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Braunschweig

15-jähriger Syrer vergewaltigt 12-Jährige in Schwimmbad-Umkleide

In einem Braunschweiger Freizeitbad soll ein 15-Jähriger ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt haben. Der Tatverdächtige stammt aus Syrien. Er ist auf freiem Fuß.

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Symbolbild: Schwimmbad

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Im niedersächsischen Braunschweig soll ein 15-Jähriger in einem Schwimmbad ein 12-jähriges Mädchen bedrängt und vergewaltigt haben. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig bestätigte inzwischen die laufenden Ermittlungen gegen den 15-Jährigen, der nach den derzeitigen Kenntnissen aus Syrien stammt. Zuerst hatte die Braunschweiger Zeitung über das Verbrechen berichtet.

Demnach soll Anfang August in einem Braunschweiger Freizeitbad der minderjährige, aber strafmündige Syrer ein 12-jähriges Mädchen zunächst in einem Schwimmbecken bedrängt und ihr anschließend in die Umkleidekabine gefolgt sein. Dort habe er sie dann vergewaltigt. Der genaue Ablauf der Tat ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen: „Die weiteren Hintergründe, insbesondere der genaue Geschehensablauf, sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Es stehen insbesondere noch Spurenabgleiche aus. Die Ermittlungen befinden sich, auch wenn die Tat bereits drei Wochen zurückliegt, noch relativ am Anfang“, erklärte ein Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, Christian Wolters, gegenüber der Braunschweiger Zeitung bezüglich des Ermittlungsstandes.

Laut der Braunschweiger Zeitung habe die Polizei aufgrund des noch jungen Alters des Opfers den Fall bisher nicht an die Öffentlichkeit gebracht – erst durch einen Leserhinweis sei die Zeitung auf den Fall aufmerksam geworden.

Gegen den Syrer sind, trotz der schweren Vorwürfe, bislang keine Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, er befindet sich demnach zurzeit also auf freiem Fuß. Der Fokus der Ermittlungen sei zunächst, so die Staatsanwaltschaft Braunschweig, die Aufklärung des genauen Geschehens in der Umkleidekabine – dazu bedarf es offenbar keiner Inobhutnahme des Tatverdächtigen. Zum Tatgeschehen sollen jetzt das mutmaßliche Opfer und der mutmaßliche Täter gegenüber den Behörden aussagen. Dem Täter wurde ein Verteidiger bestellt.

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