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Neues Gesetz

70 Millionen pro Jahr: Union und Ampel wollen AfD weiter von Stiftungsfinanzierung ausschließen

Die AfD sitzt im Bundestag, im Europaparlament und in fast allen Landtagen. Die AfD-nahe Parteistiftung ist jedoch noch immer von der Finanzierung mit Bundesmitteln ausgeschlossen. Nach einem Gesetzentwurf von Union und den Ampel-Parteien soll dies mindestens bis 2026 auch so bleiben.

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Die jüngsten Landtagswahlen waren für die AfD ein durchschlagender Erfolg. In Bayern stimmten 14,6 Prozent für die AfD. In Hessen holte sie mit 18,4 Prozent sogar das beste Ergebnis ihrer Parteigeschichte in Westdeutschland. Nur drei Tage später wurde von den Ampel-Parteien gemeinsam mit der CDU/CSU-Fraktion ein Gesetzentwurf vorgelegt, mit welchem eine Finanzierung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung durch staatliche Mittel verhindert werden soll.

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Der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner erklärt zu: „Im Bundestag werden wir mit einer deutlichen Mehrheit dafür sorgen, dass Organisationen, die die Verfassung ablehnen, keine öffentlichen Gelder für ihre antidemokratischen Aktivitäten erhalten.“

Parteinahe Stiftungen erhalten in Deutschland pro Jahr insgesamt 700 Millionen Euro. Diese entfallen. Obwohl die AfD in fast allen Landtagen, im Europaparlament und zum zweiten Mal in Folge im Bundestag vertreten ist, erhält die AfD bisher keine Bundesmittel zur Finanzierung der ihr nahestehende Stiftung. Der AfD entgehen damit Jahr für Jahr rund 70 Millionen Euro. Hier gegen klagte die AfD. Im März dieses Jahres entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Finanzierung parteinaher Stiftungen durch Bundesgesetz geregelt werden muss und mehr als einen Vermerk im Bundeshaushalt benötige. Aus diesem Grund werkeln Union und die Ampel-Parteien aktuell an dem sogenannten Stiftungsfinanzierungsgesetz.

Sonderklausel für FDP

In diesem soll zunächst festgeschrieben werden, dass es zur Finanzierung den dreimaligen aufeinander folgenden Einzug in den Bundestag bedarf. Die AfD würde damit schon die formalen Anforderungen zur Stiftungsfinanzierung nicht erfüllen. Für die FDP wurde in dem Entwurf de facto eine Ausnahmeregelung beschlossen. Die Freien Demokraten waren in der Legislaturperiode von 2013 bis 2017 wie auch die AfD nicht im Parlament vertreten. Nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes entfällt die Finanzierung nicht, wenn einer Partei bereits in der Vergangenheit zweimal hintereinander den Einzug in den Bundestag gelang.

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Nach 2025 soll die Finanzierung der Desiderius-Erasmus-Stiftung dann aufgrund inhaltlicher Kriterien ausscheiden. Demzufolge darf die Stiftung nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten oder von der Parteienfinanzierung ausgeschlossen sein, die Stiftung müsse „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung“ aktiv eintreten. Zudem dürfe die Stiftung keine gegen zentrale Verfassungsgrundsätze gerichtete Ausrichtung haben. Dies wäre „in der Regel anzunehmen“, wenn die politische Stiftung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder als gesichert extremistisch eingestuft wurde.

Letzteres gilt jedoch lediglich für die Bundespartei, nicht für die Desiderius-Erasmus-Stiftung. Zumindest 2026 könnten der Desiderius-Erasmus-Stiftung Bundesmittel zustehen. Auch das ist aber noch unsicher. Endgültig über die Finanzierung entscheiden soll das Innenministerium in der nächsten Legislaturperiode.

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