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Expertenrat

„1G“: Dokumente offenbaren, dass Lauterbach noch brachialere Corona-Maßnahmen plante

Gesundheitsminister Lauterbach forderte Ende 2021 „1G“ für Gastronomie und Handel, mit Ausnahme des Lebensmittelhandels, sowie die Schließung aller Bars. Damit hätten nur noch Menschen mit Booster-Impfung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plante Ende Dezember 2021 die Einführung neuer Corona-Maßnahmen in Gastronomie und Handel, mit Ausnahme des Lebensmittelhandels – „1G“ sollte das heißen. Damit wäre der Zugang nur noch mit einer Booster-Impfung möglich gewesen. Ein Frei-Testen für nur zweifach geimpfte, wie bei „2G+ Regelung“ wäre dann nicht möglich gewesen. Lauterbach hätte damit den Boosterdruck auf alle, die sich nach einer vollständigen Impfung nicht für einen weiteren Booster entschieden haben, erhöht. Diese brisanten Informationen gehen aus den veröffentlichten Protokollen des Coronaexpertenrats hervor, die von dem Arzt und Mediziner Christian Haffner veröffentlicht wurden.

Wie aus den Protokollen hervorgeht, wurde der Vorschlag von dem damals frisch gekürten Gesundheitsminister im Coronaexpertenrat „kontrovers diskutiert“. Als Gegenargumente für Lauterbachs radikalen Vorstoß wurde von dem Expertenrat, dem unter anderem Prof. Drosten, Prof. Buyx und Prof Wiehler angehörten, die „epidemiologische Sinnhaftigkeit, gesellschaftspol. Wirkung (Umgang mit Menschen, die nicht geboostert werden können, Realisierbarkeit von Boosterimpfungen für alle etc.)“ genannt.

Als Alternative zu Lauterbachs Plan sah der Coronaexpertenrat stattdessen die Einführung der FFP2-Maskenpflicht in allen Innenbereichen. Außerdem schlug Lauterbach in der Sitzung vor, dass alle Bars unabhängig von der Inzidenz geschlossen werden. Dieser Vorschlag wurde von den Coronaexperten grundsätzlich befürwortet.

In der darauffolgenden Sitzung schwächte Lauterbach seinen radikalen Plan ab und forderte nur die Einführung von 2G+ in der Gastronomie, mit Ausnahme von unter 18-jährigen, weil es für diese keine Boostermpfehlung zu dem Zeitpunkt gab. Inwiefern die Ausnahme von 2G+ für unter 18-Jährige aus epidemiologischer Sicht zu rechtfertigen sei, wurde nicht erläutert.

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