Werbung:

Er hob Maskenpflicht an zwei Schulen auf

Weimarer „Masken-Richter“ kriegt zwei Jahre auf Bewährung

2021 hob ein Richter in Weimar die Maskenpflicht an zwei Schulen auf. Dafür bekommt er zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Von

Werbung:

Der Weimarer Richter, der 2021 die Maskenpflicht für Kinder an zwei Schulen aufheben ließ, ist heute zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der 60-jährige habe die Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen aufgehoben, obwohl er dafür nicht zuständig gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft, die den Mann eigentlich für drei Jahre hinter Gittern sehen wollte. Das Urteil wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Mit seinem Beschluss habe der Angeklagte ein Zeichen gegen die staatlichen Corona-Regeln setzen wollen, die Kinder seien dabei nur Marionetten gewesen, sagte die Staatsanwältin im vollbesetzten Gerichtssaal des Erfurter Landgerichts. Im April 2021 hatte der Familienrichter mit einem von ihm verfassten Beschluss verfügt, dass die Kinder an zwei Schulen in Weimar entgegen des damals geltenden Hygienekonzepts des Thüringer Bildungsministeriums keine Corona-Masken im Unterricht tragen müssten. Das sei Rechtsbeugung, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte habe sein Amt mit Füßen getreten und dem Rechtsstaat geschadet. 

Werbung

Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: Der Angeklagte habe nur das Wohl der Kinder im Auge gehabt. Der angeklagte Richter beteuerte vor Gericht, er habe bei seiner Entscheidung nur an die Kinder gedacht und würde das Urteil jederzeit wieder so fällen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version fehlte im Anlauftext die Information, dass die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt ist. Wir haben die Stelle geändert.

Werbung

Werbung