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Hatespeech-Gesetz in Michigan

USA: Gefängnisstrafe für die Verletzung von Gefühlen

Das Repräsentantenhaus im US-Bundesstaat Michigan hat ein Gesetz beschlossen, das Aussagen verbietet, die dazu führen, dass sich jemand „verängstigt fühlt“. Dazu gehört auch das Verwenden des vermeintlich falschen Geschlechts oder Pronomens von Transgendern.

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Vor gut einer Woche beschloss das von US-Demokraten dominierte Repräsentantenhaus des US-Bundesstaats Michigans ein „Hatespeech“-Gesetz, dass die Redefreiheit scharf einschränkt: So sollen etwa Aussagen, die dazu führen, dass sie jemand „terrorisiert, verängstigt oder bedroht fühlt“ verboten werden. Andernfalls droht eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe von 10.000 US-Dollar.

Vorausgesetzt ist, dass sich die Aussage auf die „Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck, körperliche oder geistige Behinderung, Alter, ethnische Zugehörigkeit“ oder „nationale Herkunft“ bezieht.

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Gesetz verbietet auch „Misgendern“

Der Punkt „Geschlechtsidentität oder -ausdruck“ bedeutet dabei „eine geschlechtsspezifische Selbstidentität oder einen geschlechtsspezifischen Ausdruck zu haben oder so wahrgenommen werden, unabhängig davon, ob sie mit dem einer Person bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht in Zusammenhang stehen oder nicht.“ Gemeint sind also Transgender-Personen, dementsprechend dürfte unter das Gesetz auch „Misgendern“, also das Verwenden des biologisch korrekten Geschlechts oder Pronomens fallen. Das berichten US-Medien.

Bemerkenswert ist ebenfalls, dass es bei einer Verurteilung als Alternative zur Haftstrafe noch eine weitere Option gibt: Wenn der Angeklagte zustimmt, könne ein Gericht vom Täter die Ableistung gemeinnütziger Arbeit verlangen, „um das Verständnis des Täters für die Auswirkungen der Straftat auf das Opfer und die breitere Gemeinschaft zu verbessern“. Zumindest denkbar wäre also, dass ein „Täter“ nach dem „Misgendern“ dazu gezwungen werden könnte, gemeinnützige Arbeit für eine LGBT-Organisation zu leisten. 

Demokraten wollen Gesetz durchdrücken, Republikaner dagegen

Nach dem Beschluss des Gesetzesentwurf durch Michigans Repräsentantenhaus, ist noch die Zustimmung des Senats und der Gouverneurin von Michigan nötig, damit der Entwurf Gesetz wird. Genauso wie im Repräsentantenhaus, haben auch im Senat die Demokraten die Mehrheit, sie stellen auch die Gouverneurin. Die oppositionellen Republikaner lehnen das Gesetz dagegen ab. 

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„Drohungen und Gewalt und solche Dinge sowie der Schutz vor Kriminalität sind sicherlich etwas, das wir in Michigan unbedingt tun sollten. Aber wir sollten das nicht auf dem Angstgefühl einer Person aufbauen“, so der republikanische Abgeordnete Steve Carra.

Er empfiehlt seinen Kollegen im Senat: „Verwerfen Sie diesen Gesetzentwurf. Dies ist kein Gesetz, das wir für den Bundesstaat Michigan brauchen.“ 

Die demokratische Abgeordnete Emily Dievendorf geht dagegen davon aus, dass der Entwurf Gesetz wird: „Wir rechnen voll und ganz mit einem Erfolg im Senat und bis hin zum Schreibtisch des Gouverneurs.“

Ob das Gesetz in dieser Form aber trotzdem rechtskräftig wird, ist mehr als fraglich. Mit dem 1. Verfassungszusatz haben die USA die wohl weltweit am stärksten verfassungsrechtlich verankerte Redefreiheit, die auch von Gerichten wiederholt sehr breit ausgelegt wurde. Gut möglich, dass das Gesetz damit zumindest in Teilen verfassungswidrig wäre.

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