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Internationaler Strafgerichtshof

Würde Deutschland Netanyahu festnehmen? Baerbock deutet an: Ja

Würde Deutschland nach einem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs Israels Premier Netanyahu bei einem Besuch hier festnehmen? Baerbock deutet jetzt an: Ja, denn das könne man sich „doch nicht aussuchen“.

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Am Montag gab der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bekannt, dass er einen Haftbefehl für Israels Premier Netanyahu beantragt hat. Würde Deutschland einem solchen nachkommen? Auf Apollo News-Anfragen weicht das Auswärtige Amt aus, im Interview mit der Bild gibt Baerbock eine vielsagende Antwort.

Apollo News hatte tatsächlich schon vor mehrere Wochen beim Auswärtigen Amt angefragt, ob man in einem solchen Fall Netanyahu festnehme würde, wenn er Deutschland besucht – damals wollte man sich nicht äußern, weil der IStGH offiziell noch nichts bekannt gegeben hatte.

Jetzt kam es zum offiziellen Haftantrag, aber man hält sich weiter bedeckt. Vom Auswärtigen Amt gab es lediglich eine allgemeine Erklärung, in der man betont, dass der Internationalen Strafgerichtshof „eine elementare Errungenschaft der Weltgemeinschaft“ sei, dessen „Unabhängigkeit“ und „Verfahrensabläufe“ man respektiere. Bild interviewte jetzt Außenministerin Baerbock und fragte sie ebenfalls nach einer Netanyahu-Festnahme.

Dort erklärt sie, man habe „den Internationalen Strafgerichtshof als Regierung […] immer unterstützt“. Auch auf mehrfache Nachfrage von Interviewer Paul Ronzheimer weigert sie sich klarer zu antworten und flüchtet sich immer wieder auf den „Unabhängigkeits“-Verweis.

Und dann schiebt Außenministerin diesen vielsagenden Satz hinterher: „Wir können uns doch nicht aussuchen: Heute gefällt uns ein Gericht und morgen nicht“. Es dämmert: Ja, die Bundesregierung würde Netanyahu in so einem Fall festnehmen, wenn er deutschen Boden betritt.Auf Apollo News-Anfrage weigerte sich das Auswärtige Amt auch das zu dementieren.

Stand jetzt wäre Deutschland nämlich nach dem Rom-Statut grundsätzlich dazu verpflichtet, IStGH-Haftbefehlen nachzukommen. Wenn aus dem Auswärtigen Amt nichts anderes kommt, sondern im Gegenteil, der IStGH in den höchsten Tönen gelobt wird, muss man davon ausgehen, dass genau das auch umgesetzt wird, wenn in einem solchen Fall Netanyahu nach Deutschland reist. Wenn man davon abweichen will, müsste es die Regierung konkret beschließen. Schweigen heißt, es geschehen zu lassen.

Die Umsetzung des Urteils würde die absolute internationale Isolation Israels bedeuten. Dass Baerbock das nicht ausschließen will, ist ein Dammbruch.

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