Arbeitsgericht Erfurt
Weil er AfD-Mitglied ist: Thüringer Landesverwaltungsamt verweigert Einstellung von Kommunalpolitiker
Vor dem Arbeitsgericht Erfurt verhandeln derzeit ein AfD-Kommunalpolitiker und der Freistaat Thüringen über eine nicht zustande gekommene Anstellung. Zuvor hatte das Innenministerium wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue interveniert.
			
							Vor dem Arbeitsgericht Erfurt wird, wie die Welt berichtet, aktuell der Fall eines AfD-Kommunalpolitikers verhandelt, der sich für die Position als Sachbearbeiter in der Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt beworben hatte. Nachdem das Innenministerium jedoch Zweifel an seiner Verfassungstreue geäußert hatte, kam es zum Rechtsstreit. Sowohl die Anwälte des AfD-Politikers als auch die des Freistaats teilten dem Gericht nun mit, man wolle bis Mitte Dezember einen gemeinsamen Vergleichsvorschlag ausarbeiten, um den Konflikt außergerichtlich zu lösen. Scheitere dieser Versuch, werde das Arbeitsgericht ein Urteil fällen.
Auch Kammerchef Jacob Meinhardt vom Arbeitsgericht sprach sich zuvor für eine einvernehmliche Lösung des Streits aus. „Beide Seiten könnten damit gewinnen“, erklärte er. Während der mündlichen Verhandlung wurde ein Kompromissmodell erörtert, wonach der Kläger seine Bewerbung zurückzieht und dafür eine Entschädigung in Höhe von 13.300 Euro vom Freistaat Thüringen erhält. Nach der Prüfung seiner Unterlagen und einem Vorstellungsgespräch signalisierten ihm Mitarbeiter der Personalabteilung – sowohl mündlich als auch schriftlich – gute Chancen auf eine Einstellung.
Bevor der Arbeitsvertrag unterzeichnet werden konnte, schaltete sich das Thüringer Innenministerium in das Auswahlverfahren ein und erklärte, der Bewerber könne nicht in den Staatsdienst übernommen werden. Das Landesverwaltungsamt untersteht dem Innenministerium und musste dessen Entscheidung beachten. Zur Begründung verwies das Ministerium auf Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Abgeordneten. Die Thüringer AfD gilt nach Auffassung des Landesamtes für Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextrem, worauf sich das Innenministerium berufen hatte.
Im Verfahren verlangt der AfD-Politiker vom Freistaat Thüringen mehrere Leistungen, vorrangig seine Einstellung beim Landesverwaltungsamt – trotz des Einspruchs des Innenministeriums. Der Vorsitzende Richter erklärte in der Verhandlung jedoch, dass die Kammer nach vorläufiger Einschätzung wenig Erfolgsaussichten für dieses Begehren sehe. Da der Arbeitsvertrag nie unterzeichnet worden sei, bestehe auch kein gültiges Beschäftigungsverhältnis.
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Zudem erklärte der Vorsitzende, dass das Land die Einstellung ablehnen könne, wenn Zweifel an der Verfassungstreue vorliegen würden. Die Einstufung des Thüringer AfD-Landesverbands als rechtsextrem durch den Verfassungsschutz dürfe bei der Beurteilung der persönlichen Eignung eines Bewerbers auch berücksichtigt werden. Das Vorbringen des Klägers, er sei der fachlich bestqualifizierte Kandidat gewesen, müsse daher nicht ausschlaggebend sein.
                        
                        
						
Und immer wieder Hass, Hetze und Ausgrenzung gegen die größte Partei.
Gab’s da im Grundgesetz nicht irgendein Paragraf das auf Grund seiner Herkunft Religion.
Parteizugehörigkeit und so weiter niemand diskreditiert werden darf oder irre ich mich da.
Der Meinung ist der Freund meines Tankwarts.
Der Freund deines Tankwarts hat recht.
Steht im Grundgesetz, das aber von den Regierungsparteien nicht beachtet wird.
Auch von der Justiz nicht. Ist eben wie in der DDR, da war das auch so.
Einen Rechtsstaat haben wir nur noch auf dem Papier.
Ist der nicht schon gestrichen worden?
War da nicht auch mal etwas mit Meinungsfreiheit?Ist der Paragraph auch schon weg?
Ich erinnere mich das da mal etwas mit Menschenwürde war?Bin mir aber nicht mehr sicher.Gilt vielleicht auch nur für andere.
Steht im Art. 3 Abs. 3 GG. Kontaktschuld gibt es auch nicht. Verfassungstreue muss auf die Person und nicht die Partei gelten. Außerdem Linksextreme Antifa, die Deutschland sch…. finden, sind verfassungstreu? Wie viele sind in dem Landesverwaltungsamt beschäftigt? Lächerlich dieser Rectsstaat. Eine Bananenrepublik.
CDU- Pofalla (zu Bosbach): „Scheiss auf das Grundgesetz!“
Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3!
Mehr ist dazu nicht zu sagen!
Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht. Es reicht.
…
Die Demokratie und der Rechtsstaat hat wieder zugeschlagen.
Der VS in Thüringen wird von dem fachlich unqualifizierten AfD-Hasser und Mitarbeiter-Bedroher Kramer geführt, welcher auch im Beirat der AAS Kahane-Klitsche sitzt.
Mehr muss man glaube ich nicht wissen.
Und der sich noch bei der Kranzniederlegung mit Russischen Nazirockern ablichten läßt….
wer hier eine Gefahr vor unserer Verfassung darstellt, sieht man deutlich am Brandanschlag gegen Herrn Baumann
Immer wieder werde ich an die Ereignisse der 1930er Jahre erinnert. Noch vor einigen Jahren hätte ich es nicht für möglich gehalten.
Da haben Sie aber lange dazu gebraucht, im Mai 2020 war mir klar wir werden belogen.
Was steht im GG?
Und ich dachte 1989, nun sei die Verunglimpfung und die Verfolgung von politisch Andersdenkern auf deutschem Boden vorbei.
Wie man sich irren kann.
Und wieder muss heute die funktionierende Demokratie hergestellt werden durch das Volk gegen ein Parteienkartell.
Muß er halt beim Amt für Suppenforschung den Kleinen Abstammungsnachweis erbringen und nachweisen, daß seine Vorfahren nie AfD gewählt haben.
Das ist halt das neue bzw. neu abgestaubte „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“:
„Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit rückhaltlos für unseren demokratischen Staat eintreten“) konnten nach § 4 in den Ruhestand versetzt oder aus dem Dienst entlassen werden.
Dafür muß man heute eben Verständnis haben, alles andere ist demokratiefeindlich und wehrkraftzersetzend.
Hat das Amt schon herausgefunden, ob es sich um Kartoffel-, Nudel- oder Tomatencremesuppe handelt? Dass es um einen Beamten geht, habe ich jedenfalls nirgendwo gelesen.
Gilt auch für Sachbearbeiter und überhaupt für alles. Die Riechstelle für Suppenforschung nimmt ihre Aufgaben sehr genau. Immerhin geht es hier um unsere Russenreinheit… ich meine, Russenfreiheit… unsere Demokratie.
Meine Antwort wurde leider gelöscht, lieber Schlesier. Wundert mich, daß der Kommentar noch steht…
@Jubelnd…….dass sie sich jederzeit für „unseren“ demokratischen Staat einsetzen. Also für deren demokratischen Staat kann man sich doch nicht einsetzen. Das kann man doch nicht mit gutem Gewissen tun.
Und wieder Wahlwerbung für die Opposition.
13300 Euro? Die darf er noch versteuern, davon muss er noch seinen Anwalt und die Verfahrenskosten zahlen.
Das ist ein Witz.
Und wo genau war er persönlich nun gesichert rechtsextrem?
Ich hab auch mal nen VW Diesel gefahren, bin ich nun mitschuldig an der Implementierung der schädlichen Abgassoftware?
Mein Empfinden: Ist ja wie im Dritten Reich oder in der DDR: Von „Oben“ kommt die Order, der Person jede berufliche Entwicklung zu versauen, ohne Rechtsgrundlage, ohne irgendein konkretes Fehlverhalten. Zack – Lebensgrundlage weg, Lebensplanung im Eimer. Oder Konto gekündigt. Oder Hausdurchsuchung. Toll, was?
Ich habe verstanden: Hass und Hetze ist es nur, wenn es „die Anderen“ machen.
Seit wann erfordert „Heimaufsicht beim Landesverwaltungsamt“ Verfassungstreue?
Und Kommunisten sind in höchsten Ämtern!
Völlige Willkür in „unserer Demokratie“.
13300,- Euro kann nur ein Witz sein, denn beim Vergleich wird er auf allen Kosten sitzen bleiben die ihm entstanden sind. Das ist dann eine schwarze Null. Er sollte den Vergleich auf 1,3 Millionen Euro setzen oder auf Einstellung weiter klagen.
Jetzt drehen sie aber endgültig durch. Die nehmen für sich in Anspruch verfassungstreu zu sein? Was für eine Anmaßung. Wenn sie verfassungstreu wären, würden sie die Verfassungsgerichte nicht für ihre Zwecke missbrauchen.
Wenn „Gerichte“ EINSEITIG „Recht“ sprechen gegen eine politische Richtung und NICHT gleichzeitig nachweislich aktive Politiker die die Verfassungstreue „missachten“, vor allem GEGEN das eigene Volk, urteilen können, entlarvt es die Farce täglich.
Es passt aber zum Konzept „unsereDemokratie“.
Denn man kann und darf Inkompetenz ins Amt wählen ABER nicht abwählen. U. a. hat auch Ludwigshafen gezeigt, dass schon ca. NUR 10% genügen, um angeblich „mehrheitlich“ als Sieger den Posten zu bekommen.
wer nun Rechnen (noch) kann, erkennt
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/ludwigshafen/ob-stichwahl-blettner-cdu-gewinnt-in-ludwigshafen-100.html
das von 118.000 möglichen Stimmen nur 28.530 davon nur 58.5% also ca. 16.600 Stimmen bekam. Nun dies aber von gesamt 118K nicht einmal 10% sind, sondern 90% klar sagten NEIN wir wollen den NICHT.
13.300 Euro für nichts, guter Schnitt.
Blödsinn. Die Ocken muss er versteuern. Dann darf er davon seinen Anwalt löhnen und die Verfahrenskosten. Es bleiben ein paar Euro für `nen Kaffee. Vielleicht…
Wenn Du darauf neidisch bist…
Wir kennen die „Beweislage“ nicht. Es muss ja eine Einzelprüfung stattgefunden haben.
Die „Beweislage“ ist „der Zweifel an der Verfassungstreue“, sonst nichts.
Was den Zweifel rechtfertigt, hat niemanden zu interessieren.
Das ist schlicht Mobbing auf höchster Ebene.
Einer der wenigen sinnvollen Kommentare hier; aufgrund dieser Nachricht kann man sich eh keine Meinung bilden.
Aber manche AfD-ler meinen, sie hätten Anspruch auf den Arbeitsvertrag ihrer Wahl oder darauf, in jegliche Position gewählt zu werden.
Absurd, was hier für ein Theater veranstaltet wird.
Oh eine Vertreter von „Unsere Demokratie “ er hätte sich gewiß nicht auf diese Stelle beworben wenn er nicht grundlegende berufliche oder bildungsgemäße Voraussetzungen hätte ,was man bei vielen der „Unsere Demokratie“-Fraktion schmerzlich vermißt wenn man nur an den Kramer des thr. VS denkt oder die Akte MP Voigt in Augenschein nimmt.
Ich denke wenn wirklich mal die AfD ans Regieren kommt werden etliche sich sehr warm anziehen müssen.
Und das ist gut so.
In Thüringen sind bestimmt ehemalige Parteigänger der SED in den Behörden beschäftigt denen grundsätzlich die Verfassungstreue abgesprochen werden muss. Die AfD sollte klagsn.
Eine Schulung für ALLE Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes muß verpflichtend stattfinden.
Thema: Grundgesetz für die BRd….
Demokratiefeinde sollten pensionslos entlassen werden….
Das nennt man Apartheid. Aber alles in Ordnung hier in Deutschland …
„Apartheit.“ Wenn man denkt, es geht nimmer dümmer, hat man die Kommentare vom Paul noch nicht gelesen.
Krass, weil er in der AfD ist, bekommt er den Job nicht. Zweierlei Maß: Lehne mal einen Bewerber wegen seines Geschlechts ab, oder weil er kaum deutsch spricht oder zu klein ist, da trifft Dich der Rechtsstaat auf voller Breitseite.