„Wir wollen den Artikel 3 des Grundgesetzes ändern. Da muss die sexuelle Identität mit rein“, verkündete Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner am Samstag bei seiner Eröffnungsrede beim Christopher-Street-Day in Berlin. Wie er da so stand – breit grinsend neben dem Berliner Queer-Beauftragten Alfonso Pantisano (SPD), von dem sich die Berliner CDU-Fraktion noch vor wenigen Tagen distanziert hatte – konnte man glatt vergessen, dass hier ein CDU-Politiker sprach. Immerhin hatte sich die CDU/CSU vor der Bundestagswahl 2021 noch explizit gegen eine Änderung des Artikel 3 im Grundgesetz ausgesprochen. Doch diese Zeiten scheinen der Vergangenheit anzugehören.
Im Herbst 2021 begründeten die Christdemokraten ihre Ablehnung noch so: Eine Änderung des Grundgesetzes sei nicht erforderlich, da Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Identität, beziehungsweise der sexuellen Orientierung, bereits durch das Grundgesetz, das einfache Recht und die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verboten seien. Auch das 2006 in Kraft getretene Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schütze explizit vor Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identität.
Mit der gleichen Begründung hatte die Union bereits 2011 gemeinsam mit dem damaligen Koalitionspartner FDP einen Antrag auf Änderung des Artikel 3 von SPD, Linken und Grünen abgelehnt. Zu den Bedenken gehörte damals auch, dass der Begriff „sexuelle Identität“ nicht eindeutig definiert sei. Unter anderem erklärte FDP-Politiker Sebastian Kluckert, dass auch „Sodomisten oder Pädophile“ darunterfallen könnten.
Auch Pädophilie ist eine „sexuelle Identität“
Diese Bedenken sind bis heute nicht aus dem Weg geräumt. Als ein Welt-Kolumnist kürzlich bei SPD, Grünen und FDP nachfragte, wie genau sie „sexuelle Identität“ definieren, erhielt er nur ausweichende Antworten. Die fehlende Konkretisierung legt den Verdacht nahe, dass man offenbar nicht ausschließen kann oder möchte, dass auch pädophile Neigungen unter die „sexuelle Identität“ fallen und durch die Änderung des Grundgesetzes in das Diskriminierungsverbot eingeschlossen werden könnten.
Bekannt ist, dass auch Pädophilen-Verbände seit einiger Zeit eine Änderung des Artikel 3 zu ihren Gunsten fordern. Erst vor einem Jahr berichtete die Bild, dass beim CSD in Köln auch Vertreter der sogenannten „MAP‘s“ beim Demo-Umzug mitgelaufen seien. Die Abkürzung steht für „Minor Attracted Person“ – eine verharmlosende Bezeichnung, die sich Pädophile selbst geben. Die Gruppe erklärte demnach schon damals: „Die Pädophilie ist eine eigenständige sexuelle Identität und muss deshalb ebenfalls von Artikel 3 des GG geschützt sein.“ Dies deckt sich mit Beiträgen der Webseite „krumme13.org“, einem Online-Forum, das nach eigenen Angaben Artikel zu den Themen „Pädophilie, Päderastie und Homosexualität“ veröffentlicht.
Dort kann man beispielsweise in einem Beitrag aus 2019 nachlesen: „Das Merkmal der sexuellen Identität im Grundgesetz wird auch für die sexuelle Minderheit der Pädophilen relevant sein. Allein die sexuelle Identität / Orientierung / Ausrichtung eines Pädophilen darf nicht diskriminiert werden.“
Zeitgeist: Pädophilie ist nicht per se krankhaft
Im Folgenden bekommt man einen Eindruck vom Selbstverständnis der Pädophilen: „Die sexuelle Identität der Pädophilie stellt keinen Straftatbestand dar“, heißt es dort. Die Pädophilie werde von Fachleuchten nur noch dann als „Störung der Sexualpräferenz“ angesehen, wenn „der Pädophile darunter leidet oder für sich (Suizid) oder andere Menschen (Kinder/Jugendliche) eine konkrete Gefahr darstellt“. Die „weit überwiegende Mehrheit“ der Pädophilen in Deutschland werde demnach „nicht mehr als psychisch krank bzw. gestört“ eingestuft.
Diese Beschreibung ist leider keine Verzerrung, sondern reale Folge einer sich schon seit Jahren abzeichnenden Entwicklung in der Psychologie und Psychiatrie. Wer sich aktuelle Psychiatrie-Lehrbücher zu den Diagnosekriterien der Pädophilie durchliest, erfährt dort: Laut DSM-5 (dem amerikanischen Bewertungssystem) werde eine Störung der Sexualpräferenz – und dazu gehört auch Pädophilie – nur diagnostiziert, wenn der Patient sowohl „die einschlägigen Fantasien, Bedürfnisse oder Verhaltensweisen“ aufweise als auch darunter leide oder deswegen andere schädige.
Explizit „nicht mehr als psychisch erkrankt diagnostiziert“ werden demnach Patienten, die nur die entsprechenden Fantasien, Bedürfnisse und Verhaltensweisen an den Tag legen, diese aber nicht ausleben und keinen Leidensdruck empfinden. Dies deckt sich auch mit dem seit Januar 2022 unter anderem in Deutschland geltenden internationalen Diagnostikkatalog „ICD-11“, in dem steht, dass Pädophilen nur eine Psychotherapie nahegelegt werden soll, wenn sie Leidensdruck empfinden oder eine Gefährdung Dritter (eines Kindes) besteht. Beim Vorgänger „ICD-10“ gab es diese Unterscheidung zwischen behadlungsbedürftiger und nicht-behandlungsbedürftiger Pädophilie noch nicht.
Keine Therapie für Mehrzahl der Pädophilen
Man muss sich vorstellen, was das konkret bedeutet: Jemandem, der seinem Arzt erzählt, dass er sich von Kinderkörpern angezogen fühlt, auf Nachfrage jedoch verneint, darunter zu leiden oder vorzuhaben, seine Vorliebe auszuleben, sollte demnach keine Psychotherapie empfohlen werden. Diese sei erst indiziert, wenn der Betroffene anfängt, unter seinen Vorlieben zu leiden, oder tatsächlich ein Kind missbraucht hat.
Die Verschiebung in der fachlichen Diagnostik von Pädophilie hin zu der Überzeugung, dass eine nicht ausgelebte pädophile Neigung nicht grundsätzlich pathologisch ist, verdichtet sich, wenn man sich Informationen von Pädophilen-Hilfeprogrammen, wie beispielsweise dem Charité-Projekt „Kein Täter werden“ durchliest. Dort ist als eines der zentralen Therapieziel formuliert, dass die Pädophilen lernen sollen, „ihre sexuelle Präferenz zu akzeptieren und in ihr Selbstbild zu integrieren“.
Bei den auf der Webseite aufgeführten Erfahrungsberichten von Betroffenen klingt das dann so: „In der Therapie lerne ich, diese inneren Vorgänge zu verstehen … Ich kriege mit, dass die sexuelle Präferenz nur ein Teil von mir ist. …Vorher war ich sehr unsicher, mit ganz wenig Selbstwertgefühl. Jetzt fühle ich mich ausgeglichener – ich mag mich viel mehr.“
LGTBQ wichtiger als Kinderschutz?
Auf diese zunehmende Lockerung im Umgang von Fachleuten mit Pädophilen trifft nun also eine linksgrüne Politik, die schon mehrmal bewiesen hat, dass sie lieber die Interessen der LGTBQ-Bewegung vertritt, als sich für Kinderschutz einzusetzen (Beispiel: „bunte“ sexuelle Früherziehung von Kindern, die in der Grundschule schon über Analsex informiert werden). Bekanntlich setzten sich Grünen-Politiker selbst in der Gründungsphase der Partei für die Legalisierung „einvernehmlicher“ pädosexueller Kontakte ein.
Nun kann man wohl davon ausgehen, dass eine Mehrzahl der Ampel-Politiker Pädophilie heutzutage nicht ersthaft gesellschaftsfähig machen will. Das ändert jedoch nichts an dem Problem, dass sie offenbar in Kauf nehmen, dass mit einer Änderung des Artikel 3 auch das Tor für die Normalisierung der Pädophilie geöffnet wird.
Anders lässt sich nicht erklären, dass nach der Ablehnung des ersten Antrags auf Änderung der Artikel 3, 2019 der Antrag erneut eingebracht wurde – diesmal von FDP, Grünen und Linken. Zuletzt hat der Bundestag im Mai 2021 über die fragliche Gesetzesänderung diskutiert. Die im Herbst 2021 gewählte Ampel-Regierung kündigte in ihrem Koalitionsvertrag an, die Grundgesetzänderung umsetzten zu wollen. Nach wie vor gibt es keine ersichtlichen Bestrebungen dahingehend, den Begriff „sexuelle Identität“ von Pädophilie und anderen pathologischen sexuellen Präferenzen abzugrenzen.
Dass nun selbst die CDU, die sich ja einmal als besonderer Schützer der Familie und der Kinder verstand, für die Änderung des Artikel 3 eintritt, ist bestürzend. Ohne den bisherigen Widerstand der Christdemokraten könnte die nötige Mehrheit für die Gesetzesänderung tatsächlich erreicht werden.
Es trifft einen in Mark und Bein mit ansehen zu müssen, wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen ausgehöhlt und der Ideologie zum Fraß vorgeworfen wird.
Vielen dank Frau Fußer, für diesen gut geschriebenen Artikel, in dem man auch ihre persönliche Meinung und Emotion zu diesem Thema erkennt und der mir auch aus der Seele spricht.
Selbst wenn man Pädophilie und ähnliches mal unbedacht lässt, halte ich diese Abänderung des Artikel 3 für absoluten Unsinn. Denn es normalisiert diese sexuellen Identitäts Störungen in gefährlichem Maße, so dass eine Behandlung dieser in Zukunft ein Minenfeld wird. Auch öffnet es Tür und Tor für Anzeigen wegen Diskrminierung, weil man nicht die “richtigen” Pronounce verwendet oder schlichtweg nicht das 147 Geschlecht der Woche anerkennt.
Pädophilie gesellschaftsfähig machen…..???
Hr. Kai Wegener zwei Töchter haben sie, eine bes. „Jagdbeute“ für jenes Klientel!“
Parteimitglied CDU
C= christlich, bei Hexenverbrennung aus der Vergangenheit bis hin zu Übergriffe an kl. Kinder….
U- Union Zusammenschluß
Ja solche stehen zusammen,
Dass unter diesem geistigen Potential Sie ein Amt ausführen, und es als „normal“ auch och dargestellt wird….
Dass Deutschland wirtschaftlich eine Doppel wumms Geschwindigkeit ABWÄRTS fährt
Wie stellt sich Ihr Moralbild für unser Ausland, für fremde, für andere, die die Bundeshauptstadt besuchen und nicht ihrem „Freigeist“ angehören, da.
Kurzum auch in dieser Hinsicht abwärts………….
Laßt uns noch ein wenig weiter denken: Was ist denn dann mit Nekrophilie ? Und nur einen kleinen Schritt weiter, dann wird ein Ed Kemper wieder gesellschaftsfähig und seine Neigungen schützenswert?
Geht´s noch Leute?
Ich finde den Artikel zu einseitig. Tatsache ist leider das Phädophilie wie auch alle anderen möglichen Spielarten der Sexualität in der Biologie vorkommen. Und da der Artikel die Phädophilie als gang und gar grundsätzlich krankhaft erscheinen läßt, stößt er nicht nur aus biologischer Sicht über die Grenzen sondern er gibt auch keine Hilfestellung wie man mit diesen Menschen menschenwürdig umgehen könnte. Der Schutz von Kindern ist doch nicht die Frage. Natürlich müssen Kinder geschützt werden und dürfen nicht in ausweglose Situationen gebracht werden. Der Grundsatz der Zivilisation ist jedoch schon immer gewesen, dass ein jeder von uns nicht unüberlegt und auf Kosten anderer seine Neigungen ausleben darf. Eine Pathologisierung der Phädophilie ist allein biologisch nicht möglisch und zivilisatorisch nicht umbedingt hilfreich. Der Artikel gibt keine Anhaltspunkte für einen besseren, wie auch immer gearteten Umgang mit diesen Menschen.
Wir hatten mal einen CDU-Bürgermeister namens Eberhard Diepgen. Der hat CDU-Politik für CDU-Wähler gemacht. Eine Partei schafft sich ab.
Nach den Wahlen in Hessen und Bayern im Oktober werden FDP und Linke nicht mehr in den entsprechenden Landtagen vertreten sein. Zudem entscheidet sich Wagenknecht bis zum 15. Dezember 2023 wegen einer Parteigründung. Es könnte eine sozial-konservative Querfront mit der AfD gebildet werden, um gegen die LGBTQ-Doktrin Front zu machen. Bitte googeln: Freichristlicher Schamanismus