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Wachstum

„Wachstumsturbo“: Ausländische Fachkräfte sollen weniger Steuern zahlen als Deutsche

Finanzminister Lindner kündigte bereits im März Steuerrabatte für ausländische Fachkräfte an, um Deutschland attraktiver zu machen. Der Vorschlag wurde jetzt beschlossen - Ausländer sollen nun weniger Steuern zahlen als Deutsche.

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Lindner konnte sein Vorhaben aus März umsetzen

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Ende März kündigte Finanzminister Lindner an, mittels Steuerrabatten für ausländische Fachkräfte Deutschland noch attraktiver zu gestalten. Nun wurde der Vorschlag im Rahmen der Wachstumsstrategie anlässlich der Haushaltseinigung beschlossen. Zukünftig könnten ausländische Fachkräfte „in den ersten drei Jahren 30, 20 und 10 Prozent vom Bruttolohn steuerfrei“ erhalten. So steht es in einem Schriftsatz der Regierung. Weiter heißt es: „Für diese Freistellung werden wir eine Unter- und Obergrenze für den Bruttolohn definieren. Die Regelung wird nach fünf Jahren evaluiert.“

Im März erklärte Lindner auf einer Veranstaltung der Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung in Berlin, dass Deutschland für ausländische Fachkräfte wesentlich unattraktiver sei, als man meinen würde. Dies liegt besonders am Bildungssystem, der Bürokratie in der Verwaltung, der Masse an Steuern und Abgaben sowie der mangelnden Infrastruktur. Mit dem Steuerrabat macht Deutschland es anderen europäischen Ländern nach, die bereits solche Vorteile eingeführt hätten.

In den Niederlanden wird die „30-Prozent-Regel“ als Lockmittel für Arbeitgeber genutzt, um hochqualifizierte Arbeitnehmer aus dem Ausland anzulocken. Diese Regel ermöglicht es Unternehmen, eine steuerfreie Zulage von 30 Prozent des Bruttoeinkommens zu gewähren, um Fachkräfte mit spezifischem Know-how anzuziehen. Im Gegensatz dazu bietet Österreich steuerliche Vergünstigungen für ausländische Fachkräfte, jedoch auf eine andere Art und Weise.

Eine Möglichkeit ist die Absetzbarkeit von bis zu 10.000 Euro als Werbungskosten. Diese Regelung ermöglicht es den Arbeitnehmern, höhere Ausgaben für eine doppelte Haushaltsführung während ihres begrenzten Aufenthalts in Österreich steuermindernd geltend zu machen. Inwieweit man in Deutschland zwischen vermeintlich „normalen“ Fachkräften und hochqualifizierten Fachkräften unterscheiden wird, ist derzeit noch offen.

Um die Eingliederung von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt zu fördern, hat die Bundesregierung vorgeschlagen, das Konzept der „Genehmigungsfiktion“ bei der Ausstellung von Arbeitsgenehmigungen durch örtliche Ausländerbehörden zu implementieren. Nach diesem Vorschlag würde eine Arbeitsgenehmigung als automatisch erteilt gelten, falls die zuständige Behörde, nach einer Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit, nicht innerhalb von zwei Wochen dem Antragsteller etwaige Bedenken kommuniziert.

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