Sondervermögens-Desaster
Wie die Regierung die Warnungen des Bundesrechnungshofes ignorierte
Mit dem KTF-Urteil der Bundesverfassungsrichter steht die Bundesregierung auf einmal vor einem finanzpolitischen Scherbenhaufen. Dabei warnte der Bundesrechnungshof immer wieder - schrieb der Bundeshaushalt sei „aus den Fugen geraten“ - und wurde trotzdem ignoriert.
Die Stimmung im Amtssitz des Finanzministeriums in der Berliner Wilhelmstraße dürfte alles andere als rosig sein: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus der vergangenen Woche steht Bundesfinanzminister Lindner plötzlich vor einem Scherbenhaufen. Diverse Sondervermögen im dreistelligen Milliardenumfang drohen jetzt zu kippen – und die Regierung steht mit einem klaffenden Haushaltsloch da. Eine Regierungszusammenarbeit und Abarbeitung diverser Ampel-Vorhaben scheint unmöglich.
Die Regierung wurde von dem Urteil wohl kalt erwischt. Erst am Dienstag, so Medienberichte, setzte man sich Ampel-intern überhaupt ernsthaft mit der Möglichkeit auseinander, dass das Verfassungsgericht den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) kippen könnte. Jetzt hat Karlsruhe nicht nur diesen gekippt, sondern mit klaren Ansagen zu verfassungsmäßigen Haushaltsregeln die Axt an die ganze haushälterische Ampel-Praxis gelegt. Dabei war genau das abzusehen – doch die Regierung ignorierte die Gefahr beharrlich.
Der Bundesrechnungshof als unabhängige Haushaltsaufsicht warnte immer wieder eindringlich vor der Art und Weise, wie die Ampel mit zahlreichen Sondervermögen Politik finanzierte. Die Praxis gefährde erheblich „das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel“, hieß es in einem Bericht dieses Jahres.
Die Handhabe von massiven Ausgaben über Sondervermögen in dieser Form unterlaufe das Grundgesetz. Fazit der unabhängigen Haushaltsaufsicht: Das Parlament, aber auch die Öffentlichkeit, droht den Überblick und damit auch die Kontrolle zu verlieren.
Tragfähigkeit der Staatsfinanzen war laut Rechnungshof „ernsthaft gefährdet“ – die Ampel machte einfach weiter
Der Bundeshaushalt sei „aus den Fugen geraten“. Die Kritik ist klar und deutlich: „Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes muss die Finanzierung von Zwecken, die zur Kernaufgabenerfüllung des Staates gehören, auch aus dem Kernhaushalt erfolgen. Dies ist der Bundeshaushalt.“ Die Maßnahmen in der Energiekrise oder während der Lockdown-Zeit gehörten zu diesen Kernaufgaben des Staates, stellt der Rechnungshof fest.
Durch die ausufernde Schuldenpraxis sah sich das unabhängige Kontrollorgan immer wieder zu Stellungnahmen gegen die Handhabe des Finanzministeriums gezwungen. „Noch nie wurden in so kurzer Zeit so viele neue Kredite beschlossen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, im März dieses Jahres.
„In über 70 Jahren Bundesrepublik hat der Bund Schulden von rund 1,3 Billionen Euro angehäuft, mit allen Krisen dieser 7 Jahrzehnte und auch der Wiedervereinigung. Dieser Schuldenberg wächst durch die Beschlüsse der letzten drei Jahren noch einmal um 60 % auf mehr als 2,1 Billionen Euro massiv an. Diese Dynamik und ihre Folgen drohen die Tragfähigkeit der Bundesfinanzen und damit auch die staatliche Handlungsfähigkeit ernsthaft zu gefährden.“
Der Rechnungshof warnte wiederholt – und die Ampel schlug diese Warnungen in den Wind. Lindners Finanzministerium widersprach den glasklaren Darlegungen des Bundesrechnungshofes im September noch öffentlich, ohne sie wirklich widerlegen zu können.
Wie Aussagen des Lindner-Vertrauten und -Beraters Lars Feld zu entnehmen ist, war dem Ministerium wie der gesamten Bundesregierung schon damals klar, dass ihr Buchführungs-Trick mit dem KTF niemals verfassungsrechtlichen Bestand haben würde. Die Ampel entschied sich also für den Verfassungsbruch mit Ansage.
Die Ausgaben im Haushalt 2023 betragen 445 Milliarden, davon 38,52% für das Ministerium für Arbeit und Soziales und 8,73% für Zinszahlungen auf die bestehenden Verbindlichkeiten.
D.h. bereits jetzt verschwinden fast 47% der Ausgaben im Nirvana für Zinszahlungen und Ausgaben, damit die Rentenkasse noch nicht explodiert und für steigende Beamtenpensionen.
Die Zuschüsse zur Rentenversicherung und Ausgaben für Pensionen sind in den letzten Jahren bereits explodiert und werden noch mehr explodieren, da die nächsten Jahre die letzten geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen.
Die Ampel gönnt sich 60 Milliarden aus dem Coronafond, 200 Milliarden um selbstverschuldete Energiezuschüsse einigermaßen zu kompensieren und 100 Milliarden für die Bundeswehr binnen 2 Jahren zusätzlich. Das sind 360 Milliarden und fast so viel wie der Haushalt 2023.
Es ist abzusehen, dass damit der Anteil von Ausgaben ohne Wert für das Land bald über 60% liegen wird. Und dann?
Laut Nius.de waren im Bundeshaushalt 2021 58,5 Milliarden Entwicklungshilfe ausgewiesen.
Die könnte man eigentlich fast kpl. einsparen.
Meine Oma sagte immer „Hochmut kommt vor dem Fall“
Sozialisten machen immer solange weiter, bis ihnen das Geld der Anderen ausgeht (scheint wieder einmal soweit zu sein).
Ist dieses vorsätzliche und gezielte Unterlaufen verfassungsrechtlicher Prämissen eigentlich verfassungsfeindlich ?
Im kleinsten Flächenland der Republik zwischen Frankfurt und Paris, in der Mitte Europas, gibt es mittlerweile 13 sogenannte „Sondervermögen“, das Wort müsste eigentlich unverzüglich verboten werden, denn es sind die extra ausgewiesenen Schulden neben dem Kernhaushalt. Also 13 Extra Schulden einer CDU/SPD Koalitionsregierung aus zehn Jahren (2011 – 2021) sprechen eine deutliche Sprache. Ich nenne Ihnen diese Schuldenfonds neben dem eigentlichen Kernhaushalt. Zukunftsinitiative, Zukunftsinitiative II, Zukunftsinitiative – Hochschulfonds, Versorgungsrücklage Saarland, Konjunkturfonds Saar, Konjunkturstabilisierungsfonds, Kommunaler Entlastungsfonds, Fonds Kommunen 21, Saarlandpakt, Konjunkturausgleichsrücklage, Zinsausgleichsrücklage, Covid-19 Sondervermögen und Krankenhausfonds. Die SPD-Alleinregierung hat 2022 noch einen Transformationsfonds in Höhe von 2,8 Milliarden Euro drauf gesattelt! Noch Fragen?
Herrlich! Die gute alte IGNOLISTE gibt’s noch.
Der Tenor ist als Betrug – § 263 StGB – Vortäuschung falscher Tatsachen (usw.)
Welche Verbindlichkeiten wurden also von der Ampel abgeschlossen, mit dem vollen Wissen (Täuschungshandlung), dass die 60 Milliarden aus dem Corona-Fonds nicht in den Bundeshaushalt einfließen dürfen und werden? Denn von einem Irrtum oder der bekannten „Scholzvergesslichkeit“ kann nicht mehr die Rede sein. Welcher Schaden ensteht, wenn diese Verbindlichkeiten trotzdem aus dem verbleibenden Bundeshaushalt der nächsten Jahre bedient werden, in der Hinsicht, dass der Bürger für dieses Versagen aufkommen wird?
Selbst jetzt nach dem Verfassungsgerichtsurteil hält es keiner der verantwortlichen Herren für nötig, sich bei den Bürgern für diese illegale Trickserei zu entschuldigen. Im Gegenteil, jetzt wird die Schuld der CDU bzw dem Verfassungsgericht angelastet.
Anstatt sich Gedanken darüber zu machen, wo man jetzt sparen kann, macht man sich Gedanken darüber, wie man die Schuldenbremse umgehen kann. Was hat das noch mit seriöser Finanzierung zu tun?
Wir können eines feststellen: Verantwortung übernehmen ist wohl endgültig out!