Eilverfahren
Zweifel an Verfassungstreue: Berliner Gericht verhindert Einstellung eines AfD-Politikers bei der Kriminalpolizei
Einem Berliner Polizisten wurde die Einstellung bei der Kriminalpolizei nach einer Zusage wieder entzogen - Grund war sein frühere AfD-Tätigkeit. Nun hat ein Berliner Gericht den Vorgang für zulässig erklärt.
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Nachdem seine Tätigkeit bei der AfD bekannt wurde, wurde einem ehemaligen Brandenburger AfD-Fraktionsvorsitzenden die Einstellungszusage bei der Kriminalpolizei entzogen. Jetzt entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren, dass die Ablehnung der Einstellung rechtmäßig war, wie unter anderem die Zeit berichtete.
Demnach müsse der Beamte nicht in den gehobenen Dienst eingestellt werden. Dem Gericht zufolge gebe es begründete Zweifel an der Verfassungstreue des ehemaligen AfD-Fraktionsvorsitzenden. Diese Begründung würde ausreichen, um dem Bewerber eine Einstellung in den gehobenen Dienst zu verweigern.
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Der Antragsteller arbeitete von 2011 bis 2026 in Berlin als Polizist. Anschließend bewarb er sich im April vergangenen Jahres für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Dafür erhielt der Bewerber zunächst im November eine Zusage. Doch diese wurde Ende März mit der Begründung aufgehoben, durch dessen Tätigkeit bei der AfD bestünden „Zweifel an der charakterlichen Eignung“.
Schließlich legte der Bewerber einen Eilantrag gegen die Entscheidung ein und distanzierte sich dabei von der AfD Brandenburg. Er erklärte, die Tragweite der Brandenburger AfD nicht erkannt zu haben. Damit gab sich das Gericht nicht zufrieden. Seine Kandidatur bei der Kommunalwahl für die AfD würde schließlich seine inhaltliche Identifizierung mit den Zielen der Partei zeigen. Er habe sich nicht glaubhaft von der Partei und deren Inhalten distanziert. Die Entscheidung im Hauptsacheverfahren folgt noch.
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wäre er Clanmitglied wäre das natürlich eher ein Vorteil bei der Bewerbung gewesen!
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass die Polizei längst von Islamisten unterwandert ist, so wie die Justiz längst von Linken durchseucht ist!
Verständlicher weise !
ich glaube das ist in Berlin reiner Selbsterhaltungstrieb bei der Polizei !
Das Gewaltpotential der Clans und Islamisten dürfte mittlerweile weit über dem der Polizei liegen !
Man kann es Eindrucksvoll z.b gut bei Islamistischen oder Palästinensischen Demonstrationen beobachten !
Kontrafaktische Empörung, weil die einfache Dosis nicht mehr ausreicht.
Bitte nicht füttern.
Vor allem keine Weinbrandpralinen.
Heute wieder Freigang und die tägliche Dosis geschwänzt?
Irgendetwas sagt mir das du keine Freunde hast & am Rand der Gesellschaft lebst (zurecht).
Du machst andere hier immer nur runter , beleidigst dann auch gern email selbst , aber propagierst dann ständig moralische , intellektuelle Überlegenheit indem du dich auf Schlagworte usw. zurückziehst , vorsätzlich nicht auf Argumente eingehst & dann so tust , als gäbe es keine „legitime“ gegenargumentation zu deinen Ergüssen , obwohl dich andere hier schon dutzendfach argumentativ beerdigt haben…
Bin 100%ig deiner Meinung.
Bemüht.
Wenn Sie nichts zu sagen haben, einfach mal die Klappe halten. Sie scheinen über viel Tagesfreizeit zu verfügen.
mit späterem „Familiennachzug“ in die Behörde.
—Er habe sich nicht glaubhaft von der Partei und deren Inhalten distanziert.—
Ich glaube auch kaum, dass er das muss. Er sollte es auch nicht tun. Zum Parteiprogramm der AfD kann jeder stehen, der sich im Rahmen unserer freiheitlich, rechtlichen Grundordnung bewegt.
Eher könnte man den Eindruck bekommen, dass sich hier die Justiz ein wenig aus dem Rahmen bewegt.
Das können aber weitere Instanzen noch beurteilen. Da wäre ich ganz zuversichtlich.
Zudem dürften mit dieser Begründung ja nahezu alle Kandidaten der Linken, die ja ganz offen eine komplette Systemänderung fordert, abgelehnt werden.
Es handelt sich hier um eine Präzedenzfall.
Er habe sich nicht glaubhaft von der Partei und deren Inhalten distanziert.!
Ja was für eine Begründung einer vermeintlich „Blinden Justitia „gegenüber einem Unterstützer einer Demokratischen Partei in einer „unser Demokratie “
Mussten eigentlich Islamische Polizeianwärter sich vom Islamismus glaubhaft Distanzieren ? Oder Linke Parteiunterstützer von den Verbrechen der SED ?
Wäre mal einer Antwort der Berliner Politik und Justiz wehrt !
AHA!
Der rechtliche Hauptschutz vor Diskriminierung in Deutschland ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Es soll Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern.
Gilt nicht für die pol. Opposition AfD und deren Wähler und Befürworter! Diese wurden hoch offiziell entmenschlicht (z.B. Ratten, Schmeißfliegen) und zur Nachfolgepartei der NSDAP und zu Holocaust-Befürwortet gestempelt. Die LügenUnion soll sich was schämen! „UnsereDemokratie“Parteien, verkommen! „UnsereDemokratie“Justizia mit linken Urteilen. Das GG gilt für alle, nur für AfD-Mitglieder und AfD-Wähler nicht!
Solch einen unqualifizierten Unsinn kann nur jmd. schreiben, der Meinung aber keine Ahnung hat.
Fahren Sie weiter Bobbycar…
Wo haben Sie ein Argument? Trolle löschen, nicht füttern.
Und obwohl du dich hier richtig einschätzt nervst du uns immer wieder mit deinen Ergüssen.
Plus-Däumchen sind eben keine Argumente, und werden auch nie welche werden.
Schaut euch Lisa Fitz auf yt an „Dummheit siegt“ ………wie für euch gemacht!
Das kann nicht das letzte Wort in dieser Sache sein.
Gegen das Urteil würde ich in Revision gehen. Das ist ja ganz klar Diskriminierung.
alle Menschen sind gleich – nicht mehr in Deutschland
Seit der C-Zeit gelten die Grundrechte sowieso nur noch selektiv für die Leute mit der „richtigen“ Gesinnung.
Schland war immer Machtkampf und Intrigen. An allen Fronten des Reiches zu aller Zeit.Heute leider noch mehr.
Lustig, wenn das nur “ taatsanwaltschaft Verwaltungsgericht“ steht. Ist denen das „S“ abhanden gekommen. Na, das ist/wäre nicht das Einzige was denen abhanden gekommen und abgefallen ist. Gerechtigkeitssinn, Volkstreue, für das Deutsche Volk??
Es gab in der Vergangenheit verschiedene Fälle von aufgedecktem Rechtsextremismus bei der Polizei.
Ich glaube in fast allen Fällen ging es um Äußerungen, die im Privaten getätigt wurden.
So weit mir bekannt, hat NIEMAND davon seinen Job schlecht gemacht.
Es gibt eben Menschen, die können Privates und Berufliches trennen.
Nachweislich Danbiel Günther, gerichtsfest.
ich habe Zweifel an der Verfassungstreue deutscher Gerichte.
Wie in der DDR! Da benötigte man auch „charakterliche Eignung“!
Nun, nannte man das seinerzeit nicht „gefestigtes Klassenbewußtsein“ …?
Die richtige, also linke Gesinnung steht wieder mal über allen Gesetzen und Rechten. Ist ja interessant.
Im Land der Meinungsfreiheit darf natürlich jeder seine Meinung sagen und öffentlich vertreten, oder etwa doch nicht?
Politischer Früherschein für alle…
Dass Menschen wegen ihrer politischen Einstellung die Ausübung eines Berufes juristisch verweigert wird, hatten wir zuletzt zuhauf in der DDR.
„Geschichte wiederholt sich nicht, aber sie reimt sich“. Mark Twain
Wie ist es eigentlich mit der Verfassungstreue solcher Richter bestellt?
Da kommen noch weitere Instanzen, die das Urteil kassieren.
Hoffentlich.
Eine unterwanderte Justiz offenbar.
Sippenhaft auf Neudeutsch.
da hat er die AFD umsonst verleugnet
Aber wenn er Mitglied der Linken oder Grünen gewesen wäre… ist das ok und eine Verfassungstreue wird nicht hinterfragt…
Dieses Land ist dem Untergang geweiht.
„Begründete“ Zweifel ohne Angabe von Gründen? Tatbestand AfD Nähe reicht also schon aus, um eine Vorstrafe zu ersetzen und jemandem das Leben zu versauen. Fachkräfte für Deutschland gesucht. Qualifikation egal. Einzige Voraussetzung: Abrenzung/Brandmauer zur AfD erforderlich.
Bravo D‼️
Die Entscheidung des VG Berlin ist nicht zu beanstanden.
Es steht dem Dienstherr frei, wem er den Zugang in den gehobenen und höheren Dienst ermöglicht.
Nicht, wenn sein Ablehnungsgrund gegen Gesetze Verstößt.
…als da wären ?
Nennt sich Grundgesetz, Ihnen unbekannt.
Ich denke hier hat das VG Berlin einen sehr guten Grund für eine weitere Instanz geliefert, denn wenn man hier bereits den Boden der Rechtstaatlichkeit verlässt, siehe Artikel 3 GG, dann kann man die Entscheidung mehr als beanstanden, denn es steht ja nicht umsonst da:
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Lesen und Betonung legen auf „politische Anschauung“ legen, daher geht Ihre Argumentation ins Leere.
Nein! Trolle löschen, nicht füttern.
Offensichtlich von keinerlei Sach- und Rechtskenntnis getrübt.
Nein, es steht dem Dienstherrn nicht frei, wem er den Zugang in den gehobenen oder höheren Dienst ermöglicht. Die Auswahl erfolgt ausschließlich nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG). Lediglich wenn im Einzelfall erhebliche Zweifel an der Verfassungstreue vorliegen (individuelles Verhalten), kann eine Einstellung verweigert werden. Dazu reicht allerdings nicht die alleinige Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen und zugelassenen Partei aus. Das ist das Ergebnis ständiger Rechtsprechung und insoweit wird die Entscheidung des VG Berlin keinen Bestand haben.
Ihre Aussage ist soweit richtig, jedoch bezieht sie sich auf Qualifikation und mögliche Charaktereigenschaften. Darunter fällt nicht die politische Orientierung, wenn sie dem Grundgesetz genügt.
Dann muss man doch aber auch die Jahre berücksichtigen, welche er bereits als Polizist gearbeitet hat, und die hat man ja nicht beanstandet, nur seine politische Ausrichtung, und daher greift hier schon Art. 3 GG, denn die Aussage vom VG Berlin zielt nicht auf die Qualifikation ab, sondern auf Verfassungstreue. War er es von 2011 bis 2026 nicht?
M.e.W., Sie haben weder Ahnung noch Argumente.
Das VG hat sich richtiger Ansicht nach am Beamtengesetz orientiert, und so geht dann auch das Hauptsacheverfahren aus.
Wenn ich lese:
Der Antragsteller arbeitete von 2011 bis 2026 in Berlin als Polizist. Anschließend bewarb er sich im April vergangenen Jahres für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Dafür erhielt der Bewerber zunächst im November eine Zusage. Doch diese wurde Ende März mit der Begründung aufgehoben, durch dessen Tätigkeit bei der AfD bestünden „Zweifel an der charakterlichen Eignung“.
Dann sehe ich hier sehr wohl, dass er ein Studium machen wollte und nicht befördert werden wollte, und man hat hier keine Verfehlungen benannt, welche er in den jahrelangem Dienst hätte haben können, daher hat das VG Berlin hier willkürlich entschieden.
Der Vergleich zur DDR lässt sich auch gleich ziehen, denn dort wurde man auch nicht zum Studium zugelassen, wenn man politisch „unkorrekt“ wirkte, heute bekommen diese Leute Entschädigungen dafür gezahlt, einfach mal lesen…..
„Zweifel an Verfassungstreue:“
Der Zweifel an Verfassungstreue ist auch bei dieser Entscheidung klar dem Gericht zuzuordnen. Aber Rechtsbeugung zu Gunsten des Staates, ist mittlerweile der Standard in Deutschland.
Das Schild auf dem Foto oben ist bezeichnend. Nicht mal einen fehlenden Buchstaben können sie ersetzen, aber so was können sie.
Der Staat ist am Ende.
Wie kann jemand Minister werden, der mit Deutschland nichts anfangen kann?
Da liegt die fehlende Verfassungstreue ja schon offen…
In einer Partei, in der Abgeordnete schon gefordert haben, dass die Demokratie hinter dem Klimaschutz zurückzustehen habe…
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wer lässt hier wohl wirklich an der Verfassungstreue zweifeln?
Bei jenen hat man „Zweifel“ an Verfassungstreue ABER bei mehrfach über einem Jahrzehnt gerichtlich geurteiltem Verfassungsbruch vom Kartell sind ALLE noch dem Steuerzahler auf der Tasche liegend, würden manche erinnern.