Aufnahmeprogramm
Wegen Aufnahmezusage: Afghanin möchte vor Gericht die Einreise für sich und ihre 13 Familienmitglieder erzwingen
Weil das BAMF ihr bereits eine Aufnahmezusage erteilt hat, zieht eine Afghanin, die in Pakistan auf ihre Einreise wartet, vor Gericht: Sie möchte das Auswärtige Amt dazu zwingen, ihr und ihren 13 Familienangehörigen ein Visum zu erteilen.

Weil das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihr im Oktober 2023 eine Aufnahmezusage erteilt hat, klagt eine Afghanin nun gegen das Auswärtige Amt. Darüber berichtet die Tagesschau. So möchte die Afghanin, dass das Auswärtige Amt der Frau und ihrer Familie das Visum für die Ausreise nach Deutschland genehmigt – vor dem Verwaltungsgericht Berlin hat sie deshalb Klage eingereicht, wie die Tagesschau berichtet.
Seit 16 Monaten wartet die Frau mit ihrer 13-köpfigen Familie auf die Ausreise nach Deutschland – aus ihrem Heimatland ist sie aufgrund der Herrschaft der Taliban geflohen. Vor dem Umsturz in Kabul hatte sie eine wichtige Regierungsposition inne. Bislang hat sie noch kein Visum erhalten und hält sich mittlerweile illegal in Pakistan auf, da ihre Aufenthaltsgenehmigung durch die Behörden nicht verlängert wurde und ausgelaufen ist. Die neue Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz möchte unterdessen das Aufnahmeprogramm für Afghanen beenden.
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Das Aufnahmeprogramm für Afghanen ist für besonders schutzbedürftige Personen gedacht – nicht nur ehemalige Ortskräfte der Bundeswehr sollen nach Deutschland eingeflogen werden. Die Flüge, die von Pakistan aus gestartet sind, sind wegen massiver Sicherheitsbedenken in die Kritik geraten und wurden durch die frühere Bundesregierung unter Olaf Scholz Ende April deshalb ausgesetzt.
Immer wieder wurden etwa kurzfristig viele eingeflogene Afghanen wegen Sicherheitsbedenken wieder abgewiesen – trotz angeblich umfangreicher Sicherheitsüberprüfungen im Vorfeld des Fluges (mehr zum Sicherheitschaos der Afghanistan-Flüge hier).
Doch trotz dessen, dass die Bundesregierung die Flüge beenden möchte, könnte das rechtlich vorerst unmöglich sein, wie die Klage der Afghanin zeigt: Rund 2.500 Menschen, die sich bislang in Pakistan aufhalten, hat die frühere Bundesregierung eine Aufnahmezusage erteilt, die vermutlich auch rechtsbindend ist. Sollte die Klage der Afghanin deshalb Erfolg haben, wäre die Bundesregierung wohl auch gezwungen, Hunderte, wenn nicht sogar Tausende weitere Afghanen nach Deutschland einfliegen zu lassen.
Interessant !?
Geld für eine Klage… um dann in unser Sozialsystem zu gehen !
Läuft in Deutschland !!
Man kann doch die Zusage nochmals überprüfen. Denn mittlerweile ist doch erwiesen, dass auch Visa aufgrund gefälschter oder minderwertiger Personaldokumente ausgestellt wurden. Dann wäre die Zusage doch gegen geltende Gesetze unter Vortäuschung falscher Tatsachen zugesagt worden und somit ungültig?
Wer lädt schon Menschen zu sich ein, die schon vor der Haustür das Lügen anfangen?
Jede Afghanische Frau hat ein Recht auf Asyl in Europa–in Deutschland.
Es gibt außer Gesetzen auch Menschenrechte.
Und wenn Pakistan kein Bleiberecht verlängert–und Frauen nicht mehr nach Afghanistan zurück können–dann muss sie Asyl in Europa erhalten.
Auch jede Afghanin, die es nach Europa schafft–wird in Europa Asyl erhalten müssen.
Ich weiß nicht, warum andere Länder, in die Afghaninnen flüchten nicht dazu gezwungen werden können, Afghaninnen aufzunehmen–
Tja, das könnte daran liegen, dass andere Länder nicht bereit sind eine 13köpfige Familie wahrscheinlich ein Leben lang zu alimentieren.
Ich musste auch lachen…..
Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) als verfolgt an. Dabei komme es allein auf die Staatsangehörigkeit und das Geschlecht an. Frauen bilden somit eine schutzbedürftige soziale Gruppe,
–. GFK-Schutz: Frauen und Mädchen sind in Afghanistan einer so großen Fülle von Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt, dass in ihrer Kumulierung eine schwerwiegende Verletzung der grundlegenden Menschenrechte zu sehen ist, von denen nicht abgesehen werden darf. Dazu nennt das Gericht folgende Anhaltspunkte: -Jeglicher fehlende Schutz vor geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sowie Zwangsverheiratung -die Verpflichtung, ihren Körper vollständig zu bedecken und ihr Gesicht zu verhüllen -Beschränkung von -Zugang zu Gesundheitseinrichtungen -allgemeiner Bewegungsfreiheit -Ausübung einer Erwerbstätigkeit -Zugang zu Bildung -Verbot von -Ausübung von Sport -Teilhabe am politischen Leben —
Quelle: Landtag Schleswig Holstein–11.November 2024
„GFK Schutz für alle afghanischen Frauen, urteilt der EuGH Handreichung für die Beratungspraxis “
Familienasyl Sofern nach dem Urteil des EuGH eine Flüchtlingseigenschaft erteilt wird, kann auch für Ehepartner*innen, Kinder oder Eltern ein Antrag auf Familienasyl gemäß § 26 AsylG erwogen werden. Das gilt insbesondere, wenn die Familienangehörigen auch schon zuvor ihren Status über ein Familienasyl abgeleitet hatten. Für die Frage, unter welchen Voraussetzungen Familienasyl auch dann möglich ist, wenn bisher noch kein Schutzstatus vorlag, empfiehlt sich ebenfalls eine Beratung durch eine Migrationsberatungsstelle, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
So steht Menschen mit Flüchtlingseigenschaft ein Anspruch auf einen Flüchtlingsreisepass zu. Dieser kann, sofern es Unklarheiten über die Identität gibt, auch mit dem Eintrag, Personendaten beruhen auf eigenen Angaben, versehen werden….
Nein, hat sie nicht! Asyl nur im Anrainerstaat! Alles andere ist Migration! Siehe nationale und internationale Regelung/Gesetze! Als der IS in Afghanistan wieder die Macht übernahm, haben vor allem Frauen gejubelt! Also, sollten wir ihrem selbst gewählten Glück nach Scharia nicht im Wege stehen! Nein, zu noch mehr Afghanen und Afghaninnen in Deutschland! Das Maß ist voll!
Aber Deutschland kann doch locker 14köpfige Familien aufnehmen. Da reißt man sich drum.
„Demokratie leben“
Wir geben Millionen von Steuergeldern aus-angeblich um Demokratie zu erklären.
Und dann schafft man es noch nicht einmal–bei derart einschneidenden Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte darüber im Bundestag eine Debatte zu führen, um uns Bürgern zu erklären, was dieses Urteil bedeutet, was auf Deutschland zukommen könnte-wie verhindert werden kann, dass z.B. Afghanische Männer ihre Frauen zwingen, in Deutschland Asyl zu beantragen..oder dass die Taliban durch Asylanträge von Frauen bewusst Islamisten-Familien nach Deutschland einschleußen..
Und welche Rechte haben diese Familien? Wenn man Frauen nicht mehr nach Hause schicken kann-weil sich die Lage für Frauen evtl. nie ändert–was darf man sanktionieren, wenn Frauen sich weigern, arbeiten zu gehen?
Bei der Bundestagswahl hat die AfD in Schleswig Holstein 9.3 % zugelegt und sich mehr als verdoppelt.
Die SPD hat 9.3% verloren, die Grünen 3.4%.
AfD regiert nicht .Wer trägt dann Verantwortung
34 „Daumen runter“–Schade, dass die Rechtslage, die ich dahinter vermute ,nicht veröffentlicht wird.
Also —weiter so…Daumen runter…..
da warten ja nun noch zehntausende afghanen in pakistan, denen man die einreise versprochen hatte. wer und nach welchem prinzip hat diese leute eigentlich ausgesucht. eine untersuchungskommission waere hier dringend noetig.
Die Scholz/Baerbock/Faeser – Regierung hat die Antwort auf diese Frage verweigert!!
Klagen vorm Sozialgericht sind ind Deutschland für lau. Anwalt wird für Arme gestellt. nennt sich Prozesskostenbeihilfe.
Sie soll Wissenschaftlerin sein–sicher wird sie bald einen Job finden.
😂 aber so was von……
Aber ja doch, mit einer 13köpfigen Familie.
Nach dem Urteil des EuGH
„Der aufenthaltsrechtliche Integrationsweg ist erheblich erleichtert. Eine Niederlassungserlaubnis steht bei sehr guter sprachlicher und beruflicher Integration bereits nach 3 Jahren in Aussicht, wobei gegenüber den beiden anderen Schutzstatus auf den Beitrag zur Rentenversicherung in Höhe von
5 Jahren verzichtet wird. Eine Einbürgerung ist direkt aus der Flüchtlingseigenschaft heraus möglich“.
Grauenhaft, solche EuGH-Urteile!! Die Richter (und Gesetze) gehören überprüft.
Wenn Baerböck das zugesichert hat, dann soll Bärböck die auch bei sich zuhause aufnehmen.
Nö, das Deutsche Volk, was für den Einsatz in Afghanistan gestimmt hat soll aufnehmen.
Wusste nicht das man darüber abstimmen konnte.
Vor allem solltest DU Verantzwortung tragen und dier 14-köpfige Familie aufnehmen! Sofort!!
Naja , neue Regierung neue Regel , ich frage mich alles Ernstes , wieviele Ortskräfte auf 1 Soldat gekommen ist ???
Da hatte jeder Soldat seinen eigenen Mundschenk, Stiefelknecht und Barbier. Mindestens.
Zu Ortskräften wurden bereits die, die tagtäglich deutsche Soldaten grüßten, als diese vorbeifuhren…
einer wird „verfolgt“ und 14 reisen ein. Hier stimmt die Relation nicht! Laut Genfer Flüchtlingskonvention sollen Flüchtlinge in der Region betreut werden und nicht auf einem anderen Kontinent!
Ich frage mich manchmal, ob die AfD weiss, was da in spätestens der nächsten Legislaturperiode auf sie zukommt. Das wird ein Herkules-Akt. Und eins ist klar: die CDU packt das nicht. Dafür hat sie nicht die nötige Stärke im Bundestag. Und ihren Protagonisten fehlt die nötige Gradlinigkeit und Durchsetzungskraft. Das Entscheidende aber ist: Der CDU fehlt die Glaubwürdigkeit, da sie es war, die das Problem in 2015 schuf.
Keinem Land in Europa wird es gelingen, die Asylpolitik–die Klimapolitik… zurückzufahren.
Durch die Urteile des EuGH wird die EU quasi entmündigt.
„Politische Forderung
Das Urteil des EuGH stellt fest, dass die Maßnahmen der Taliban darauf abzielen Frauen und Mädchen einer Gewalt auszusetzen, die unter anderem mit Sklaverei gleichzusetzen sei, und allgemein das Recht auf ein menschenwürdiges Alltagsleben verwehrt. Gemessen an diesem extremen Schweregrad der Repression gegen Frauen und Mädchen allgemein, aber auch gegen männliche Afghanen, die sich einer repressiven Gesellschaftsordnung zu widersetzen versuchen, ist es dringend geboten, seitens der Bundesregierung die versprochenen Bemühungen um die humanitäre Aufnahme aus Afghanistan glaubhaft und effektiv voranzutreiben“!
Quelle:Schleswig Holsteiner Landtag-11. November 2024
GFK Schutz für alle afghanischen Frauen, urteilt der EuGH Handreichung für die Beratungspraxis
-GFK Schutz für alle afghanischen Frauen, urteilt der EuGH Mit Urteil vom 4. Oktober 2024 sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) alle Frauen in Afghanistan im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)… .
„Individuelle Verfolgungsgründe müssen nicht geprüft werden. Das Urteil überlässt den EU-Staaten jedoch die Entscheidung auf die Prüfung der individuellen Fluchthintergründe zu verzichten oder diese in der Anhörung weiter abzufragen.
Konsequenzen Flüchtlingseigenschaft im Asylverfahren
Dieses Urteil gilt für alle Staaten der EU. Die nationalen Asyl-Behörden, in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), müssen dieses Urteil umsetzen. Afghanischen Frauen wird folglich im Zuge eines Asylverfahrens zukünftig die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen, solange die Verhältnisse in Afghanistan sich nicht zugunsten Frauen und Mädchen verbessern. Eine individuelle Prüfung der Verfolgungsgründe ist nun nicht mehr erforderlich“
und wer bezahlt,der Steuerzahler.
Falls die Klage erfolgt haben sollte, dann die betreffenden Personen bitte umgehend an Frau Baerbock nach Berlin, oder wahlweise auch New York weiterleiten.
Ich hätte da eine andere Idee.
Eine Afghanin klagt also von Pakistan aus vor dem VG Berlin. Aha. NGO verklagt Im Namen einer Afghanin die Bundesrepublik Deutschland. So muss es wohl eher heißen. Erinnert doch sehr stark an den peruanischen Bauern, der wegen des Klimawandels gegen uns klagt. Wenn der Spiegel noch ein investigatives Nachrichtenmagazin wäre, hätte er sich jetzt in Bewegung gesetzt, um heraus zu finden, wer dahinter steckt. Meine Vermutung lautet: Es ist eine NGO, die mit unseren Steuergeldern gepampert wird, ums „unsere Demokratie“ zu stärken. Daraus folgt: Über Bande verklagt der deutsche Staat sich selbst und hofft dabei, dass der noch normale Bürger es nicht merkt.
Genau so sehe ich es auch. Und ich will endlich die Namen der NGOs wissen, vor allem wer da drin sitzt. Ich glaube, wir würden vom Glauben abfallen mit wem die wieder mit Regierungsleuten verhandelt sind
Sehe ich genauso.
Der SPIEGEL wird längst im Kanzleramt korrekturgelesen.
(Für gelangweilte Staatsanwälte: Dies ist nur mein Eindruck ohne Anspruch auf Wahrheit.)
Ja, das nehme ich auch an. Eine linksgrüne NGO, die denen auch gleich alles beibringt, was sie wissen müssen, um deutsche Staatsknete abzugreifen.
Ja, das konnte ich schon 2015/16 beobacnten. Die für einen Deutschkurs abgestellte Soziapädagogin konnte nicht genug tun, um den deutschen Staat weiter auszuplündern mit Vorschlägen für zusätzliche kostenlose, weitere Kurse an einer VHS etc…Das Maximum für ihre Schützlinge – nur niicht aus eigener Tasche!!
13 Mitglieder? So klein ist das Dorf?
Nicht die klagende Afghanin ist das Problem.
Deren Interessen kann ich nur all zu gut verstehen.
Das Problem ist die Zusage der Bundesregierung: Für 14 (!) Personen.
Eine derartige Erlaubnis geschah seitens der Ampel entweder ohne Sinn oder Verstand………. oder aus Gründen die vor allem die Partei der Grünen betrifft: Den Bevölkerungs“austausch“ zu forcieren.
Volltreffer.
Bei der Erlaubnis denke ich kommt beides in Frage.
Minderjährige Kinder?
Eine angebliche Wissenschaftlerin und 13!! Kinder????????????????
Asylgewähr ist eine Gnade, ein Recht darauf kann es nicht geben.
Super und wer bezahlt die Klage? Wer vertritt sie in Deutschland? Welche NGO, welcher Anwalt? Diese Dinge müssen jetzt endlich mal öffentlich gemacht werden. Und dann die Personen bitte postwendend zu Frau Baerbock nach New York in ihre bezaubernde Wohnung schicken.
Wenn die 14 Personen bereits 16 Monate in Pakistan sind, dann sind sie offenbar dort nicht in Gefahr und hatten Gelegenheit dort „anzukommen“.
Wenn die Dame bei diesem Einsatz für Deutschland gearbeitet hat, ist dies eine Sache, aber was ist mit den 13 anderen?
Zudem, ich bin kein Jurist, wäre eine Zusage des Auswärtigen Amtes so zu verstehen, das sie in Sicherheit gebracht wird.
Nicht aber, das diese Sicherheit zwangsläufig in Deutschland ist, in der Hängematte des Sozialsystems.
„Sicherheit“ ist nicht zwangsläufig ortsgebunden.
Es wird Zeit mit den Taliban in diplomatischen Kontakt zu treten. Das wäre ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Das muss ein Übersetzungsfehler gewesen sein. Ich denke es sollte 130 heißen. Macht aber nix. Wir haben Platz. Ich muss jetzt los, denn ich gehe heute noch auf eine Demo gegen Überbevölkerung.
Der Eid, den ein Minister ablegt, demzufolge er sein Amt zum Wohle des Volkes ausführen werde, oder der Kanzlereid, demzufolge er Schaden vom deutschen Volk abwenden werde, ist aber offenbar nicht bindend und kann zurückgestellt werden.
Das Bundesverfassungsgericht betont immer wieder, dass es Aufgabe der Politik sei, Gesetze zu verabschieden. Das sei nicht Aufgabe von Gerichten.
Beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann ich das nicht erkennen.
Dort wird ein grundsätzliches Urteil gefällt, dass alle Afghaninnen in Europa ein Recht auf Asyl haben.Und man noch nicht einmal überprüfen müsse, ob Voraussetzungen bestehen–man geht also generell davon aus, dass alle afghanische Frauen an Unterdrückung und Verfolgung leiden.
Ich habe deshalb große Probleme damit, ob so etwas einem Rechtsstaat dienlich ist.
Dann müssten alle afghanischen Freuen, wenn sie nach Europa kommen, ihre Verschleierung ablegen und arbeiten gehen.
Was darf ein Staat tun, wenn afghanische Frauen das nicht tun? Darf man verschleierte Frauen/Mädchen, die nicht am Sport-Schwimmunterricht teilnehmen dann wieder nach Hause schicken?
Und was ist mit Männern, die behaupten, sie seien eine Frau. Gilt dann europäische Selbstbestimmung?
Ich bin strikt gegen die Aufnahme von Leuten aus Afghanistan. Dies vorangeschickt finde ich aber nicht, daß es in Ordnung ist, wenn die deutsche Regierung sich an einmal gemachte Zusagen nicht hält. Ich halte es privat so, und ich will es auch von meinem Land nicht anders: Ein gegebenes Wort ist ein Wort, daran muß man sich halten. Allenfalls im gegenseitigen Einverständnis, oder wenn es objektiv unmöglich geworden ist, kann man sich davon lösen.
Ist der Titel nicht etwas irreführend? – Ich denke mal, die genannte Afghanin wird gar nicht genug Deutsch verstehen, geschweige denn das deutsche Rechtssystem kennen.
Richtigerweise müsste der Titel doch wiedergeben, dass hier ein, durch deutsche Steuergelder bezahlter, deutscher NGO-Anwalt versucht, durch ein Musterurteil zunächst 13 Personen in das deutsche Sozialsystem einzuklagen. Dies damit die anderen 2500 (plus Familiennachzug) anschließend unproblematisch folgen können…
So sehe ich das auch.
Wenn Kanzler Merz und Innenminister Dobrindt nicht standhalten, werden sie,
dass selbe Schicksal, wie Ex-Kanzlerin
Merkel erleiden.
Von Presse und NGO‘s getrieben, habe die Fernsehsendung noch vor Augen, als das Füchtlingskind aus Palestina , keine klare Zusage bzgl. Aufenthaltsdauer bekam.
Wurde sie barsch von dem Moderator angegangen.
Damit begann das nicht endende Flüchtlingsproblem.
Nur dreizehn? Das lohnt sich nicht.
Dann hebt die neue Regierung eben die Aufnahmezusage wieder auf!
Warum nicht gleich noch die ganze Nachbarschaft, damit der Flieger voll ist?
Kommt…. abwarten.
Wir haben Platz!
Ja, genau. Warten Sie mal bis viele Zins Bindungen in den nächsten Jahren auslaufen, d neuen Konditionen wuppen d meisten nicht. Raus in eine kleine Mietwohnung und neue Bürger rein.
in der Pathologie
Ich hätte mal eine Frage: Wie viele „Ortskräfte“ und „besonders Schutzbedürftige“ aus Afghanistan haben eigentlich die anderen dort einst engagierten Länder aufgenommen?
er kann die Klage doch gleich erweitern, denn sicherlich wurde ihm auch ein Haus versprochen….ein Rentner-Ehepaar wird bestimmt dafür räumen.
Das ist nur in Absurdistan möglich!!
Hört doch auf zu jammern, sehe ich mir nur d Wahlen an, Recht so.