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Taliban-Tweet

20.000 Euro Anwaltskosten – so viel zahlte das Entwicklungsministerium für Verfahren gegen Julian Reichelt

Das Entwicklungsministerium versuchte Julian Reichelt auf dem Gerichtsweg Kritik an ihrer Politik zu verbieten und verlor. Wie jetzt bekannt wird, kosteten die Verfahren den Steuerzahler mindestens 20.000 Euro.

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20.000 Euro – so viel kostete den Steuerzahler das Verfahren, dass Entwicklungsministerin Svenja Schulze gegen den Journalisten und Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt verloren hat. Der Tagesspiegel erfuhr auf Anfrage, dass Schulze extra den Berliner Medienanwalt Christian Schertz beauftragte, um ihren vermeintlichen Anspruch gegen Reichelt durchzusetzen – ihm also Kritik an ihrer Politik und der Bundesregierung zu verbieten. 

Reichelt hatte im August letzten Jahres einen Beitrag bei X (vormals Twitter) gepostet, in dem er schrieb, dass Deutschland „in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!)“ bezahlt habe. Darunter verlinkte er auf einen Beitrag, der auf Reichelts Plattform Nius veröffentlicht wurde und Details über die Entwicklungshilfe-Gelder enthielt, die Deutschland an Afghanistan zahlt. 

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Schulze reichte daraufhin eine Unterlassungsklage wegen einer angeblichen „falschen Tatsachenbehauptung“ ein – die dann vom Landgericht zurückgewiesen wurde. Das Gericht sah Reichelts Äußerung als „überspitzte Kritik“ und als eine zulässige Meinungsäußerung an. Doch das wollte unsere Entwicklungshilfeministerin nicht auf sich sitzen lassen und legte Beschwerde gegen den Beschluss ein. 

Das Kammergericht gab dieser Beschwerde mit der Begründung statt, dass der durchschnittliche Leser die Aussage als Tatsachenbehauptung verstehen würde – er würde denken, dass die Bundesregierung die Zahlungen direkt an den derzeitigen Machthabe in Afghanistan, also die Taliban, leisten würde. Doch das stimme nicht, denn das Geld gehe laut Entwicklungsministerium nur „regierungsfern“ an zivile Organisationen.  

Reichelt zog daraufhin vor das Bundesverfassungsgericht – und bekam Recht. Das Verfassungsgericht hielt die Argumentation des Kammergerichts für abwegig. Reichelts Worte müssten im Kontext des verlinkten Beitrags betrachtet werden. Zudem habe das Gericht fälschlich ausgeschlossen, dass Reichelt „die Gefahr eines mittelbaren Zugutekommens von Zahlungen an die Machthaber in Afghanistan thematisiert“ hatte. 

Das Verfassungsgericht beschied, das mit dem Urteil des Kammergerichts Reichelts Recht auf Meinungsfreiheit verletzt sei. Und stellte klar: „Die Zulässigkeit von Kritik am System ist Teil des Grundrechtestaats“. Nach diesem vernichtenden Urteil erklärte das Entwicklungsministerium gegenüber dem Tagesspiegel nun auch das zweite Verfahren gegen Reichelt, eine Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg, fallen zu lassen. 

Die Anwaltskosten für beide Verfahren belaufen sich auf 20.000 Euro – doch das ist nicht der Gesamtbetrag, den der Steuerzahler für den Versuch der Regierung bezahlen muss, unliebsame Kritiker mundtot zu machen. Denn zu diesem Betrag kommen noch Gerichtskosten und anteilige Kosten für Reichelts Anwalt, Joachim Steinhöfel, hinzu, die das Ministerium tragen muss. 

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37 Kommentare

  • Herzlichen Glückwunsch Herr Reichelt. Das gönne ich Ihnen von Herzen.

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  • Mein Gott, ist diese Frau dumm, unbelehrbar und beratungsresistent.
    Am besten wäre es, man schließt das Entwicklungsministerium ganz, denn mittlerweile scheinen wir selbst durch die Politik der Ampelregierung zum Entwicklungsfall geworden zu sein.

  • Ja, wer nicht der Meinung der Ampelregierung ist, bekommt Ärger. Was für ein jämmerlicher Regierungshaufen. Kritik ist nicht erlaubt. Kann mich nicht erinnern, jemals inkompetentere Politiker gesehen zu haben. Wobei……., das ist ja alles so gewollt. Pure Absicht. Wir werden nur noch belogen und betrogen. Wie es aussieht, sind einige von denen auch noch kriminell.

  • Meine tiefe Verachtung für dieses Entwicklungsministerium und ihre Handlanger aus der Politik und NGOs.

  • 20000 € bezahlt die Regierung für Zensur der Meinungsfreiheit des Volkes an Anwälte die sich die Hände reiben.

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  • Eine Regierung, die der absurden Auffassung ist per Gerichtsbeschuss gegen berechtigte Kritik anzukämpfen hat versagt, politisch und menschlich.

  • Diese Kosten müssten die jeweiligen Minister und deren Anwälte selbst tragen und nicht der Steuerzahler. Was geht den das lächerliche Ego dieser Menschen- und Politdarsteller*innen an?

  • Amtshaftung sollte eigentlich jede Partei sich wüschen, aber so weit ich es überblicke, hat es nur eine im Wahlprogramm.

  • „Denn zu diesem Betrag kommen noch Gerichtskosten und anteilige Kosten für Reichelts Anwalt, Joachim Steinhöfel, hinzu, die das Ministerium tragen muss.“

    Formaljuristisch ist es das Ministerium. Faktisch ist es der Steuerzahler. Genau deshalb wird sowas sich auch weiterhin wiederholen und wiederholen und wiederholen, bis wir endlich die Politikerhaftung, orientiert an der Vorstandshaftung aus dem Aktienrecht, eingeführt haben.

  • In solchen Fällen müssten auch Politiker die Anwaltskosten selber tragen ( bestes Beispiel Sawsan Chebli) . Ich freue mich, dass ENDLICH EINMAL tatsächlich RECHT gesprochen wurde, denn meistens lassen solche Klagen sehr viel zu wünschen übrig und „Im Namen des Volkes“ ist nur noch zu einer hohlen Phase verkommen!

  • Diese rotgrünen Fachkräfte kosten dem Steuerzahler Unmengen an Geld. Warum werden sie in solchen Fällen nicht wenigstens an den Anwaltskosten beteiligt?

  • …mit der Begründung statt, dass der durchschnittliche Leser die Aussage als Tatsachenbehauptung verstehen würde….
    Was ist ein durchschnittlicher Leser?Durchschnittlich blöde?

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  • Also zunächst frage ich mich, warum eigentlich der Steuerzahler für die Klagewut der Politszene bezahlen muss. Wenn Schulze klagen und jammern musste, soll sie doch wie jeder andere aus der eigenen Tasche dafür aufkommen. Aber nee, is‘ ja Politszene, die sind etwas Besseres!

    Außerdem halte ich es für angebracht den Klageeifer im Allgemeinen etwas zu dämpfen. Das würde ganz hervorragend funktionieren, wenn man Anwälten nur noch ein Erfolgshonorar im Sinne ihres Anstifters bzw. Mandanten zahlen würde. Bei Erfolglosigkeit gibts gar nix oder sagen wir zynische 1.95 in der Stunde… Das würde die Anwälte sicher bremsen!

  • Das Verfassungsgericht ist mittlerweile die letzte Demokratische Instanz die in Deutschland noch funktioniert. Bei dem Rest wie ÖRR Polizei Gerichte Parlamente Regierung Bundespräsident Verfassungsschutz Behörden habe ich mittlerweile ernste Zweifel an ihrem Demokratieverständnis.
    Die Grünen und die SPD fressen sich wie ein Krebsgeschwür durch die Staatlichen und Medialen Institutionen .

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  • In Anbetracht des Urteils für Julian Reichelt bezüglich der Meinungsfreiheit fragt man sich, ob das Kammergericht in Berlin noch von gut ausgebildeten Juristen geführt wird, wenn es vom Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen werden muss, wie wichtig die Grundwerte des Grundgesetzes sind.

  • Es ist schon lange her, dass Minister oder andere behördliche Vertreter Ihre Ideologie (!) auf Abzeichen am Revers öffentlich zur Schau getragen haben. Das gilt auch für das Hochziehen der Regenbogenflagge durch Herrn Haldenwang am Amtssitz des BfV in Köln. Ideologien haben in der öffentlich-rechtlichen Verwaltung nichts zu suchen, da nicht alle Bürger diese Ideologien unterstützen! Im diesem Falle sicherlich nicht die Mehrheit. Ich hoffe für Frau Schulze, dass sie ihr „Abzeichen“ nicht wie im Roman „Die Blechtrommel“ durch Verschlucken den Blicken ihrer Gegner entziehen muss! Faschismus kommt nicht von heute auf morgen. Er kommt schleichend mit Unterstützung der Medien. So hat es die Geschichte gelehrt!

  • „20.000 Euro Anwaltskosten“

    Das sind doch wohl Peanuts, wenn man hört, wie unsere Politiker mit Milliardenbeträgen umgehen.

    Nicht wirklich der Rede wert.

  • Mich würde interessieren, auf welchen Kosten Herr Reichelt dabei sitzen bleibt. In unserem Rechtssystem ist es nämlich so, dass man auch bei einem Verfahrenssieg nur die Kosten nach Gebührenordnung (BRAGO) ersetzt bekommt. Weil man für diese Gebühren aber kaum einen Rechtsanwalt findet, der mehr macht, als Fristen einzuhalten und das Verfahren schnellstmöglich so vor die Wand zu fahren, dass er nicht haften muss, ist man gezwungen, eine Honorarvereinbarung bei einem besseren Anwalt zu unterschreiben, was sehr hohe nicht erstattungsfähige Kosten verursacht. Recht zu haben, reicht also nicht. Man muss auch viel Geld haben, um sein Recht durchzusetzen. Trotzdem auch von mir herzliche Glückwünsche an Herrn Reichelt.

  • Das Gesetz zur Vorstandshaftung muss auf Regierung und Parlamentsmitglieder ausgedehnt werden.

  • Eigentlich gut angelegtes Geld! Denn es wurde ein Schuß vor den Bug der Ampelpolitik, allen voran Faeser, Paus und Halden(z)wang.

  • Der Steuerzahler kommt dafür auf. Frau Schulze würde sich solche Klagen zwei mal überlegen wenn sie das selbst bezahlen müsste. Diese Frau ist so dermaßen inkompetent das einem übel wird. Frau Weigel von der AfD hat mal gesagt, wird werden von Idioten regiert. Das stimmte damals wie heute.

  • Weiber, tststs.

  • Der Unrechtsstaat bedient sich aus der Staatskasse, wo gegen der Steuerzahler erstmal seine Anwaltskosten selber tragen darf. Wer nicht so finanzstark ist wird mundtot gemacht.

  • …so können diese nichtsnutzigen Figuren einfach gegen alles und jeden klagen – denen passiert nichts!

  • So ein Selbstherrliches Verständnis haben unsere Politiker über Demokratie Grundgesetz und Gelder der steuerzahlenden Bürger !!!!

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