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Anonymität im Internet

Justizministerin Hubig lehnt Klarnamenpflicht im Internet ab – stattdessen drängt sie auf die Speicherung von IP-Adressen

Justizministerin Stefanie Hubig spricht sich gegen eine Klarnamenpflicht im Internet aus. Diese hatte unter anderem Bayerns Digitalminister gefordert. Trotzdem setzt sie sich für eine Speicherung von IP-Adressen ein.

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Justizministerin Stefanie Hubig sagt, es gebe gute Gründe, wenn jemand im Internet anonym bleiben wolle. (IMAGO/dts Nachrichtenagentur)

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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hat sich gegen die Einführung einer Klarnamenpflicht im Internet ausgesprochen. Am Donnerstag hatte der bayerische Digitalminister eine solche Pflicht gefordert und auch der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts hatte sich dafür ausgesprochen. „Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig“, sagte sie gegenüber dem Tagesspiegel am Samstag.

Es seien „viele nachvollziehbare Gründe für den Wunsch nach Anonymität“ vorhanden. Dennoch habe auch die Meinungsfreiheit im digitalen Raum Grenzen. Jedoch reiche es für die Strafverfolgung aus, wenn sich die Täter im Nachhinein ermitteln ließen. „Das Grundgesetz schützt gerade auch die kontroverse Meinung und die polemische Zuspitzung.“ Mit ihren Äußerungen widerspricht sie dem Digitalminister Bayerns, Fabian Mehring. Der hatte gegenüber dem Tagesspiegel gesagt: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital.“

Wer wisse, dass sein Verhalten im Internet nicht folgenlos bleibe, der „verhält sich verantwortungsvoller – genau das kann öffentliche Debatten spürbar entgiften.“ So erhofft Mehring sich eine Zivilisierung der Debatten im Internet. Auch der Ex-Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, setzt sich für eine Klarnamenpflicht ein. Durch diese Maßnahme könne man die „öffentlichen Diskussionen im Netz entgiften“. Allerdings müsse es weiterhin möglich sein, „die Regierung zu kritisieren, ohne persönlich Sanktionen befürchten zu müssen“.

Obgleich Justizministerin Hubig eine Klarnamenpflicht ablehnt, befürwortet sie dennoch eine Vorratsdatenspeicherung. In einem Gesetzesentwurf des Justizministeriums ist anstatt von Vorratsdatenspeicherung von einer „vorsorglichen IP-Adressenspeicherung“ die Rede. Anbieter von Internetdiensten sollen verpflichtet werden, IP-Adressen, die der Identifikation eines Geräts im Internet dienen, drei Monate lang zu speichern und für den Zugriff durch Sicherheitsbehörden vorzuhalten. Diese Maßnahme solle auch der leichteren Bekämpfung von „strafbarem Hass“ dienen.

Laut dem Gesetzesentwurf soll den IP-Adressen auch ein Anschluss und damit eine Person zugeordnet werden können. Auch die Funkzellenabfrage soll erleichtert werden, sodass Behörden feststellen können, wann Handys mit welcher Funkzelle verbunden waren (mehr dazu hier). Nordrhein-Westfalens Justizminister Benjamin Limbach lehnt eine Vorratsdatenspeicherung ebenfalls ab. „Wir müssen noch mehr gegen digitale Hetze und Gewalt im Internet tun. Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht führt uns aber in die völlig falsche Richtung“, sagt er dem Tagesspiegel.

mra

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61 Kommentare

  • „Laut dem Gesetzesentwurf soll den IP-Adressen auch ein Anschluss und damit eine Person zugeordnet werden können.“

    Im Prinzip nichts anderes als eine abgeschwächte Klarnamenstrategie.
    Hier wird ein X für ein U vorgemacht, mehr nicht.

    • Naja, aber das lässt sich ja relativ einfach umgehen…

      Die IP-Adresse ist einem Anschluss (in der Regel ein Haushalt) zugeordnet, nicht zwingend einer Person. Trotzdem dürfte es für einen Hausbesuch reichen.

      Also, aus dem Router heraus immer direkt eine Verbindung zu einen US-VPN herstellen.

      Falls Frau Hubig dann weiterführende Daten haben möchte, kann sie ihre Gründe ja mal der US-Regierung gegenüber darlegen, und vielleicht sogar mit Herrn JD Vance ausdiskutieren.

      Nur Mut Frau Hubig, man lernt schließlich nie aus…

      • Bin da bei dir Vera.
        Jedoch wirst für ein anständiges VPN zahlen müssen, was die Anonymität anhand des Zahlungsverkehr schnell nachvollziehbar macht. Hinzu kommt das „Digital Footprinting“ und Koorperationen. Die haben Mittel und Optionen, um schnell Ergebnisse zu erzielen.

        Die Krux an der Sache, Vollprofis im kriminellen Bereich werden sich tatsächlich besser zu schützen wissen als der „gemeine Bürger“.

        Interessant, heute gelesen, „Proton“ möchte sich aus der Schweiz verabschieden wegen aufkommenden Datenschutzmissständen.

        • Ja, das ist soweit richtig. Ein VPN kostet Geld, aber der IP-Verkehr, ebenso wie der Zahlungsverkehr ist von deutschen Behörden, nur bis zum VPN-Anbieter verfolgbar. Und das ist (zumindest bisher) nicht verboten… – Den Rest können sie dann mit den US-Behörden ausdiskutieren…

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        • Hab mein VPN im Geschäft gekauft. Und Bar bezahlt.

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        • @“Jedoch wirst für ein anständiges VPN zahlen müssen, was die Anonymität anhand des Zahlungsverkehr schnell nachvollziehbar macht.“

          Nein. Maximal kann der Staat herausbekommen, dass du überhaupt ein VPN nutzt. Aber was nützt dir ein VPN bei einer Klarnamenpflicht? Du könntest auch öffentliche WLANs nutzen, doch was nützt es?

          Die Anbieter werden in die Pflicht genommen. Sie werden sicherstellen müssen, dass sie ihre User identifiziert haben. Das wäre ein Anmeldeprozess für jeden kleinen Kommentarbereich, als würde man ein Bankkonto eröffnen. Oder über eine noch einzuführende Digitale-ID. Die meisten würden ihren Kommentarbereich schließen, was auch gewollt ist.

          Ich weiß nicht ob es eine Lösung wäre, aber wenn AN und andere kleine Nachrichtenportale ihre Server und Firmensitze nach Übersee verlegen, kann man dann der deutschen Rechtsprechung entgehen?

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      • @Nilpferd u Vera Schung .. … mit den von IP 4 auf IP 6 erweiterten IP Adressen wird dann bald praktisch jedes Gerät im Haushalt erfaßt und ist somit eigentlich genau einer Person zuordenbar, insbesondere wenn diese Person mit ihrem Mobiltel in einer Funkzelle angemeldet ist, oder direkt über den Router telefoniert, oder Onlinebanking durchführt, oder sonstige Aktivitäten ausführt, die mit PIN und Mobiltel ausgeführt werden.

        Wollt Ihr die totale Überwachung?

        • … übrigens, die Idee mit dem VPN … wird damit enden das dies, wie in anderen diktatorischen Staaten einfach verboten wird und technisch unmöglich gemacht wird . . . so einfach geht das .

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      • Heute sind eigentlich dynamische IP-Adressen üblich – da ist gar nichts fest zugeordnet.

      • Klasse, so sehe ich das auch !
        Wer etwas v.d. Technik versteht, weiß genau wie er den Überwachungsdreck austricksen kann !

    • Nicht ganz. Auch wenn die IP Adresse ermittelt werden kann, muss auch nachgewiesen werden, dass wirklich der Besitzer des Anschlusses die Nachricht verfasst hat. Gibt es mehrere Personen im Haushalt, dann kann vom Recht der Aussageverweigerung Gebrauch gemacht werden. Auch kann sich ein Hacker der IP bemächtigen. Im Zusammenhang mit illegalen Downloads gab es da schon interessante Urteil, denn bei Angriffen auf die Provider werden die IP Adressen von nicht genutzten Rechnern gerne verwendet.

  • Eine Regierung, welche die Bürger bespitzelt und drangsaliert gehört entlassen. – Sie befinden sich auf einem guten Weg !

    • Die Sta.Si ist tot, es lebe das MfS 5.1!!

      • Verdachtsunabhängige Strafverfolgungsmaßnahmen gegen die eigene Bevölkerung mit dem Ziel, Regierungskritik – welche zentraler Bestandteil einer Demokratie ist – zu unterdrücken und sich selbst die Meinungshoheit zu sichern. Demokratische Meinungsbildungsprozesse werden mit autoritären Methoden behindert. Meinungsfreiheit verkommt unter diesem sich zunehmend postdemokratisch gebärdenden Regime immer mehr zum Etikettenschwindel. Gleichzeitig wird die eigentlich verbotene Zensur an staatlich geförderte, mithin parastaatliche Organisationen, die unter der falschen Flagge von NGOs oder einer vorgeblichen „Zivilgesellschaft“ segeln, outgesourct.

        • Hier möchte ich mindestens 10 Daumen hoch geben.

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  • „Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – um sie dann zu übernehmen.
    Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemanden unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen derer, die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“ Bärbel Bohley (1945-2010), Bürgerrechtlerin der DDR

  • Ich glaube das ist alles Strategie.
    Man will die Vorratsdatenspeicherung, eine Empörung geht durchs Netz. Dann kommt einer und fordert die Klarnamenpflicht, eine noch größere Empörung geht durchs Netz und die Medien.
    Dann rudert man zurück. So war das ja alles nicht gemeint. Es wird keine Klarnamenpflicht geben, das Netz atmet auf.
    War da noch was? Nee, alles gut. Es kommt nur halb so schlimm.

    Wie heißt es, die Freiheit stirbt Scheibchenweise.

  • Kommt bald das Pflichtnamenschschild auf der Oberbekleidung, Denn Anonym in der Fussgängerzone unterwegs zu sein, ist ja noch ein Skandal 🙂

    • und dann noch den Impfstatus dazu.

  • Wie wäre es zuerst mal mit unabhängigen Staatsanwälten, so wie es in jedem modernen Industriestaat Usus ist.

    • Schön und gut.
      Es gibt sie nicht als unabhängig.
      Denn sie sind den jeweiligen politischen Justizministerien weisungsgebunden unterstellt.

      Wie schon oft und auch i.d. Zukunft, läuft das so:

      Daumen runter = Ermittlungen werden untersagt
      Daumen hoch = Freie Bahn für Staatsanwaltschaften

      Schau auf die „C-Märchenzeit“.
      Weiter zurück Ende 1950er Jahre, der schreckliche Contergan-Skandal wo die Landesregierung NRW die Verbreitungs-Genehmigung 1957 der Fa. Grünenthal, erteilte.
      In Hinterzimmern saßen sie, Staatsanwaltschaft,Richter,Regierungsvertreter,Firma Grünenthal und es wurde ausgehandelt.
      Keine Verurteilungen !!
      Bis heute sucht man unabhängige Staatsanwaltschaften !
      Hinzu kommen sog. unabhängige System-Richter,

      Es wiehern bis heute, Ermessensmissbräuche, Untätigkeiten, Amtsmissbräuche anderer Art und
      natürlich Rechtsbeugungen !

      Halte viel von der Unabhängigkeit von Richtern, allerdings sind mir Gefälligkeitsurteile bzw. Freisprüche aus nicht nachvollziehbarer Begründung zuwider !

  • Weder Klarnamen noch IP Adresse wird es geben! Es gibt technische Möglichkeiten gegen diese Übergriffe.

    • Sie irren . ..

  • Nun, das sind doch Kulissenfechtereien.

    Wenn (also falls) es „strafbarem Hass“ geben sollte, müßte es doch auch zweifelsfrei „straffreien“ Haß geben. Nun, da gibt es die Kundgabetatbestände der §§ 185-188 StGB; die sind strafbar und ebenso die Handlungstatbestände der §§ 223-231 StGB (Körperverletzung etc.).

    Aber, was „strafbarer Haß“ sein soll, verheimlicht uns die Frau Ministerin in ihrer unergründlichen Weisheit indes schmählich.

    Wird Haß strafbar, sobald er vom „Haß-o-Meter“ meßbar ist, oder ab 10-20-25-50% Haß/kg-Körpergewicht? Oder hängt die Strafbarkeit von der Konzentration von Haß-Hormonen lt. Atemluft- oder nach Bluttest ab?

    Geistiger Fußpilz allerorten …

    • Postscriptum:

      Gerade diejenigen, die sich wie die australischen Kragenechsen aufplustern, wenn es um die angeblichen Menschenrechte derer geht, die am europäischen Spülsaum angetrieben werden (nota bene: Aufnahme in Europa oder Deutschland ist kein (!) Menschenrecht), sind bereit, die tatsächlichen Menschen- und Bürgerrechte derer, die hier legal leben, mit einem Fingerschnippen vom Tisch zu wischen, sobald sich dieser „Pöbel“ erdreisten sollte, an der hochwohlweisen, gotteingesetzen Regierung Kritik zu äußern – und sich zwecks Vermeidung allfälliger privater Nachteile – mittlerweile dazu entscheidet, diese nurmehr ano- oder pseudonym zu äußern.

    • Ich versuche es mit einer einfachen Erklärung: Beim Hass kommt es wie beim Fleisch auf die Haltungsform an, wenn der Hass, Hetzte, Gewaltaufruf aus einer Sozialistenseele kommt, dann ist es Satire und erlaubt, wenn er sich gegen die Rechten, Nazis richtet dann ist das Kampf gegen Rechts und zu begrüßen.
      Kritik an der Regierung und sonstige Meinungen sind Hass &Hetze und schlecht und Rechts und Nazi und…
      Achtung auch belangloses Gerede übers Wetter ist nur erlaubt wenn es der Meinung des ÖRR Meteorologen entspricht. Beschwerden über einen verregneten Sommer sind Rechts, wenn der Hitzeschutzplan der Regierung gerade verkündet wurde.

  • Immerhin hat die Ministerin noch sowas wie natürliches Denkvermögen.

    • Glaube ich nicht. Die Klarnamenpflicht wird nach der Salamitaktik später nachgereicht mit der Begründung, dass die IP Adresse nicht ausreicht.

  • Man kann ja mal versuchen das Netz mit dem öffentlichen Raum vergleichbar zu machen….
    Vergleichbar wäre wenn man dazu verpflichtet würde, seinen Personalausweis im öffentlichen Raum offen lesbar für die Polizei am Revers zu tragen …

    warum sollte man das tun, wenn man nichts getan hat, nur mit der Begrüdung das man damit Straftaten verhindern könnte?

    Das ist gegen das Grundgesetz, also illegal und führt direkt in den Überwachungsstaat.

  • Sie behandeln „Hass im Internet“ wie Straßenkriminalität. Aber Online kann ich den Raum verlassen, die Tür schließen, Filter setzen. Das geht auf der Straße nicht. Das weiß jeser Jurist, der eine Mais bedienen kann. Aber Überwachung bedeutet Kontrolle. Und „wir tun was gegen Hass“ besser klingt als „wir geben den Nutzern bessere Tools zur Selbstbestimmung“. Nicht völlig blöde Kriminelle nutzen ihr VPNs.

  • Leider benötigt
    man die Anonymität, um noch kritisch sich äußern zu können. Über Freiheit spricht man dieser Tage idealiter nur noch im Flüsterton oder anonym

  • Wie überhaupt wäre eine Klarnamenspflicht umsetzbar? Nur über eine Digitale ID, oder?

  • Es ist doch ganz einfach, ist das mit der FDGO vereinbar, ja oder nein. Demokratie oder Simulation?.

  • Lustiges Spielchen:
    Stück für Stück arbeiten sich die Ent- Freiheiter an den Niedergang des GG heran. Motto: Klarnamen im Web wollt ihr nicht? Dann machen wir eben IP- Speicherung.
    Dabei macht das der englische Geheimdienst doch schon seit Jahren…
    Aber es geht doch nicht um den Kinderschutz vor Sextätern, sondern um die Kontrollhoheit über Meinungsäusserungen.
    Honi soit qui mal y pense

  • Die IP-Adressen-Zuordnung läuft doch längst. Also, das wäre jetzt nichts Neues.

    Ich wurde schon öfter geblockt und Leute meinten mich hier ausspionieren zu müssen. Wegen meiner Meinungen und Aufklärungen mit seriösen Seiten.

    Frau Hubig, Sie begeben sich Alle auf ein Terrain, welches butterweich ist. Wollen Sie wirklich, dass Deutschland immer mehr zum Überwachungsstaat wird? Letztendlich sind doch die oft sehr menschlichen Reaktionen der Bürger das Ergebnis von Repression und permanentem Stress, ja empfundener Bedrohung der Bürger durch einen übergriffigen Staat! Ist es nicht endlich Zeit abzurüsten, damit dieses Land nicht noch mehr abdriftet? Ich weiß nicht, ob Jemand aus Ihrem Ministerium die Zitate aus dem Orwell-Heftchen gelesen hat, die ich gestern noch kommentiert habe…aber diese Regierung muss wirklich dringend auf’s Bremspedal treten, wenn sie sich nicht in noch einem System wiederfinden will, wo es eigentlich gar nicht hin möchte. Man muss mit den Bürgern ernsthaft reden!

  • Wo ist da jetzt der Unterschied???? Spionage bleibt Spionage. Es spricht nichts dagegen bestimmte Menschen die schon einmal über das Internet eine Straftat begangen haben, oder gewisse Videos runterladen oder Verkaufen, zu überwachen. Aber was hier dahinter stelckt wissen wir alle. Und wer festlegt wer was und wie sagen darf auch. Weg damit!

  • Ist das die neue Stasi? Es ist ja bekannt das die SPD sehr gute Kontakte hatte!

    • Die SPD ist die Zwillingsschwester der SED.

      • Ja die Geschichte geht so… Die SPD und die KPD haben sich zur SED vereinigt… Weil sie vor dem 2. WK schon einmal gespalten waren… Da hieß die KPD noch U-SPD
        (unabhängige SPD). Und nach dem Krieg gab es dann die große Wiedervereinigung der beiden… Weil die U-Spd mit Liebknecht und Luxemburg der radikale Linke Flügel der SPD waren der sich abspaltete und in KPD umbenannte (das umbenennen machen Linke Parteien gerne) denen war die SPD nicht radikal genug… Und weil die SPD nicht radikal genug war wurde sie dann auch verboten und die Mitglieder sind dann meistens freiwillig in die neue Nazi Sozialisten Partei eingetreten und dann halt nach dem Krieg in die SED. Ulbrich hat von denen aber auch viele verhaften lassen nachdem er aus Moskau wieder kam wenn die ihm nicht gepasst haben….

  • VPN 🤔

  • nein nein nein, es muss viel weniger gegen Hass und Hetze im Internet getan werden. Es muss einfach aufgehört werden sich Hass und Hetzenswert darzustellen mit saublöden Ideologischen Vorstellungen, die -warum auch immer- in politischen Kreisen Befürworter finden und das Land in den Abgrund führen.

    Zudem muss man einfach mal mit ein paar blöden Sprüchen zurechtkommen oder sich nicht auf öffentlichen Plattformen wie eine Zielscheibe präsentieren. 25 Jahre war das kein Problem und plötzlich ist das ganze Netz voller Opfer.

    • Ganz bestimmte Opfer. Nämlich meistens die, die gut austeilen aber nicht einstecken können.

  • „Obgleich Justizministerin Hubig eine Klarnamenpflicht ablehnt, befürwortet sie dennoch eine Vorratsdatenspeicherung.“
    Ja, natürlich, immer schön die Bürger überwachen und ausspionieren.
    George Orwells 1984 und DDR-Stasi lassen grüßen.

  • Digitalminister Bayerns, Fabian Mehring: „Das Recht auf freie Meinungsäußerung beinhaltet schließlich keinen Anspruch auf Anonymität – man muss schon zu seinen Äußerungen stehen; analog wie digital.“
    Dann kann man ja auch die Anonymität bei Wahlen abschaffen Herr Mehring.

    • Der war gut.

  • „Ermittler benötigen diese Daten, um Straftäter zu fassen, da die IP-Adresse mit einem Anschlussinhaber verknüpft werden kann.“

    Welche „Straftäter“ sind denn gemeint ?
    Die die man landläufig als solche identifizieren würde, können es nicht sein.

    • Wer den Vizekanzler (a.D.) einen Schwarzkopf nennt, der ist ein Straftäter.
      Oder was sollte hier gemeint sein? Online Betrüger die Omis das Bankkonto leer räumen sitzen im Ausland, da kommt man so mit der VDS eh nicht weit. Und Kinder… Das ist doch auch nur ein vorgeschobener Grund.

  • Augenwischerei! Es wird heimlich gespeichert und wer sich nicht Systemkonform verhält soll verfolgbar werden, mehr ist das nicht.

  • Wenn das die beiden einzigen Alternativen sind dann ist mir das Speichern der IP-Adresse lieber. Bei Klarnamenpflicht haben solche faschistoiden Schlägertrupps wie die Antifa leichtes Spiel und auch auf anderen Ebenen ist der Denunzierung, Verleumdung und Subversivität Tür und Tor sperrangelweit geöffnet.

    • Früher (vielleicht auch heute noch) gab es in den gedruckten Tageszeitungen sogenannte „Leserbriefe“. Das war das analoge Äquivalent zu heutigen Kommentaren in Nachrichtenportalen.
      Gut, was veröffentlicht wurde war handverlesen. Aber unter den meisten Leserbriefen stand der Name des Verfassers. Manchmal stand dort aber auch: Name der Redaktion bekannt. Wenn der Verfasser anonym bleiben wollte.
      Damals konnte man aber auch noch ungeniert seine Meinung äußern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.

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