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Nordrhein-Westfalen

Verfassungsschutz eingeschaltet: Islamistische Vorfälle an 29 Schulen

In Nordrhein-Westfalen kam es in den Jahren 2022 und 2023 an 29 Schulen zu islamistischen Vorfällen. Unter anderem forderten die Schüler ein schulweite Einführung der Scharia. Der Landesverfassungsschutz wurde über die Fälle informiert.

In Nordrhein-Westfalen kam es innerhalb von zwei Jahren an 29 Schulen zu heftigen islamistischen Vorfällen. Dies geht aus einem von der SPD-Landtagsfraktion beantragten Bericht hervor. Berücksichtigt sind dabei allein die Jahre 2022 und 2023. Die Fälle sind auch dem Landesverfassungsschutz bekannt. Da Islamismus an Schulen in NRW zum zunehmenden Problem wird, hat der Verfassungsschutz in NRW nun sogar ein Konzept entwickelt, das islamistischer Radikalisierung entgegenwirken soll. Im Rahmen des Präventionsprogramms „Wegweiser“ wurden allein bis Herbst 2023 über 1000 Vorträge gehalten. „Im vergangenen Jahr verzeichneten wir einen erhöhten Beratungsbedarf an Schulen“, erklärte hierzu ein Sprecher des NRW-Innenministeriums auf Anfrage der NRZ.

Bundesweit bekannt geworden ist der Fall einer Gesamtschule in Neuss. Dort sollen vier Schüler andere Schüler und Lehrer versucht haben zu überzeugen, dass die Scharia rein positive Auswirkungen habe. Auch der Schulunterricht sollte nach Auffassung der Schüler nach Scharia-Recht organisiert werden. In dem Bericht des Innenausschusses war der Fall in Neuss ebenfalls Thema. Hier wird deutlich, welcher Schulalltag den Schüler ganz konkret vorschwebte.

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„Im Klassenchat hatten sie sich dafür ausgesprochen, diesen nach Geschlechtern zu trennen, da die Geschlechtermischung gegen die islamische Grundordnung verstoße“, heißt es etwa in dem Bericht. Auch forderten die vier Schüler, dass Frauen sich in der Schule zu bedecken haben und der Schwimmunterricht streng nach Geschlechtern getrennt werden müsse. Dem Bericht zufolge bestanden die Schüler auch auf die Einrichtung eines Gebetsraums. Sogar Foltermethoden wie Steinigungen wurden von den Schülern verteidigt. Nach Aussagen der Staatsanwaltschaft sei der Vorfall in Neuss sowie die anderen vergleichbaren Vorfälle in Nordrhein-Westfalen nicht zwangsläufig meldepflichtig.

Wegen der Vorfälle an der Gesamtschule in Neuss steht die Kriminalinspektion Staatsschutz der Kreispolizeibehörde Düsseldorf und die Kreispolizeibehörde Neuss im ständigen Austausch. Die Gesamtschule in Neuss ist ebenfalls seit längerem Teil des Präventionsprogramms „Wegweiser“. Die islamistische Radikalisierung von Schülern konnte dennoch nicht gestoppt werden.

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