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In eigener Sache

Verfahren Sven Hüber gegen Apollo News

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Das Landgericht Berlin II hat Apollo News mit Urteil vom 15. September 2026 untersagt, Schilderungen eines Zeitzeugen über die Dienstzeit von Sven Hüber bei den Grenztruppen der DDR zu verbreiten. Der Beitrag ist deshalb vorläufig nicht abrufbar. Das Gericht hat nicht festgestellt, dass die Schilderungen unwahr sind; es hält lediglich die Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung für nicht erfüllt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wir werden Berufung zum Kammergericht einlegen, weil wir den angelegten Maßstab für falsch halten.

Der Zeuge hat seine Angaben vor der Veröffentlichung an Eides statt versichert. Herr Hüber hingegen hat keine eidesstattliche Versicherung abgegeben.

Das prozessuale Vorgehen von Herrn Hüber dürfte nach höchstrichterlicher Rechtsprechung im Übrigen bereits rechtsmissbräuchlich sein.

Zum Verlauf der Verhandlung und zur Würdigung der Zeugenaussage äußern wir uns während des laufenden Verfahrens nicht; beides ist Gegenstand des Rechtsmittels.

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