Eilentscheidung
Thüringer Verfassungsgerichtshof lässt Ausschluss der AfD von Kontrollkommission zu
Die Thüringer AfD wurde von der Parlamentarischen Kontrollkommission, dem Kontrollorgan des Landesverfassungsschutzes, ausgeschlossen. Zwei Eilanträge gegen dieses Vorgehen wurden nun durch den Verfassungsgerichtshof des Landes abgelehnt.

Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat am Freitag zwei Eilanträge des Thüringer Landesverbands der AfD gegen die Bildung der dortigen Parlamentarischen Kontrollkommission, dem legislativen Kontrollorgan des Landesverfassungsschutzes, abgelehnt. Die Partei wollte so die Bildung des Gremiums vorerst verhindern. Eigentlich würden ihrer Fraktion Plätze in der Kommission zustehen, diese wurden ihr jedoch durch die anderen Fraktionen im Landtag verwehrt.
Die AfD sah darin ihre Rechte verletzt und klagte gegen diese Behandlung. Das Weimarer Gericht begründete die Ablehnung der Anträge jedoch nicht in der Sache: Gegenüber der Presse erklärte der Sprecher des Gerichts, Andreas Jenak, dass die zur Debatte stehenden Rechtsfragen zu komplex seien, um im Eilverfahren entschieden zu werden – da die Bildung der Kommission gesetzlich vorgeschrieben ist, hätte das deshalb Vorrang.
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Erst in der vergangenen Legislaturperiode konnte lange Zeit eben eine solche Kommission nicht gebildet werden – immer wieder scheiterten Kandidaten im Landtag an der für die Wahl benötigten Zwei-Drittel-Mehrheit. Erst weniger als einen Monat vor Ende der Legislaturperiode konnte die für die Periode gewählte Kommission zusammentreten – auch da bereits ohne Vertreter der AfD.
Infolge der Landtagswahl im September hält die AfD eigentlich eine Sperrminorität im Landtag. Um diese zu umgehen, beschlossen die anderen Fraktionen im Landesparlament eine Gesetzesänderung, wodurch eine Wahl ins Gremium bereits mit einer einfachen Mehrheit möglich ist. Infolgedessen wurden in das nunmehr vierköpfige Gremium zwei Abgeordnete der Linken, ein Abgeordneter der CDU und ein Vertreter des BSW gewählt – die AfD blieb, obwohl sie die stärkste Fraktion im Landtag ist, außen vor.
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Dabei steht die Parlamentarische Kontrollkommission unter starker Kritik. Infolge der bekanntgewordenen schweren Vorwürfe gegen den Chef des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan J. Kramer (Apollo News berichtete exklusiv), stellten sich auch Fragen bezüglich der Effektivität der Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes des Landes, für den die Kommission eigentlich verantwortlich ist (mehr dazu hier).
Warum bin ich nicht überrascht? Wer hat prinzipiell ein Interesse an einem Kontrollgremium? Wohl nicht die aktuelle Regierung, sondern Oppositionsparteien. Bei Besetzung durch eine einfache Mehrheit kann eine Regierung also Kontrollinstanzen besetzen, wie sie möchte. Klingt super demokratisch.
Wir machen uns in diesem Land immer mehr zum Gespött in der Welt.
Wollen allen anderen erklären wie sie zu leben haben und benehmen uns alles andere als demokratisch.
Im Allgemeinen braucht ein Rechtsstaat mit einer gefestigten Demokratie vom Volk für das Volk unter anderem drei Säulen für die unerschütterliche Daseinsberechtigung, sonst ist alles nur Seifenblasen.
– Direkt gewählte Abgeordnete
– Gewaltentrennung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative.
– Freie Medien
Die drei Säulen hat man sogar mit einem einfachen Anruf aus Südafrika zerstört.
Alles vergessen?
Warum seid ihr immer noch überrascht, dass die Deutschen mit der Demokratie ein Riesenproblem haben und die zwei Schurkenregime NS-Staat und SED-Regime wirklich durch Deutsche möglich geworden waren?
Zum Glück Geschichte.
Ob die Geschichte oder besser gesagt die Geschichten der Deutschen sich wiederholen dürfen, liegt ganz allein an euch selbst.
Schönen Tag
Die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert den Verfassungsschutz.
Die AfD in Thüringen wird von eben jenem VS beobachtet und als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft.
Zurzeit läuft ein Untersuchungsausschuss gegen die Arbeitsweise dieses VS und seines Präsidenten Kramer (SPD). Kramer werden i.Z.m. der Beobachtung der AfD mehrere Amtspflichtverletzungen vorgeworfen (Kramer-Komplex).
Unter diesem Aspekt hat es ein besonderes Geschmäckle, die AfD von der Mitarbeit im Gremium auszusperren.
Diese Angelegenheit ist ein Pulverfass.
Alles andere als eine Ablehnung dieser zwei AfD-Eilanträge hätte mich auch sehr überrascht. Und in der Sache wird sicherlich recht zügig, so etwa spätestens in viereinhalb Jahren entschieden, kurz nach der nächsten Wahl. Und dann auf ein Neues.
Weshalb sollte auch die mit Abstand stärkste Fraktion einen Vertreter stellen. Ist doch viel plausibler, dass die Mini-SED zwei Vertreter und damit 50 % stellen darf. Schließlich haben die ja auch viel mehr Erfahrung in Sachen Staatssicherheit…
Muss man NICHTS mehr zu sagen!
UNSERE DEMOKRATIE hat mal wieder zugeschlagen!
Hat jemand da was anderes erwartet? Das Gericht ist doch politisch, von den Altparteien besetzt. Das ist Rechtsstaatlichkeit à la Thüringen.
Tja, aus gutem Grund wollen die Altparteien um jeden Preis verhindern, dass die AfD irgendwie in Entscheidungen eingebunden wird, welche die Machtverhältnisse entsprechend ändern.
Was wir hier erleben, ist das Kleben an der (nach den Wahlergebnissen) verlorenen Macht einer politischen Kaste, die unter den ordnungsgemäßen demokratischen Abläufen diese Macht nicht mehr hätte.
Wie wollen wir das nennen? Am Ende der DDR war von „Machtmissbrauch“ die Rede.
So ein erbärmliches Schmierentheater.
Irgendwann will auch das Wahlvolk die Vorwürfe sehen und dann haben die Kartellparteien nichts, was sie liefern könnten. Die haben schon jetzt verloren, sehen es nur nicht, weil sie gelinde gesagt, einfach zu dumm dafür sind.
War vorhersehbar! Das ist alles ein großer Klumpatsch! Und wie jetzt weiter?
Selbst wenn die AfD die absolute Mehrheit holt, wird man etwas finden, warum diese Partei nicht mitmachen darf. Es nennt sich eben unsere Demokratie, und das sind halt nicht alle.
„Infolgedessen wurden in das nunmehr vierköpfige Gremium zwei Abgeordnete der Linken, ein Abgeordneter der CDU und ein Vertreter des BSW gewählt – die AfD blieb, obwohl sie die stärkste Fraktion im Landtag ist, außen vor.“
Nicht zu fassen !
„Der Osten ist viel klüger“ – ha ha ha !
Sie können Gesetze ändern, sie können der AfD Ämter & Räumlichkeiten verwehren, aufhalten werden sie die AfD nicht!
Wäre ja noch schöner, wenn die zu kontrollierenden in das Kontrollgremium kommen würden. Da zwei Vertreter der SED-Nachfolgepartei vertreten sind, sind „die Richtigen“ an der richtigen Stelle. Dieses Polittheater ist nur noch lächerlich und führt die Demokratie ad absurdum!
Was entscheiden solche Marionettenrichter als nächstes – dass nach einer mit absoluter Mehrheit der AfD gewonnenen Landtagswahl kein AfD-Ministerpräsident gewählt werden darf?
Wie lang will man den „Rechtsstaat“ noch drehen und wendend?
Bis zur Unkenntlichkeit?
Was dann dabei rauskommt, muss jedem der noch über einen gesunden Menschenverstand verfügt, klar sein.
Es kann einen nur noch anwidern!
Dieses Regime ist nur noch ekelhaft.
Bald ist der 17. Juni.
Dieser Tag im Osten lange im Verborgenen genutzt, hingegen die NUR Zuschauer im Westen ihn feierten.
Nicht an der Urne kann sich der finanziell und rechtlich leidende Untertan befreien.
Gesetz, Recht und Freiheiten gilt nur wenn es der herrschenden Obrigkeit genehm ist.
Gab es wieder ein Essen vorher?
Und das soll Demokratie und Rechtstaat sein ?
Die Demokratiesuperverteidiger, ob die daran denken was auf sie zukommt wenn das dreht? LTPräsidium blau, Ausschußvorsitzende blau, zu wählende Staatsfunktionsträger blau. Das Geschrei Demokratie der DSV höre ich schon jetzt. Und es wird so kommen, jede Wette.
Pippi Langstrumpf: Wir machen uns die Welt, wie sie uns gefällt.
Seit spätestens dem 06. Februar 2020 ist dieser Staat keine Demokratie mehr.
Guten Morgen, falls es jemand noch nicht gemerkt hat.
Betrifft auch den Bund. Jede Fraktion stellt Personal für Ausschüsse, gesetzlich geregelt. Weshalb müssen diese von den anderen Mitgliedern gewählt werden? Die Vorsitzenden soll man wählen, aber die anderen Mitglieder wären einfach zu entsenden. Ohne Mitsprache anderer Fraktionen…