Verfassungsrechtler
Entzug von passivem Wahlrecht: Boehme-Neßler hält Plan für „verfassungswidrig“ und warnt vor Einschüchterung
Justizministerin Hubig möchte die Anforderungen für einen Entzug des passiven Wahlrechts senken. Der bekannte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler hält das für „verfassungswidrig“ und warnt vor Einschüchterung und dem Ausschluss „missliebiger Gruppen“.
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Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird, könnte künftig das passive Wahlrecht entzogen bekommen. Das sieht ein neuer Vorstoß von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vor. Der Gesetzentwurf folgt einer im Koalitionsvertrag verankerten Strafrechtsreform – stößt jedoch auf Kritik. „Diesen Plan des Justizministeriums halte ich für verfassungswidrig“, erklärt der renommierte Verfassungsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler gegenüber Apollo News.
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, „den Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung“ möglich zu machen. Hubig schärft sogar noch einmal nach: Künftig könnte eine einmalige Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens sechs Monaten wegen Volksverhetzung ausreichen, um das passive Wahlrecht durch ein Gericht entzogen zu bekommen (mehr dazu hier).
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Das passive Wahlrecht ermöglicht es deutschen Staatsbürgern, sich für eine Wahl aufstellen zu lassen und gewählt zu werden. „Wer diese Rechte verliert, wird von der demokratischen Teilhabe ausgeschlossen. Das geht nur in absoluten, ganz eng begrenzten Ausnahmefällen“, sagt Boehme-Neßler über den Verlust des passiven Wahlrechts. Das hinge „nicht von der Qualität der politischen Meinung oder des politischen Handelns ab. Es steht dem Bürger einfach zu“.
Bereits jetzt sieht das Strafgesetzbuch in Paragraf 45 vor, dass dieses Recht bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr entzogen werden kann. Dafür ist eine Dauer von fünf Jahren festgelegt. Hubigs Entwurf würde die Anforderungen jedoch halbieren. Außerdem sieht der Plan der SPD-Ministerin vor, dass die Maximalstrafe bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung von drei auf fünf Jahre Freiheitsentzug erhöht werden soll.
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Die Befürchtung ist nun, dass beide Anpassungen genutzt werden könnten, um vor allem AfD-Politikern die Teilnahme an Wahlen zu erschweren. Boehme-Neßler warnt: „Das Bundesverfassungsgericht sagt dazu ganz klar: Der Ausschluss vom Wahlrecht darf nicht zur Disziplinierung missliebiger Gruppen dienen.“ Der Verfassungsrechtler betont, in einer Demokratie müsse man möglicherweise problematischen Meinungen im Streit und in der Diskussion begegnen – und „nicht damit, dass man mit dem Strafrecht in den demokratischen Prozess eingreift und die Bürger dadurch einschüchtert.“
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Es ist in der Zwischenzeit alles komplett offensichtlich !
Schon der Versuch sollte strafbar sein !
Solch Leute und vor allem Gedankengut aus den Parteizentralen kann man NICHT abwählen, sondern ist für immer aus den Parlamenten zu jagen, würden manche sagen.
Es ist egal WER den anderen ersetzt seit mehr als ein Jahrzehnt, die gleiche Politik mit nur neuen Gesichtern ABER ein Ziel, die uneingeschränkte Dominanz über den Menschen, sein Vermögen UND seine Freiheit (geistig und physisch).
Die Parteiendiktatur soll halt für die Bürger hart rüberkommen, sie in Angst einwickeln und letztlich zur Resignation ohne Widerspruch lenken !
Sie holen sich ihre geistigen Orgasmen durch
Volkszüchtigung, Volksüberwachung, Volksabzockerei, Freiheitsberaubung insbes.
die für sie neu entdeckte Meinungsunfreiheit u.v.a. mehr.
Möge der Herr Faschisten für ihre Taten angemessen und schnell bestrafen, denn sie haben sich es tatsächlich verdient !
Wir brauchen endlich eine Verfassung, die das Grundgesetz endlich als Provisorium(!) beendet.
Diese Verfassung muss sich konsequent selbst schützen können vor „übereifrigen“ und egoistisch motivierten Politikern, die die Verfassungsrechte „mal eben so“ (durch eine nur geschäftsführende Regierung Januar/Februar 2025!!!) für „Null und Nichtig“ erklären.
Alle Macht geht vom VOLKE aus und nicht von hörigen Parteisoldaten!
Die letzten Legislaturen haben überdeutlich bewiesen, dass Volkes Macht von Gesetze missachtenden Politikern konterkariert wird.
Wer sich verfassungskonform verhält, hat nichts zu befürchten.
Rechtsextremisten müssen gnadenlos in die Ecke gestellt werden.
Volle Unterstützung für Hubig meinerseits.
Inhaltlich kann man der AfD wohl nicht beikommen, dann versucht man es eben auf andere keineswegs subtile Vorgehensweisen.
Dabei geht es nicht nur um die AfD, sondern vor allen Dingen um die Verhinderung von konstruktiver Kritik, denn diese ist für die Parteien weitaus gefährlicher als platte Attitüden.
Wenn man sieht was man mit den Durchsuchungen treibt, dann trifft dies nicht selten Menschen, welche durchaus sachlich argumentieren.
Lasse mich nicht einschüchtern. Es wird Zeit, das der Souverän handfest einschreitet!
Mein Reden…🙏🏻🙏🏻🙏🏻!!
Wahrscheinlich werden wir dafür in Zukunft noch von den USA ausgebildet…😂?!
Wer sich verfassungskonform verhält, hat wirklich nichts zu befürchten.
Rechtsextremisten müssen gnadenlos in die Ecke gestellt werden.
Volle Unterstützung für Hubig meinerseits.
Wollte man Ihre Aussage ernst nehmen, gäbe es zwei Probleme: nämlich die fehlenden Definitionen für volksverhetzung und für rechtsextremismus. Ach so, das bestimmen dann linke, wie Frau hubig, Herr Steinmeier und andere Koryphäen. Habe verstanden!
Das ist es! Die Leute sollen wieder gefügig gemacht werden. Und ihre Strafmassnahmen werden immer gefährlicher für den Bürger.
Unverständlicher und drakonischer?
Sind doch gefügig.
Eine Stimme der Vernunft. Danke.
Die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland ist Lichtjahre entfernt von dem Agitprop Begriff „Unsere Demokratie“, der keine Freiheit des Individuums sondern eine schwummsige Gleichschrittgemeinschaft suggeriert.
Zum Glück besteht das Bundesverfassungsgericht durchweg aus unabhängigen Richtern die keinerlei Bindung zu den regierenden Parteien haben. Klar, macht ja auch Sinn. Ansonsten bräuchten wir ja gar kein Bundesverfassungsgericht🤪
So ziemlich alle derartigen Maßnahmen dieser Tage zielen in Anbetracht ihrer Erfolge und dem drohenden Verlust des Selbstbedienungsladens BRD-Bürger
lediglich daauf ab, der AfD das Leben so schwer wie möglich zu machen, wobei die Methoden immer billiger und durchschaubarer werden. Mit Demokratie hat das nichts zu tun.
Es wird nicht mehr regiert, schon gar nicht fü den Wähler, es werden nur noch die deckigsten Tricks rausgeholt, weil man weiß, daß man den Gegner mit der eigenen Politik nicht stellen kann. So schaffen die Altparteien nicht nur die Demokratie ab, sondern auch sich selbst.
K e i n e Überraschung ! Alles was diese Junta anpackt ist mehr oder weniger Verfassungswidrig. Erst nach Systemwechsel und anschließender juristischer Aufarbeitung gibt es einen Weg zurück zur DEMOKRATIE !
Ich Frage mich wo kommen auf einmal diese ganzen Verfassungsrechtler her?
Und wo waren die als man sie wirklich gebraucht hätte?
Oder schnuppern die das der Wind sich langsam dreht.?
Danke JD
https://youtu.be/TNYX5AMyD-s
„Deshalb wird 2026 das Jahr der AfD – Alice Weidel – 31.12.2025
Ein turbulentes Jahr endet, doch die Politik tritt auf der Stelle. Unter Friedrich Merz gehen Wohlstands-Abriss und Diplomatie-Ausverkauf weiter. Doch während sich Deutschland durch moralische Besserwisserei isoliert, schaffen wir Fakten: Wir halten die Kanäle offen, pflegen freundschaftliche Kontakte nach Ungarn und in die USA. Die Brandmauer wackelt – 2026 wird das Jahr der Wende! Ich blicke optimistisch ins neue Jahr – und wünsche einen guten Rutsch und ein erfolgreiches, gesundes und glückliches 2026.“
Wünsche Allen ein gutes neues Jahr 2026
Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler warnt vor Einschüchterung und dem Ausschluss „missliebiger Gruppen“.
Dabei muss auch der mögliche Re-Bound-Effekt bedacht werden: „Sozialdemokraten werden selbst zur missliebigen Gruppe.“
Angesichts des geringen Organisationsgrads von politischen Parteien insgesamt (=<1% der Bevölkerung mit Wahlberechtigung) könnte auch eine Welle des „De-Electing“ durch Justitzministerin Stefanie Hubig losgetreten werden!
Die Wähler haben es längst in der Hand: eine Welle der Wahlentscheidungen zugunsten von Einzelkandidaten, Kleinparteien, Direktkandidaten und Zweitstimmen könnte der SPD auch den „Garaus“ bereiten!
Artikel 48 Absatz 2 GG („Niemand darf gehindert werden, das Amt eines Abgeordneten zu übernehmen und auszuüben“). Die SPD Dame versucht jemanden von der Wahliste zu streichen. Verfassungsfeindlich entspricht auch meinem gefühlten Rechtsverständnis.
Ist es nötig als ausgebildeter Rechtskundiger im Amt eines Ministers, das Grundgesetz zu kennen
und es auch anzusenden?
Nein, weil es von Herrschenden, keinesfalls von Regierenden i.S. des Volkes, ignoriert wird.
Den Rückhalt bilden zu dem dann noch abhängige Staatsanwaltschaften und Sysstemrichter !
Die meisten haben Angst vor der AfD und das ist allerdings berechtigt, denn ihre Futtertröge werden
schwinden und sehr viele werden sich einen neuen Job suchen müssen, nicht nur i.d. Politik !
Eine große Masse der Bürger hat das alles bereits erkannt.
Deshalb hat die AfD auch solch einen hohen Zulauf und vollste Zustimmung.
Die hellen Köpfe, auch viele Akademiker und Firmeninhaber, die i.d. AfD etwas zu sagen haben, werden das Volk sicherlich nicht enttäuschen.
Auf geht es, dann kann endlich schnell, richtig und nachhaltig in den diversen Bereichen sauber gemacht werden !
Persönlich habe ich das Gefühl, versuchte Einschüchterung findet gewollt statt. Probieren, laufen lassen, abwarten, und mindestens Teile der Vorstöße in Gesetze einfließen lassen …
Staatliche Willkür, Ermessensmissbrauch und Volkszüchtigung, Volksüberwachung ziehen bei mir nicht !
Denn das ist Faschismus pur, Antidemokratie und sogar mögl. Rechtsbruch und wird wenn nötig entsprechend durch Rechts-Spezialisten vor Gericht gebracht, auch wenn der Weg, wenn notwendig zum höchsten lang sein dürfte !
Geduld, Nerven und das entspr. finanz. Polster machen es möglich !
Ich mag Götz von Berlichingen und seine besondere Aussage, „sie können mich alle einmal dort, wo das Sitzfleisch ihre………..hat“ !
Das AFD-Verbot ist wohl nicht durchsetzbar, insbesondere, weil auch die Amerikaner ein Auge darauf geworfen haben und deren Wertung ist unmissverständlich. Also versucht man es jetzt mit dem AFD-Verbot durch die Hintertür.
Ob die Amerikaner das so hinnehmen, da habe ich Zweifel. Offenbar sind hohe Beamte oder Politiker nicht mehr sicher, wenn sie Probleme mit der Demokratie haben.
Aber, wer sich nichts zuschulden kommen lässt, muss ja nichts befürchten, oder?
Für Altparteien-Multi-Dilettanten gilt stets die Beweislastumkehr, weil ich ihren Äußerungen rein gar nichts glaube, ihnen eh aus Zeitverschwendung nicht mehr zuhöre und weil die Masse derer nicht den großen Strafregisterauszug vor und bei Amtsübernahme vorgelegt haben.
Anders ist das bei der größten und einzigen Volkspartei, der AfD, wo alle, die ein Amt übernehmen wollen, diesen großen Strafregisterauszug erbringen müssen, bevor sie in Amt und Würden kommen !
Für viele, die es noch nicht wissen, auch im Grundsatzprogramm der AfD ist die Einführung der direkten Demokratie durch Bürgervolksentscheide
fest geschrieben !!!
Warum hält? Klartext bitte!
Dass etwas verfassungswidrig ist, ist für die Vertreter UnsererDemokratie doch ein Qualitätskriterium und kein Grund es sein zulassen.
Weil unsere Verfassung das eigene Volk nicht mehr schützen vermag, muss der mündige Bürger Deutschlands die USA und somit Donald Trump um Hilfe bitten, unsere Verfassung wieder zu festigen und zur alten Stärke zurückführen.
Was bitte interessiert diese Regierung das Grundgestz?????
Es interessiert die nicht, es STÖRT die.
DAS ist das Problem.
Klassischer Fall von FAFO. Die Regierung sucht die Eskalation mit den Wählern und den US-Regierung. Anschließend wird geheult, weil Merz nicht mehr in die USA einreisen darf und seine Mastercard gesperrt wurde.
Meine Glaskugel zeigt gerade an,daß es in Zukunft 27% Volksverhetzer und mehr geben wird.
Damit schürt Frau Hubig Hass und Hetze.
Wenn der Wähler nicht mehr so wählt, wie von den Altparteien gewünscht, dann muss eben am Wahlrecht manipuliert werden, bis es wieder paßt und alles beim Alten bleibt, heißt, die Altparteien bleiben an den Fleischtöpfen. Egal wie der Wähler wählt, egal was der Wähler will. Das ist offenbar „unsere Demokratie“, die die delbsternannten Retter der Demokratie so verbissen verteidigen, auch wenn die Demokratie dabei auf der Streke bleibt.
Wer wegen Volksverhetzung verurteilt wird… In einem demokratischen Rechtstaat müssten demnach allen Kartell-Parteien-Mitglieder das Wahlrecht entzogen werden und sofort von allen öffentlichen Ämtern, ohne Pensionsansprüche, Diäten usw. entfernt werden. Da es aber in Deutschland nur eine mafiose „Unser Demokratie“ des Kartell-Parteien-Syndikats gibt, soll damit rechts- und verfassungswidrig nur der AfD geschadet werden. Es wird allerhöchte Zeit, daß die AfD schnellst möglich regiert und Deutschland wieder zu einem Rechtstaat macht.
Nun, „der … Verfassungsrechtler … hält das für „verfassungswidrig“ und warnt vor Einschüchterung und dem Ausschluss „missliebiger Gruppen“; das ist ja so spannend wie ein ganz allmähliches Tauwetter.
#1: Der Plan ist – in seiner ganzen Perfidie – gut durchdacht.
#2: Er fällt in die Regelungskompetenz des Bundes.
#3: Er ist formal – auch verfassungsrechtlich – legal.
#4: Die Justizminister und ihre Staatsanwaltschaften werden ihn exsekutieren.
#5: Er ist verfassungskonform, bis das BVerfG anders entscheiden sollte.
Sich darüber zu echauffieren lohnt der Mühe nicht, denn sie werden es so machen, weil sie es können. Vordringlich wäre daher, vorsorglich potentielle NS-Formulierungen zu listen und selbst Strafanträge zu stellen, falls die von den Sozialistenkamarilla verwendet werden (und sie werden das tun, denn Sozialismus ist eine ansteckende Form von Oligophrenie).