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Heilbronn

Staatsanwaltschaft rechtfertigt Lügenfritz-Strafbefehl: Wahrheitsgehalt unerheblich

Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat den Strafbefehl wegen Beleidigung des Bundeskanzlers durch den Begriff Lügenfritz erneut gerechtfertigt. Nur Gesetzestexte und Kommentierungen seien maßgeblich, nicht der mögliche Wahrheitsgehalt einer Aussage.

Von

IMAGO/dts Nachrichtenagentur

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Nach dem Lügenfritz-Strafbefehl (Apollo News berichtete) hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ihr Vorgehen wegen eines Facebook-Kommentar jetzt gerechtfertigt. Ob Bezeichnungen wie Lügenfritz oder Pinnochio für den Bundeskanzler einen Tatsachenkern haben, ist dabei laut Welt für die Staatsanwaltschaft unerheblich.

Die Behörde prüfe nach eigener Aussage nicht den Wahrheitsgehalt, sondern „eine etwaige Strafbarkeit ausschließlich anhand des Gesetzestextes und der Kommentierungen hierzu“. Wie viele Verfahren wegen Äußerungen über Merz geführt und Strafbefehle ausgestellt wurden, wollte die Staatsanwaltschaft mangels Statistik nicht preisgeben.

Zuvor hatte die Behörde erklärt, die Äußerungen „Lügenfritz“ und „Lackaffe“ seien geeignet gewesen, „bei Gleichgesinnten weitere negative Vorbehalte bzw. Aggressionen zu schüren.“ Die personenbezogenen Kommentare gegen Friedrich Merz unter dem Post hätten sich wechselseitig hochgeschaukelt.

Aus diesem Kontext schließt die Staatsanwaltschaft auf die Strafbarkeit der Aussagen. Erst in diesem Wechselspiel seien die beiden Begriffe geeignet gewesen, „das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“. Die Eskalation in der Gruppe „erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren“, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.

Daraus ergebe sich „das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“. Deshalb wurde der Bundeskanzler selbst in dieser Sache auch gar nicht konsultiert. Üblicherweise können Politiker eine strafrechtliche Verfolgung von gegen sie gerichteten Kommentaren zumindest ablehnen. Dieser Fall wurde Merz aber gar nicht zur Kenntnis gebracht – so eindeutig erschien er den Ermittlungsbehörden.

mb

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117 Kommentare

  • Wie bitte? Die Kommentare könnten dazu führen, dass auch andere Leute eine negative Meinung bekommen, und sind deshalb strafbar? Äh….also man darf öffentlich nur gemeinsam den Politikern huldigen, darf sie aber nicht mehr verspotten?
    Da gab’s doch mal ein Land im Osten, in dem das auch so war. Noch gar nicht so lange her, alle Ü-50-Leute kennen es noch…

    114
    • So ist es.

      Nicht sein Lügen erschüttern das Vertrauen in einen Politiker, sondern das Benennen seiner Lügen.

      Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung ergibt sich dann also aus dem Wunsch, diese Lügen vor den Bürgern möglichst zu verbergen.

      • Und das derjenige der auf die Lügen bestraft wird und nicht der Lügner.

        Aber da würde bei dem „dessen Namznicht nennen darf“ ganz schön was anfallen.

        Und, mit mir gibt es keine weiteren Schulden ist ja nicht gelogen.
        Denn es ist ja Sondervermögen.

    • AUSSPRUCH DES GENOSSEN KIM JONG UN

      „Autoritätsmissbrauch, Bürokratismus und Korruption, welche in einer Regierungspartei auftreten, sind gefährliche Gifte, die aus dieser Partei eine Partei der Adligen und Beamten machen.“

    • Kürzlich gab es in Belgien ein ähnliches Verfahren. Anscheinend werden neue Zensurwege ausgetestet.

    • Diese Richter kommen aber aus einer Zeit davor!

    • Da steht dann schon der Verfassungsschutz im Hintergrund. Irgendwo soll stehen, dass der Verfassungsschutz es gar nicht gerne sieht, wenn irgendjemand aus Deutschland Vergleiche zieht zwischen XXX und YYY oder XXX und XYZ.

    • „könnten dazu führen. dass auch andere Leute eine negative Meinung bekommen, und sind deshalb strafbar? “
      Ähnliches ist auch in Belgien? passiert, da wurde einer bestraft, obwohl ijm zugestanden wurde, dass er nur Fakten vorgebracht hatte „andere könnten aufgestachelt werden“.

    • Eine alternative wäre 1984.

      Krieg ist Frieden
      Lüge ist Wahrheit

      Der „dessen Namen man nicht nennen darf“ ist Gottesgleich, der große Generalsimo und sagt immer die Wahrheit

    • Also nochmal: Wenn die Wahrheit einer unfähigen Regierungsperson schadet, dann ist das Aussprechen der Wahrheit strafbar. Das ist was diese Staatsanwaltschaft im Sinne gesagt hat.

    • „Wie bitte? Die Kommentare könnten dazu führen, dass auch andere Leute eine negative Meinung bekommen…“

      Doch, doch, das stimmt schon. Bei mir wirkt es wirklich, ich denke tatsächlich genauso über Fritze! 😉

    • Die Stasi-Staatsanwaltschaft Ost-Berlin ist offenbar auferstanden.

      Wenn ich meine damalige Anklageschrift wegen „Öffentlicher Herabwürdigung“ und „Staatsfeindlicher Hetze“ so erinnere, kommt mir in Heilbronn ein dejá-vu.

    • Genau richtig! Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, „dass solche Aussagen das Vertrauen in die Integrität des Opfers zu erschüttern“. Ob da noch was zu erschüttern ist, prüfen die dort nicht.
      Zum Glück haben immer weniger Deutsche den Eindruck als müsste man über Herrn Merz noch groß reden.
      Und diejenigen aus dem Land im Osten ziehen hoffentlich die richtige Lehre, wenn sie die Wahl haben.

    • Unsere Verfassung ist auch für’n Arsch bei Meinungsfreiheit…
      Laut GG ist Meinungsfreiheit gewährleistet, Ausnahmen ergeben sich aus den allgemeinen Gesetzlichen Schranken und dem Schutz der Jugend.

      Also eher einen Gnadenrecht bei wohlgesonnenen Richter…

      • AUSSPRUCH DES GENOSSEN KIM JONG UN

        „Die einmütige Geschlossenheit, in der der Führer, die Partei und die Massen aufgrund der großen Ideen und der warmen Liebe fest vereint sind, ist der größte Reichtum, der auch mit Unmengen Gold nicht aufzuwiegen ist.“

        • Da bekomm ich glatt Lust eine Kolosse oder LPG zu gründen,haha

          -2
  • Wer verfolgt eigentlich Politiker, welche die deutsche Gesellschaft als „einheitsbraun“ diffamieren?

    • Bisher fast 30% der Wähler.

  • Es ist nicht mehr zu ertragen, wie die Meinungsfreiheit in Deutschland mit Füßen getreten wird.

  • Grundrechte wie Meinungsfreiheit sind als Abwehrrechte gegen den Staat gedacht. Da gibt es nichts zu interpretieren.

    • …….das Nähere regelt ein Bundesgesetz.
      Wir haben lauter Freiheitsrechte, die mit ein, zwei Absätzen aufgehoben werden können.
      Wir haben eben nur die Simulation einer Demokratie!

  • Nun, das hat Methode:

    #1: Auf eine Aussage erfolgt ein richterlich erlassener Strafbefehl.
    #2: Auf den Einspruch gegen diesen folgt ein Hauptsacheverfahren vor dem AG.
    #3: Das AG bestätigt den Strafbefehl und verurteilt den Täter.
    #4: Täter legt Berufung zum LG ein; LG bestätigt Urteil der Vorinstanz.
    #5: Täter legt Revision beim OLG ein; OLG prüft und verweist zurück an Vorinstanz.
    #6: LG als Vorinstanz spricht Täter frei, weil Äußerung von Art. 5 GG gedeckt.

    Fazit: Der Instanzenweg selbsz ist die Strafe, denn Anwalts- und Verfahrenskosten übersteigen meist die Strafe des Strafbefehls erheblich und sind (meist) nicht erstattungsfähig.

    • Sozusagen ein Lukratives Geschäftsmodel für Die Hiesige Justiz, womöglich um die ganzen Asylklagen zu finanzieren?

    • Und welches Rechtsmittel gibt es gegen den ursprünglich agierenden Richter oder Staatsanwalt? Oder was sagt deren Kammer dazu? Oder bleibt einem nur der Weg über die weite Verbreitung über die Medien? Oder am besten: Die Rechtsgrundlage abschaffen, also § 188 StGB, den „Majestätsbeleidigungsparagraphen“. Denn wir leben nicht mehr in der Monarchie. Doch anscheinend fühlen sich manche noch als Fürsten, Könige, Monarchen. Und manche Juristen machen immer noch das, was manche Juristen schon im alten Rom gemacht haben.

  • Das hat mit demokratischen Werten nichts mehr zu tun und es dürften sich wohl nicht mehr viele finden, dieses Konstrukt noch zu verteidigen.

    • Doch. Die ganzen Politiker, zumindest der SPD, der CDU, der Grünen, der FDP (vor allem Struck/Cimerman) vor allem in den oberen Etagen.

  • Das ist ja totaler Unsinn.
    Abwertende Bemerkungen in einer gleich gesinnten Gruppe sind selbstverständlich darauf ausgerichtet, weitere Vorbehalte zu schüren und das Vertrauen in die Integrität des „Opfers“ (!) zu erschüttern. Man glaubt ja eben gerade nicht an dessen Integrität und will natürlich, dass sein öffentliches Wirken erheblich erschwert wird, weil es sich nunmal um den politischen Gegner handelt!!!
    Das ist ja schon aberwitzig, was die Staatsanwaltschaft da schreibt. Solche Prozesse spielen sich jeden Tag tausendfach in Parteien gegen den politischen Gegner ab und gehören zum Wesen des demokratischen Streits.
    Wie sieht es denn dann mit der handfesten Blockade und Blockadeandrohung gegen den AfD-Parteitag aus, gegen die m.W. explizit nicht ermittelt wurde?? Wird hier nicht das öffentliche Wirken und erst recht das vom Parteiengesetz Vorgeschriebene „erschwert“?

  • Die Heilbronner eifern jetzt den Bamberger Kollegen nach. Eigentlich sollte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der einheitlichen richterlichen Entscheidung zu diesem häufigen Sachverhalt einer Meinungsäußerung eine Sprungrevision zugelassen werden. So oder so kann man unter Anlegen rechtsstaatlicher Maßstäbe nur davon ausgehen, dass allein in einer Berufung der Strafrichter des Amtsgerichts aufgehoben werden wird.

  • „Die Eskalation in der Gruppe „erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Eignung, das öffentliche Wirken erheblich zu erschweren““.
    Entnommen aus der Strafrechtsnorm §188 StGB „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beledigung üble Nachrede und Verleumdung“.
    Im Volksmund auch Majestätsbeleidungsparagraph genannt. Alle übrigen Personen betreffend, gibt es bereits den § 185 (Beleidigung), § 186 (Üble Nachrede), § 187 (Verleumdung).

    In einer Demokratie bzw. einem Rechtsstaat mit einer liberalen Verfassung sind üblicherweise alle Menschen vor dem Gesetz gleich. In der bundesdeutschen Spätdemokratie sind manche jedoch gleicher. Es wird nur der bloße Gesetzestext in Verbindung mit dem Strafrechtskommentaren für ein Urteil herangezogen und ein in diesem Fall ein „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bekundet“ – der § 188 ist also auch noch ein Offizialdelikt. Für den Sonderstatus von Politikern und zu deren weitgehenden Unangreifbarkeit will man offenbar ganz sicher gehen.

  • Das ist die Rechtsauffassung des Staatsanwaltes.
    Ich sehe die Aussage als zugespitzte Meinungsäußerung und gedeckt von Artikel 5.
    Was macht man also in einem solchen Fall?
    Man lässt es aufs Haupsacheverfahren ankommen.
    Und dann darf sich die Anklage auch ein wenig an der Verfassung abarbeiten.
    Soll ja noch übergeordnete Gesetzeswerke neben dem StGB Kommentar geben.
    Vielleicht erhellt das ja.

    • Dazu muss der Angeklagte das finanzielle Risiko tragen.
      Während der feine Herr der niemals Lügt nicht einmal vor Gericht erscheinen muss

  • Das Gefühl, dass Staatsanwaltschaft und Wahrheit in Deutschland mittlerweile Gegenpole sind, habe ich schon länger.

  • Hoffe Herr Steinhöfel oder Herr Höcker übernehmen die Verteidigung des Mandanten oder unterstützen den Anwalt des Justizopfers

  • Genau wie die Polizei gehören die Staatsanwaltschaften (nur verwaltungstechnisch Judikative) beide funktionell zur Exekutive und sind somit weisungsgebunden. Als Dienstherr fungiert das Justizministerium.
    Fazit: Der jeweilige Justizminister und sein Gefolge obliegt in Deutschland letztendlich die Entscheidung gegen wen ein Ermittlungsverfahren/Strafverfahren eröffnet oder eingestellt wird … In einigen EU-Länder z.B. Italien sind die Staatsanwaltschaften auch funktioniell Teil der Judikative und nicht weisungsgebunden.
    Ein Schelm wer da böses denkt …

  • …und solche Urteile sind geeignet, dass Vertrauen in unsere Demokratie und Justiz zu erschüttern. Es ist nicht zu fassen.

  • Willkommen in der DDR 2.0!

  • Gab es kürzlich in Belgien nicht ein ähnliches Verfahren? Das scheint ein neues Zensur- und Bestrafungsverfahren zu werden. Verurteilung, auch wenn man nix Falsches gesagt hat.

    • Alte Forderung: Strafverfolgung unterhalb der Strafbarkeitsgrenze. Heute sind wir einen Schritt weiter: Bestrafung für die Wahrheit.

      • Bestrafe einen, erziehe hundert! Leben mit Mao’s Erkenntnissen.

  • Habe ich das so richtig verstanden?

    Hätte niemand auf den Post…. “ “ geantwortet, wäre es keine Beleidigung gewesen.
    Weil viele gleicher Meinung waren und es Zustimmung zur Nichtbeleidigung gab, sich die Lage dadurch hochschaukelte–wurde es zu einer Beleidigung.

    Also sind dann Mitkommentierende Schuld, wenn keine Beleidung zur Beleidigung wird–obwohl das Wort, also die Nichtbeleidigung gleich blieb.

    Vielleicht sollte man zukünftig darum bitten, einen Kommentar nicht zu
    re-kommentieren.

  • Im besten Deutschland das es jemals gab, ist die Wahrheit nicht mehr relevant.

    Im besten Deutschland das es jemals gab, werden seitens des politisch-medialen Komplexes negative Vorbehalte bzw. Aggressionen gegen die Opposition geschürt.
    „Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung“ besteht hier nicht.

  • Jetzt bin ich verwirrt. Wahrheitsgehalt unerheblich – gilt das nu für den Staatsanwalt oder den Kanzler, oder für beide?

  • Gedankenverbrechen. Belgien war die Blaupause.

  • Verleumdung und üble Nachrede sind unwahre Tatsachenbehauptungen.
    Dann bliebe nur noch die Beleidigung, die das öffentliche Wirken des Politikers erschweren muss.
    Nach der Bundestags-Drucksache zur Einführung des § 188 StGB passt „Lügenfritz“ da überhaupt nicht rein.
    Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen

  • Wahrheitsgehalt unerheblich? Sind wir jetzt schon so weit? Wenn ein Lügner ein Lügner ist, darf man ihn nur deshalb keinen Lügner nennen, weil ihn ein eigenes Gesetz wegen „Majestätsbeleidigung“ schützt, die gar keine Beleidigung sondern Wahrheit ist? Hier endet jegliches Recht der Bürger Kritik an der Regierung auszuüben.

    • Ganz genau, exakt getroffen!

    • Angelehnt an das belgische Urteil, welches besagt, die Wahrheit ist unerheblich, wenn allein die Verbreitung den Staat beschädigt. (Sinngemäß. Text nicht im Kopf) Der Angeklagte wurde verurteilt. Es scheint hier wurde eine Vorlage von der deutschen Justiz genutzt. Etwas schräg, sozusagen für die Begründung woanders „abzuschreiben“. Denke, Chance bei einer Berufung ist gut.

    • Nein man darf nur Politiker nicht so nennen. Privatpersonen dürfen unabhängig vom Wahrheitsgehalt so genannt werden

      • Ist er als Privatperson auch kein Lügner?

        • Da müsste man mal seine Frau fragen.
          Als Kanzler hat er wie gedruckt gelogen!
          Und ein Lügner hat bei mir weder Ehre noch Ansehen!

          -1
      • Aber warum (!) LÜGT er denn, der Fritze?
        DAS: ist doch hier die Frage.

  • Umgekehrt ist es richtig.
    Wahrheit ist Wahrheit und daher nie und nimmer Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede. Und deswegen kommt es auf ein „erschweren des öffentlichen Wirkens“ gar nich mehr an.

  • Wenn des die DDR nicht gegeben hätte, man könnte fast meinen, sie möchten diese neu erfinden

    • Marxistisch-‚demokratische‘ Dialektik!

  • DDR 2.0!
    Und wir ALLE haben zugelassen, dass Justizministerien solche Richterinnen einstellen. Der Marsch durch die Institutionen ist vollbracht! Wir haben’s verdient. Uns interessiert nur Fußball und Malle.

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