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Wegen „AfD-Trollen im Internet“: SPD will drei Monate Pflicht-Dienst

Man brauche ein „stärkeres Miteinander“ angesichts von „AfD-Trollen im Internet", meint SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese. Daher plant seine Partei nach der Sommerpause die Einführung eines mindestens dreimonatigen Pflichtdienstes.

Bildquelle: DG2_1971, Wikimedia Commons via CC BY 2.0

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Vorschläge für einen mehrmonatigen oder sogar ganzjährigen Pflicht-Dienst sind nichts neues. Auch aus der Union gab es immer wieder Forderungen für ein sogenanntes Gesellschaftsjahr, in dem man entweder Wehrdienst oder einen Pflicht-Dienst etwa in sozialen Einrichtungen leisten müsse. 

Wo es der Union um Rekrutierungsprobleme der Bundeswehr und Mangel an Patriotismus geht – es sei dahingestellt, ob so ein Dienst das ändere – so hat die SPD nun eine ganz eigene Begründung für ein ähnliches Vorhaben: Man brauche ein „stärkeres Miteinander“ angesichts von „AfD-Trollen im Internet“, dem „Nichtbilden von Rettungsgassen“ oder dem „Umgang“ in Freibädern, so der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Dirk Wiese.

„Mindestens drei Monate“ Pflicht-Dienst, fordert SPD-Fraktionsvize

„Eine soziale Pflichtzeit muss dabei kein ganzes Jahr andauern – aber doch mindestens drei Monate“, meint Wiese zu der Pflicht-Dienst Idee. Wiese warb in der Rheinischen Post auch dafür, offen über die Vorschläge zu reden, die Bundespräsident Steinmeier (SPD) eingebracht habe. 

Laut Wiese gehe es nun vor allem auch darum, wann ein solcher Pflicht-Dienst absolviert werden müsste und von wem. Steinmeier hatte ins Spiel gebracht den Dienst nicht nur jungen Bürger, ähnlich dem Wehrdienst, zu verpflichten, sondern einen solchen Dienst auch Älteren vorzuschreiben. „Wir müssen neue Wege finden, um Entfremdung entgegenzuwirken“, so der Bundespräsident damals.

Das Vorhaben eines sozialen Pflicht-Dienstes für mindestens drei Monate will die SPD nun wohl nach der Sommerpause ins Visier nehmen. FDP und Grüne stehen einem solchen Vorhaben kritisch gegenüber. Der Ampel-Koalitionsvertrag sieht einen Pflicht-Dienst eigentlich nicht vor.

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