Karlsruhe
Bundesverfassungsgericht lehnt Klage gegen Rundfunkbeitrag ab
Ein Mann wollte keine Rundfunkbeiträge zahlen, weil er dem MDR mangelnde Unabhängigkeit vorwarf. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Klage nun abgewiesen – aus formalen Gründen. Inhaltlich prüfte Karlsruhe den Fall nicht.
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Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rundfunkbeitragspflicht als unzulässig abgewiesen. Der Kläger hatte die Zahlung seit 2014 verweigert und sich auf mangelnde Staatsferne des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) berufen.
Konkret kritisierte er die Arbeitsweise der MDR-Aufsichtsgremien vor der Reform 2021. Diese hätten nicht öffentlich getagt und keine Angaben zu Tagesordnungen, Themen oder Teilnehmern gemacht. Beschwerden über Programminhalte seien regelmäßig abgewiesen worden. Aus seiner Sicht verletzte dies die verfassungsrechtlichen Anforderungen an einen staatsfernen, unabhängigen Rundfunk. Daher, so der Kläger, müsse er keine Beiträge zahlen.
Das Verwaltungsgericht Leipzig hatte bereits zuvor festgestellt, dass der MDR-Staatsvertrag vor 2021 tatsächlich nicht dem Gebot der Staatsferne entsprach. Für die Rundfunkbeitragspflicht sei dies jedoch nicht entscheidend gewesen. Auch weitere Verwaltungsgerichte wiesen seine Klagen ab.
Das Bundesverfassungsgericht nahm die Verfassungsbeschwerde aus formalen Gründen nicht zur Entscheidung an. Der Kläger habe in Karlsruhe neue Argumente vorgebracht, die er zuvor nicht in den Fachgerichten geltend gemacht hatte. Eine inhaltliche Prüfung lehnte das Gericht daher ab.
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Der MDR-Staatsvertrag war 2021 geändert worden. Hintergrund war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2014, das mehr Staatsferne für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk forderte. Seit der Reform darf höchstens ein Drittel der Mitglieder in den MDR-Aufsichtsgremien aus staatlichen oder staatsnahen Einrichtungen kommen.
Wundert mich nicht, denn schliesslich sitzen in diesen Gremien – hier und da – genügend Mitglieder mit passendem Parteibuch und da haben wir WIEDER die Krähen!
Wie bitte? Der Kläger habe NEUE Argumente vorgebracht in Karlsruhe, die er nicht schon in den Fachgerichten geltend gemacht hat? Na der traut sich ja was, da konnten sich die armen Richter in Karlsruhe doch auch nicht vorbereiten… Ich lach mich schlapp 🙂
Versuchts weiter, nächstes mal klappts. 🤣
Also muss man vor dem BVerfG gar nicht mehr begründen. Bezug auf das vor den Fachgerichten Vorgetragene genügt. Sehr interessant.
Wundert sich hierzulande eigentlich noch irgendjemand, was da vom BVG entschieden wird? Ich schon lange nicht mehr. Die Justiz wird uns nicht mehr helfen!
Konkrete Beschwerden direkt an den Presse Rat- Ganz einfach. Massiv ansteigende Beschwerden(einfacher Formular-Antrag) bringt mit der Masse zulässigen Druck dort.
Diese Anhäufung von berechtigten Beschwerden sind eher Ziel führend.
Grauselig diese Argumente-Judo, bei dem sich das BVerfG um eine inhaltliche Aussage drückt. Man könnte es auch feige, arbeitsscheu oder entscheidungsavers nennen.
Die Grundsätze „iura novit curia“ und „Da mihi factum, dabo tibi ius.“ bedeuten, dass dem Gericht nur der Sachverhalt vorzutragen ist, die Argumente findet das Gericht selber. Eigentlich.
Warum hat das BVerfG nicht einfach die neuen Argumente ignoriert und auf Basis der vorgetragenen Fakten entschieden? Könnte es sein, dass man dann gegen die Zwangsabgabe hätte urteilen müssen und so dem ÖRR noch ein bisschen mehr Zeit geben will?
Sonst lehnt das Verfassungsgericht explizit Klagen ab, die auf früher vorgebrachte Sachverhalte explizit und sinnvollerweise Bezug nehmen und fordert einen verbesserten und neuen Sachvortrag…
Eins kann das Bundesverfassungsgericht wirklich sehr gut: Ausreden finden, warum sie unangenehme Klagen erst gar nicht annimmt.
Wie wäre es, wenn wir anstatt uns weiterhin unnütz über diese Sache aufzuregen, die alten wirklich brauchbaren Dokus suchen, anschauen und weiterempfehlen (und vor Allem nicht löschen)? Irgendeine Form des Protests muss ja wohl diesbezüglich möglich sein!
Ich fange dann mal an:
https://www.youtube.com/watch?v=zF0nl8P22g0
https://www.youtube.com/watch?v=kKkQH6JO4n8 (für Einsteiger)
https://www.youtube.com/watch?v=OyQULz_dhzU
Nur mal eine theoretische Betrachtung: „Was wäre wenn…“ alle Bürger die Zahlung der GEZ einfach verweigern würden? Wollen sie dann 80 Mio ins Gefängnis schicken? Naja, wie gesagt, eine theoretische Betrachtung.
Ich sage nur: Abendessen.
Niemand hat die Absicht, eine unabhängige Justiz aufrecht zu erhalten. Wirklich niemand.
Das Bundesverfassungsgericht macht sich immer weniger Mühe, seine politische Schlagseite zu verbergen.
Warum wohl?
Es sprach das politische Gericht.
Das war doch zu erwarten. Der Staatsfunk wird von seinen Auftraggebern in der Politik geschützt und die Justiz gehört auch dazu.
Wer hier an die Unabhängigkeit glaubt ,
kann auch an den Weihnachtsmann glauben !
Ein ganzes System komplett unterwandert !
Durch die Berichterstattung greift der ÖRR aktiv in die Meinungsbildung des Volkes (der Konsumenten) ein.
Es dürfte derzeit selbst für Verfassungsrichter schwierig werden, das eine neutrale Berichterstattung durch den ÖRR nicht mehr stattfindet.
Neutralität wurde durch Framing ersetzt, welcher sich zielorientiert um eine bestimmte politische Ideologie spannt (innerhalb dessen auch Verfassungsrichter residieren).
Es wird Zeit, die politische Neutralität der Verfassungsrichter wiederherzustellen.
Der ÖRR hat wohl vor Gericht schon Narrenfreiheit. Na ja, passt auch irgendwie.
Propaganda kostet eben. Das hilft aber nicht mehr wenn der ganze Laden komplett kollabiert.
Das unabhängige (Links-Grüne) Bundesverfassungsgericht! 🤪
Soviel zum „Unabhängigen VG“ ! Ich nenn es lieber Bananenrepublik-Hüter! Ich habe es aufgegeben, noch an Rechtsstaat + Demokratie zu glauben. Als Verbrecher hat man es in Banana-Land besser!
Kaum zu glauben.
Gleich melden sich die ganzen Hechte, die das sowieso nicht bezahlen. 🤣
Blödheit und Rechthaberei wird halt bestraft.
Bonität weg,dafür Zahlemann und Söhne rückwirkend bis 2014 zuzüglich Zinsen.