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Gleichbehandlungsgesetz

Mangelhafte Stellenausschreibungen: Transperson klagt hundertfach – ein Dachdecker muss jetzt 800 Euro zahlen

800 Euro muss ein Dachdecker aus Duisburg zahlen, weil er eine Stellenausschreibung aus Versehen nicht für behinderte Personen eingestellt hatte. Geklagt hatte eine Transperson, die hunderte Verfahren im Rahmen des Gleichbehandlungsgesetzes geführt hat.

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5.200 Euro forderte die Transperson von einem Dachdecker vor dem Arbeitsgericht Duisburg (Imago / Funke Foto Services).

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Eine Transperson hat bereits hunderte Klagen wegen angeblicher Diskriminierung eingereicht – jetzt folgte die nächste. Der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zufolge hat es diesmal einen Dachdecker aus Duisburg getroffen – weil sich dessen Stellenausschreibung nicht an schwerbehinderte Personen gerichtet habe.

Pikant: Der betroffene Unternehmer ist selbst Vater eines schwerbehinderten Kindes und hat bei der Ausschreibung zunächst einmal alles richtig gemacht: Im Sommer suchte er nach einer „Bürokauffrau/mann im Bereich Dachdeckerhandwerk (m/w/d)“. Die jetzt klagende Transperson war in der Vergangenheit oftmals wegen des fehlenden „d“ für „divers“ gegen zahlreiche Unternehmen vor Gericht gezogen, jetzt geht es jedoch um ein anderes Detail.

Die Ausschreibung des Dachdeckers wurde zwar auf der von der Agentur für Arbeit dafür geschaffenen Seite eingestellt, jedoch fehlte ein Vermittlungsantrag. Dadurch hätte das Arbeitsamt eine mögliche Eignung der Stelle für behinderte Personen prüfen können. Dass es eine solche Formalie gibt, wusste der Dachdecker aber eben nicht. Das hätte teuer werden können: 5.200 Euro forderte die klagende Person. Die Richterin am Arbeitsgericht Duisburg vermittelte, am Ende sprangen 800 Euro heraus.

Im November reichte die Transperson für ihre Verfahren im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) Klage ein. Allerdings ist sie für die Arbeitsgerichte in Nordrhein-Westfalen keine Unbekannte mehr: Auf etwa 250 Klagen wird ihr Repertoire geschätzt. Neben der fehlenden Ausschreibung für „divers“, wegen der zuletzt bereits ein Spediteur 3.750 Euro zahlen sollte (mehr dazu hier), bezieht sie sich dabei eben auch auf den Umgang mit behinderten Bewerbern – oder auch auf Altersdiskriminierung, weil ein Unternehmen Mitarbeiter für ein „junges Team“ gesucht hatte.

Die Transperson hat nach eigenen Angaben bereits 1.600 Bewerbungen geschrieben. Wird sie abgelehnt, nutzt sie oftmals das AGG, um eine Entschädigungszahlung geltend zu machen. Im Falle des Spediteurs hatte sie erklärt, dass bei ihr eine „Transsexualität von Mann zu Frau vorliegt und aufgrund einer nicht vollständigen Geschlechtsangleichung auch Intersexualität“ – daher rührte die Klage wegen der fehlenden Ausschreibung für diverse Bewerber.

Lesen Sie auch:

Es ist keine Seltenheit, dass die klagende Person dabei Recht erhält, denn das AGG regelt in Paragraf 15 die „Benachteiligung“ bei Ausschreibungen sehr streng. Zigfach dürfte die Transperson – die übrigens seit Jahren als arbeitslos gemeldet ist – so eine vierstellige Summe kassiert haben. Ein Richter des Arbeitsgerichts Bielefeld schätzte bereits in der Vergangenheit, dass sie so eine Viertelmillion Euro erhalten haben könnte – der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs wurde in einigen Gerichtsentscheidungen bereits abgelehnt.

wl

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155 Kommentare

  • Tolles Geschäftsmodell, dazu noch Bürgergeld. Warum arbeiten? Sind wir eigentlich total bekloppt? Das es hier jeden Tag weiter bergab geht, ist doch nicht verwunderlich.

    212
    • Die Geldstrafen in solchen Fällen sollten ausschließlich wohltätigen Zwecken zufließen, dann endet dieses Geschaäftsmodell.

      101
    • Der § 175 StGB („Widernatürliche Unzucht“) war die zentrale Strafnorm in Deutschland, die homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Für lesbische Beziehungen gab es nie eine vergleichbare Strafnorm.
      Wartet….

    • Ich bin auch AWM! … Das ist das weiteres Fehlermodell der neuen Gesellschaft, Asi X! So generiert man Geld! Und wenn’s richtig gut läuft … viel!

      Mehr erspare ich mir!

    • Dieses „Geschäftsmodell“ gibt es schon sehr lange! 1995 (!) suchte ich wegen Umzugs in eine andere Stadt für mich selbst über die Süddeutsche Zeitung eine Nachfolgerin als Chefsekretärin für ein größeres amerikanisches IT-Unternehmen. Also nicht Chefsekretär-/in. Es bewarb sich ein Jurastudent, dem ich eine Absage schrieb. Mein Chef wollte eine „Sie“, keinen „Er“. Dieser Bewerber fühlte sich angeblich diskriminiert und verlangte ein dreifaches Monatsgehalt als Entschädigung, 17.400 DM. Meine Recherche ergab, dass die Stellensuche ohne Differenzierung m/w sein gut gehendes Geschäftsmodell war. Er war bereits etliche Male vor Gericht damit erfolgreich gewesen. In der Stellenanzeige forderten wir damals sehr gute Englischkenntnisse. Wir haben den Jurastudenten schließlich erneut angeschrieben und zum Bewerbungsgespräch eingeladen und ich sorgte dafür, dass er beim Englischtest versagte. Damit konnten wir ihm eine reguläre Absage schreiben. Etliche andere Firma hatten bezahlt!

    • Der § 175 StGB („Widernatürliche Unzucht“) war die zentrale Strafnorm in Deutschland, die homosexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellte. Für lesbische Beziehungen gab es nie eine vergleichbare Strafnorm.
      Wartet noch ein kleines Bißchen! Kommt wieder.

    • So erwas muss bestraft und sämtliches Geld zurückgefordert werden. Auch das gesamte „Bürger“geld.

      Für den vorsätzlichen Rechtsmissbrauch muss der/die/das in den Knast. In welchen? Siehe Chromosomentest!

  • Und dann wundert man sich, das Bosch, Neff, BASF, Miele, Stihl und Co hier Stellen abbauen und ins Ausland gehen.

    101
    • Neeee das wundert mich nicht.

    • Das schlimme daran ist, dass wichtige Gerichtsverfahren durch solchen Mist über Jahre verschleppt werden, aber alles so gewollt.

  • Wer so jemanden Recht gibt der sollte sein Richterposten sofort verlieren.

    197
    • Und wer sich immer noch in Deutschland Selbständig macht und Arbeitsplätze schaffen will muss verrückt sein !

      119
      • Angesichts der Verhältnisse und Umstände wird es auch bald keine deutschen Handwerker mehr geben.

        • Deutsche Handwerker wird es immer geben.
          Nur sind die unsichtbar fürs Finanzamt!

          37
        • Ausländische aber auch nicht ! Jedenfalls nicht mit hier ansässigen Betrieben oder Steuernummer 🙂

          39
        • Verständlicherweise.

          4
    • Trotz der vielen Likes wage ich Ihnen zu widersprechen. Es handelt sich hier um gesetzteskonforme Rechtsprechung. Die zugrundeliegende Rechtlichkeit ist der Skandal.

      • Ein Richter sollte aus 33 gelernt haben, dass er nicht jedes willkürlich gesetzte Recht umsetzen darf.

      • Ein Richter (m) hätte angesichts der Begleitumstände die Klage abgewehrt, da es offensichtlich (Historie über viele Jahre) nur um Geldschneiderei geht. FRAUEN als RichterINNEN sind das Problem, überall bis hinauf ins BVerfG.

    • Geht es heute nicht mehr nach Eignung? Sofort das Gesetz ändern! Wenn da kein Ausschluss von bestimmten Personenkreisen steht, sind alle als Bewerber zugelassen. Wer beschließt solche Gesetze?

    • Und dann jammern sie wieder rum „Unsere Gerichte sind überlastet“. Ja, fragt euch mal warum…

  • Man kann den betroffenen Firmen eigentlich nur raten, der Person einen Job anzubieten – und zwar den anspruchsvollsten, den es in der Firma gibt. Diese Person wird den mit Sicherheit ablehnen.

    • Unternehmensleitung?
      Oder Pförtner?

    • 24-Stunden- Dachwache bei Schneeregen!

    • Dann infizierst du Deine eigene Firma mit Krebs.
      No way!

  • Sehen wir es doch einmal positiv:
    An diesem Bericht kann man erklennen, womit man in Deutschland noch Geld verdienen kann.
    Zum Beispiel ein Herr Weimer hatte sich dazu bereits tiefgründige Gedanken gemacht.

  • Man sollte prüfen, ob diese gerichtlich erstrittenen Einnahmen korrekt versteuert wurden!

    • … prüfen, ob die Annahme einer Arbeitsstelle überhaupt jemals möglich war.

    • Schmerzensgeld/ Schadenersatz ist steuerfrei, da keine Lohnersatzleistung.. Lt. eines Richters sollen bei ihm/ihr/es so ca. € 250.000 zusammengekommen sein….

      • Plus Bürgergeld von arbeitenden Deppen wie Ich und Du

  • Steht es nicht jedem/r frei, sich dennoch auf eine Stelle zu bewerben, auch wenn der entsprechende Hinweis, in diesem Fall eine (Schwer-) Behinderung? Die notwendigen Formalitäten könnte der Arbeitgeber doch sicher auch nachträglich erledigen.

    • Joh, ein Schwerbehinderter als Dachdecker, mit körperlich schwerer Arbeit. Haben diese Typen überhaupt darüber nachgedacht, wie widersinnig das ist? Und hat sich dieser Transsexuelle mit seinem Status schwerbehindert nicht selbst ins Abseits geschossen, indem er damit zugibt, von der Norm eines gesunden Menschen abzuweichen?

      • …Bürokraft in einer Dachdeckerfirma…!

  • „Wenn der Wahnsinn erst mal Fuß gefasst hat, wird er ungeniert behaupten, er sei die Normalität.“, SIR Karl Popper.

    Und so ist es auch hier.

  • Ein Unternehmen, welches ich gut kenne, sucht seit etwa einem dreiviertel Jahr einen Mechaniker (m/w). Ich habe die Angestellten schon öfter darauf hingewiesen, dass das fehlende d zu Problemen führen könnte, bisher vergeblich. Gut, dass es in meiner Stadt anscheinend solche Problempersonen, die gezielt danach suchen, nicht gibt.

    • Im Grunde heißt das ja, Stellen nur noch über Portale vergeben (die dann selbst dafür verantwortlich sind, alles „korrekt“ zu formulieren, und auch die Ungeeigneten auf eine Art vor-aussortieren, die nicht zu Problemen führt).

      Der „Fehler“ des Handwerkers in dem Fall war offensichtlich, sich auf die Arbeits-Agentur zu verlassen, weil die diesen Punkt offenbar auch nicht auf die Reihe bekommen (und es fraglich ist, ob er die Kohle von dort wieder reinbekommt).

    • Weiter suchen,oder Jemanden einstellen,der 60 ist.
      Mein Rat an Alle.

  • Merkwürdig, alle Menschen sind gleich, verlangen aber einer extra Erwähnung. Job Ausschreibung ist Job Ausschreibung. Einfach Bewerbung einreichen und die Würdigung abwarten. Persönliche Stellung steht doch in der Bewerbung. Für manchen Arbeitgeber sind Beeinträchtigungen gar keine Behinderung, sondern schlichte Orientierung wie der Arbeitsplatz evtl angepasst werden muss. Spaltung und Aufteilung wo es nur geht.

  • Die machen so lange weiter, bis kein kleiner Betrieb mehr Bock hat, irgendwelche Mitarbeiter einzustellen. 800 Euro für einen kleinen Handwerksbetrieb sind sehr viel Geld, also wird sich der Chef schon überlegen, ob er das Risiko noch einmal eingeht.
    Müssen die anderen Kollegen eben Überstunden machen.

    • In der morgendlichen Besprechung:

      Leute, in 1 Monat wird die Bude dicht gemacht, habe keine Lust mehr den Wahnsinn mitzumachen.
      Könnt euch bei dieser Person -hat sich hier angeblich beworben und geklagt_ bedanken.
      Mal sehen was passiert.

  • Alles nur ein Geschäftsmodel…der arme Dachdecker…🧐

    • Nun Schweizer zu meiner Zeit auf dem Bau hätte besagte Person vom Dachdecker besucht
      bekommen und das Ganze wäre mit einem Stück Dachlatte geregelt worden.
      Aber leider haben sich die Zeiten geändert 🥵

  • Scheint ein Geld einbringendes Geschaeftsmodell zu sein! Unglaublich! Frage mich allerdings wer dieses viele KLAGEN denn bezahlt??? Glaube meine Rechtschutzversicherung waere damit ueberfordert.

    • Das sind die Eine-Welt-Häuser und die Anwälte aus der Asylindustrie.

      Alles bezahlt mit den Steuergeldern der EHRLICH arbeitenden Eingeborenen.

  • Ich würde einfach zu meinen Mitarbeitern sagen, Ihr braucht einen Kollegen, dann besorgt euch einen. Das läuft immer.

  • Das Karma macht beim Geschlecht keine Unterschiede. Wetten?

  • Letztens hatte ein Marktverkäufer sich geweigert, der AfD-Politikerin von Storch eine Wurst zu verkaufen. Das war rechtens! Das darf der Verkäufer.
    Wenn ein Unternehmer sich aussuchen kann, wem er etwas verkauft, dann sollte er auch aussuchen können, wen er einstellt. Ich denke nicht, dass dieses merkwürdige Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung unter Eigentumsrechten standhält.

    • Eine verfassungsrechtliche Prüfung wird dieses Gesetz standhalten.
      Dafür wurden in Karlsruhe extra Richtet wie Habbart und Kumpane installiert .
      Eine andere Entscheidung wäre bei 72 Geschlechter in Deutschland verfassungsrechtlich.

      • nicht Verfassugsrechtlich
        Verzeihung

  • Wann wird eingentlich mal auf Rechtsmißbrauch erkannt?

  • Wozu noch eine geregelte Arbeit anstreben, wenn man sich auf diese Weise sein finanzielles Auskommen sichern kann. Hat es nicht die Politik sogar vorgemacht? Ich nenne hier keine Namen aber diese Art der Klagen hat doch bereits System in unserem Staate . Oder ????

    • Ebenso verwerflich wie die Abertausenden Klagen und Strafen, die von unfähigen Politdarstellern gegen Bürger durchgezogen werden um Zusatzeinkommen zu generieren.
      Richter die sowas mitmachen gehören sofort rausgeschmissen!

    • WIR,haben es weit gebracht,im besten Deutschland aller Zeiten!

      „Ihr Völker der Welt … ihr Menschen in Amerika, in England, in Frankreich, in Italien! Schaut auf diese Stadt-Abu Dhabi“!

  • Die Gerichte machen es sich hier sehr einfach, statt mal zu hinterfragen, ob diese Person ernsthaft an der Stelle interessiert war oder doch nur die Klage der Klage wegen im Vordergrund stand. Ich bezweifle sogar, dass es dieser Person ums Geld geht. Wahrscheinlich hat diese Person ihre Berufung gefunden.
    Jedoch sagt das alles viel über Anwälte und die Juristerei aus, die diese Person vertreten und daran sehr gut verdienen.

    • Dieses Personin wird aus dem Hintergrund finanziert.

  • Hat schon jemand einen einbeinigen Dachdecker gesehen?

    • Ja, der saß im Rollstuhl und steuerte mit der Fernbedienung den Kran.

      • Klar, wer hängt die Sachen am Kran an? Wer bezahlt Jemanden 8 Std./ Tag für Fernsteuerung bedienen? Was ein Bullshit

  • Muss diese Transperson das erhaltene Geld eingentlich versteurn?
    Was sagt das Finanzamt denn dazu?

    • Allein der Gedanke,das man über solchen Schwachsinn nachdenken muß,
      ist der eigentliche Skandal an dieser Sache!

  • Es gibt kein besseres Beispiel, um deutlich zu machen, warum dieses Land krank ist.

  • Schlimmer als der Gesetzgeber sind die Gerichte!

  • Welcher Chef tut sich sowas an, extra Räumlichkeiten zur Verfügung stellen zu müssen, die es garnicht gibt und Strafzahlungen zu riskieren, wenn der „Gleichstellungsbeauftragte“ kommt!? Also meiner würde es nicht machen!

    • Vor allem im Handwerk !! Mir fällte es jeden Tag schwerer noch Arbeiten zu gehen und indirekt damit diesen Wahnsinn auch noch zu unterstützen !!
      Das schreit ja Förmlich nach Frührente ,Krankengeld ,AG 1 oder Bürgergeld !!

  • „Die Transperson hat nach eigenen Angaben bereits 1.600 Bewerbungen geschrieben. “

    Ich Naivling dachte es bewirbt sich jemand auf eine Stelle für die er Eignung vorweisen kann.
    Hier weist nur jemand nach das er skrupellos ist.
    Wie werden solche Zahlungen versteuert?

    • Leider zwingt einem das Arbeitsamt eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen nachzuweisen. Ob es im weitem Umfeld überhaupt eine solche Anzahl an passenden freien Stellen gibt, geht dem Amt am A… vorbei.
      Da fängt der Fisch schon an zu stinken. „Fördern und Fordern“ ist deren Motto. WER „gefördert“ wird und von wem „gefordert“ wird, steht auf einem anderen Blatt. (bin ex Arbeitsagentur Mitarbeiterin)

      • Danke. Absurd.

      • So ist es.
        Deshalb ist es einfacher dort keinen Bedarf zu melden.
        Läuft auch über andere Kanäle. Jeder MA wird sich hüten seinen guten Ruf aufs Spiel zu setzen und eine Lusche zu „empfehlen“ 😉

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