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Österreich

Richtungsweisendes Urteil: Europäischer Gerichtshof kippt Schutz vor Rückführung nach Syrien

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Abschiebeschutz für einen 19-jährigen Syrer in Österreich aufgehoben. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für künftige Syrien-Abschiebungen in Europa haben.

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. (IMAGO/Herrmann Agenturfotografie)

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den vorübergehenden Abschiebeschutz für einen 19-jährigen Syrer, der sich derzeit in Österreich in Abschiebehaft befindet, nicht verlängert. Das teilte das Menschenrechtsgericht des Europarats am Mittwochabend mit.

In einer Pressemeldung des Gerichts, aus welcher der österreichische Standard zitiert, heißt es: „Auf Basis der vorliegenden Informationen entschied das Gericht, den am 11. August verhängten Abschiebeschutz, der erteilt worden war, weil nicht ausgeführt wurde, dass dem Mann im Fall seiner Rückkehr kein reelles und imminentes Risiko irreparablen Schadens drohe, aufzuheben.“

Der Betroffene, ein sunnitischer Syrer aus der Region Hasaka, hatte 2022 in Österreich um Asyl angesucht. Sein Antrag blieb zunächst unbehandelt, da er für die Behörden nicht auffindbar war. Im Jahr 2024 wurde das Gesuch schließlich abgelehnt. Danach wurde der junge Mann mehrfach straffällig und unter anderem wegen Ladendiebstahls und unbewaffneten Raubs verurteilt. Nach seiner Haftstrafe gab er an, in Syrien weder politisch verfolgt noch strafrechtlich belangt worden zu sein, sondern das Land aufgrund des Bürgerkriegs verlassen zu haben. Ein weiterer Asylantrag im Jahr 2025 blieb erfolglos.

Vor seiner geplanten Abschiebung beantragte der Syrer am 8. August beim EGMR Aufschub. Dieser wurde zunächst gewährt und einmal verlängert, nun aber aufgehoben. Der Gerichtshof verwies auf den konkreten Einzelfall sowie auf die „aktuelle allgemeine Sicherheitslage“ in Syrien.

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Die Entscheidung gilt als richtungsweisend, da sie über den Einzelfall hinaus Bedeutung für Syrien-Abschiebungen in Europa hat. Österreich hat bislang zwei Männer zwangsweise in das Bürgerkriegsland zurückgebracht. Beide waren zuvor straffällig geworden. Die erste Abschiebung im Juli endete damit, dass der Betroffene nach der Übergabe an syrische Vertreter bei einem Zwischenstopp in Istanbul verschwand. Erst vergangene Woche wurde ein weiterer Syrer direkt nach Damaskus gebracht.

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Bei der Asylkoordination zeigte man sich kritisch. Lukas Gahleitner-Gertz erklärte: „Die vom EGMR und der Seite des Betroffenen aufgeworfenen berechtigten Fragen konnten von der österreichischen Regierung meines Erachtens nicht befriedigend beantwortet werden.“ Zwar sei die Entscheidung des Gerichtshofs zu akzeptieren, doch bleibe zu hoffen, dass die Einschätzung zutreffe, wonach dem Mann in Syrien keine Gefahr für Leib und Leben drohe.

ha

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15 Kommentare

  • Jetzt heißt es für ihn, sich schnellstens nach Deutschland absetzen.

  • oh weh, oh weh, jetzt wird doch tatsaechlich schon der 2. syrer abgeschoben.
    wo soll das noch hinfuehren?
    wo wir doch nur 100.000 haben…

    • Linke zählen anders: 2 x Hinflug , Rückflug: 500 kommen dafür neu!

  • Jeder halbwegs vernünftige Mensch, der nicht nur in moralischen Dimensionen denkt, ist sich darüber im Klaren, dass es kein Anrecht auf ein besseres Leben in Europa gibt. Insofern ist das Urteil nachvollziehbar.

  • Und was ist mit den anderen Hunderttausenden, die sich am ganzen Kontinent befinden???

  • Gestern waren es hier noch 65 Kommentare.

  • na schaun mer mal, ob das über den einzelfall hinaus geht.

    nicht falsch interpretieren. wer hier straffällig wird, immer raus damit.
    problem ist, dass es sehr häufig genau die falschen trifft. sieht jeder differenziert denkende mensch garantiert genauso, oder? 😉

    -16
    • Das durchläuft mehrere Instanzen. Teure Rechtsanwälte werden gestellt, NGOs intervenieren, der EuGh schaltet sich ein, Kirchen geben Asyl und abgeschoben wird dabei viel zu wenig. Wie kann es da „die falschen“ treffen? Selbst die meisten Straftäter werden nicht abgeschoben.
      Das Zerrbild ist in ihrem Spiegel.

      • Genau, Straftäter werden nicht abgeschoben, andere hingegen schon.
        Du kriegst deine widersinnigen Aussagen leider nicht mehr mit.
        Sei froh, dass du in einem funktionierenden Rechtsstaat leben kannst.

        0
      • Sei dankbar, dass du in einem rechtsstaatlichen Land leben darfst. Dass sich die Starken mit besseren Anwälten durchsetzen ist eine Binse. Selbstverständlich schiebt ein Rechtsstaat keine Straftäter in Länder ab, wo Menschen Folter und Tod droht. Eigentlich nicht schwer zu begreifen.

        -1
      • Sei dankbar, dass du in einem rechtsstaatlichen Land leben darfst.
        Dass sich die Starken mit besseren Anwälten durchsetzen ist eine Binse.
        Selbstverständlich schiebt ein Rechtsstaat keine Straftäter in Länder ab, wo Folter und Tod droht. Eigentlich nicht schwer zu begreifen.

        -1
  • Asyl bedeutet immer Aufenthalt auf Zeit.
    Es wird dauernd über Abschiebungen nach Syrien, Afghanistan und Irak gefaselt.
    Was ist mit den anderen Illegalen aus den restlichen fünfzig Nationen?
    Türkei,ist dort Krieg?
    Sogar aus Venezuela sind viele da.Sind die auch auf der Euro-Palette hergekommen?

  • Dieser Fall ist wieder mal exemplarisch für den hergang
    Nicht auffindbar nach asylantrag – hier müsste man schon eingreifen und asyl kategorisch ablehnen, fandung und Abschiebung

    Abgelehnt – > Klage, eine Klage sollte gar nicht möglich sein für asyl. Es ist nurnoch absurd wie wir und selbst ein Bein stellen und Unfähigkeit ermöglichen in Namen des ideologisch geführten „Rechtsstaat“

    Abgelehnt – > zweiter Antrag, mittlerweile bereits straffällig.
    1000 mal gesehen, und es wir noch tausend mal so passieren.

    Schiebt sie endlich alle ab, ohne wenn und aber

  • Und ab!

  • Einfache Losung: Alle sagten sie sie flüchteten vor dem böööösen Assad ergo jetzt sind die Gegner von Assad an der Macht. Darum auf dem schnellsten Weg alle in den islamischen Staat von Syrien. Ausser die nach wie vor verfolgten syrischen Christen.

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