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Ex-Richterkandidatin

„Das ist nicht verfassungswidrig“: Brosius-Gersdorf kritisiert Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD

In einem Interview hat die gescheiterte Richterkandidatin Frauke Brosius-Gersdorf das Gutachten des Bundesverfassungsschutzes, das die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufte, kritisiert. Besonders in einem Punkt nahm sie die AfD in Schutz.

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Frauke Brosius-Gersdorf kritisiert das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD (IMAGO/Metodi Popow)

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Die gescheiterte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht, Frauke Brosius-Gersdorf, hat sich in der Vergangenheit immer wieder offen für ein AfD-Verbotsverfahren gezeigt und sich mehrfach äußerst kritisch über die Partei geäußert. Im ZDF-Podcast Lanz und Precht, von ZDF-Moderator Markus Lanz und dem Autor Richard David Precht, äußert sie hingegen des AfD-Gutachtens des Bundesamts für Verfassungsschutz ernsthafte Bedenken. Das Gutachten wurde Ende April fertig und stufte die AfD kurzzeitig bundesweit als „gesichert rechtsextrem“ ein.

Brosius-Gersdorf kritisiert dabei den Vorwurf der Behörde an die AfD, an einem „völkisch-ethischen Abstammungsbegriff“ festzuhalten – das sei nicht von vornherein verfassungswidrig, so die Professorin. Dazu sagt sie: „Dass man fordert, dass wir zu einem abstammungsbasierten Staatsangehörigkeitsrecht zurückkommen, das kann man politisch für unsinnig halten, aber es ist nicht verfassungswidrig. Verfassungswidrig ist es, zwischen Deutschen erster und zweiter Klasse zu differenzieren.“

Auch sonst sieht sie Teile des Berichts eher skeptisch: „Und wenn Sie schauen, was der Maßstab ist, der in diesem Bericht drinsteht für die Verfassungsfeindlichkeit, dann muss ich ehrlich sagen, der deckt sich jedenfalls mal nicht mit dem Maßstab, den wir sonst kennen“, so die Juristin. So würden sich in dem Bericht ihrer Ansicht nach zwar auch „verfassungswidrige“ Aussagen finden lassen, „allerdings auch viele, die es nicht sind“.

Die 54-Jährige meint im ZDF-Podcast, dass sie auch immer die juristischen Hürden für ein mögliches Parteiverbotsverfahren gegen die AfD betont habe. Dabei klang das früher noch deutlich anders. So betonte sie in einer Lanz-Sendung im Juli 2024 bezüglich eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens: „Wir sind eine wehrhafte Demokratie (…). Wir haben Schutzvorkehrungen gegen verfassungsfeindliche Parteien.“ Außerdem sagte sie im gleichen Zusammenhang: „Wir haben die Möglichkeit, Einzelpersonen Grundrechte zu entziehen.“

bc

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133 Kommentare

  • Kennt ihr Hänsel und Gretel, wo die Hexe auch zu Beginn so verlockend nett ist?

    327
    • …und dabei den Ofen angeheizt hat 😆

      205
      • … und dann im eigenen „Saft“ schmorte … 🙂

    • Sie hängt scheinbar jetzt estmal das Fähnchen nach dem Wind, soll wohl einem neuen Anlauf dienlich sein.
      Manchen Menschen ist absolut NICHTS zu peinlich, wenn es um die Karriere geht !

      207
      • Das nennt man dann wohl „verstärkt gegensteuern“. (Das musste jetzt raus – nach der Lektüre des Artikels über Herrn Frei.)

    • Haha… das war „Der Kommentar des Tages“ 😅
      Ich werf‘ mich weg… 🤣

  • Das Eichhörnchen wittert irgendwo eine Nuß im Boden und springt von einer Ecke in die andere.

    • Ich bin froh, dass diese Person nicht gewählt wurde,…

      • Die Andere aber leider schon…..

  • Und will sie jetzt damit zeigen, dass sie nicht linksradikal gepolt ist?

    167
    • Das ist sie und bleibt sie auch. Was man sagt und Was man denkt, muss ja nicht dasselbe sein.

    • Vermutlich will sie der AFD eine Falle stelle, dass die Partei sich zu dem öffentlich bekennt, was sie als nicht verfassungsfeindlich einordnet.

  • Wie soll man das einordnen?
    Will hier jemand etwa Schadensbegrenzung betreiben?

    • Wenn die kleinen Leute auf einen Arbeitsplatz eingestellt werden und später stellt sich heraus, dass sie bei der Bewerbung „nicht ganz die Wahrheit“ gesagt haben, werden sie entlassen.
      Bei Richtern und Politikern geht Das nicht 🙁

    • Sie kann nur im Staatsdienst überleben!
      Schon an dem Gesicht kann man erkennen, sie kommt aus der linken neidischen Ecke!

  • Ich muß gestehen, daß ich Sache mit dem AfD-Verbotsverfahren nie so richtig verstanden habe. Ich bin froh, daß sie nicht Richterin geworden ist, aber sie sagte meines Wissens nie, daß die AfD verboten werden müsse, sondern, „bestenfalls“, daß sie dafür sei, ein Verfahren, also eine Prüfung mit offenem Ausgang einzuleiten.

    Viel problematischer fand ich in der Tat ihre Begründung zur Erlaubtheit von Schwangerschaftsabbrüchen. Sie bemängelte die Widersprüchlichkeit der jetzigen Regelung, verstrickte sich aber selbst gleichzeitig in offene und für jeden ersichtliche Widersprüche. (Dazu gab es auch einen Artikel bei Cicero.) Das und ihr Verständnis von Art. 6 GG (Ehe und Familie), der, wenn ich recht sehe, grundsätzlich auch polygame Ehen schütze, weil die Ehe in ihrem Kern einfach eine „Wirtschafts- und Beistandsgemeinschaft“ sei, zeigten ein irgendwie recht abstraktes und technokratisches Verständnis von Recht bzw. des Grundgesetzes.

  • Konfizius sprach: „Auch wenn Menschen Kreide fressen und Objektivität und Judiz vorspiegeln, das weder Kompetenz noch Charakter belegt.“ Aktueller denn je…

    • Versuchen Sie es nochmal richtig abzuschreiben.

      -57
      • Sie kennen nicht Konfizius? Das ist der zu Unrecht unterschätzte Schwippschwager von Konfuzius…

        • Nicht zu verwechseln mit dessen Onkel Konfurzius

          1
  • Der böse Wolf hat doch nicht etwa Kreide gefressen?

  • Durchschaubar.

  • Überrascht mich, dass sie unvoreingenommen an die Frage rangeht. Um von der SPD zum Verfassungsrichter nominiert zu werden, musste sie offenbar klare Anti-AfD Positionen bringen.

    • Ich denk nicht, daß sie jetzt plötzlich nachträglich unvoreingenommen an die Sache ran geht.
      Ich vermute eher, daß sie, wie ein Kommentar von „Ansei“ nahelegt, nun versucht, den ANSCHEIN von Neutralität vorzuspiegeln.
      Nach all dem was die früher so geäußert hatte, z.B. zur Impfpflicht, ihre Nichtwahl sei undemokratisch usw. usf. kann man ihr m.E. nicht trauen…

    • Im Juli ’24 stand die AfD bei 17,5%. Das erklärt wohl alles und die hat noch gut und gern 15 Jahre bis zur Rente und in den nächsten Jahren übernimmt die AfD, dann sind solche Leute endgültig raus.

  • Meiner Ansicht nach kann es keine „verfassungswidrigen“ Ansichten geben, höchstens „verfassungsfeindliche“. Verfassungswidrig kann ein Gesetz sein, das das Parlament verabschiedet hat, aber keine noch so blödsinnige Äußerung eines Staatsbürgers.

  • Dass man einer Person Grundrechte entziehen kann, finde ich schon ziemlich krass, wenn das wirklich so ist. Das ist wie wenn man jemanden die Menschrechte entzieht.

    • ….“wenn das wirklich so ist.“
      Wo waren Sie eigentlich so in den letzten Jahren…..in Deutschland?

    • Aber das ist doch in Deutschland schon seit 1933 üblich und war doch erst wieder in 2020 völlig normal.

  • Ob die gute Frau inzwischen nachdenklich geworden ist und ihre vormaligen Positionen überdenkt? Ich mag es nicht glauben.

  • Das hat ihr Mann im Sommer bereits bei der JF im Interview gesagt:
    https://jungefreiheit.de/debatte/interview/2025/staatsrechtler-kritisiert-verfassungsschutz-afd/

    • Das hat sie dann offenbar diesmal n a c h g e s p r o c h e n……… 😅🤓

      • Yesss. Kommt besser an irgendwie… so momentan.

    • Das trifft den Punkt.
      Ich glaube nicht, dass diese Frau so selbstständig und unabhängig ist, wie sie meint zu sein. Da ist viel Fassade.

    • Hehe, da ist dann womöglich eine Ehekrise im Anmarsch?
      Könnt ich deren Männe nicht verdenken – falls der noch irgenwie normal ist.

  • Und diese „gute“ Person wollte ein Richteramt bekleiden, welches Neutralität voraussetzt. Und versteht nicht, warum viele sie für ungeeignete halten.

  • Ein blindes Huhn findet auch mal ein Korn.

  • Je näher eine AfD-Regierung in den Bereich des Möglichen rückt, um so mehr werden wir solche „Wendemanöver“ erleben. Erst ganz vorsichtig, man kennt ja den Ausgang noch nicht mit Sicherheit. Dann, wenn es die AfD „macht“, war man schon immer Unterstützer des „dringend nötigen Wandels“ und taucht erneut in politischen Führungspositionen der neuen Zeit auf. Nichts Neues, kennt der Ossi bestens aus Erfahrung.

  • Bekomme chills durchs Bild.

  • Immerhin, ihre Auslegungen zum GG scheinen nicht alle daneben zu liegen.

  • Ich habe den Podcast gehört und sie hat zudem erwähnt, dass der politische Umgang mit der AfD nicht den Vorgaben im GG entspricht. Solange die Partei nicht verboten ist, muss ihr die gleiche Teilhabe zugestanden werden, wie den anderen Parteien auch – in allen Belangen.

  • Fairerweise: Die Brosius-Gersdorfs sehen sich wohl eher als „Rechtstechniker“, die einem beliebigen „Bauherren“ sagen: Mit diesem, Vorgehen klappt es, mit diesem anderen nicht. Und sie würden tatsächlich für verschiedene Bauherren arbeiten (solange es ihrer Karriere nicht schadet). Mit solchen Rechtstechnikern kann oder muss eine Gesellschaft leben. Was Frau Brosius als Verfassungsrichterin disqualifizierte, war: Sie ging nicht – wie ein guter Techniker das tut – auf die evtl. unerwünschten Nebenwirkungen ein.

  • Was macht denn die Überprüfung der Arbeiten. Liegen die in der Schublade wie bei Mett mario

    • Das ist wieder typisch: „die Überprüfung der Dr.-Arbeiten‘ des Ehepaars ist die einzige handfeste, aber noch ungelöste Aufgabe. Über den Rest der Meinungen von Frau Brosius und die zugehören Analüsen noch zu diskutieren ist inzwischen überflüssig geworden.

      Und keinen interessiert, was ihre beiden Nachfolgedamen ideologisch vorhaben.

  • Hatte da etwa die SPD auf das falsche Pferd gesetzt? Man glaubt es kaum!

  • Was müssen denn perspektivisch für Posten besetzt werden – zum Beispiel wegen Alter usw.? Das Ämter (besonderst Richter usw). nach Parteibuch besetzt werden ist bezeichnent für eine „repräsentative“ Demokratie.

  • Na ja, besser spät zur Vernunft kommen als nie…Man darf gespannt sein, wie ihr SPD-Fanblock das bewertet.

  • Von Saula zu Paula, oder was wird das jetzt?!

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