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Hammerbande

Antifa-Zeuge verweigert Aussage: Sächsisches Gericht ordnet noch im Saal Beugehaft an

Im Staatsschutzprozess gegen mutmaßliche Mitglieder der linksextremen Hammerbande hat das Dresdner Oberlandesgericht zu einem drastischen Mittel gegriffen: Ein bereits verurteilter Zeuge wurde nach Aussageverweigerung noch im Gerichtssaal in Beugehaft genommen.

Symbolbild (imago images/Andre Lenthe)

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Im Staatsschutzverfahren gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten hat das Oberlandesgericht Dresden während der Verhandlung am Mittwoch konsequent durchgegriffen: Der als Zeuge geladene und bereits verurteilte Jannis R. verweigerte jede Aussage – und wurde daraufhin noch im Gerichtssaal in Beugehaft genommen.

Wie zunächst die taz berichtete, hatte sich der Zeuge geweigert, zur Sache auszusagen. Trotz mehrfacher Aufforderungen durch das Gericht blieb er bei seiner Haltung und machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, obwohl er als bereits rechtskräftig Verurteilter grundsätzlich zur Aussage verpflichtet gewesen wäre.

Das Gericht wertete die Verweigerung als unzulässig und ordnete daraufhin umgehend Beugehaft an. Diese Maßnahme dient grundsätzlich dazu, Zeugen zur Aussage zu bewegen, wenn sie ihrer Pflicht nicht nachkommen. Die Entscheidung wurde noch während der laufenden Sitzung verkündet und umgesetzt. Mit der direkten Inhaftierung im Gerichtssaal setzte der Senat ein deutliches Signal: Die Mitwirkungspflicht von Zeugen werde in Staatsschutzverfahren strikt durchgesetzt.

Im Zentrum des Prozesses stehen sieben Angeklagte aus der linksextremistischen Szene, denen unter anderem schwere Gewalttaten zur Last gelegt werden. Der Fall steht im Kontext einer Reihe von Angriffen, die der sogenannten Hammerbande zugerechnet werden – einer Gruppe, die über Jahre hinweg vermeintliche Neonazis aufgespürt, gezielt überfallen und teils lebensgefährlich verletzt hat. Der Zeuge Jannis R. gilt als wichtige Figur im Umfeld der Angeklagten und war bereits in einem früheren Verfahren zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden, weil er als Ausspäher an einem Überfall auf Rechtsextreme beteiligt war. Seine Aussagen hätten zur weiteren Aufklärung der Tatvorwürfe beitragen können.

Die nun verhängte Beugehaft ist rechtlich klar geregelt und kann so lange aufrechterhalten werden, bis der Zeuge zur Aussage bereit ist oder die gesetzlich festgelegte Höchstdauer erreicht ist. Ziel ist es, die Aussagebereitschaft zu erzwingen – nicht jedoch, den Zeugen zu bestrafen. Ob Jannis R., der während der Verhandlung laut taz ein Shirt mit der Aufschrift „Free all Antifas“ trug, seine Haltung in der Haft überdenken wird, bleibt offen. Für das Verfahren bedeutet diese Entwicklung zunächst eine Verzögerung.

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49 Kommentare

  • Wann wird vd Leyen in Beugehaft genommen?

    • Die gehört nicht in Beugehaft. Wo die hingehört darf ich hier leider nicht schreiben.

      • Ich weiß was sie meinen, da wo die hingehören, natürlich mit genügend Freibier und Spanferkel als mehrwöchiges Volksfest!

      • @Humba Humba Täterä. Sie dürfen schon, aber Bademantel bereitlegen. 😎

  • Hoffentlich bleibt das Gericht hart.

    • Ja, soviel Dummheit muß bestraft werden. Er hätte ja ganz einfach aussagen sollen und dabei wie Olaf Scholz immer wieder ´kann mich nicht erinnern´ stammeln. Dann hätte man ihm nicht so schnell ans Zeug flicken können.

  • Sehr befriedigend!

  • Die gesetzliche Höchstdauer der Beugehaft ist wie lang genau?

    • 6 Monate

      • Bei Wasser und Brot?
        Hat er Fernsehen, Internet, Menüwahl?

        • ….und Besuch von seinen links-grünen Groupie…..

          3
    • 6 Monate.
      Ich weiß nicht, wie es bei diesem Sachverhalt aussieht. Aber von der Erzwingungshaft bei verweigerter Vermögensauskunft ausgehend, kann diese immer wieder neu angeordnet werden, bis die Forderung erfüllt ist. Also 6 Monate Haft, neue Ladung, wieder verweigert = wieder 6 Monate Haft. Beliebig oft wiederholbar.

      • Nein, die BEUGEHAFTZEIT beträgt maximal 6 Monate.

      • Die Erzwingungshaft nach § 802g ZPO,hat mit der Erzwingungshaft nach §70StPO(Beugehaft) nichts zu tun.

      • Hier geht’s aber nur um einen verurteilten linksextremisten, nicht einen säumigen gez-Zahler.

  • Welche Wirkung soll eine Beugehaft bei jemandem haben, der ohnehin bereits in Strafhaft sitzt wie dieser Jannis R.?

    • Möglicherweise wird die Verbüßung der Strafhaft für die Dauer der Beugehaft ausgesetzt? Und wegen schlechter Führung gibt es dann auch keine vorzeitige Entlassung? Nur mein Gedanke, ich habe davon keine Ahnung. Aber vielleicht gibt es ja hier einen Anwalt, der das mal erläutern kann.

      • Bin zwar nur Mitarbeiter eines Strafverteidigers,aber mit der Aussetzung der Strafhaft liegen Sie richtig.
        Für die Zeit der ,,Beugehaft“,eigentlich Erzwingungshaft,wird die Strafhaft i.d.R. unterbrochen.
        Der Gefangene sitzt also (max.6Monate)länger.
        Eine vorzeitige Entlassung wegen ,,guter Führung“,kennt der §57 StGB, der dies regelt,übrigens nicht.

        • Klingt nicht schlecht. Die Justiz muss echt angenervt sein, wenn die sowas mit einem Linken machen.

          9
  • Die würde ich eher in Bückhaft nehmen wenn 20 Syrer erwartungsvoll für die nächsten 10 Stunden in einer Reihe dahinter stehen.

    • 😂😂👏👏

  • Was muss man sich unter einem Überfall auf „“Rechtsextreme“ vorstellen?

    • Insgesamt werden den Angeklagten acht Überfälle vorgeworfen. Die Taten wurden zwischen 2019 und 2023 in Sachsen, Thüringen und Budapest begangen. Dabei wurden 22 Menschen verletzt. In zwei Fällen lautet die Anklage: versuchter Mord. Die Opfer hatten durch Hammerschläge und ähnliches schwere Kopfverletzungen erlitten.(medienservice.sachsen)
      https://youtu.be/lgA1KjBE2eE?is=VZIT-GOtN503a5bo

    • Laut Text vermeintliche Neonazis. Ist aber genauso diffus.

      • Zumindest in Budapest handelte es sich in einigen Fällen um gänzlich unbeteiligte Passanten, die aber irgendwie ins Beuteschema passten. War unter Stalin auch nicht anders .

    • In der Überzahl Einzelne hinterrücks mit Hämmern und Teleskopschlagstöcken gezielt z.B. auf die Gelenke schlagen. Reizgas in die Augen sprühen und abbhauen. Alles vermummt natürlich.

  • Ein zu 5 Jahren Haft Verurteilter wird zu Haft verurteilt, damit er aussagt? Logisch.

    • Vom ,,offenen Vollzug“in Berlin in eine sächsische JVA.
      Das ist schon ein kleiner Unterschied!

  • Ich spule mal ein wenige die Zeit für alle vor:

    – „Free Jannis“
    – Politiker der Grünen und Linken stellen Urteil und Richter in Frage
    – „Dieses Urteil gefährdet unsere Demokratie“
    – NGOs und LeiDMedien versuchen mit lustigen Konstruktionen seine Haltung ins positive Licht zu rücken

  • Es wird Zeit, dass diese gewaltbereiten Linksextremisten die Folgen ihrer Taten zu spüren bekommen. Dort passiert insgesamt noch viel, viel zu wenig.

    Schafft dieses ganzen Denunziationsportale ab, die eines Rechtsstaates unwürdig sind.
    Die Kapazitäten dann auf echte Gewalttäter bündeln und aburteilen. In Berlin besteht, wie heute zu lesen war, riesiger Bedarf nach Verurteilungen und Abschiebungen. In den anderen Metropolregionen ebenso.
    Und auch auf dem Land breitet sich diese Rohheit und Gewalt immer mehr aus.
    Und vor allem SPD, Grüne und Linke lügen bei diesen Sachverhalten immer noch wie gedruckt, wenn sie es weiter verneinen und Empörung simulieren, wenn das Thema angesprochen wird.

    Merz will Namen sehen.
    Ich nicht.
    Ich will Taten sehen.
    Gegen die ausufernde Gewalt im Land.
    Echte Gewalt – keine konstruierten digitalen Fälle.

  • Ist sowas nicht Demokratie-feindlich und -gefährdend, was dieser Richter da macht? Frage für einen Freund ..

  • Das Gericht hat hiermit meine Hochachtung verdient … denn es geht hier eben nicht um Peanuts !!
    Vielleicht sollte auch mehr der Fokus auf die anwesende „ taz „ fallen !!

  • Die Hammerbande sollten mit ihren Hämmern im Steinbruch arbeiten müssen. Wäre auch gleichzeitig Anti-Aggressions-Training

  • In Beugehaft…….von ein deutschen Richter…..
    Da wird der Richter bestimmt ein schlechtes Gewissen haben….. Satire Ende 🤭

    • Der wird durch ein paar Anrufe aus der Politik wieder eingenordet…..

  • Beugehaft wird den nicht schrecken. Hat er es doch gut. Warme Zelle plus Essen und Besuch von seinen Groupies. Katrin füllt bestimmt gerade den Antrag auf Besuchszeit aus.

    • Sehe ich auch so. Wenn er aber petzt, was machen seine Kumpels dann mit ihm? Da hält er doch lieber die Klappe und sitzt das gemütlich ab.

    • Immerhin hat der Aufenthalt in einen sächsischen Gefängnis selbst Mitglieder des Remmo-Clans zu einem Geständnis gebracht ( Raubzug im Grünen Gewölbe ).

      • In das Geständnis wird auch der für den Clan gute „Deal“ mit der Staatsanwaltschaft „eingeflossen“ sein….

  • Für solches Pack sollte man erweiterte Verhörmethoden nutzen

    • ….oder die Hämorrhoiden motivieren. Sitzt sich besser!

  • Der bekommt bestimmt bald von Frank Spalter Steinschmeisser das Bundesverdienstkreuz.

  • Der Satz „er … machte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, obwohl er … grundsätzlich zur Aussage verpflichtet gewesen wäre“ liest sich nicht nur wie Bullshit, sondern ist auch sowohl inhaltlich als auch journalistisch auf einer Ebene wie „es regnete, obwohl jeder sah, dass es nicht regnete“.
    Wie wäre es, Korrektur zu lesen und dabei auch mitzudenken?

  • Waterboarding geht wohl nicht!? Wäre günstiger.

  • Was für ein feiges Schw…n! Zum Hammerschwingen und Überfallen reicht sein „Mut“, aber mit offenem Visier sich zeigen, da klemmt es! Versteckt sich feige hinter einem Aktenordner…

    • Angst vor Besuch oder Treffen im Dunkeln.

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