizisten vor einem Club attackiert. Infolgedessen stürzte der Polizist auf den Betonboden und musste im Anschluss notoperiert werden. Der angegriffene Polizist ist seit dem Angriff dienstunfähig und auf einen Rollator angewiesen.

Im Mai 2023 wurde der Syrer vom Amtsgericht Greifswald unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach seiner Haftentlassung zog der Syrer dann nach Gelsenkirchen um, wo die Stadt ihn bereits im Mai aus Deutschland auswies und ihm androhte, ihn nach Syrien abzuschieben.

Außerdem verhängte die Stadt gegen den Syrer ein Einreise- und Aufenthaltsverbot. Im Falle einer freiwilligen Ausreise würde dieses Verbot sieben Jahre gültig sein, im Falle einer Abschiebung neun Jahre. Dagegen ging der Syrer mit einem Eilantrag vor, doch das Gericht folgte der Argumentation der Stadt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Ausweisung das private Interesse des Syrers überwiege. Zudem gehe von dem Syrer eine Wiederholungsgefahr aus. Als weiteren rechtmäßigen Grund führte das Gericht an, dass die Ausweisung generalpräventiv wirke und andere Ausländer von Straffälligkeit abschrecke.

Außerdem habe der Syrer „keine hinreichend gewichtigen Bleibeinteressen“, so das Gericht. Zudem könne er sich nicht auf unzumutbare Bedingungen in Syrien berufen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Syrer kann gegen seine Abschiebung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einreichen.

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50 Kommentare

  • >>Zudem könne er sich nicht auf unzumutbare Bedingungen in Syrien berufen.<<

    Gilt das auch für das Millionenheer der restlichen Syrer?

  • „Der Syrer kann gegen seine Abschiebung noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster einreichen.“
    Und danach in Karlsruhe. Und danach in Brüssel. Und danach beim Lieben Gott. Genau hier liegt das deutsche Problem. Man spricht kein Recht, sondern ist auf der Suche nach dem zeitgemässen Urteil.

    • und das wird durch Steuergelder und entsprechende deutsche Kanzleien gefördert…

      • Und über die Prozesskostenhilfe zahlt der Steuerzahler auch noch beide Seiten für diese irrsinnigen Verfahren! Es gibt zahlreiche RA-Kanzleien, die sich auf dieses Geschäftsmodel „spezialisiert“ haben und somit Teil der Asylindustrie sind. Einfach dieses Finanzierungssystem beenden und schon ist Schluss mit massenhaften Verfahrensanträgen. Ich wette, dass seine RA-Kanzlei im Anschluss für seine Rückkehr nach Deutschland aktiv wird.

        Dieses Art von Juristenmilieu stimmt natürlich auch für ein AfD-Verbot…

  • 4 Jahre brauchen die dafür?

    • Und dann nochmal (mindestens) vier Jahre bis die Abschiebung vollzogen wird!

      • Und in 3 Wochen ist er wieder hier.

        • Ja, auch weil er ein üppiges „Handgeld“ bekommt!

          9
      • Das war auch mein erster Gedanke.
        Allerdings wäre ich bei schweren Straftaten oder solchen mit schweren Folgen, oder bei Berufskriminellen auch für eine angemessene Bestrafung.

        Im Dezember 24 wurde Assad gestürzt.
        Warum war der die letzten 1,5 Jahre noch hier?

    • War ’ne Eilentscheidung.

      • 😂👍😂

      • Ich habe vor 4 Monaten eine Firma auf ebay angezeigt… habe bis heute nichtmal ein Aktenzeichen oder eine (angeforderte) Eingangsbestätigung bekommen.
        Deutschland ist schlichtweg im Arsch!

  • Wer zusticht oder Polizisten angreift, hat jedes Gastrecht verspielt! Das Urteil zeigt: Der Rechtsstaat kann durchgreifen, wenn er will! Schluss mit den lahmen Ausreden bei weggeworfenen Pässen. Wer seine Identität verschleiert, darf nicht belohnt werden. Wenn der politische Wille da ist, finden sich auch Wege. Der Schutz unserer Bürger muss absolut vorgehen. Kriminelle gehören abgeschoben – ohne Wenn und Aber“

    • Absolut!!!

    • „Kriminelle gehören abgeschoben – ohne Wenn und Aber““
      Und sie dürfen kein Recht haben dagegen zu klagen!

    • …gehören umgehend abgeschoben OHNE dagegen klagen zu können!

  • Komisch, sind denn immer noch nicht alle Richter ausgetauscht?

  • Sehr gut, weitermachen, es gibt Millionen weiterer Fälle. Zum Ausruhen ist da keine Zeit!

  • Er hat einen Polizisten angegriffen, also eine endgültige Einreisesperre verhängen

  • Abschieben, dann kann er Klage einreichen.

  • Naja, abwarten und mal sehen , wie das OVG Münster entscheidet.

    • Na, wie ich Münster kenne darf er bleiben! Kann mich aber irren!

      • Irren ist menschlich

  • Schon komisch wie perfekt sich Syrer in unserem Rechtssystem auskennen, und arme „Flüchtlinge“ sich teuere Anwälte leisten können🤔🤔

  • Richtige Entscheidung des Gerichts. Warum hat es 4 Jahre bis zur Entscheidung gedauert ? Falsche Prioritäten durch die Justiz?

  • 2022 war die Tat, wir haben 2026.

    Steht da echt EILVEFAHREN?

  • In 2023?
    Aktuelle EIL-Entscheidung?
    Finde den Fehler …

  • Weil er einen Polizisten angegriffen hat. Es ist richtig solche Leute aus D zu entfernen, aber es wäre richtiger sämtliche ,sich aggressiv verhaltende , so genannte Flüchtlinge, aus zu weisen. Wer hier, in D, leben möchte passt sich an ,ohne seine Identität und seine Kultur zu vergessen. Aber die rechtlichen Werte müssen akzeptiert werden genau so wie das Erlernen der Sprache absolut dazu gehören. Wer sich bemüht und einbringt, egal welcher Nation, ist hier richtig. Aber keine „Glücksritter“

  • „Im Falle einer freiwilligen Ausreise würde dieses Verbot sieben Jahre gültig sein, im Falle einer Abschiebung neun Jahre.“

    Warum nicht lebenslanges Einreiseverbot?
    Der Polizist hat auch eine lebenslange Schädigung!
    Warum darf so jemand überhaupt noch gegen seine Abschiebung klagen?
    Eine Verhöhnung des Opfers ohnegleichen.
    Unfassbar!

    • Weil es immer noch die kopfkranken Grünen und Roten gibt, die es so wollen. Deutschland muss zerstört werden und dazu sind die Invasoren eingeladen.

  • „… DARF ein Syrer laut einer Gerichtsentscheidung aus Deutschland ausgewiesen werden …“
    Wann WIRD er ausgewiesen?
    Wann hebt das (steuerfinanzierte) Flugzeug ab, in der er sitzt? Nach Den Hag, Brüssel, Paris …?
    Wann wird er (steuerfinanziert) wieder eingeflogen?
    PS: Dem mutigen Polizisten alles erdenklich Gute!!!

  • Märchenstunde vor den Wahlen

  • Selbstverständlich wird irgendeine NGO für den Herrn Syrer Rechtsmittel gegen die Abschiebung beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Und sollte er tatsächlich verlieren, wird der Herr Syrer wohl ganz plötzlich und unverhofft nicht mehr erreichbar sein…

  • Jetzt wird erstmal dagegen geklagt.
    Mit den verschiedenen Revisionen bis zum EuGfMenschenrechte dauert das ….. mas o menos ….. bis zu seiner Rente.

    Dann ist er schon lange „deutsch“, dass gar nix mehr geht.

  • Der benimmt sich hier wie die Axt im Wald und sagt, in Syrien seien unzumutbare Zustände. Wie irre ist das denn? Wer bezahlt eigentlich die ganzen Gerichtskosten und Anwälte?? Der Syrer sicher nicht. Warum ist der überhaupt noch hier und nicht schon seit Jahren in Syrien??

    • Na wir bezahlen das. Und es braucht Juristen, die an dem ganzen System verdienen. Und das sind die, die sich für ein AfD-Verbot stark machen.

      • Na ja, nur ein paar! 440000 Juristen in D; 1000 haben wohl den offenen Brief unterschrieben! Also höchstens jeder 440. !

  • Das ist immer noch viel zu human. Lebenslanges Einreiseverbot wäre die richtige Antwort. Es darf nicht sein, das Deutsche der Gewalt solches Subjekte ausgesetzt werden, genau das ist unzumutbar.

  • Das heißt der Verbrecher kann nach 9 Jahren hier wieder einreisen? Geht’s noch?

  • Hier werden leider (wie so häufig in Medienberichten) Ausweisung und Abschiebung verwechselt. Die Abschiebung ist ein Realakt (= tatsächliches Handeln), dagegen die Ausweisung (Statusänderung) ein Verwaltungsakt (typischerweise in Form eines Bescheides), also rechtliches Handeln. Entsprechend kann der Syrer nicht, wie es im letzten Satz fälschlicherweise heißt, Beschwerde gegen „seine Abschiebung“ einreichen, sondern gegen den erstinstanzlichen Beschluss die Ausweisung betreffend. Eine Abschiebung steht noch gar nicht an, sie ist nur angedroht.
    https://www.vg-gelsenkirchen.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/24_260803/index.php

  • Klagen können unsere „Fachkräfte“.

  • Ich hoffe das unsere frauen gerade nocht zeit haben werden um ihn teddybären zu zuwerfen…

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