Freispruch nach Jahren
Wie der finnische Staat eine Christdemokratin jagte, weil sie die LGBT-Bewegung mit Bibel-Vers kritisierte
Man stelle sich vor, eine ehemalige Innenministerin der CDU steht über Jahre vor Gericht, weil sie woke Tendenzen in der evangelischen Kirche kritisiert hat. Genau das passierte über die letzten Jahre in Finnland.
Päivi Räsänen war elf Jahre lang Vorsitzende der Christdemokraten und zwischen 2011 und 2015 Innenministerin. Seit fast 30 Jahren sitzt sie im finnischen Parlament. Doch als die christliche Politikerin 2019 die lutherische Staatskirche für ihr Sponsoring der LGBT Pride Parade kritisierte, änderte sich alles. Dem kritischen Tweet hängte sie ein Bild von Bibelversen an.
Dafür wurde Räsänen dann mehr als 13 Stunden lang polizeilich verhört. Danach empfahl die Polizei, die Strafverfolgung abzubrechen – Räsänen habe schlicht nichts Illegales getan. Doch Staatsanwältin Anu Mantila war das egal. 2021 erhob sie Anklage gegen Räsänen und verbiss sich so in den Fall, dass das finnische Staatsfernsehen sogar eine Dokumentation über Räsänen und Mantila gedreht hat.
Gedeckt wurde Mantila ganz offensichtlich von der Generalstaatsanwältin Finnlands, die dem Helsingin Sangomat, der wichtigsten Tageszeitung Finnlands zu dem Fall ein Interview gab. Darin sagte sie, dass es zwar erlaubt sei, aus Büchern wie dem Koran, der Bibel oder Mein Kampf zu zitieren – aber man die Meinungen dieser Bücher nicht selbst vertreten dürfte.
Freispruch für Päivi Räsänen
Zurück zu Mantila. Die Staatsanwältin erhob zunächst vor dem Bezirksgericht Helsinki Klage. Als Räsänen im März 2022 einstimmig freigesprochen wurde, ging sie sofort in Berufung. Im September dieses Jahres fand die nächste Gerichtsverhandlung statt (Apollo News berichtete). Gestern kam das Urteil in dem Fall: Wieder wurde Räsänen einstimmig freigesprochen.
Die Richter bestätigten das Bezirksgericht, das gesagt hatte, es sei nicht „Sache des Gerichts über biblische Konzepte zu urteilen.“ Deswegen muss die Staatsanwaltschaft (also der Steuerzahler) jetzt Zehntausende an Gerichtskosten übernehmen. Räsänen bedauerte das als ehemalige Innenministerin ausdrücklich. Das Gericht wies alle Argumente der Staatsanwaltschaft zurück, noch dazu ist das Urteil einstimmig.
Doch Staatsanwältin Mantila lässt nicht locker: Direkt nach der Urteilsverkündigung sagte sie, sie „ziehe ernsthaft in Erwägung, beim Obersten Gerichtshof eine Berufung zu beantragen.“ Bis zum 15. Januar 2024 hätte sie dafür Zeit.
Geht der Prozess also weiter? Für den Geschäftsführer von ADF International, Paul Coleman, wäre das „schockierend“. Coleman war als Experte für internationales Recht selbst Teil des rechtlichen Verteidigungsteams von Räsänen. Eine Verhandlung vor dem Höchstgericht „würde weitere zehntausende an Steuergeldern verschwenden. In solchen Fällen wird der Prozess zur Strafe – obwohl die Gerichte Räsänen jetzt schon zum wiederholten Male freigesprochen haben,“ sagte Coleman.
Es bleibt also spannend. Für Räsänen, ihre Verteidiger und laut ersten Reaktionen viele Menschen weltweit, ist das Urteil aber erst einmal eine Erleichterung. Das Urteil macht Mut: Wer für seine Überzeugung auf- und einsteht, wird Erfolge feiern.
Das ist nicht nur ein Zitat, sondern meine Meinung!
24 Ihr wisst ja: »Alle Menschen sind vergänglich wie das Gras; mit all ihrer Herrlichkeit ergeht es ihnen wie den Blumen auf der Wiese. Das Gras verdorrt, die Blumen verwelken;
25 aber das Wort Gottes bleibt für ewig in Kraft.«
1. PETRUS 1: 24,25
Ganz so schlimm wie hier dargestellt war es nicht. Die finnischen öffentlich-rechtlichen Medien, also der Sender yle, haben ziemlich sachlich über das Verfahren berichtet. Und es ist ja durchaus eine Frage, die auch bei uns mal höchstrichterlich entschieden werden sollte: Ist das öffentliche Zitieren der Bibel durch das Recht auf Religionsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt? (- beim Koran ist das selbstverständlich der Fall -) Oder brauchen wir von nun an auch in Sachen christlicher Religion die Schere im Kopf, um dem queeren Wokismus nur ja nicht zu widersprechen?
Frau Räsänen kann zunächst einmal und hoffentlich auch endgültig aufatmen; die Staatsanwältin Mantila will ihr aber auf den Fersen bleiben. Die unheimliche Unerbittlichkeit dieser Juristin erinnert mich an einen aktuellen Fall aus England: Ein Richter hat es katholischen Eltern verwehrt, ihren kranken Säugling zur Behandlung in ein christliches italienisches Krankenhaus zu bringen. Seiner Meinung nach wäre der Weg dorthin zu gefährlich für das Kind gewesen. Es ist nun in einem britischen Krankenhaus gestorben.
Solche Menschen wie diese beiden furchtbaren Juristen hat es schon immer gegeben und wird es auch immer geben. Es kommt aber darauf an, dass sie keine Macht über andere Menschen erlangen. Dies müssen wir auf politischem Wege zu erreichen versuchen: Keine Stimme den linken, christenfeindlichen Parteien!
Ob diese Staatsanwältin Frau Faeser kennt? Die würden sich bestimmt bestens verstehen…
Die im GG garantierte Freiheit der sexuellen Orientierung erlaubt allen Deutschen, diese oder jene Orientierung pervers zu nennen.
ODER WAS?
als der wahnsinnige Irrsinn endemisch wurde…