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Durch Wahlrechtsreform

23 Wahlkreise werden jetzt keinen Direkt-Abgeordneten mehr haben

Die Bundestagswahl 2025 brachte eine Reform, bei der Wahlkreiskandidaten mit den meisten Erststimmen nicht mehr automatisch ins Parlament einzogen. Insgesamt gibt es nun 23 Wahlkreise ohne direkt gewählten Vertreter. Besonders betroffen war die CDU, bei der 15 Wahlkreisgewinner leer ausgingen.

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Die Bundestagswahl 2025 brachte eine bedeutende Veränderung mit sich: Erstmals sicherten sich Wahlkreiskandidaten mit den meisten Erststimmen nicht automatisch einen Sitz im Parlament. Hintergrund dieser Neuerung ist die sogenannte „Zweitstimmendeckung“, die eingeführt wurde, um die Zahl der Abgeordneten auf maximal 630 zu begrenzen.

Diese Reform führte dazu, dass in 23 der 299 Wahlkreise Kandidatinnen und Kandidaten trotz Wahlsiegs im eigenen Wahlkreis keinen Platz im Bundestag erhielten. Besonders stark traf es die CDU: 15 ihrer Wahlkreisgewinner konnten nicht ins Parlament einziehen. Auch andere Parteien waren betroffen – viermal die AfD, dreimal die CSU und einmal die SPD.

Regional gesehen trat dieses neue Phänomen besonders häufig in Baden-Württemberg auf, wo sechs Wahlkreisgewinner leer ausgingen. In Hessen war dies in fünf Wahlkreisen der Fall, in Bayern und Rheinland-Pfalz jeweils dreimal. Auch in Bremen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein verlor je ein Wahlkreissieger den direkten Zugang zum Bundestag. Konkret ist in Schleswig-Holstein der Wahlkreis Flensburg betroffen, der Wahlkreis des noch amtierenden Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck wurde von der CDU betroffen.

Neben Flensburg sind auch die Wahlkreise Landkreis Rostock II, Bremen I, Oberhavel – Havelland II, Halle, Leipzig I, Groß-Gerau, Schwalm-Eder, Frankfurt am Main II, Darmstadt, Frankfurt am Main I, Trier, Mainz, Ludwigshafen/Frankenthal, Augsburg-Stadt, München-Süd, Nürnberg-Nord, Rhein-Neckar, Lörrach – Müllheim, Tübingen, Stuttgart II, Heidelberg und Mannheim betroffen.

In Augsburg legte sich der CSU-Politiker Volker Ulrich, nachdem klar war, dass er trotz gewonnenem Wahlkreis nicht in den Bundestag einziehen wird, mit der Grünen-Politikerin Claudia Roth an. „Sie sind keine Demokratin“, so Ulrich in Richtung Roth. Er erklärte, die Ampel-Regierung habe „den Wahlkreis so geschnitten“, dass gewisse Ortsteile wegfallen würden damit. Ulrich war sichtlich angefasst von der Situation. Mit zitternder Stimme erklärte er immer noch in Richtung Roth, dass die Ampel „auch 20% AfD in Deutschland zu verantworten“.

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In vielen der betroffenen Wahlkreise haben die Parteien bereits angekündigt, dass sich die gewählten Vertreter der benachbarten Wahlkreise um die Anliegen der Bürger in den „leeren“ Wahlkreisen kümmern werden.

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31 Kommentare

  • Genau so war es ja gewollt. Direktkandidaten können eigensinnig wewrden und von der Parteilinie abweichen. Listenkandidaten bleiben auf Linie, denn sie müssen befürchten, nächstes mal nicht aufgestellt zu werden.
    Das ist typisch für linke Parteien.

    • Ja, die haben die Gunst der Stunde genutzt: der Bundestag war eindeutig zu groß. Also das Thema Überhangmandate gleich mitkassiert.

    • Auf die Parteilisten hat der Wahlbürger absolut keinen Einfluß.
      Das Ergebnis kennen wir: Habeck – Bärbock – Fäser und Komplizen auf Ministerposten.
      So geht „Demokratie der Mitte“ liebe Genoss-innen und -außen.

  • Ein absolutes NoGo dass ein vom Volk direkt gewählter Kandidat einem Hinterbänkler auf Platz xxx der Liste weichen muss.

  • Also weg von volksnahen „Bierzeltpolitikern“ hin zu mehr (Möchtegern-) Technokraten aus dem Elfenbeinturm.

  • Das war auch so eine Sache, die ich nicht verstanden habe. Die Wahl der Direktkandidaten ist so mit das demokratischste Mittel, das wir Wähler haben. Und genau da setzte man den Rotstift an?
    Wieso musste das so kompliziert gemacht werden? Damit die Kandidaten auf den Listen, deren Aufstellung der Wähler nicht beeinflussen kann, nicht gefährdet werden?

    Wieso hat man es nicht umgekehrt gemacht? Alle Direktkandidaten ziehen ein – je nach dem wie viele es sind wird dies prozentual von der Zweitstimme abgezogen. Wenn eine Partei mehr Direktsitze als Zweitstimmenprozente hat, werden diese Sitze von den Zweitstimmen der anderen Parteien prozentual abgezogen.

    So einfach könnte es sein.

    • Können Sie das an einem Bsp. erläutern? Ich habe nicht verstanden, wie Sie da was bei Zweitstimmen der anderen Parteien abziehen wollen.

      Allerdings kann ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage geben, warum dies so nicht beschlossen wurde: Es war nicht im Interesse dieser Parteien, den Einfluss der Wähler oder Konkurenzparteien zu stärken.

      • War vielleicht etwas umständlich formuliert von mir.
        Man setzt eine feste Anzahl an Sitzen im Parlament an.

        Nach der Wahl ziehen sämtliche Direktkandidaten ein. Das was an Sitzen übrig bleibt, wird je nach Zweitstimme aufgeteilt und mit Abgeordneten von den Listen besetzt.

        So grob. Klar, man muss noch paar Sonderfälle berücksichtigen. Aber das alles lässt sich regeln, ohne dass die Anzahl der Sitze im Parlament größer werden muss.

        Wenn es nach mir ging, würde ich das mit den Listen sogar abschaffen – halte ich nicht für besonders demokratisch. Warum wählt man nicht direkt mehrere Abgeordnete in seinem Wahlkreis und im Parlament sortieren die sich selbst in Fraktionen ein. Dieses ganze Partei-Gedönst funktioniert doch nicht.

        6
        • Danke für die Klarstellung. Klingt interessant, würde aber das Gewicht stark zu einem Mehrheitswahlrecht verschieben. Ich würde einfach die Überhangmandate akzeptieren, ohne sie auszugleichen.

          War es nicht früher so, aber ein Gericht hat dann angemahnt, dass es so das Verhältniswahlrecht widerspricht und dann wurden Ausgleichsmandate eingeführt und damit das Parlament aufgebläht?

          3
  • Ein CSU-Apparatschik echauffiert sich über Wahlkreis- und Wahlgesetzänderungen. Zum Piepen.

  • Hatte die CDU/CSU der Reform nicht zugestimmt? Sachen gibst. Aber um das mal Richtig zu stellen. Die 20% für die AfD sind einzig und allein auf die CDU/CSU zurückzuführen.

    • Nein! Die 20 % sind auf eine Politik an mindestens 20% der Bevölkerung vorbei zurückzuführen.

    • Meine nicht – es gab ja auch eine Klage dagegen.

  • M.E. wäre es schon sinnvoll, in jeder Region einen Abgeordneten zu haben. Daher würde ich den Bundestag nochmals deutlich verkleinern und je die Hälfte in den Regionen / Wahlkreisen und die andere Hälfte durch Listen wählen lassen.

    • Das ist demokratisch und deswegen nicht gewollt. Wo käme man denn hin, wenn jeder macht was er will ? „Die“ lassen sich doch nicht streuern!

    • So ist es! So wäre es gerecht

    • Richtig! 8o Wahlkreise, pro Wahlkreis ziehen z. B. die 3 Kandidaten mit den meisten Stimmen ins Parlament. Nur direkt gewählte Kandidaten! Basisdemokratie, und maximal 2 Legislaturperioden. Basta!
      Keine Listen und keine 5 %-Hürde! Und die Kandidaten können auch aus anderen gesellschaftlich relevanten Gruppierungen kommen, z. B. freie Kandidaten, Kirchen, Gewerkschaften, etc. Die jetzigen Parteien haben sich das Land zur Beute gemacht!

  • Sowas nennt man Demokratieabbau. Aber es ist ja DEREN Demokratie.

  • Wieder einmal Betrug am Wähler .

  • In meinem Wahlkreis (München-West/Mitte) war für manche Parteien gar keine Erststimme wählbar. Ich habe mich dann für einen parteilosen Direktkandidaten, den ich ohnehin gut finde, entschieden.

  • Regionale Politgrössen können nicht mehr ohne Parteizugehörigkeit in den Bundestag einziehen. Das schwächt die freie Demokratie.

  • Wie hat eigentlich die CDU bei der Änderung des Wahlrechts votiert?

  • „„auch 20% AfD in Deutschland zu verantworten“.“
    Da gebe ich den Herrn sogar recht, aber Frau Roth wird es abstreiten.

  • Vielleicht sollte man die Abgeordneten besser durch KI ersetzen. Schlimmer kann es dann auch nicht werden.

  • Diese Wahlrechtsreform ist ein Schlag gegen die Demokratie! Merkels Zögling im BVG hat das auch noch abgenickt!

  • Zwei Wahlkreise gingen an die AfD.
    So hat sie im Wahlkreis Gelsenkirchen die meisten Zweitstimmen bekommen. Für die Partei stimmten 24,7 Prozent der Wähler, dahinter folgten die SPD mit 24,1 und die CDU mit 22,7 Prozent.
    – SPD-Abgeordnete holen Direktmandate
    Bei den Erststimmen erzielte aber der langjährige SPD-Abgeordnete Markus Töns das stärkste Ergebnis.
    Auch bei den Zweitstimmen im Wahlkreis Kaiserslautern lag die AfD mit 25,9 Prozent auf Platz eins, gefolgt von CDU (24,9 Prozent) und SPD (20,5 Prozent).
    – Allerdings ging das Direktmandat auch hier an die SPD. Der sozialdemokratische Kandidat Matthias Mieves, der bereits 2021 das Direktmandat geholt hatte, kam nach dem vorläufigen Endergebnis auf 28,0 Prozent der Erststimmen. Er schaffte so den Einzug in den Bundestag über das Direktmandat – das einzige der SPD in Rheinland-Pfalz.

  • Alles Käse. Pro eine Million Bürger ein Abgeordneter. Jede Region ist zahlenmäßig gleich vertreten, und achtzig überbezahlte Dummschwätzer reichen vollkommen.

  • Wo bitte ist das eine Reform ,wenn der 2te der Sieger ist .Genau deswegen haben die Grünen das Durchgesetzt ,weil sie wussten das sie einen Großteil ihrer Wahlkreise verlieren werden ,durch ihre Politik der Ideologie .

  • Es sollte keine Listen-Leichen geben, nur direkt gewählte Abgeordnete und vorgeschalgene Minister.

  • Die Metropolregion Rhein-Neckar mit Heidelberg, Mannheim und dem Rhein-Neckar-Kreis hat als großer Wirtschaftsstandort 3 CDU-Gewinner, die alle drei nicht in den Bundestag einziehen.

    Dafür ziehen 3 AfD-Kandidaten ein.
    Außerdem Grüne, SPD und Linke- alle über die Kandidatenlisten.

    Super Signal an die Wirtschaft und an die Demokratie.

    Dann werden zukünftig um so mehr direkt die AfD wählen.

    Gut, dass wenigstens die FDP aus dem Bundestag rausgeflogen ist–wer das alles mitbeschlossen hat–sollte die Quittung bekommen.

    Auch ein Signal an die CDU–wer mit der SPD Dinge beschließt. die die Mehrheit der Bürger nicht wollen–wird die CDU dafür abstrafen–dann ginge die AfD durch die Decke.

  • Das einzige demokratische Element, das Direktmandat ist „dank“ Parteienbeschluss mit „Wahlrechtsreform“ teilweise abgeschafft.

    Und dies hat Karlsruhe bestätigt, ein weiterer Beweis der Fakedemokratie.

    Wird erneut ein Bundestag geben wo MEHR undemokratische Abgeordnete Platz nehmen in Berlin.

    Demokratisch wäre 299 von 299, nun wieder 299 von 630 aber wenn dann noch 23 abgezogen werden, dann sind wieder mehr als 50% Parteienvertreter.

    Auch wird wieder werden ca. 17.5% + 9.4% (Nichtwähler+sonstige)durch Leerplätze NICHT repräsentiert.
    https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/ergebnisse/bund-99.html

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