Beitragserhöhung um jeden Preis: Verfassungsgericht stärkt ARD und ZDF gegen den Volkswillen
Karlsruhe verhandelt über den Rundfunkbeitrag. Trotz Milliarden-Rücklagen inszenieren sich ARD und ZDF als Kurz vor der Pleite – und das Bundesverfassungsgericht macht schon klar, wo es in der Sache steht.
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Natürlich agieren die alle gegen den Willen des Volkes – das zeichnet doch inzwischen die Kartellparteien, den ÖRR, die Gewerkschaften und die Kirchen in Deutschland aus. Warum also sollte es bei Gericht anders aussehen?
Das ist leider nicht richtig . „Volkes Wille“ hat auch ohne BSW immer noch 57,5% in den Umfragen !
Bis Michel erkennt was im Grunde eine Minderheit von vielleicht 3-4 % in den Schlüsselpositionen in Deutschland angerrichtet hat wird es längst zu spät sein .
Es können sich alle Kuba mal genauer anschauen . Von vor der Revolution bis heute .
Das wird der Sache Bildlich gerecht !
Die Wahl in BaWü zeigt, genau wie der Hamburger Bürgerentscheid, daß es den Menschen einfach noch zu gut geht. Hirn abschalten und einfach machen wie bisher. Hier und da wird mal gemeckert. Aber im Großen und Ganzen hat Linksgrün vom Wähler doch einen Freifahrtschein.
Natürlich bedeuten Umfragen nicht viel. Aber ich finde es erschreckend wie viel Zustimmung linksgrüne Politik immer noch hat. Daher kann es erstmal nur schlimmer werden.
Solange Bürgergeld und NGO finanziert werden wird sich nix ändern.
Daher kann es erstmal nur schlimmer werden.
Das wird es leider auch .
Die Altparteien haben sich auch Zeit mit Schulden gekauft ! Deswegen sind die Auswirkungen dieser Politik noch nicht Vollumfänglich zu spüren !
Werden aber sehr bald um so schneller und Härter alle betreffen .
Es sollte keiner glauben das er nicht für diese Katastrophale Politik der Altparteien zur rechenschafft gezogen werden kann .
Die Gesetzliche Grundlage “ Lastenausgleich“ lässt jeden mit seinem Vermögen und Immobilien am Ende die Zeche zahlen .
Da werden uns die Arbeitsallergiker und Sozialschmarotzer der Linksextremen noch für unsere Lebenslange mühen am ende Auslachen .
OHNE Verfassung ist ein solches Gericht hinfällig.
77 Jahre, vor allem nach 1990 sind Parteien NICHT bereit ihre Macht abzugeben und deshalb steht auch als ALLERLETZTE Artikel im GG, das man irgendwann einmal das vorhat (in der Realität NIEMALS).
Und das genau diese sog. Verfassung seit vielen Jahren seitens Politik und Justiz eine NICHT bindendes Gesetz ist, braucht man nicht wiederholen, da hier ein Limit an Zeichen gibt auch nicht möglich aufzuführen.
Der Wille des Volkes, ein scheues Reh, von dem alle reden, aber das noch nie jemand gesehen hat.
Aber der Proll auf der Straße denkt, das worüber er sich gerade aufregt, sei halt der Wille des „Volkes“.
Niemand nach den Wahnvorstellungen der Unterschicht gefragt, also halt den Rand.
Egal ob Bundes- oder Landesregierungen, sie alle arbeiten seit Jahren schon gegen das eigene Land und gegen die arbeitenden Bürger. Mich wundert hier nichts mehr. Es wird schlimmer werden, solange die Menschen das mitmachen und schönreden.
Trotz massiver Schuldenaufnahme fehlen im Bundeshaushalt in den kommenden Jahren Milliarden Euro. Wie können die Haushaltslöcher gestopft werden?
Wir meinen: mit dem Abbau von Subventionen! Dabei schauen wir besonders auf finanzstarke Konzerne mit und ohne Börsennotierung, die dargebotene Subventionen und staatliche Förderprogramme nutzen.
Hier setzt der Bund einen starken Fokus auf Großkonzerne, die im DAX gebündelt sind. Rund 75 Prozent der 40 gelisteten Unternehmen erhalten regelmäßig eine Bundesförderung.
Die Spanne 2025 reicht von 14.324 Euro für GEA bis 358,5 Mio. Euro für Infineon.
aus https://news.steuerzahler.de/ov?mailing=6X5XCFPS-14SL9QB&m2u=6X7V03YY-6X5XCFPS-HDHD1R
Na dann warte mal ab was die V.A.G. nächstes Jahr zur Konkursabwendung kriegt!
Wenn ich nur dies Clowns in ihren roten Kostümchen sehe dreht sich bei mir der Magen um, das ist Mittelalter und irgendwie, wie katholische Kirche. Alle Richter dort sind von den Altpartei gesetzt und werden nur parteipolitisch abstimmen, mit Rechtsstaat hat das schon sehr lange nichts mehr zu tun.
Statt immer nur zu schauen, wo bzw. wie Geld beschafft werden kann, sollte man mal gucken, wo Einsparungen möglich wären…
Bei Geldproblemen in Privathaushalten wird normalerweise auch eine Aufstellung von Einnahmen und Ausgaben gemacht und dann überprüft, was tatsächlich notwendig ist und worauf verzichtet werden kann.
Da hilft nur eines AFD und zwar in 51 %
Selbst dann lässt das Regime sich was einfallen, die sind unberechenbar.
Absolut richtig. Es werden ja bereits am laufenden Band Gesetze und Regeln geändert, um undemokratischerweise die AfD von berechtigten Ansprüchen fern zu halten. Auch vor offenen Gesetzesbrüchen und der Weigerung Gerichtsurteile anzuerkennen, schreckt man nicht mehr zurück, siehe alleine schon das Parteienfinanzierungsgesetz.
Das was die sich erlauben, ist ein Affenzirkus ohne Moral. Hinterhältig und boshaft wird gegen die AfD gekämpft und da sind sich auch die ein, die früher auch spinnefeind waren.
Das werden wir dann sehen. Aber lassen wir es erstmal dazu kommen.
…wie mit dem Krieg…
Ich hoffe es ist bald soweit. Aber wie bereits geschrieben, die Altparteien geben ihren Futtertrog nicht ab.
Dummerweise kommt nach dem Futtertrog die Schlachtbank 🙂
MfG – juergen_k_krebs@web.de
Wie wäre es, wenn das BVerfG folgende Vorgaben machen würde:
1) Die Anzahl der Fernsehprogramme ist auf max. drei zu beschränken
2) Die Anzal der Radioprogramme ist auf max. der Anzahl der Bundesländer zu beschränken
3) Der Rundfunkbeitrag ist nur von Konsumenten zu bezahlen, welche mit den Rundfunkanstalten einen Vertrag abgeschlossen haben.
4.1 Der Rundfunkrat zur Überwachung des programmlichen Auftrags ist mit Mitgliedern zu besetzen, welche nicht einer Partei angehören, keine Beamten sind und nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.
4.2 Mindestens 25 Prozent der Sendezeit müssen folgende Themen beinhalten: ausgewogene Nachrichten zu Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft, Sport und Bildung.
Carpe diem.
Fernsehprogramme und Radiosender max. 1 und das darf Wetter und aktuelles aus Dummland senden, Punkt. Ich brauche keinen M. Lanz (1,9 Mill. Gehalt), oder H. Lichter, oder F. Silbereisen oder den Hetzer Böhmermann oder diesen Fußball der starkpigmentierten, wer das sehen will, soll dafür bezahlen. Das lässt sich ganz einfach umsetzen und der Rundfunkbeitrag wäre dann bei 3 Euro im Quartal.
Alles andere hätte mich gewundert. Leider…
Der ÖRR soll lt. Auftrag zur freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung beitragen. Das tun sie NICHT!
Der ÖRR soll die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft erfüllen. Das tun sie NICHT.
Der ÖRR soll staatsfern organisiert sein. Er ist also nicht „Staatsfernsehen“. Und hier wird es geradezu grotesk, wie weit der ÖRR davon entfernt ist. Genau das Gegenteil ist der Fall. Und dieser Zustand wird systemisch erhalten, wie das Verhalten der Gerichte deutlich macht. Allein der Zwang dieses ungewollte Rundfunksystem zu finanzieren, wird mehrheitlich von der Bevölkerung abgelehnt.
Vielleicht ersinnt das Bundesverfassungsgericht ein neues Grundrecht: Gebührenerhöhung hat Vorrang vor Sparguthaben in Milliardenhöhe.
Nun, ob das BVerfG die Beitragserhöhung will, spielt zunächst einmal keine Rolle. Das Problem ist seine bisherige Rechtsprechung in dieser Frage. 2021 hatte das Gericht geurteilt, daß es zur Kündigung oder Modifikation des Rundfunk- und des Beitragsstaatsvertrages der Einigkeit aller Bundesländer bedarf. Und solange diese nicht gegeben sei, seien die Länder verpflichtet, den Empfehlungen der paritätisch von den Ländern und den Sendeanstallten besetzten KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs) zu folgen.
Um die Höhe des Beitrags zu verändern bräuchte es aber ebenfalls einer Einigkeit der Länder in der KEF.
Das war nur die neutrale Darstellung der bestehenden Rechtslage, aus der die Beschwerdeführer erkennen können, daß das BVerfG nicht beabsichtigt, von seiner bisherigen Rechtsprechung in dieser Sache abzuweichen.
Die Menschen haben die Möglichkeit über die Einschaltquoten und die Wählerstimme azustimmen. Machen sie es?
Kann ich demnächst als Rentner meinen Bedarf selbst berechnen und die Rentenkasse muss zahlen?
Ich befürchte das das Urteil nur der AFD hilft. Leider wird das von der Justiz ignoriert.
welches Verfassungsgericht?
Laut dem Politikwissenschaftler Hans Maier sind Praktiken besonders in der jüngeren Vergangenheit in Anschlag gebracht worden, welche die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts „total aufheben beziehungsweise ins Gegenteil verkehren“ (FAZ v. 28.7.2025). Insofern wäre es nichts Neues, wenn allen voran der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner gegenwärtig dort eingereichten Klage davon eine Ausnahme bilden würde. Angesichts dessen handelt es sich um eine scharfe Kritik an ARD, ZDF und Deutschlandradio, wenn der Gerichtspräsident persönlich darauf verweist, dass die Rundfunkfreiheit nur dann konstituierend sein kann, solange nicht die dadurch zutiefst falsche Praxis den Vorzug erhält. Mithin sind allein schon deshalb die Sendeanstalten nunmehr sogar höchstrichterlich daran erinnert, das sich damit keine Finanzierung mit dem Rundfunkbeitrag begründen lässt und ihr Begehr infolge dessen womöglich von vornherein völlig nichtig ist.
Übrigens: Dadurch, dass „die Freiheit in der Gegenwart eine Stätte hat“ (FAZ v. 23.5.1969: 32), würde mit dem Rundfunkbeitrag in Milliardenbeträgen bloß eine mit Geist gekoppelte Blindheit finanziert, falls vor allem der öffentlich-rechtliche Rundfunk die insofern unabänderliche Wirklichkeit als solche nicht erkennt. Angesichts dessen hätten ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht länger die Augen davor zu verschließen, wenn den Sendeanstalten noch daran gelegen ist, der Wahrheit verpflichtet zu sein. Auch nur der Versuch, so zu tun, als ob die Freiheit erst noch hergestellt werden müsste und vermeintlich in der Zukunft läge, würde unmittelbar nach sich ziehen, dass die gegenwärtig vor dem Bundesverfassungsgericht erhobene Klage nicht einmal im Ansatz begründet ist. Fraglich wäre dann, warum das Gericht die Klage dennoch angenommen und sie nicht gleich als damit von vornherein unzulässig rundweg abgewiesen hat?
Nur zur Erinnerung: Sogar die Präambel des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und die dort erklärte Verantwortung vor Gott und den Menschen wäre heutzutage vollends ad absurdum geführt, sobald behauptet ist, der auf die Heilige Schrift (1. Petrus 2,24) sich berufenden Formulierung „dass wir frei sind“ im Ulmer Druck der Zwölf Artikel der Bauern aus dem Jahr 1525 müsste künftig erst noch Geltung verschafft werden. Insofern ist aktuell das Bundesverfassungsgericht nicht darum zu beneiden, die dadurch von jedem Gemeindepfarrer demgemäß als „irrende Schafe“ bezeichneten Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio wieder einzufangen. Notwendig bleibt damit, die Leitungen der Sendeanstalten endlich darüber ins Bild zu setzen, dass die Freiheit längst gegeben ist und es sich somit erübrigt, sie beitragsfinanziert mit Milliardenbeträgen zu erschaffen.
Bei jeder Firma wird doch zuerst am Personal gespart wenn die Zahlen nicht mehr stimmen. Da sehe ich bei den ÖR sehr viel Potenzial.
Artikel 20 Abs. 4?
Wieder ein halbes Prozent mehr … 💙💙💙💙💙
diese, – und auch kommende Regierungen natürlich – lernen gerade viel darüber wie „hinnahmebereit“ der Bürger doch ist…
Der Wunsch, andere zu bevormunden, gehört zur moralischen Entwicklung.
Zitat: „3. Stufe … Moralische Erwartungen anderer werden erkannt. … Korrespondierend dazu richtet er ebenfalls moralische Erwartungen an das Verhalten anderer“ Quelle: Moralentwicklung
Deshalb nimmt die allgemeine Bevormundung kontinuierlich zu, z.B. Steuern, Zensur, Bürokratie, Verbote, Pflichten, …
Die aktuelle Epoche Aufklärung kann den Wunsch nicht abbauen, denn der Verstand führt nicht zur Vernunft – Myside Bias.
Sag mal wie oft willst du den gleichen Käse bei AN noch posten?
Wieso? Das tun alle anderen doch auch. Der da macht’s halt nur mit Copy & Paste, die anderen glauben sogar, die seien kritische Selbstdenker. Der Meyer ist ehrlicher als die meisten anderen hier.
Aus meiner Sicht schätze ich die Äußerung von Harbarth als parteilich und der Protektion geschuldet, die ihm das Amt bescherte.
Auch wenn uns Bundesbürger immer wieder eine unabhängige Justiz eingeredet wird schwindet mindesten mir der Glaube daran.
Tatsächlich werden die BVG-Richter fast ausschließlich von nur zwei Parteien ins Amt lanciert; natürlich mit dem passenden Parteibuch und als zuverlässige Interessenvertreter; wie sich die Karrieren der „Rechtsprecher“ an von den Dienstherren zugebilligten Dienstposten orientieren.
Mir vermittelt diese Vernetzung zunehmend den Eindruck einer nur am eigenen Vorteil orientierten Gruppe hoffnungslos unentrinnbar ausgeliefert zu sein.
Waren Volksgerichtshof und Oberstes Gericht der DDR neutral und haben im Namen des Volkes gesprochen? Oder doch eher im Namen der Partei? Also was erwartet man im besten Deutschland das wir je hatten.
Nachgelagerte Besteuerung der Renten,Grundsteuer,Klimaschutz.
Die Bürger fürchten diesen verlängerten Politarm mittlerweile.
Zu Recht.
Abwählen und Abschalten um jeden Preis.
Man sollte nicht gegen den Strom schwimmen , schließlich möchte man weiter kommen und vielleicht Bundespräsident werden oder BND Chef.
Seit langer Zeit zeigen sehr viele Institutionen dieses Staates das sie das Vertrauen der Bürger verspielt haben. Dazu gehört auch das BVG – leider. Aber was soll man als Bürger erwarten wenn der Vorsitzende der Kammer ein ehemaliger Fraktionsvize der CDU ist und direkt von da an das BVG geschickt wurde. Unabhängigkeit – mit Sicherheit nicht.
Die Roben so rot wie ihre Entscheidungen…