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Sondervermögens-Desaster

Wie die Regierung die Warnungen des Bundesrechnungshofes ignorierte

Mit dem KTF-Urteil der Bundesverfassungsrichter steht die Bundesregierung auf einmal vor einem finanzpolitischen Scherbenhaufen. Dabei warnte der Bundesrechnungshof immer wieder - schrieb der Bundeshaushalt sei „aus den Fugen geraten“ - und wurde trotzdem ignoriert.

Die Stimmung im Amtssitz des Finanzministeriums in der Berliner Wilhelmstraße dürfte alles andere als rosig sein: Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus der vergangenen Woche steht Bundesfinanzminister Lindner plötzlich vor einem Scherbenhaufen. Diverse Sondervermögen im dreistelligen Milliardenumfang drohen jetzt zu kippen – und die Regierung steht mit einem klaffenden Haushaltsloch da. Eine Regierungszusammenarbeit und Abarbeitung diverser Ampel-Vorhaben scheint unmöglich.

Die Regierung wurde von dem Urteil wohl kalt erwischt. Erst am Dienstag, so Medienberichte, setzte man sich Ampel-intern überhaupt ernsthaft mit der Möglichkeit auseinander, dass das Verfassungsgericht den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) kippen könnte. Jetzt hat Karlsruhe nicht nur diesen gekippt, sondern mit klaren Ansagen zu verfassungsmäßigen Haushaltsregeln die Axt an die ganze haushälterische Ampel-Praxis gelegt. Dabei war genau das abzusehen – doch die Regierung ignorierte die Gefahr beharrlich.

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Der Bundesrechnungshof als unabhängige Haushaltsaufsicht warnte immer wieder eindringlich vor der Art und Weise, wie die Ampel mit zahlreichen Sondervermögen Politik finanzierte. Die Praxis gefährde erheblich „das parlamentarische Budgetrecht und die Wirksamkeit der Schuldenregel“, hieß es in einem Bericht dieses Jahres.

Die Handhabe von massiven Ausgaben über Sondervermögen in dieser Form unterlaufe das Grundgesetz. Fazit der unabhängigen Haushaltsaufsicht: Das Parlament, aber auch die Öffentlichkeit, droht den Überblick und damit auch die Kontrolle zu verlieren.

Tragfähigkeit der Staatsfinanzen war laut Rechnungshof „ernsthaft gefährdet“ – die Ampel machte einfach weiter

Der Bundeshaushalt sei „aus den Fugen geraten“. Die Kritik ist klar und deutlich: „Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes muss die Finanzierung von Zwecken, die zur Kernaufgabenerfüllung des Staates gehören, auch aus dem Kernhaushalt erfolgen. Dies ist der Bundeshaushalt.“ Die Maßnahmen in der Energiekrise oder während der Lockdown-Zeit gehörten zu diesen Kernaufgaben des Staates, stellt der Rechnungshof fest.

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Durch die ausufernde Schuldenpraxis sah sich das unabhängige Kontrollorgan immer wieder zu Stellungnahmen gegen die Handhabe des Finanzministeriums gezwungen. „Noch nie wurden in so kurzer Zeit so viele neue Kredite beschlossen“, sagte der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller, im März dieses Jahres.

„In über 70 Jahren Bundesrepublik hat der Bund Schulden von rund 1,3 Billionen Euro angehäuft, mit allen Krisen dieser 7 Jahrzehnte und auch der Wiedervereinigung. Dieser Schuldenberg wächst durch die Beschlüsse der letzten drei Jahren noch einmal um 60 % auf mehr als 2,1 Billionen Euro massiv an. Diese Dynamik und ihre Folgen drohen die Tragfähigkeit der Bundesfinanzen und damit auch die staatliche Handlungsfähigkeit ernsthaft zu gefährden.“

Der Rechnungshof warnte wiederholt – und die Ampel schlug diese Warnungen in den Wind. Lindners Finanzministerium widersprach den glasklaren Darlegungen des Bundesrechnungshofes im September noch öffentlich, ohne sie wirklich widerlegen zu können.

Wie Aussagen des Lindner-Vertrauten und -Beraters Lars Feld zu entnehmen ist, war dem Ministerium wie der gesamten Bundesregierung schon damals klar, dass ihr Buchführungs-Trick mit dem KTF niemals verfassungsrechtlichen Bestand haben würde. Die Ampel entschied sich also für den Verfassungsbruch mit Ansage.

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