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Ausreisepflicht

Ab dem 1. Juni: Kein Pflichtanwalt mehr bei Abschiebungshaft

Ab dem 1. Juni bekommen ausreisepflichtige Flüchtlinge in Abschiebehaft keinen Pflichtanwalt mehr zur Seite gestellt. Die Ampel hatte die Regelung im Februar 2024 eingeführt.

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Mit dem Wegfall des Pflichtanwalts könnten Abschiebungen zukünftig schneller gehen. (IMAGO/Andreas Franke)

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Wer ab dem 1. Juni in Abschiebungshaft kommt, hat keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtanwalt. Die entsprechende Regelung, die die Ampel-Koalition im Februar 2024 eingeführt hatte, läuft aus. Bundesregierung und Bundestag folgten damit einer Forderung der Justizministerkonferenz, die den Pflichtanwalt bereits im Herbst 2024 abschaffen wollte.

Damals begründete man diese Entscheidung mit dadurch verzögerten Abschiebungsverfahren und hohen Kosten. Die neue Regelung gilt indes nicht rückwirkend: Wer bereits jetzt in Abschiebungshaft sitzt und einen Pflichtanwalt hat, darf ihn behalten. Erst für alle neu erteilten Haftbeschlüsse besteht dann kein Anspruch auf anwaltliche Hilfe mehr.

In Abschiebungshaft kann kommen, wer Deutschland nicht freiwillig verlassen hat und weiterhin einen sogenannten Haftgrund erfüllt. Dazu zählt etwa Fluchtgefahr – etwa dann, wenn Betroffene für die Behörden nicht mehr auffindbar sind. Angenommen werden kann Fluchtgefahr auch, wenn Migranten erhebliche Summen an Schleuser gezahlt oder gegenüber den Behörden falsche Angaben zu ihrer Identität gemacht haben.

Ob ein solcher Haftgrund vorliegt, entscheidet ein Amtsgericht. Seit Februar 2024 stand Betroffenen in Abschiebungshaftverfahren bislang ein Pflichtanwalt zur Seite. Diese Regelung ist nun nicht mehr gültig. In besonderen Einzelfällen kann jedoch weiterhin ein Anwalt beigeordnet werden – etwa dann, wenn ein Verfahren besondere Schwierigkeiten aufweist oder die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat.

Die Neuregelung stößt bei mehreren Flüchtlingshilfevereinen auf scharfe Kritik: „Die Haft ist ein sehr intensiver Eingriff in die Grundrechte. Der Anwalt hat mitgeprüft, ob alle Formalitäten eingehalten wurden“, so Birgit Naujoks vom NRW-Flüchtlingsrat gegenüber dem WDR. In rund der Hälfte der Fälle sei die Abschiebungshaft rechtswidrig gewesen. Ob ein Pflichtanwalt verfassungsrechtlich zwingend ist, bleibt umstritten. Das Grundgesetz garantiert keinen solchen. Dort werden allein das Recht auf ein faires Verfahren und rechtliches Gehör zugesichert, nicht aber anwaltliche Hilfe.

jw

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46 Kommentare

  • Was ist mit der NGO, die Abschiebeverhinderungs-Tipps an Illegale verteilte und dafür noch von der Ampel mit Steuergeldern gefördert wurde?

    • Immerhin wurde zur Zeit der Ampel noch abgeschoben…
      CDU/CSU sind schlimmer als alle NGO´s

  • das RECHT auf Asyl gehört endlich abgeschafft.
    So könnte Deutschland Kontingente bestimmen und die aufnehmen, die Hilfe WIRKLICH bräuchten.

    • Strikt nach dem ungarischen Modell.
      Wenn überhaupt, dann nur Christen.
      Basta.

    • Sorry, aber wer würde dann entscheiden, wer WIRKLICH Hilfe braucht?… Na, fällt der Groschen?😉

      • KEINER der 2015er braucht wirklich „Asyl“
        – hingegen sehr wohl die dem Staat zu „heißen“ Fälle Snowden und Assange!

      • Gerdolfo würde gern entscheiden und hätte gern Groschen🤣

        • Snoopy ist Y.B.

          -6
      • Unsere Armutsrentner brauchen Hilfe. Die, die das ganze Leben hart gearbeitet haben für wenig Lohn und jetzt im Alter genauso viel Geld zur Verfügung haben, wie jene die an der Grenze ihren Pass weggeschmissen haben und im Bürgergeldbezug sind.

        VERDAMMTES UNGERECHTES SYSTEM!!!!!

      • Ich !!!!

    • Ja, wie sagte der FDP-Mann kürzlich bei Ben-unscripted? „Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar, nicht des deutschen BÜRGERS“ 😂

      Deswegen ist Remigration jetzt volle Kanne gegen das Grundgesetz, weißte?! Das ist auch Grund genug deutsches Steuergeld an jeden Menschen, der auf der Erde und im All rumturnt, zu verteilen.

      • Das ist Quatsch, finde ich… aber FDP eben…

        • Welche Partei findest du denn gut?

          3
  • Das läuft dann halt darauf raus, daß eine mit Steuergeld finanzierte NGO den Anwalt bezahlt.

    • Das kann gut sein. Trotzdem ist das seit langem eine richtige politische Entscheidung und wenn man jetzt noch den NGO die Mittel entzieht oder was traumhaft wäre, ihnen die Gemeinnützigkeit aberkennt, dann wären sie auf dem richtigen Weg.

  • Ab nach Hause und ohne weitere Diskussionen.

  • Was brauchen die Ausreisenden noch für einen Anwalt?
    Zum Händchenhalten bis zum Abflug?

    • Gut, dass das die Ampel noch so entschieden hat.
      Merz hätte das mit der neuen Regierung niemals durchgesetzt!

      • Man muß in der Tat konstatieren, daß Lindner als Bremser und Olaf als untätiger Lächler weniger schlimm waren als nun Merz als untätiger Beleidigter und niemand als Bremser. Sehr positiv aber : Die GRÜNEN sind mal raus.

  • Längst überfällig.

  • …kein Pflichtanwalt mehr, dafür jetzt zwei Pflichtanwälte??? (Meine Skepsis liegt darin, dass ich in Bezug auf Migration noch nie irgendwann irgendetwas positive gehört hätte)

  • Klitzekleiner Fortschritt, nicht mehr.
    Und ob der Bestand hat?

  • Abschiebebeschlüsse aufheben und anschließend neu erteilen, dann gibt’s folgerichtig auch keinen Anwalt mehr…

  • „In rund der Hälfte der Fälle sei die Abschiebungshaft rechtswidrig gewesen.“

    Dann ist das Gesetz oder die Umstände so anzupassen, dass es Gesetzeskonform ist. Ein Anwalt kann nicht die Lösung sein.
    Abschiebezentren bauen… es MUSS ja keine Haft sein, es kann auch ein Wohnen in der zur Ausreise bestimmten Zone sein :p

    Bei dem was ein Ausreisepflichtiger während seines Deutschlandurlaubs kostet, sollte das kein Problem sein, ihn vernünftig unterzubringen, nur eben mit Kölle-Kalk und Deutschlandverbot ab Beschluss. Das können und sollten wir uns leisten, wenn es die Dinge vereinfacht.

    • „… es kann auch ein Wohnen in der zur Ausreise bestimmten Zone sein.“

      What?
      Eine ganze Zone bewachen? Weißte was das kostet?
      Eine Zelle reicht völlig. Diese Leute hatten die Wahl.

    • I^10: Eine „Zone“ kann auch ein stillgelegter Bw-Standort sein.
      Da kommt man idR nicht so einfach rein – ergo auch nicht raus.

  • Wahlen irgendwo ante portas 🤔🫩

  • Ist doch eine gute Nachricht in diesen Tagen .

  • Gut so…..

  • Juristen haben mit den Asylverfahren eine Goldgrube !

    • Juristen und Zuhälter agieren am Rand der gesellschaftlich akzeptierten Normen.

  • Autsch, das wird die Asylindustrie aber schmerzen.

  • Der Ablauf kalkulierter Bosheit

    1. Der irreversible Schlag
    Das zerstörerische Ziel wird skrupellos und schnell durchgezogen

    2. Die moralische Reinwaschung
    Sobald der Widerstand zwecklos ist, weil das Ergebnis feststeht, ändert sich der Ton.
    Der Täter tritt plötzlich als „Versöhner“

    3. Die zynischen Goodies
    „Wir tun doch schon alles, um es besser zu machen“

    • Sie kommentieren „2015“?

    • Darfst du wieder raus?

      • Gerdolfo ist neidisch weil man ihn nicht mehr raus lässt🤣

  • Wie? Keine Kohle mehr oder was?!

  • Na endlich! Die bislang damit befaßten RA sind letztlich auch nur eine weitere linke staatsgefütterte NGO ohne ersichtlichen Nutzen für das Land.
    Die 551 Fragen sind jedoch weiterhin offen und harren der Umsetzung und dem Abschneiden vom Steuergeldfluß.

  • Na endlich !!!
    Diese Tatsache fand ich von Anfang an abartig.

  • O, da wird die Migrationswirtschaft aber aufschreien. Omas-gegen-rechts, auf in den Kampf, siegesgewiss, klappert das Gebiss ….

  • dann kann PROasyl deutsche Steuermillionen dafür verschwenden

    • Es wird doch gar nicht mehr abgeschoben seit CDU/CSU regiert!

  • Die Ampel hatte die Regelung im Februar 2024 eingeführt.

    ??
    Umgesetzt wurden sie wohl erst jetzt .
    ??

    • Damit wären zig Beschlüsse zur Kostenübernahme rechtswidrig?

    • Wer ab dem 1. Juni in Abschiebungshaft kommt, hat keinen Anspruch mehr auf einen Pflichtanwalt. Die entsprechende Regelung, die die Ampel-Koalition im Februar 2024 eingeführt hatte, läuft aus. Bundesregierung und Bundestag folgten damit einer Forderung der Justizministerkonferenz, die den Pflichtanwalt bereits im Herbst 2024 abschaffen wollte.

      Lesen sie es einfach noch einmal, dann erübrigt sich ihre Frage.

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