Werbung

600 Euro

Weil er Özdemir als „Drecksack“ bezeichnete: Facebook-Nutzer zu Geldstrafe verurteilt 

Ein Facebook-Nutzer wurde von Cem Özdemir angezeigt, weil er den Landwirtschaftsminister als „Drecksack“ bezeichnet hatte. Laut dem Landgericht Koblenz verletzte die Aussage das Persönlichkeitsrecht des Politikers und sei nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Facebook-Nutzer muss nun eine Geldstrafe und die Prozesskosten zahlen.

Werbung

Weil er Cem Özdemirs bei Facebook als „Drecksack“ bezeichnete, muss ein Nutzer nun ein Schmerzensgeld von 600 Euro zahlen. Das Landgericht Koblenz entschied am Dienstag, dass die Aussage das Persönlichkeitsrecht des grünen Landwirtschaftsministers verletzte.

Der Kommentar wurde im April 2022 unter einem Video von Özdemir veröffentlicht. Der Landwirtschaftsminister stellte daraufhin Strafanzeige. Kurz darauf wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft Koblenz gegen eine Geldauflage von 1.000 Euro vorläufig eingestellt. Da der Angeklagte sich weigerte, den Betrag zu zahlen, wurde ein Strafverfahren vor dem Amtsgericht Altenkirchen eröffnet.

...
...

Im August sandten Özdemirs Anwälte dann eine Abmahnung an den Facebook-Nutzer und forderten die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Auch die entstandenen Rechtsanwaltskosten sollte der Kommentator bezahlen, doch das tat er nicht.

Nun gab das Landgericht Koblenz Özdemir recht, mit der Begründung, bei dem Kommentar handle es sich um „eine ins Persönliche gehende Beschimpfung gegen einen Amtsträger“. Der Facebook-Nutzer beantragte bei Gericht eine Prozesskostenhilfe und verteidigte sich damit, dass sein Kommentar zwar unsachlich sei, jedoch unter das Recht auf freie Meinungsäußerung fallen würde.

Das Landgericht Koblenz sah das jedoch anders: Der Kommentar sei ehrenrührig und nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wie lokalo.de berichtet, bestehe laut dem Gericht zudem Wiederholungsgefahr. Der Angeklagte argumentierte, dass 22 Monaten nach Verfassen des Kommentars offensichtlich keine Wiederholungsgefahr bestehen würde.

Veranstaltungstipps: Anzeige
...

Mit Dr. Björn Peters

Deutschlands Energiezukunft: Rückkehr zur Kernenergie?

23. Jan. 2025 12:00 Uhr
Online   Union-Stiftung

Zur Anmeldung

Das Gericht lehnte eine Prozesskostenhilfe ab und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldbuße von 600 Euro sowie zu der Zahlung der Prozesskosten in Höhe von 800 Euro. Das Gericht begründete das Urteil damit, dass die Hetze gegenüber Amtsträgern unzulässig sei und dass das Persönlichkeitsrecht über der freien Meinungsäußerung stehe.

Es gibt jedoch auch Urteile, die das Gegenteil aussagen: Im Jahr 2017 urteilte das Landgericht Hamburg, dass die Bezeichnung „Nazi-Schlampe“ gegen Alice Weidel eine freie Meinungsäußerung sei. Weidels Persönlichkeitsrecht, so das Gericht, müsse vor der Meinungsäußerung zurücktreten. Das Gericht begründete dies damit, dass Weidel als Person „im Blickpunkt der Öffentlichkeit“ überspitzte Kritik hinnehmen müsse, weshalb ihr Interesse gegenüber der Meinungsfreiheit weniger stark zu gewichten sei, so berichtete es LTO 2017.

Werbung