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Antidiskriminierungsstelle

Wollte Fragen nicht beantworten: Ataman verliert erneut vor Gericht

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unter Ferda Ataman hat erneut vor Gericht verloren: Das Berliner Verwaltungsgericht entschied, dass die ADS die Verfahrenskosten tragen muss, nachdem sie Presseanfragen des Portals Nius unbeantwortet gelassen hatte. Es ist bereits die dritte Niederlage der ADS in Serie.

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Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) unter der Leitung von Ferda Ataman hat eine weitere gerichtliche Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht entschied am 12. August, dass die ADS die Kosten eines Verfahrens tragen muss, nachdem sie sich geweigert hatte, Presseanfragen des Online-Portals Nius von Julian Reichelt zu beantworten. Dies ist bereits das dritte verlorene Verfahren der ADS in Folge.

Der Rechtsstreit begann, als Nius einen Fragenkatalog an die ADS richtete. Das Portal wollte unter anderem wissen, wer innerhalb der Antidiskriminierungsstelle die Verantwortung für zwei Abmahnungen gegen das Portal übernommen hatte und ob die ADS in der Zeit von Januar 2022 bis Mai 2024 rechtliche Schritte gegen mediale oder journalistische Publikationen eingeleitet hatte. Auf diese Anfragen erhielt Nius keine Antwort, woraufhin das Portal den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragte. Der Fall wurde unter dem Aktenzeichen VG 27 L 200/24 vor das Berliner Verwaltungsgericht gebracht.

Die Verteidigung der ADS argumentierte, dass Ferda Ataman in ihrer Funktion als unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung nicht den presserechtlichen Auskunftsansprüchen unterliege. Diese Auskunftspflicht ist im Presserecht verankert und soll Medien ermöglichen, auf Anfrage Informationen von öffentlichen Stellen zu erhalten. Trotz dieser Argumentation entschied das Gericht zugunsten von Nius und verpflichtete die ADS, die angefragten Auskünfte zu erteilen. Unter dem Druck des laufenden Verfahrens wurden die Informationen schließlich bereitgestellt, wodurch der Rechtsstreit de facto beigelegt wurde.

Parallel dazu entschied das Verwaltungsgericht am selben Tag in einem weiteren Verfahren (VG 27 L 294/24) ebenfalls zugunsten von Nius. Auch in diesem Fall ging es um verweigerte Presseanfragen. Das Gericht legte dabei der ADS die Kosten auf, die der Steuerzahler tragen muss. In beiden Verfahren wurde der Streitwert auf jeweils 5000 Euro festgesetzt.

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