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Presserat

Verstoß gegen Pressekodex: Süddeutsche Zeitung doppelt gerügt

Wegen des Verstoßes gegen den Presskodex hat der Presserat die Süddeutsche Zeitung in zwei Fällen gerügt. Demnach hat die SZ fälschlich erklärt, dass Flüchtlinge nur „manchmal“ ohne Pass einreisen und Migranten nicht häufiger als Nichtmigranten straffällig wären.

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Der Presserat hat die Süddeutsche Zeitung (SZ) in gleich zwei Fällen gerügt. In zwei Artikeln mit Bezug zur Einwanderung hat die SZ demnach falsch berichtet. Am 4. September 2023 veröffentlichte die SZ auf ihrer Website einen Artikel unter der Überschrift „Du gehörst nicht dazu“. In diesem berichtet sie über das Leben von Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit in Deutschland. In dem Artikel hieß es, dass Flüchtlinge „manchmal“ ohne Pass in Deutschland ankämen.

Diese Formulierung wurde nun gerügt. Der Artikel suggeriere damit fälschlicherweise, dass die Mehrzahl der Flüchtlinge mit einem Staatsangehörigkeitsausweis nach Deutschland einreise. Dies entspreche jedoch nicht den Tatsachen. Tatsächlich reisen mehr als 50 Prozent aller Flüchtlinge ohne gültige Ausweispapiere nach Deutschland ein.

Ebenso missbilligte der Presserat einen Artikel, den die SZ am 7. September 2023 online veröffentlichte. Der Titel des Beitrags lautete „Welche Täter mit der ‚Affektwaffe‘ angreifen“. Die Autorin des Textes führte hier aus, dass es bei der Häufigkeit von Messerattacken keinen Zusammenhang mit der Herkunft der Täter gebe. Sie argumentierte, dass Migranten und Nichtmigranten bei Messerattacken in den Kriminalitätsstatistiken in etwa gleich häufig auftauchen würden.

Hierbei handelte es sich jedoch um einen Verstoß gegen Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit) des Pressekodex, so der Presserat. In dem Artikel wurde ausgelassen, dass der Anteil von Migranten in der Gesamtbevölkerung wesentlich geringer sei, als der Anteil von Nichtmigranten. Migranten sind demnach verhältnismäßig wesentlich häufiger an Messerattacken beteiligt als Nichtmigranten.

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