Sachsen
Verletzung der Pressefreiheit und Bevorzugung von Habeck: Urteil gegen Generalstaatsanwaltschaft rechtskräftig
Das Urteil gegen die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft wegen „einseitiger Berücksichtigung der Interessen“ von Robert Habeck ist rechtskräftig. Gleichzeitig verweigert die Behörde Auskunft darüber, ob sie auch in anderen Verfahren derart vorgegangen ist.
Das Urteil gegen die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft wegen „einseitiger Berücksichtigung der Interessen“ von Ex-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck ist rechtskräftig. Nach Informationen des Tagesspiegel verzichtet die Behörde auf die Einlegung von Rechtsmitteln gegen das sie betreffende Urteil.
Der Tagesspiegel hatte vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die Behörde geklagt und ihr vorgeworfen, eine Presseanfrage des Blattes zu einem Ermittlungsverfahren gegen Robert Habeck unsachgemäß behandelt zu haben. Die Sächsische Generalstaatsanwaltschaft ermittelte gegen Habeck wegen des Verdachts der Verleumdung einer „Person des politischen Lebens“. Habeck hatte dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) unter Bezug auf dessen Positionen zum Russland-Ukraine-Krieg vorgeworfen, sich „für seine Meinung bezahlen“ zu lassen und „Trollarmeen“ zu errichten.
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Die Presseanfrage des Tagesspiegel stellte Fragen zum Vorgehen der Staatsanwaltschaft, zur Immunität Habecks und – mit Blick auf die von Habeck selbst eingereichten zahlreichen Strafanzeigen wegen vermeintlicher Politikerbeleidigung – zu dessen Anwaltsteam.
Statt die Presseanfrage sachgemäß zu beantworten, leitete die Staatsanwaltschaft das Auskunftsbegehren samt Absenderdaten und Antwortentwurf an Habecks Verteidigung weiter. Die Behörde begründete das Vorgehen mit den „Beschuldigtenrechten“ Habecks. Das Gericht widersprach in seinem Urteil und sah eine Verletzung der Pressefreiheit und eine „einseitige Berücksichtigung der Interessen“ Habecks, da ein solches Vorgehen Journalisten in Zukunft davon abhalten könnte, „sensible oder kritische Recherchen durchzuführen“.
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Zur Anfrage, ob die Staatsanwaltschaft auch in anderen Verfahren derart vorgegangen ist, verweigert die Behörde laut Tagesspiegel nach wie vor jede Auskunft. Auch über die bisherige Kooperation mit den Anwälten hüllt sie sich demnach in Schweigen. Das Verfahren gegen Habeck wegen seiner Aussagen zum BSW wurde gegen eine Geldauflage in Höhe von 12.000 Euro eingestellt. Damit gilt er weiterhin als unschuldig.
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Wow, der Rechtsstaat zuckt noch.
Ja…aber was nutzt es, wenn Wiederbelebungsversuche nur rudimentär erkennbar sind?
Genau das soll vermutlich gedacht werden.
Wo bleibt eine Strafe gegen die Entscheidungsträger, die ganz bewusst gegen deutsches Recht verstoßen haben.
Menschen die willentlich gegen das Gesetz verstoßen, was diese Personen definitiv einschließt, nennt man im allgemeinen „Kriminelle“.
Im vorliegenden Fall war es sogar die „Generalstaatsanwaltschaft, die Gesetzestreue beiseite fegte um kriminellen Handeln den Weg zu ebnen.
Die Frage, die es zu stellen gilt ist, wie solche Kriminelle in das Amt des Generalstaatsanwaltes erhoben wurden.
Gefolgt von der Frage, weshalb sie es nach derartigen Verfehlungen noch sind.
Nach Links-Grüner Logik sind diese Generalstaatsanwälte nun Nazis, da sie bewusst die demokratische Grundordnung unterwanderten.
Frank, Ihr Beitrag ist weniger juristische Analyse als moralische Anklage.
Sie erklären einen Rechtsbruch zur feststehenden Tatsache, ohne gerichtliche Feststellung, und leiten daraus pauschal „kriminelles Handeln“ ganzer Behörden ab. Genau das widerspricht rechtsstaatlicher Logik: Nicht persönliches Empfinden entscheidet über Strafbarkeit, sondern unabhängige Gerichte.
Rechtswidriges Verwaltungshandeln ist zudem nicht automatisch strafbar. Vorsatz, Tatbestand und Urteil ersetzen Sie durch Empörung. Das mag emotional wirken, ist aber kein Argument!
Die Generalstaatsanwaltschaft pauschal als „kriminell“ zu bezeichnen, ist daher keine Kritik, sondern eine populistische Verkürzung komplexer Sachverhalte.
Ihr Schluss mit der „links-grünen Logik“ vollendet den Widerspruch: Sie beklagen Kategorisierungen und bedienen sich zugleich der gröbsten. Auweia!
Atlas, schön von ihnen zu hören.
Das die Generalstaatsanwaltschaft verurteilt wurde, impliziert gesetzwidriges Handeln.
Um so schwerwiegender wirkt das Urteil, bedenkt man, das es genau diese Staatsanwaltschaft ist, die mit der Aufrechterhaltung der Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Grundordnung beauftragt ist.
Ein Maß an Expertise ist erforderlich, um derartige Ämter zu beneiden, was eine Unschuldsvermutung schwer glaubhaft macht, somit bewusstes willentliches Handeln in den Vordergrund versetzt.
Tatsächlich streite ich ein gewisses Maß an Überhitzung und Polemik nicht, ist beides doch wichtiger Bestandteil im politischen Dialog.
Tatsache ist aber auch, das ich inhaltlich recht behalte, im Gegensatz zu Ihnen. In der Demokratie, das mag sie nun erschrecken, entscheidet das Volk, der Souverän, die Masse…. Nicht Sie und auch kein Richter (schon gar nicht heutzutage).
Richter leitet sich von „richten“ ab, nicht von Recht.
Ihre Worte sind meist spaltende Pöbeleien der Verzweiflung.
wenn man liest, dass die Generalstaatsanwaltschaft mit Robbies Anwälten zusammengearbeitet hat, würde auch ich von kriminellen Handeln reden….vielleicht auch mangels Wissens, aber man könnte den Eindruck gewinnen, oder?
Die juristische Analyse ist doch vom Gericht erfolgt!
Wir als Buerger haben jedes Recht uns moralisch zu aeussern!
Da ide Justiz im Namen des Volkes die Urteile faellt ist unsere morlalische Wertung als das auslegen von Gesetzen durch Staatsanwaelte und Richter!
Frank, ein Urteil gegen eine Behörde stellt Rechtswidrigkeit, nicht automatisch Kriminalität, fest. Strafbarkeit erfordert Vorsatz, individuellen Tatnachweis und ein Strafurteil gegen konkrete Personen, nicht gegen „die Generalstaatsanwaltschaft“ als Kollektiv. Expertise begründet gerade keinen Vorsatz, sondern erhöht lediglich den Prüfungsmaßstab.
Ihr Demokratieverständnis ist zudem verkürzt: Der Souverän setzt den Rahmen, Gerichte wenden Recht an. Ohne diese Gewaltenteilung endet „Volk entscheidet alles“ nicht in Demokratie, sondern im Mehrheitsabsolutismus.
Polemik mag legitim sein, ersetzt aber keine saubere Argumentation. Wer Rechtsstaatlichkeit einfordert, sollte sie nicht zugleich relativieren.
Diese Taten sind keine läppischen Ordnungswidrigkeiten, insofern wären es sehr wohl Kriminelle. Sie sind es nur nicht, weil der Staat es willkürlich duldet.
Da die Gerichte nicht unabhängig sind, entscheiden sie nicht über Recht, sondern nur über Strafbarkeit im Sinne ihrer Geldgeber.
Abseits der linksgrünen Logik bezeichnet niemand Andersdenkende als Nazis, somit ist es kein Widerspruch und Sie haben sich erneut selbst ein Ei gelegt.
Atlas, sie bestrafen sich eigentlich nur selbst mit ihren dämlichen Auslassungen durch Offenbarung ihrer Anmaßung von Bestrafungen, selten so über einen Troll gelacht. Ihr Denken ist wirklich absonderlich…
Unser Oberrelativierer bei der Arbeit. Sie haben definitiv zu viel Zeit, ihr nutzlosen Ergüsse über die User, die sie verachten, auszuschütten. Auweia, setzen – Note 6 – sie bleiben weiter in der Anfängerklasse sitzen.
Ach was ist doch nichts passiert,bitte gehen sie weiter.
Das ist nur das letztmalige Aufbäumen des Leichnams bei der Kremierung.
Ist der immer noch hier?
Ich dachte, er sei schon nach Südamerika geflüchtet, denn ohne Panzerlimousine und Bodyguards lebt man doch gefährlich.
Habe ich in der BILD gelesen.
Also ich würde ich mich unter solchen Umständen auch nicht mehr unter den Pöbel mischen.
Nun … würde ich nicht sagen, das es noch „zuckt“, sondern eher im Gegenteil. Da es sich um die sächsische Staatsanwaltschaft handelt gehe ich eher davon aus , dass das System die ostdeutschen Länder im Vorfeld der Erdrutschsiege der AFD in diesem Jahr schon diskreditiert , um dies für eine (hoffentlich) AFD-Regierung , der AFD schwurblergemäss den „schwarzen Peter“ zuzuweisen.
@Kritik ist demokratisch: Ich möchte gern eine weitere Möglichkeit zur Diskussion stellen. Die sächsische Justiz, also die Generalstaatsanwaltschaft eingeschlossen, ist bisher lediglich der Body-Guard zum Schutz der Interessen und Durchsetzung der Willkür des Pinoccios und kleinen Despoten gewesen. Auch wenn reguläre Wahlen in Sachsen erst 2029 wieder anstehen, entgeht den Lakaien natürlich nicht, wohin die Reise gehen könnte. Da ist es gut für das persönliche Wohlergehen, auf früheres „Engagement“ verweisen zu können.
Offenbar stirbt und reanimiert er inzwischen im Takt der eigenen Meinung. Das ist schon ziemlich lächerlich.
Aber zu hart möchte ich den Apollo-Leser nicht abstrafen, denn mittlerweile denke ich, dass er nicht einmal weiß, was „Rechtsstaat“ überhaupt bedeutet. Insofern ein Appell an mich selbst: einfach pappeln lassen.
>>Aber zu hart möchte ich den Apollo-Leser nicht abstrafen,<<
Interessant, der, die, das Atlas sieht sich als Oberlehrer mit virtuellem Rohrstock. Klasse.
Habeck gilt NICHT als „unschuldig“, sondern als nicht vorbestraft. Das sind zwei Paar Stiefel #AN.
Leider doch „unschuldig“ gem.
https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__153a.html
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ermittlung-wegen-verleumdung-von-bsw-und-wagenknecht
jedoch muss man sich dies „unschuldig sein“ leisten können, nicht wahr im BeDaZ.
Kann er die Buße von seinem „Beleidigungs-Entschädigungs-Konto“ bezahlen?
Wovon Sie heute GARANTIERT NICHTS in den Nachrichten sehen werden…
Na sowas is ja n Ding Es gibt sie noch die kleinen Wunder.
Na, so viel Glück wie habeck hatten Andere aber nicht. Alter Schwede! Zufälle gibt es, Wahnsinn!
Und welche konkreten Folgen hat das Ganze nun für die zuständigen Personen der Sächsischen Generalstaatsanwaltschaft?!
Wir sind eine der wenigen modernen Demokratien ohne unabhängige Staatsanwaltschaften – und das ist kein Zufall, sondern politisch gewollt.
Und jetzt ? Gibt es eine Strafe ? Ein Urteil ohne das die Urheber mit Konsequenzen rechnen müssen, ist kein Urteil wert.
Wie in der Justiz auch im ganzen öffentlichen Dienst beobachte ich immer häufiger das ihre Arbeit nicht mehr als Dienst für die Bevölkerung betrachtet wird. Sondern die Bevölkerung wird als Störenfried wenn nicht sogar als Gegner betrachtet.
Ich will mal behaupten das sich eine eigene Klasse entwickelt hat die sich nicht mehr als Dienstleister gegenüber den Menschen betrachtet sondern eher als Aufseher.
Da sieht man wie Politik funktioniert. Lagarde müsste ob ihren dreisten „Verfehlungen“, seit Jahren im Gefängnis sitzen. Die „Verfehlungen“ von von der Leyen sind wohl jedem bekannt. Da fragt sich der Bürger natürlich wie das sein kann, das für Lappalien es harte Strafen gibt.
Ein Taschengeld für den „lieben“ Robert, dass er lächeln bezahlt ohne jede weitere Konsequenzen für ihn.
Ganz anders die Anzeigen wegen Beleidigung seiner Person, die durch seine Rechtsanwälte eingereicht wurden, wo anschließend Hausdurchsuchungen stattfanden und nachfolgend teilweise sehr hohe Geldstrafen nach dem Strafgesetztbuch verhängt wurden. Von den zivilrechtlichen Ansprüchen ganz zu schweigen.
Ein Schelm wer da böses denkt … oder ins grübelt kommt, ob wirklich alle gleich sind vor unserem Gesetz und unseren Richtern …
man könnte glatt den Eindruck gewinnen, sein Anwaltsteam hat durch die Strafanzeigen erstmal ordentlich Geld gesammelt (quasi Crowdfunding betrieben) um die Strafe aus der Portokasse zahlen zu können 🙂 🙂 🙂 diese Schlaufüchse 🙂 🙂 🙂
Was für welche und wieviele Leichen stapeln sich wohl da noch im Keller?
da genügen Keller nicht mehr….eher Stollen im Bergwerk, die als Endlager fungieren 🙂 🙂 🙂
Rechtsauffassung in westlichen Demokratien…
wenn man bezahlen kann, ist man unschuldig, wer es nicht kann oder will (z.B. GEZ) ist schuldig.
Ist schon bekannt, ob die Staatsanwaltschaft nun zu Aktendienst im Keller verdonnert wurde? Könnte man da bitte mal eine Presseanfrage stellen?
Hat der Robbie ja wieder gut hingekriegt…dieser Schwarzkopf 🙂 🙂 🙂
Gegen die jetzigen Regierundsdarsteller war er ja nun wirklich nur ein kleiner Korruptenkönig.
Aber einer, welcher den Menschen in D unglaublichen Milliardenschaden durch seine grün-ideologisch versiffte, boshaftige, völlig bildungsferne, arrogante, selbstbeweihräuchernde, und selbstbereichernde Politik zufügte. Nun muss man aber hinzufügen, dass der Wähler genau so eine Person wollte und auch bekam.
Normal gebildete Menschen wählten den nicht, sondern reagierten auf seine Schritte rechtzeitig. Nix Wärmepumpe, Nix Elektroauto etc.! Die cleveren Menschen investierten lieber in „Back to the Roots“ und lagen damit GOLD-richtig.
-„Einen dummen Fehler kann man oft nicht gutmachen, aber einen dummen Fehler kann man mit etwas Verstand vermeiden.“ –
Das ist nicht schwer. Einfach mal weniger „Dschungelcamp, Tagesschau und Fußball schauen“ und die gewonnene Zeit dem Denken widmen. Das könnte helfen.
-„Ein kluger Mensch findet immer einen Weg in die Zukunft! Ein dummer Mensch findet nicht mal den Ausgang aus seiner Misere.“
Wäre das Urteil auch so ausgefallen, wenn Robby noch im Amt wäre? Ja, es ist eine rhetorische Frage…
„Zur Anfrage, ob die Staatsanwaltschaft auch in anderen Verfahren derart vorgegangen ist, verweigert die Behörde laut Tagesspiegel nach wie vor jede Auskunft. Auch über die bisherige Kooperation mit den Anwälten hüllt sie sich demnach in Schweigen.“
So sieht Gewaltenteilung in Deutschland 2026 aus. Die Gerichte, die Gesetzesverstöße von Politikern verfolgen und verurteilen sollen, machen sich zu Helfern korrumpierter Politiker und unterstützen sie beim Vertuschen.
Und sich dann wundern, warum immer mehr Menschen dieses einst schöne Land verlassen und nie wieder zurückkehren werden.
Das nenne ich mal eine Überraschung ! Mir fehlt die Feststellung einer Strafrechtlichen Verurteilung!! ??
Solche Urteile , sollte es wieder häufiger geben , denn nur so wird die Justiz dem GG gerecht ! Insofern sollte auch dieser Günther und seine verfassungswidrigen Ansichten und die Bedrohung en beleuchtet und verurteilt werden !! Im Zuge dieser Ermittlungen , sind die Haß und Hetze Bedrohungen des Bundespräsidenten Steinmeier ebenfalls geprüft werden ; denn vor dem Gesetz sind doch alle Menschen „ GLEICH „ !! Die Aufforderung :“ Fangt endlich an „ ist m.Überzeugung nach ein Gewaltaufruf und muss unbedingt aufgeklärt werden .. ich sehe hier gar ein Offizaldelikt !! Hier müssen Behörden von sich ermitteln , wenn eine Straftat angekündigt wird oder dazu aufgerufen wird !!
Erst wenn die Justiz wieder den Mut besitzt , dass GG umzusetzen , wird die politische Zersetzung durch Parteien gestoppt !!
Welche Achtung sollte Herr Habeck vor sächs. Interressen haben, wenn seine Parteigängerin Frau B’bock es im vormacht wie es geht. Denn, ein deutliches Signal, war damals schon das Vorgehen der *AS*L-BrandenburgerIN* (im Parlament) Fr. B’bock GEGEN ‚Nordstream‘ , als „bei Ihr“ in der Heimat (Wilhelmshaven) ein LNG-Terminal zeitgleich zu Nordstteam geschaffen wurde . . . (Wortlaut : ‚der Chemiehafen wird ausgebaut‘)
Wow, diese Ganoven haben wohl einiges, auf den Kerpholz
Verstehe ich das richtig: Habeck hat 12.000 Euro dafür bezahlt, um politische Mitbewerber ungestraft verleumden zu dürfen? Ok, es war ja schon immer etwas teurer, eine besondere, ganz eigene Version der Wahrheit unter die Leute zu bringen. Die Grünen können sich das offenbar leisten. Woher haben sie das Geld?
…….ist rechtskräftig !!!
Nützt aber nichts, da der Dumm Michl nur ÖRR Gehirnwäsche TV konsumiert
und dort wird über solche Urteile nicht informiert
…wird nun Robert angeklagt?
Hat das jetzt irgendwelche Konsequenzen fuer die Staatsanwaelte?