Antidiskriminierungsstelle
Wollte Fragen nicht beantworten: Ataman verliert erneut vor Gericht
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unter Ferda Ataman hat erneut vor Gericht verloren: Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass die ADS die Verfahrenskosten tragen muss, nachdem sie Presseanfragen des Portals Nius unbeantwortet gelassen hatte. Es ist bereits die dritte Niederlage der ADS in Serie.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unter der Leitung von Ferda Ataman hat eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am 12. August, dass die ADS die Kosten eines Verfahrens tragen muss, nachdem sie sich geweigert hatte, Presseanfragen des Online-Portals Nius von Julian Reichelt zu beantworten. Dies ist bereits das dritte verlorene Verfahren der ADS in Folge.
Der Rechtsstreit begann, als Nius einen Fragenkatalog an die ADS richtete. Das Portal wollte unter anderem wissen, wer innerhalb der Antidiskriminierungsstelle die Verantwortung für zwei Abmahnungen gegen das Portal übernommen hatte und ob die ADS in der Zeit von Januar 2022 bis Mai 2024 rechtliche Schritte gegen mediale oder journalistische Publikationen eingeleitet hatte. Auf diese Anfragen erhielt Nius keine Antwort, woraufhin das Portal den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragte. Der Fall wurde unter dem Aktenzeichen VG 27 L 200/24 vor das Berliner Verwaltungsgericht gebracht.
Die Verteidigung der ADS argumentierte, dass Ferda Ataman in ihrer Funktion als unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung nicht den presserechtlichen Auskunftsansprüchen unterliege. Diese Auskunftspflicht ist im Presserecht verankert und soll Medien ermöglichen, auf Anfrage Informationen von öffentlichen Stellen zu erhalten. Trotz dieser Argumentation entschied das Gericht zugunsten von Nius und verpflichtete die ADS, die angefragten Auskünfte zu erteilen. Unter dem Druck des laufenden Verfahrens wurden die Informationen schließlich bereitgestellt, wodurch der Rechtsstreit de facto beigelegt wurde.
Parallel dazu entschied das Verwaltungsgericht am selben Tag in einem weiteren Verfahren (VG 27 L 294/24) ebenfalls zugunsten von Nius. Auch in diesem Fall ging es um verweigerte Presseanfragen. Das Gericht legte dabei der ADS die Kosten auf, die der Steuerzahler tragen muss. In beiden Verfahren wurde der Streitwert auf jeweils 5000 Euro festgesetzt.
Welche Konsequenzen hat Ataman für die illegale Entscheidung zu tragen? Gar keine – und das ist definitiv ein Zeichen, dass das System kaputt ist.
Die Gerichtskosten trägt der Staat, Ataman selber muss keinen Cent bezahlen. Auch ein Ansehensverlust wird nicht eintreten. Die paar Leute, bei denen Ataman noch Ansehen hat, werden das Urteil entweder nicht mitbekommen oder sie für den Versuch feiern, den „bösen“ Medien eins reinzuwürgen.
klingt ja erstmal gut, aber wieso muss der Steuerzahler blechen? Die sollte persönlich haften! Bei grobem Fehlverhalten sollte das bei Politikern allgemein gelten.
Auch diese gut dotierte Stelle ist ÜBER!
Man (frau) kann es ja mal versuchen. Wenn man vor Gericht verliert, wird es als „normaler Vorgang“ dargestellt, und die Prozesskosten trägt ohnehin der Steuerzahler.
Ich gehe davon aus, daß auch Frau Ataman eine gewisse Hybris aufweist. Bei Linksgrün ist es offenbar weit verbreitet, daß man sich über alles hinweg setzt – weil man ja der Meinung ist, die gute Sache zu vertreten wäre ein Freibrief. Speziell Frau Ataman hat ja in der Vergangenheit offen ihre Verachtung gegenüber den deutschen „Kartoffeln“ zum Ausdruck gebracht. Hier wurde also der Bock zum Gärtner gemacht, denn sie diskriminiert die Mehrheitsbevölkerung. Leider müssen wir das von unseren Steuern finanzieren. Leider können wir solche Posten nicht verhindern.
Die Steuermittel die für ihre ideologischen Prozesse verschwendet werden, sind wohl für die Altparteien kein Problem. Vor Atamann wurde vor ihrem Amtsantritt gewarnt. Trotzdem wurde sie zur Beauftragten gemacht.
Das ist auch so ein Faktor bei dieser Regierung. Man arbeitet den ganzen Tag gegen den Bürgerwillen und wenn man Fragen gestellt bekommt, beantwortet man diese einfach nicht. Kein Verantwortungsbewusstsein vorhanden
„…dass die ADS die Kosten eines Verfahrens tragen muss…“
Das stimmt nicht! Die Kosten müssen vom Steuerzahler getragen werden.
Diese gesetzlichen Übertretungen dieser Regierung werden für den Steuerzahler immer teurer. Es wird höchste Zeit, dass diese Dilettantenregierung abgewählt wird. Am 1.9.24 bietet sich die erste Chance, dieses Drama zu beenden, packen wir’s an.
Die vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden, Artikel 20 Absatz 3 GG. Scholz und Gefolge scheitern immer wieder vor Gericht, weil sie stur und streng nach Ideologie handeln. Bei den Verfahren um Nius geht es nicht um die korrekte gesetzliche Einordnung des Sachverhalts, sondern um den Kampf gegen Rechts. Faeser wendet die gleiche Taktik an. „Solln sie doch klagen. Costa mich gar nix“.
Ferda Ataman hat eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten. Fehler über Fehler.
Wenn Ideologen in Ämter kommen, kommt genau das dabei heraus. Darum muss man freie Rede unterdrücken, Denunziation staatlich einführen und Überwachungssysteme installieren.
Denn ohne diese Maßnahmen kann jeder sehen und darüber sprechen, dass unfähige und ideologisierte Personen staatliche Gewalt zum Schaden der Mehrheit im Lande ausüben.
Beweis: unsere aktuelle Bundesregierung und weisungsgebundene Personen und Institutionen.
Die Frau Ataman bezeichnet mich, autochtoner Deutscher, als „Kartoffel“!
Ich mag aber auch Pasta und Reis.
Ich würde diese Dame auch gerne auf ein Gemüse reduzieren. 😉
Warum darf so eine vor Inkompetenz strotzende Bürgerangestellte weiter im Amt bleiben?
Darum ging die letzte Auskunftspflicht
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
Es fällt auf, dass kritische Medien oder kritische Stimmen bei linksgrün nicht gern gesehen werden. Dabei ist doch gerade Kritik ein Teil der Demokratie. Noch haben wir zum Glück Gerichte, die korrigierend eingreifen.
Überfahre Du mal ein Stopp Schild. Da bekommt man die härte des gesetztes zu spüren. Aber unsere Politiker dürfen gegen Gesetzte, die Verfassung und und gegen allerlei Verordnungen verstoßen, ohne das es Folgen für sie hat.
Herr Reichelt hat offenbar einen Lauf derzeit:
https://www.bild.de/news/inland/nach-anzeige-von-ruediger-und-dfb-ermittlungen-gegen-julian-reichelt-eingestellt-66bef055f5e0fd5176072945
Welche Konsequenzen hat Ataman??
Natürlich keine, wo kämen wir da hin wenn „soeine“ belangt oder haftbar gemacht würde!! Wäre glatt eine „Majestätsbeleidigung“!