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Auskunft vor Gericht

Verfassungsschutz schließt Weitergabe von Insider-Infos zu Potsdamer „Geheimtreffen“ nicht mehr aus

Anfang des Jahres hatte der Verfassungsschutz-Chef noch erklärt, dass ausgeschlossen sei, dass man Informationen zum Potsdamer „Geheimtreffen“ an die Presse weitergab. Vor Gericht kommt nun die Kehrtwende: die Weitergabe wird nicht mehr ausgeschlossen.

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Thomas Haldenwang, Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, schließt nicht mehr aus, dass seine Behörde Pressevertretern Informationen über das sogenannte „Geheimtreffen“ in Potsdam zur Verfügung gestellt hat. Das geht aus den Auskünften hervor, die das Bundesamt für Verfassungsschutz aufgrund einer Klage des Tagesspiegels vor dem Verwaltungsgericht in Köln erteilen musste. Die Informationen legen zudem nahe, dass der Verfassungsschutz im Vorfeld von dem Treffen in Potsdam wusste.

Die Information sind auch deshalb brisant, weil die Bundesregierung auf parlamentarische Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zu Anfang des Jahres noch behauptet hatte, dass Journalisten „keine Informationen bekannt gegeben“ worden wären. Hintergrund der kleinen Anfrage war insbesondere ein vertrauliches Treffen des Verfassungsschutzes mit Pressevertetern zwei Wochen vor der Correctiv-Veröffentlichung – auch Haldenwang soll daran teilgenommen haben. Damals erklärte der Verfassungsschutz: „Da Hintergrundgespräche vom BfV grundsätzlich nicht protokolliert werden, können zu inhaltlichen Details keine Angaben gemacht werden.“

Der Verfassungsschutz verweigerte laut Tagesspiegel zunächst auch vor Gericht die entsprechende Auskünfte – mit dem Argument der Vertraulichkeit als „Existenzgrundlage“ der Journalistenrunde. Schließlich gab die Behörde aber doch einige vage Informationen preis und muss nun die Verfahrenskosten zahlen.

Haldenwang sowie weitere Mitarbeiter der Behörde, die an dem Gespräch beteiligt waren, sollen dafür extra befragt worden sein. Am Ende hieß es, dass die Unterredung mit Journalisten nicht protokolliert werden würden und man die Inhalte deshalb „nicht vollständig“ rekonstruieren könnte.

Aber, das gab Haldenwang zu, es sei möglich, dass man „abstrakt“ über seine bisherigen Erkenntnisse berichtet habe. Das Treffen könne „Gegenstand von abstrakt formulierten Fragen“ der Pressevertreter gewesen sein. „Derartige Fragen wären, soweit sie überhaupt gestellt wurden, allenfalls möglichst abstrakt gehalten beantwortet worden“, so der Verfassungsschutz weiter. Ausgeschlossen sei jedoch, dass „Details“ an die anwesenden Journalisten weitergegeben wurden.

Correctiv musste entscheidende Teile der „Geheimplan-Recherche“ revidieren

Anfang des Jahres veröffentlichte die Plattform Correctiv eine groß angelegte Recherche mit dem Titel „Geheimplan gegen Deutschland“. In einem Hotel in Potsdam hätte die AfD demnach angeblich einen „Geheimplan“ zur „Remigration“ von Ausländern sowie Deutschen mit Migrationshintergrund ausgearbeitet. Indirekt wurden sogar Vergleiche zur Wannsee-Konferenz gezogen. Die Recherche führte schließlich zu Massenprotesten gegen Rechts und gegen die AfD.

Inzwischen musste Correctiv deutlich zurückrudern und entscheidende Teile der sogenannten „Geheimplan-Recherche“ revidieren. Der Anwalt des Medienhauses musste etwa eingestehen, dass bei dem Treffen im Landhaus Adlon „nicht über eine rechts-, insbesondere grundgesetzwidrige Verbringung oder Deportation deutscher Staatsbürger gesprochen“ wurde. Gerichtlich wurde zudem geurteilt, dass Correctiv Falschbehauptungen über den Juristen Ulrich Vosgerau getroffen hatte. Dieses Urteil erklärte Correctiv dennoch zu einem großen Erfolg.

Correctiv-Chef Schraven erklärte In einem Interview mit der FAZ: „Der Kern unseres Artikels ist damit bestätigt worden“. Doch dem widerspricht die Justiz ausdrücklich. Das Landgericht gab hierzu eigens eine Pressemitteilung heraus. Darin hieß es: „Alle weiteren Inhalte der Correctiv-Berichterstattung, insbesondere ob, durch wen und in welchem Umfang die in dem Artikel thematisierte ‚Remigration‘ von Menschen mit Migrationshintergrund, die einen Aufenthaltsstatus oder die deutsche Staatsbürgerschaft haben, auf der Veranstaltung in Potsdam diskutiert wurde“ seien nicht Gegenstand des Urteils gewesen. Schraven wurden entsprechende Äußerungen inzwischen untersagt.

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