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Ständerat

Schweizer Parlament beschließt: Polizei muss künftig Nationalität von Verdächtigen nennen

Nachdem der Nationalrat bereits im September zugestimmt hat, hat nun auch der Ständerat einer Änderung der Strafprozessordnung der Eidgenossenschaft zugestimmt: Künftig ist die Polizei dazu verpflichtet, die Nationalität von Verdächtigen, Tätern und Opfern zu nennen.

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Das Bundeshaus in Bern: Der Sitz des Schweizer Parlaments und der Regierung (IMAGO/Future Image)

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Am Dienstag hat der Schweizer Ständerat einer Änderung in der Strafprozessordnung der Eidgenossenschaft beschlossen. Künftig muss die Polizei in gesamten Schweiz stets Nationalität, Alter und Geschlecht von Tätern und Opfern in Meldungen angeben. Bislang war das von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt worden. Wie die NZZ berichtet, war bereits bei rund der Hälfte der Kantone eine ähnliche Regelung verankert.

Vorgeschlagen hatte die Änderung der SVP-Nationalrat Benjamin Fischer aus Zürich. Laut ihm bestehe ein öffentliches Interesse daran, „dass die Bevölkerung ehrlich, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert wird“, wie er der NZZ sagte. Der Ständerat hat die Forderung Fischers mit 23 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung angenommen. Der Nationalrat hatte die Änderung bereits vergangenen September angenommen.

Bereits seit Jahrzehnten gibt es in der Schweiz eine Debatte über die Nennung von Nationalitäten und weiteren Informationen zu Verdächtigen. Auch in Deutschland gibt es eine solche Debatte – 2024 wies das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen etwa die Polizei an, die Nationalität von Verdächtigen künftig in der Regel zu veröffentlichen. In anderen Bundesländern wird dagegen oftmals mit einer Veröffentlichung der Nationalität eher zurückhaltend umgegangen – das wird meist mit Schutz vor Diskriminierung begründet.

In Deutschland werden immer öfter Verbrechen durch Ausländer begangen: 2024 wurden beispielsweise rund 41 Prozent der Straftaten durch Ausländer begangen – 2014 betrug der Anteil lediglich 24 Prozent. Dabei stellen Ausländer in Deutschland nur rund 16 Prozent der Gesamtbevölkerung – sie sind in der Kriminalitätsstatistik damit deutlich überrepräsentiert.

bc

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26 Kommentare

  • —Laut ihm bestehe ein öffentliches Interesse daran, „dass die Bevölkerung ehrlich, umfassend und transparent über die öffentliche Sicherheit informiert wird“,—

    Genau DAS ist entscheidend. Die Bürger haben ein Recht auf diese Informationen. Da gibt es gar nichts rumzudrucksen oder groß zu diskutieren.

  • Die Schweizer……gute Entscheidung.

  • In der Schweiz haben die Leute vielleicht nicht so viel Erfahrung in der Übersetzung der Meldungen. In der Deutschen Demokratischen Bundesrepublik erkennt man es daran, was nicht genant wird. Es gibt auch „Geheimcodes“ wie „Bahnhof“, „Schulhof“ oder „Mann“.

    • Oder ein „Frankfurter“ bzw. „Düsseldorfer“…

      • Nach den vielen Einbürgerungen ist mittlerweile auch ein „Deutscher“ mal gern genommen. Darum reagiert man dann auch immer so allergisch auf Vornamen-Nachfragen.

  • Tolle Idee!
    Fragen Sie bitte mal bei Ihrem CDU/SPD/Grüne/SED-Linken Bundestagsabgeordneten nach, was er davon hält.
    Nicht die Ablehnung wäre eine Überraschung, sondern die Argumente, mit denen dies abgelehnt wird. Ich kann mir vorstellen, wie da herumgeeiert wird, köstlich!

  • In Bayern machen sie das doch seit ein paar Monaten auch, allerdings kommt es mir so vor, nur bei Tatverdächtigen mit deutschen Pass wird die Nationalität auch benannt…, ich lese so selten was von westorientalischen Tatverdüchtigen, achso weil sie so selten sind, eben habe ich es begriffen…

    • Wenn bei Tatverdächtigen der Paß erwähnt wird, dann macht man das nur, weil man sicher weiß, daß der-die-das Paßbesitzer kein Biodeutscher ist, sondern ein eingewandertes Individuum. Das mit den Pässen ist auch überhaupt kein Problem, weil man ja weiß, daß die Paßbesitzer ihre Pässe kurz vor der Grenze ins Gebüsch werfen und dann als staatenloses Individuum hier einfallen.

      • Lassen sie sich weiter an der Nase herumführen…

  • Ob man die Polizei gesetzlich verpflichten muß, ist eine Frage. Daß die Nennung der Nationalität nichts mit Rassismus oder dergleichen zu tun, ist aber völlig klar. Und daß es ein rational begründetes, politisches Interesse an der Nennung geben kann, ist eine Selbstverständlichkeit.

    Daß und wie in Deutschland diesen Thema von „linker“ Seite diskutiert bzw. jedenfalls wurde, ist wieder einmal bezeichnend. Keiner unterstellt, daß Kriminalität mit der DNA, keiner behauptet, daß sie mit der Nationalität als solcher etwas zu tun hätte. Das ist aber das, was immer unterstellt und wogegen argumentiert wird. Die vielen Berichte darüber, daß und wie viele Gene wir alle hätten, die spezifisch afrikanisch etc. seien – so banal wie albern und lächerlich.

  • Das wird doch hier auch gemacht, sobald Herkunft gesichert ist. Z.B. der Grieche, der den Bahn-Mitarbeiter getötet hat.

  • Darum schnell alle einbürgern gell.

  • Wäre eine gute Vorlage auch für Deutschland, die Nationalität von Straftätern zu nennen!
    Denn so wird die Bevölkerung nicht ehrlich, umfassend und transparent informiert in D.

  • Obacht Suisse !
    ……. Dass die australische Botschaft da keinen Einspruch erhebt …..

  • „Künftig muss die Polizei in gesamten Schweiz stets Nationalität, Alter und Geschlecht von Tätern und Opfern in Meldungen angeben. “

    In Deutschland würde das nicht viel aussagen, so wie der Deutsche Pass verschleudert wird. Nur die Vornamen zu nennen würde reichen. Dem Datenschutz wäre Genüge getan und alle wüssten woher der Wind weht.

    • was für ein Unsinn – dafür braucht man keine Namen und keine
      Nationalitäten

      • 🙂
        Da sind Sie ja wieder, hab schon gewartet. Guten Abend!
        Dieses Mal als „Alles raus“. Na, dann mal los. Und nicht vergessen den Sabber an den Mundwinkeln abzutupfen!
        Auf geht’s:
        1. Daumen runter für mich.
        2. Daumen hoch für Sie.
        3. IP ändern, Browserverlauf löschen
        4. Gehe zu 1.

        Viel Spaß! 🙂

    • In der Schweiz sind sie bisweilen zwar auch bekloppt, aber bei weitem – der Herr habe sie seelig – nicht so bekloppt wie die Almans. Das macht den Unterschied.

  • Das wird aber bei denen, also LGS, die es nachwievor vertuschen wollen, auch in D, nicht gut ankommen…

  • Wer die Nennung von Herkunft mit Verweis auf Diskriminierung verhindern will, weiß offensichtlich selber auch genau wer die Verbrecher sind.

  • Existieren in der Schweiz auch ein sog., von Ultralinken erfundenes „Chancenaufenthaltsrecht“ oder/und andere, halbseidene, obskure Instrumente, um Ausländer – hunderttausendstückweise – stillschweigend zu lauteren, arbeitssamen, braven Schweizern umzudefinieren und somit aus (Kriminalitäts-) Statistiken zu tilgen?

  • Jetzt wird in der Schweiz auch fleißig eingebürgert,genau wie in Buntland.In den nächsten Polizeimeldungen sind es dann plötzlich alles Schweizer.

  • Jetzt fallen uns die eingedeutschten Mussel auf die Füsse in der Schweizer Kriminalstatistik. Und den Schweizern die Annäherung zur EU.

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