Meldeanstieg um 1.800 Prozent

Wie eine von NGOs belieferte BKA-Stelle Jagd auf „Hasskriminalität“ im Netz macht

Das Bundeskriminalamt betreibt eine eigens eingerichtete Stelle zur Verfolgung von "Hasskriminalität". Die vermeintlich strafrechtlich relevanten Inhalte werden dabei nicht von Privatpersonen, sondern mittels Partner-NGOs und staatlichen Stellen gemeldet. Die Verfolgung solcher "Hasskriminalität" hat in den vergangenen 2 Jahren deutlich zugenommen.

Seit dem 1. Februar 2022 betreibt das Bundeskriminalamt (BKA) eine zentrale Meldestelle, um gegen strafbare Inhalte im Internet vorzugehen. Die Verfolgung von „Hasskriminalität“ im Netz wurde damit zentral zusammengeführt.

Doch nicht nur das: Inzwischen hat das Vorgehen gegen „Hasskriminalität“ erhebliche Ausmaße angenommen. Das BKA hat die Verfolgung von vermeintlich strafbaren Inhalten im Netz systematisiert. Man kooperiert eng mit sowohl staatlichen als auch nicht-staatlichen Stellen, die „Hinweise“ auf Kriminalität im Netz geben. Auf diese Weise werden massenhaft Verfahren eröffnet. Der Blogger Hadmut Danisch bekam am eigenen Leib zu spüren, welche Folgen dies für Betroffene haben kann.

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Aus einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass zwischen Juni 2021 und September 2023 dem BKA insgesamt 13.730 Meldungen übermittelt wurden. Die Verfolgung sogenannter „Hasskriminalität“ durch das BKA hat in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen. Wurden im Juni 2021 dem BKA noch 81 Meldungen vermeintlich strafrechtlich relevanter Inhalte übermittelt, so waren es im Juni 2023 1556 Eingänge, die das BKA verzeichnete. Bei jedem dieser Meldungen wird bei dem jeweiligen Internetanbieter eine Löschung der vermeintlich strafrechtlich relevanten Äußerung „angestoßen“.

Die Meldungen solcher mutmaßlich strafbaren Inhalte im Netz werden dem BKA dabei durchgehend nicht von Privatpersonen gemeldet. Stattdessen hat das BKA „Kooperationen“ mit verschiedenen Organisationen, die eigentlich außerhalb des Strafverfolgungsapparats liegen. Hierzu zählen etwa die Meldestelle „Hessen gegen Hetze“ des CyberCompetenceCenters des hessischen Ministeriums des Innern und für Sport oder die private Meldestelle „REspect!“, die jedoch unter anderem vom Familienministerium gefördert wird.

Gemeldete Fälle resultieren zumeist in einem Ermittlungsverfahren

Aus der kleinen Anfrage geht auch hervor, wie häufig entsprechende Meldungen vom BKA für strafrechtlich relevant befunden wurden. Im Juni 2023 wurde etwa bei 1675 bewerteten Fällen eine strafrechtliche Relevanz in 1302 Fällen angenommen. Diese Zahl liegt damit gegenüber dem Juni mehr als 24 Mal höher. In anderen Monaten ist die Quote ähnlich.

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In der Folge werden die Fälle an nachfolgende Strafverfolgungsbehörden, in der Regel die örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften, weitergeleitet. In der Beantwortung der kleinen Anfrage wird darauf hingewiesen, „dass es bei der Bewertung der strafrechtlichen Relevanz im Verhältnis zu den Eingängen zu monatlichen Überhängen kommen kann“. Dies erkläre, warum etwa im Juni 2023 mehr Fälle strafrechtlich bewertet wurden, als nach Zahlen des BKA überhaupt Fälle eingegangen sind.

Was es bedeutet, ins Visier wegen angeblicher „Hasskriminalität“ zu kommen, musste kürzlich der Blogger Hadmut Danisch erfahren (Apollo News berichtete). Unter anderem, weil er Grünen-Chefin Ricarda Lang als „dick“ bezeichnete, wurde er von der NGO-Meldestelle „REspect!“ beim BKA gemeldet. Dieses leitete den Sachverhalt an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter, welche wiederum ein Jahr ohne ersichtliches Ergebnis ermittelte. Schlussendlich beantragte die Berliner Staatsanwaltschaft Strafbefehl. Das zuständige Gericht lehnte den Antrag jedoch ab. Das Verfahren wurde eingestellt, da das Gericht keine strafbare Handlung feststellen konnte. Die Ermittlungen führten dennoch zur Kündigung von Danischs Spendenkonto.

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