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Zeilitzheim

Zusammenhang mit Opferfest vermutet: 22 Lämmer in Schweinfurt gestohlen

Ein Tierhalter aus Zeilitzheim fand auf seiner Weide am Sonntag mehrere am Zaun verendete Schafe vor. Die Tiere waren vermutlich in Panik geraten und hatten sich im Zaun verfangen, als Diebe 22 Lämmer von der Weide stahlen. Die Polizei geht von einem Zusammenhang mit dem islamischen Opferfest aus.

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Lämmer mit ihren Mutterschafen auf einer Weide (Symbolbild)

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Als ein Schafhalter aus dem Landkreis Schweinfurt am Sonntag seine Weidefläche im Solarpark an der Brünnstädter Straße in Zeilitzheim betrat, fand er mehrere seiner Schafe tot vor. Wie die Polizei Gerolzhofen in einer Pressemitteilung beschrieb, gerieten die Tiere wohl „so in Panik, dass sie in den Weidezaun liefen, sich verfingen und schließlich starben.“ Der Tierhalter musste zudem feststellen, dass 22 Lämmer fehlten. Sie wurden von Unbekannten gestohlen – wohl, um sie beim Opferfest zu schächten.

Laut der Polizei Gerolzhofen ist der Grund für die panische Flucht der Tiere, die sich am Zaun verfingen und verendeten, „bisher unbekannt“ – sie liefert jedoch gleichzeitig die wahrscheinlichste Erklärung: „Vermutlich wurden die Tiere mit einem größeren Fahrzeug abtransportiert.“ Es liegt nahe, dass die Tiere durch den Transporter und die Personen, die die Lämmchen in der Nacht von Samstag auf Sonntag jagten, aufgeschreckt wurden. Dass mehrere Personen an dem, offenbar organisiert und geplant durchgeführten, Diebstahl beteiligt waren, legt das Gewicht der gestohlenen Tiere nahe – ein Lamm wiegt laut Polizei etwa 50 Kilogramm.

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Wie der BR berichtet, geht die Polizei zudem davon aus, dass der Diebstahl im Zusammenhang mit dem islamischen Opferfest steht, das vom 15. bis 19. Juni stattfindet. Demnach sollen die Lämmer möglicherweise geschächtet werden. Das bedeutet, dass den Tieren ohne vorherige Betäubung der Hals durchgeschnitten wird, um sie ausbluten zu lassen. Weil die Tiere bis zu ihrem Tod unter Schmerzen, Atemnot und Todesangst leiden, ist das Schächten nach dem Tierschutzgesetz in Deutschland verboten. Schlachtungen sind bei warmblütigen Tieren grundsätzlich nur mit Betäubung gestattet.

Menschen, die die Tiere aus religiösen Gründen ohne Betäubung schlachten wollen, können jedoch eine Ausnahmegenehmigung beim Veterinäramt beantragen. Die Genehmigung erfolgt, wenn „zwingende Glaubensbestimmungen“ vorliegen und die Person die „notwendige Sachkunde“ für das Schlachten nachweisen kann. Wie zum Beispiel das niedersächsische Innenministerium ausführt, dürften die Schlachtungen aber auch dann nur in „zugelassenen Schlachtbetrieben“ und unter Überwachung des Veterinäramtes durchgeführt werden.

Dem Schweinfurter Tierhalter entstand laut Polizei ein Schaden zwischen 4.500 bis 5.000 Euro. Und er ist nicht der einzige, der solche Verluste beklagen muss. Wie der NDR berichtet, wurden in Hattstedtermarsch (Nordfriesland) in der letzten Woche gleich 87 Schafe von einer Weide gestohlen – die Polizei geht von einem organisierten Vorgehen mit mehreren großen Fahrzeugen aus. Ähnliches ereignete sich im Mai auf einer Weide bei Gießen. Hier wurden 50 Tiere sowie 200 Meter des elektrischen Weidezaunes gestohlen. 

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