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Kommunalwahlen NRW

Verfassungsschutz versendet „Erkenntnisschreiben“ über Kandidaten an drei Städte

Joachim Paul (AfD) wurde in Ludwigshafen auf Grundlage eines Verfassungsschutz-Schreibens nicht zur OB-Kandidatur zugelassen – ein Vorgehen, das nun auch in NRW Schule macht: Dort wurden nun mehrere Bewerber von den Kommunalwahlen ausgeschlossen.

An sechs Städte wurden vom Verfassungsschutz „Erkentnisschreiben“ gegen Kandidaten zur Kommunalwahlen in NRW übersandt

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Der AfD-Landtagsabgeordnete Joachim Paul wurde nicht zur Kandidatur für das Amt des Oberbürgermeisters in Ludwigshafen zugelassen. Grundlage für die entsprechende Entscheidung des städtischen Wahlausschusses war ein Erkenntnisschreiben des Landesverfassungsschutzamtes. Dieses Beispiel scheint nun Schule zu machen. Wie eine Sprecherin des Innenministeriums NRW mitteilte, wurden in insgesamt sechs Städten im Vorfeld der Kommunalwahlen gleich gelagerte Erkenntnisschreiben angefordert.

Zwar stellt das Innenministerium auf Anfrage noch fest: „Die Zulassungsentscheidung einzelner Bewerberinnen und Bewerber erfolgt aber auch nach einer Anfrage nicht durch den Verfassungsschutz, sondern ausschließlich durch die kommunalen Wahlausschüsse“. Fakt ist aber auch, dass ein solches Berichtsschreiben Grundlage für den Wahlausschuss von Joachim Paul war.

Auch das Innenministerium erklärt, dass schon bei Zweifeln über die Verfassungstreue der Wahlausschuss „den Wahlvorschlag zurückzuweisen“ hat. Zweifel wiederum seien nach Ansicht des Innenministeriums bereits gegeben, „wenn der Wahlausschuss nach seinen zur Verfügung stehenden Erkenntnismitteln nicht von der jederzeitigen Verfassungstreue des Kandidaten nach potentiellem Amtsantritt überzeugt ist“. Hierfür kämen sämtliche Umstände in Betracht, die einzeln oder im Zusammenhang betrachtet die „künftige Erfüllung der Verfassungstreuepflicht“ in Frage stellen würden.

Ausdrücklich vertritt das Innenministerium gegenüber Apollo News die Auffassung, dass es für berechtigte Zweifel auch nicht des „Nachweises einer ,verfassungsfeindlichen` Betätigung“ bedürfe. Selbst die Mitgliedschaft in „einer – noch nicht für verfassungswidrig erklärten – Partei“ könnte schon hinreichend Zweifel an der Verfassungstreue begründen und in der Folge zum zwangsläufigen Ausschluss von der Kommunalwahl führen.

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Das Innenministerium wollte weder mitteilen, wer die Erkenntnisschreiben in Auftrag gegeben hat, noch über welche Personen sie angefordert wurden. Lediglich erklärte man, dass die Kandidaten folgenden „Beobachtungsobjekten“ zuzuordnen gewesen seien: „III. Weg, Aufbruch Leverkusen, subkultureller Rechtsextremismus, völkisch-nationalistischer Personenzusammenschluss innerhalb der AfD (ehemals Flügel) und zweimal der ehemaligen Jungen Alternative NRW (JA NRW)“. Nach Kenntnis des Innenministeriums wurden in der Folge zum jetzigen Zeitpunkt drei Bewerber nicht für Kommunalwahlen zugelassen. Bislang war für NRW lediglich bekannt, dass ein Kandidat (in Lage) nicht zur Wahl antreten darf.

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64 Kommentare

  • Wir erleben gerade den Aufbau einer lupenreinen Diktatur, gegenüber der Orwells Dystopie „1984“ nur ein harmloses Kindermärchen ist.

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    • Manche würden hinweisen, nicht den Aufbau sondern die Entlarvung einer Diktatur.

      Von Anfang an haben Parteien diktiert aus Bonn und dann Berlin und auch die Gewaltenteilung unter sich aufgeteilt bzw. bestimmt wer wo besetzt wird.

      Der Unterschied ist lediglich, dass 1949 man eine wohlwollende Parteiendiktatur FÜR das eigene Volk hatte, die im Wettbewerb mit anderen Regierungen im Ostblock ABER auch dem Rest der Welt stand.

      Ab 1990 entfiel der Wettbewerb und man musste nichts mehr gegenüber Anderen beweisen, was auch das Wohlwollen FÜR das Volk zu dem Gefälligem der Klientel und Partei sich wandelte und oft eben GEGEN das Volk war, würden manche sagen.

    • Wenn „wir“ den „Verfassungsschutz“ nicht hätten, würde UNSERE DEMOKRATIE quasi wie ein Kartenhaus in sich zusammenfallen.

      So einen „tollen Verfassungsschutz“ hat nicht jeder.

    • Ihr erlebt grade wozu der Ami das GG installiert hat in seiner Besatzungszone genannt BRD.UND sich auch nach 1990 seine grundlegenden rechte gesichert hat.

  • Willkommen in der Deutschen Unseredemokratischen Republik!

    • Im Vergleich zu diesen Vorgängen ist Donald Trump ein Mainzelmännchen!

  • „Nicht allein der Verfassungsschutz ist dafür zuständig, die Umfragewerte der AfD zu senken.“ – Thomas Haldenwang (CDU) am 20.06.2023

    Natürlich nicht, der Verfassungsschutz liefert nur die passenden Zweifel, den Rest besorgen die Konkurrenzparteien.

    Ein feines Team.

    • Ja. Sie spielen sich die Bälle – quasi über Bande – gegenseitig zu, um den Anschein zu erwecken, es würde hier alles hochkorrekt und mit rechten Dingen zugehen.

      Nicht gerade wenige glauben den SCHMARRN tatsächlich !

  • Wenn Politiker anfangen zu bestimmen wer zur Wahl zugelassen wird und wer nicht, dann haben wir keine Demokratie mehr. Dann haben wir eine lupenreine Diktatur.

    • Und dabei sollte man bedenken, dass ein Großteil der Politiker Juristen oder Beamte sind!

    • „Ich habe den moralischen Standpunkt aufgegeben. Die Moral (…) ist die Mutter des Fanatismus und der Verblendung.“
      Albert Camus *1913 +1960, franz. Schrifts. u. Philosoph, NP 1957

  • Die Wahlausschüsse haben nicht die Aufgabe, die Kandidaten politisch und moralisch zu bewerten. Sie sollen lediglich die Einhaltung gewisser Formalitäten prüfen, z.B. ob Fristen eingehalten werden. Was sich die Kartellparteien hier anmaßen ist grob verfassungswidrig.

    • Die pfeifen schon lange auf die Verfassung!

      • Warum auch nicht?
        Klappt doch prima, und Keiner erhebt sich!
        War in den 30er auch nicht anders und wurde bei der Bildung der DDR auch zielsicher wiederholt.

        7
  • In einer Demokratie entscheidet der Wähler und nicht ein Ausschuss. Der Wähler wird durch diese Vorauswahl entmündigt. Jedoch ist das Volk der Souverän und nicht die Politiker oder ein Ausschuss.

  • Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?

    • Wer schützt die Bürger vor dem politischen Verfsch.?
      Wer schützt die beginnende Diktatur?
      Fragt den Verfsch. !

  • Die Schönwetterdemokratie zeigt ihr wahres Gesicht.

  • Bärbel Bohley hat mit ihrer Aussage leider Recht behalten:
    „Alle diese Untersuchungen, die gründliche Erforschung der Stasi-Strukturen, der Methoden, mit denen sie gearbeitet haben und immer noch arbeiten, all das wird in die falschen Hände geraten. Man wird diese Strukturen genauestens untersuchen – und sie dann übernehmen. Man wird sie ein wenig adaptieren, damit sie zu einer freien westlichen Gesellschaft passen. Man wird die Störer auch nicht unbedingt verhaften. Es gibt feinere Möglichkeiten, jemand unschädlich zu machen. Aber die geheimen Verbote, das Beobachten, der Argwohn, die Angst, das Isolieren und Ausgrenzen, das Brandmarken und Mundtotmachen, derer die sich nicht anpassen – das wird wiederkommen, glaubt mir. Man wird Einrichtungen schaffen, die viel effektiver arbeiten, viel feiner als die Stasi. Auch das ständige Lügen wird wiederkommen, die Desinformation, der Nebel, in dem alles seine Kontur verliert.“
    (Bärbel Bohley 1990 Bürgerrechtlerin der DDR)

  • Nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) verliert nur derjenige sein Wahlrecht, dem es durch ein Gerichtsurteil aberkannt wurde. Mit anderen Worten: Ein Ausschluss vom Wahlrecht oder von einer Kandidatur ist ausschließlich durch richterliche Entscheidung möglich. In der öffentlichen Praxis in Deutschland scheint dieser Grundsatz jedoch kaum Beachtung zu finden.

  • „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden.» “ Carlo Schmid, SPD

  • Was ist denn nun Sachlage? Darf ein Wahlausschuss die Verfassungstreue beurteilen, oder ist er nur zu formellen Entscheidungen berechtigt?
    Herr Steinhöfel hat ausgeführt, das ein Wahlausschuss nur formell entscheiden kann.
    Ich verstehe dass alles nicht mehr!?

  • Die Formulierungen folgen dem beamtenrechtlichen Modell des „Radikalenerlasses“ 1972 (Berufsverbote), neu ist nur die Ausweitung auf sogl. „Wahlbeamte“. Deshalb füheln sich die Juristen da auch auf der sicheren Seite.

  • Hat sich die „Schwefelpartei“ denn nicht erst in diesem Jahr gegen eine Verfassungsänderung ausgesprochen. Wer ist also verfassungstreuer, diejenigen die zu ihr stehen oder diejenigen, die sie nach Belieben anpassen?

  • Geehrtes Apollo-Team!
    Solch eine Prostitution des Rechts zugunsten der Staatswahrheit (Walter Leisner) bedeutet die erneute Volksverhetzung gegen jene, die nicht mit einer sozialistischen „Partei“ übereinstimmen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Karl Heinz Maierl

  • Lage ist noch älter als Ludwigshafen.
    Was konkret ist jetzt das Neue in dem Artikel?

  • Mich deucht das wird hier böse enden.
    Es soll dann nur keiner sagen, er hätte es nicht gewusst…!

  • Das Innenministerium scheint sich hier eine eigene Rechtsauffassung zu basteln, ziemlich gefährlich. Wenn es zu weit auf die Spitze getrieben wird, schlafen vielleicht doch ein paar Leute aus und stellen Fragen. Oder demonstrieren im Bademantel für Verfassungstreue und Demokratie

  • Wenn die Herrschenden keine Kritik ertragen und keine Opposition mehr dulden, was es das mit der demokratischen Bundesrepublik Deutschland.

  • Nach diesen Kriterien wären die Parlamentsbänke leerer ….

  • Das ist eine konzertierte Aktion, die so lange Schule macht, bis ein Gericht das für rechtswidrig entscheidet. Das kann aber dauern. Es ist erschreckend, was in Deutschland vor sich geht und die Mainstreammedien schweigen.

    • Die werden fürs Schweigen bezahlt.

  • Wo bleibt die Ersatzpartei und die Ersatz, Ersatzpartei?

  • „Ausdrücklich vertritt das Innenministerium gegenüber Apollo News die Auffassung, dass es für berechtigte Zweifel auch nicht des „Nachweises einer ,verfassungsfeindlichen` Betätigung“ bedürfe. Selbst die Mitgliedschaft in „einer – noch nicht für verfassungswidrig erklärten – Partei“ könnte schon hinreichend Zweifel an der Verfassungstreue begründen und in der Folge zum zwangsläufigen Ausschluss von der Kommunalwahl führen.“ <- Also im Klartext: Wenn man einer Partei angehört die den Regierenden nicht genehm ist, wird man in Sippenhaft genommen und ganz ohne Nachweise bzw Beweise zu den "berechtigten" Zweifeln wird man seines passiven Wahlrechts beraubt. Warum kommt mir diese Vorgehensweise nur so bekannt vor? Hatten wir das nicht alles schon mal?

  • Oha! Selbst die Mitgliedschaft in einer noch nicht für verfassungswidrig erklärten Partei kann schon berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue eines Kandidaten begründen. Gut, dann nehme ich das Innenministerium NRW beim Wort und bestehe darauf, alle AfD-Kandidaten bei der anstehenden Kommunalwahl aus dem Spiel zu nehmen.

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