Rechnungen fallen weg
Wegen „Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit“: Jetzt verschärft der ÖRR seine Regelung zur Beitragseintreibung
Statt einer Rechnung erhält jeder Beitragszahler künftig einmalig eine „Einmalzahlungsaufforderung“, danach soll man die Zahlung der Rundfunkgebühren unter Androhung von Strafe „unaufgefordert“ leisten. Ziel dahinter: „Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit“.

Der „Beitragsservice“ der Öffentlich-Rechtlichen hat zum Juni seine Regeln zur Eintreibung der Rundfunkgebühren deutlich verschärft. Das geht aus einer entsprechenden Pressemitteilung hervor: So versendet die Gebühreneinzugszentrale in Zukunft keine Rechnungen mehr, die Zahlungen des Rundfunkbeitrags müssen von nun an „unaufgefordert“ passieren. Die Zahlungsaufforderung fällt also weg – wer nicht fristgerecht zahlt, muss sofort mit zusätzlichen Kosten rechnen.
Stattdessen erhält jetzt jeder Beitragszahler einmalig eine „Einmalzahlungsaufforderung“ mit den jeweiligen Zahlungsfristen. „Die regelmäßige und pünktliche Überweisung liegt dann in der Eigenverantwortung der Beitragszahlenden“, heißt es in der Pressemitteilung des Beitragsservices. Deshalb empfiehlt man auch ein Einzugsverfahren durch ein SEPA-Lastschriftverfahren – wer sich vorher auf die Rechnung des Beitragsservices verlassen hat, könnte nun bald ungewollt neue Gebühren zahlen müssen.
Denn wer die Zahlung versäumt, soll, so heißt es auf der Webseite des Beitragsservices, umgehend einen Festsetzungsbescheid erhalten – darin enthalten ist auch ein Säumniszuschlag von mindestens acht Euro oder einem Prozent der rückständigen Summe. Erst wenn man dann nicht zahlt, kommen Mahnungen und schließlich gar die Zwangsvollstreckung auf den betroffenen Bürger – beides ist mit weiteren Kosten, also Mahngebühren und Vollstreckungsgebühren verbunden.
Angesichts dessen, dass viele Menschen die Zahlung des Rundfunkbeitrags oft auch schlichtweg vergessen, könnte die Abschaffung der Zahlungsaufforderung durch den Beitragsservice zu deutlich mehr Zusatzgebühren bei vielen Bürgern führen. Begründet wird diese Verschärfung der Gebühreneintreibung mit „Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit im Beitragseinzug“. Viele Kommunen sind bereits jetzt mit der Eintreibung der Gebühren überfordert – Sachsen-Anhalt seine Kommunen etwa bereits von der Pflicht dazu entbunden, die Gebühren einzutreiben. Nun könnte das neue härtere Vorgehen der Öffentlich-Rechtlichen die Not bei den Kommunen verstärken.
Dann sollen sich doch alle Kommunen weigern diese Zwangsgebühr einzutreiben, das spart den Kommunen Geld und Personal. Dieses System ist veraltet und gehört weg, zumal der ÖRR seinen Auftrag nicht erfüllt.
… in der DDR-Nachfolge-Republik wird das sicher keine Kommune machen … mittlerweile machen alle „Männchen“ und springen über jedes Stöckchen, das hingehalten wird … mit den Aufrufen des Kartells zum „Schutz der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“ werden nur linke Ideologie, Unrechtsstaatlichkeit und Unfreiheit geschützt, und das in der gesamten EU … seit 2005 hat sich der ÖRR hin zu einer Propagandaeinrichtung verändert, sowohl innen- wie auch außenpolitisch … Karl-Eduard von Schnitzler würde mit seinem „Schwarzen Kanal“ vor Neid erblassen;
Der „Beitragsservice“ ist nicht rechtsfähig und keine Behörde i.S.d. 35 VwVerfG. Er darf deshalb keine Bescheide = Verwaltungsakte erteilen. Ich klage deshalb vor dem Verwaltungsgericht München.
Ich klage auch vor dem Verwaltungsgericht München. Mit Hilfe der Beitragsblocker.
würde gern mehr erfahren über die Klage, denn ich versuche ähnlich eine Klage in Thüringen. Ich bin etwas unglücklich über die vielen Ratschläge wie man gegen die Zwangsgebühr vorgehen kann, die alle Geld kosten und nicht bis zu Ende durchdacht sind. Also versuche ich meinen Teil neu, weil ich ohnehin alle Kabel abgeklemmt habe und die öffentlich-rechtlichen ohnehin schon seit Jahren nicht mehr angucke.
Ich drücke Ihnen alle Daumen!
Ich zahle nicht für Beitragsfinanzierte Medien!!!!!
Prima, Gratulation
wenn Sie das hinbekommen haben
Natürlich nicht.
Haben Sie schon einen Termin für den Haftantritt?
Auch ich zahle nicht. Auf jedem Bescheid MUSS eine Rechtsbehelfsbelehrung stehen. Die habe ich genutzt.
Das nützt Ihnen gar nichts.
Sie werden zahlen müssen oder gehen nach erfolgloser Zwangsvollstreckung in den Bau.
Sie können nicht Zwangsvollstrecken!
Du Hecht
Dass es Staatsfernsehen im Jahr 2025 überhaupt noch gibt, ist ein Skandal. Dass die Deutschen für ihre eigene Desinformation noch selbst bezahlen müssen, ist eine Machtdemonstration und Verhöhnung des Bürgers. Der Staat demonstriert, dass er – wenn er will – uneingeschränkt seinen Stiefel in unserem Nacken hat und wir nichts dagegen tun können.
Habe mit https://www.beitragsblocker.de/ gute Erfahrungen gemacht und zahle daher nicht mehr – seit 2021.
Ich habe dieses Jahr noch gar nicht beim „Beitragsservice“ nachgefragt, was die mit meinen Daten machen. Das müssen die mir aber gemäß Datenschutzgrundverordnung einmal jährlich auf Anfrage mitteilen. Natürlich frage ich dort nicht per EMail an. Das könnte die Mitarbeitenden verunsichern. Ich schreibe lieber ein paar warme Worte in einem netten Brief.
DSGVO ist der richtige Ansatz. Verbieten Sie dieser mafiösen Vereinigung die Nutzung, Speicherung, Weitergabe und Verarbeitung ihrer Daten.
Nachhaltigkeit – Unwort des Jahrzehnts.
Also das ist doch nicht neu – hier in NRW ist es schon lange so, mindestens seit Anfang 2024. Ich wusste anfangs nichts davon, habe auf die Rechnung gewartet…und schwupps kam die Mahnung mit 8 Euro Mahngebühr.
Also hier im Saarland ist das auch schon längere Zeit so. Es kam nur einmal eine Rechnung und das war es seitdem.
Zahle immer auf den letzten Drücker.
Also wir wohnen in NRW und haben bis zuletzt ( Mai 2025 war die letzte glaube ich) noch eine Rechnung erhalten.
Hoffe die Mahngebühr wurde nicht bezahlt.Ohne Rechnung dürfen keine Mahngebühren verlangt werden.
Die „Einmalzahlungsaufforderung“ IST die „Rechnung.“
Wobei es auch keine Rechnung ist, sondern eine Gebührenforderung und die darf einmalig für alle Zahlungen versandt werden. Die nächste muss erst kommen, wenn sich die Gebühren ändern. Der Zahlungspflichtige muss dann also entweder einen Dauerauftrag einrichten, oder eine Einzugsermächtigung erteilen, oder eben bei jeder Fälligkeit selbst überweisen.
Es nutzt nichts, wenn Sie den Leuten hier falsche Infos geben und die dann trotzdem Säumniszuschläge bezahlen müssen.
Genauso ist es.
Einzugsermächtigung und der Käs ist gegessen.
Bezahlt werden muss so oder so.
Falls falsch abgebucht wird,kann das Geld zurückgeholt werden.Geht bei Überweisungen nicht.
Bin auch NRW und habe dieses unfassbare Bezahlsystem auch schon lange an den Hacken. Ich habe einen Dauerauftrag dafür eingerichtet, und trotzdem bekomme ich so ca. jedes zweite Quartal eine Zahlungserinnerung, die dann datiert ist auf 4-5 Tage nach der Ausführung des Dauerauftrages. Diese Behörde oder wie man sie auch nennen will ist einfach nur die Härte…
Na dann bin ich mal gespannt ob ich demnächst dann auch noch Säumniszuschlag für diesen Unsinn bezahlen muss
Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung bedeutet
Bonitätsverlust und negativen Schufa-Eintrag.
Das ist mir die Sache nicht wert.
!so ist die Realität!
daran ändern auch tausend Daumen runter nichts.
Wie oben schon erwähnt, der Beitragsservice ist NICHT RECHTSFÄHIG und darf keine Bescheide herausgeben. Eigentlich ist das für jeden Dummkopf begreifbar – nur leider nicht für Justiz und Behörden. Man nennt das Rechtsbeugung (§ 339 StGB), doch das ist in einem Unrechtsstaat erlaubt…
Werden wir sehen, ob diese Schweinerei rechtlich haltbar ist.
Der ÖRR ist die wichtigste Säule des Lügen-Regimes. Damit ist die Frage, ob das rechtlich haltbar ist, beantwortet.
Nachweisliche Vertrags-Verstöße des ÖRR haben zu Rückzahlungen in Milliardenhöhe in vergangenen Jahren wie oft noch einmal geführt???
Das „Recht“ gilt nur in eine Richtung, es sei denn man sagt das Recht Gelder einzuziehen liegt beim ÖRR und das Recht die Klappe zu halten beim Gebührenzahler.
Ist bei mir schon seit mehreren Jahren so, mittlerweile 160,- Versäumnisgebühren angehäuft ☺️
Bonität weg.
Schufa-Eintrag.
Nicht mehr kreditwürdig.
Tolle Leistung.Darauf können Sie stolz sein.
Das stimmt nicht. Die Gebühren erscheinen nicht in der Schufa!
der Mahnbescheid erscheint in der Schufa
Albern, diese zig Mahnschreiben. Ist nun mal gesetzlich beschlossen.
Wer hier behauptet er zahlt nicht, möge den genialen Trick für alle zugänglich machen.
Ganz einfach wenn man ein bisschen nachdenkt. In einem Haushalt mit 2 erwachsenen kann nur einer beitragspflichtig sein. Nur wer das ist kann und darf die Behörde nicht entscheiden!
Wir bekommen seit Jahren immer abwechselnd Mahnungen! Man kann nicht 2 Personen für eine Sache bestrafen!
Damit haben gleich beide Negativeinträge bei der Schufa wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung.
Bestellen Sie sich eine aktuelle Schufa- Auskunft.Dann sehen Sie es.
Folgen davon sind fehlende Bonität für Kredite,Rechnungskäufe,Wohnungs-Mietverträge und vieles mehr.
That’s life.
Die Schufa ist mir wurscht! Und zigtausend anderen hier auch.
einfach mal „Beitragsblocker.de“ eingeben. 4,7 Millionen Haushalte in Deutschland weigern sich und zahlen keinen „Beitrag“.
Das werden die 4,7 Mio.sein,die ohnehin nichts mehr zu verlieren haben.
Bonität null.
Schufa dunkelrot.
Zu denen gehören Sie hoffentlich nicht.
Ich würde mir jedesmal den Bescheid zustellen lassen. Die Kosten für den ÖRR würden dadurch in die Höhe schnellen und zwar ohne der erhofften Einsparung.
es gibt nur 1! Bescheid.
wer lesen kann ist im Vorteil
Mach ich schon aber darum geht es doch, die Sparen sich den ersten Brief und wollen mit dem zweiten gleich Sich bezahlen Lassen. Sehr perfide! In dieser Hinsicht sind sie immer Innovativ
Der Wunsch, andere zu bevormunden, gehört zur moralischen Entwicklung.
Zitat: „3. Stufe … Moralische Erwartungen anderer werden erkannt. … Korrespondierend dazu richtet er ebenfalls moralische Erwartungen an das Verhalten anderer“
Quelle: Moralentwicklung
Deshalb nimmt die allgemeine Bevormundung kontinuierlich zu, z.B. Steuern, Zensur, Bürokratie, …
Die Epoche Aufklärung kann den Wunsch nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Was für ein „Glück“ das mit dem digitalen Euro dies dann auch sofortiger Zugriff bedeutet.
Der Staat und Handlanger sind die ersten die ihre Gelder eintreiben, OHNE das der „mündige“ Bürger sich wehren DARF.
Bis Mitte Juli eines Jahres nur für Staat und dessen überwiegend Auslands- und Wahlgeschenke ausgepresst werden und beim Rest des Jahres kommt dann der Sofortzugriff oder Bußgeldkatalog für z.B. Staatsfernsehen, Grillen, Rasen bewässern, falsche Mülltrennung etc..
Das mag vielleicht sein aber der Deutsche braucht erst Prügel bevor er reagiert aber dann wird es heftig davon bin ich überzeugt.
Besonders wenn er keinen Zugriff mehr auf sein schwer verdientes Geld mehr hat.
Die Reaktion darauf wird sein, nicht mehr zu arbeiten denn warum soll er sich noch krumm machen wenn er dafür kein Zugriff mehr auf sein Konto hat.
Bargeld gleich arbeitslos, mal schauen wie lange der Staat das verkraftet.
Ist es überhaupt legal eine „Leistung“ zu berechnen ohne eine Rechnung auszustellen?
Bei ALDI bekomme ich für jeden Firlefanz einen Bon mit ellenlanger Transaktionsnummer!
Nach dem Prinzip abzukassieren wird der finanzielle Ruin von der GEZ sein. Denn zur Zeit halten nur vereinzelt den Betrag von 18,50 zurück, wenn es aber die komplette Summe ist wird das zu massiven finanziellen Problemen führen. . Dazu kommen dann noch die ganzen Klagen gegen dieses Abzockverhalten.
Das wird richtig spannend.
Über die Unkenntnis in den meisten Kommentaren bzgl.der negativen Folgen bei Nichtbezahlung von Rechnungen und den daraus entstehenden Mahnverfahren bis zum Verlust der Bonität muss ich mich schon sehr wundern.
Das ist hier beim ÖRR ganz genauso.
Kein Gericht wird zu deren Ungunsten entscheiden.
Die Zahlungsverpflichtung besteht so lange es keine Änderung gibt
Wer nicht zahlt schadet sich nur selbst.
Die Sendeanstalten holen sich das Geld.
Da hilft auch kein Wunschdenken.
Propaganda muss kostenfrei sein.
Was machen die mit den knapp 10 Mrd. jährlich? Für die alten Videos im Wiederholungsrundlauf kann das ja wohl nicht sein.
Ich denke die Gehälter der Chef-Propagandisten werden nicht für einen Einsparung herangezogen…
Wer schaut diese Kakophonie noch?
Na auf jedenfall Maier2 und Hildegrund.
Sind beide starke befürworter.
Im Fall der Öffis kann man getrost KaCkophonie schreiben.
Es geht ums bezahlen.
@ Wake up : Wer es nicht schaut sollte es auch nicht bezahlen!
Oberlehrer….
Kommt dann der Gerichtsvollzieher jeden Monat die Kohle abholen, oder wie bisher etwa einmal im Jahr?
Noch „kostengünstiger“ wäre es, jeweils bei der Eröffnung des ersten Privat-Bankkontos automatisch eine Einzugsermächtigung für den ÖRR zu erstellen. Sollte man bereis „Beitragsverpflichteter“ sein, müsste man halt in einer angemessenen Frist (2 Wochen) widersprechen.
ja genau, Sie sind ein mustergültiger Untertan.
Und vergessen sie keinesfalls Ihre Nachbarn wegen „unterschwelliger Hass und Hetze“ oder Gedankenverbrechen bei den neuen 1984-Meldestellen zu denuntieren.
Die erste Öffi-Zahlungsaufforderung gehört auf die Geburtsurkunde.