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Frauenrechtler schlagen Alarm

Trans-Polizisten sollen Intimuntersuchungen an Frauen durchführen

In Großbritannien müssen sich Frauen von Trans-Polizistinnen körperlich untersuchen lassen. Wer sich dagegen wehrt, macht sich wegen Diskriminierung eines Hassverbrechens schuldig. Auch in Deutschland gibt es bereits ähnliche Gesetze.

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„Falsch, respektlos und unsicher“, das ist der aktuelle Umgang mit Trans-Frauen bei der Polizei in Großbritannien laut ihrem eigenen Polizeiminister. „Stimmt genau“, würden Verfechter der Trans-Bewegung und der ein oder andere unserer Politiker nun wohl denken. Doch Chris Philp bezieht sich mit seiner Aussage nicht auf eine vermeintliche Diskriminierung, fehlende Trans-Frau-Uniformen oder andere Gleichstellungswünsche. Ihm geht es darum, dass diese Beamten intime Untersuchungen an Frauen durchführen dürfen – und genau das, müsse laut dem konservativen Politiker unterbunden werden.

Philip forderte den National Police Chiefs‘ Council (NPCC) am Mittwoch auf, körperliche Untersuchungen wieder so durchzuführen, wie im „Police and Criminal Evidence Act“ im Jahre 1984 festgelegt wurde. Das bedeutet: Leibesvisitationen und Intimdurchsuchungen – also die Untersuchung von Vagina und Anus – vor oder nach Festnahmen dürfen nur von Beamten des gleichen Geschlechts durchgeführt werden. 

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Wer die Untersuchung ablehnt, begeht ein Hassverbrechen

Aktuell ist das anders: Im Dezember 2021 genehmigte der NPCC ein von der Leiterin der LGBTQ-Abteilung vorgelegtes Grundsatzpapier, in dem die Verabschiedung einer „einheitlichen Suchrichtlinie für Transgender-Beamte und -Personal in allen Streitkräften auf nationaler Ebene“ vorgeschlagen wurde. Diese Richtlinie beinhaltete, dass es Beamten gestattet ist, körperliche Untersuchungen an Verdächtigen des anderen Geschlechts durchzuführen, wenn sie angeben, sich als eben dieses zu identifizieren. 

Wie die Frauenrechtsgruppe „Women Rights Network“ in einem aktuellen Bericht – auf den sich auch Polizeiminister Chris Philip bezieht – beschreibt, hat das noch weitere Konsequenzen: Jeder, der die Untersuchung durch einen Trans-Beamten verweigert, kann wegen Diskriminierung eines Hassverbrechens oder eines „nicht kriminellen Hassvorfalls“ beschuldigt werden.

Dasselbe gilt wohl für Polizistinnen, die eine Trans-Frau untersuchen sollen: Sie sind verpflichtet, den Körper und damit auch die Genitalien eines biologischen Mannes zu untersuchen, wenn dieser angibt, sich als Frau zu fühlen. Weigert sich eine Polizistin, die Durchsuchung vorzunehmen, drohen ihr Disziplinarmaßnahmen. Dasselbe gilt für männliche Polizisten, die einem Trans-Mann, also einer biologischen Frau, gegenüberstehen. 

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Beamte könnten leicht wegen sexueller Nötigung angezeigt werden

Das Woman Right Network zitiert in ihrem umfangreichen Bericht eine weibliche Polizei-Beamtin. Sie fragt: „Was soll ich dagegen machen?“ Sie könne nicht nein sagen, denn dann würde sie ihre Karriere, für die sie hart gearbeitet habe, ihr Einkommen und vielleicht sogar ihr Haus, verlieren – „Sie wissen, wir haben keine Wahl“. 

Chris Philip bezieht sich bei seiner Forderung, dieses Vorgehen sofort zu unterbinden, auf die Gefahr und das Unwohlsein, die sich für Frauen ergeben, die von Trans-Beamten körperlich untersucht werden. Neben der offensichtlichen Unzumutbarkeit für weibliche Polizeibeamte, die Trans-Verdächtige untersuchen sollen, ergibt sich insbesondere für männliche Polizisten eine weitere Gefahr: Die, später wegen sexueller Nötigung angezeigt zu werden – etwa, wenn eine biologische Frau ihre „Geschlechtsänderung“ später revidiert. 

„Es ist deprimierend zu sehen, wie die Polizei-Arbeit, die ich liebe, von seiner eigenen Führung zerstört wird. Wie konnten sie dem nur zustimmen?“, fragt die anonyme zitierte Polizistin. Die Antwort lautet wohl: durch ideologische Verblendung. Eine, die in Großbritannien zu einer echten Gefahr für Frauen und Polizisten geworden ist. Doch nicht nur dort: Auch in Deutschland gelten in einigen Bundesländern neue „Qualitätsstandards“. 

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Ähnliche Richtlinien auch in Deutschland

In Berlin haben „trans- und intergeschlechtliche“ Personen seit Mitte letzten Jahres bei „bedrohtem Schamgefühl“ das Recht, die Durchsuchung von einer Person „gleicher geschlechtlicher Identität“ vornehmen zu lassen – das sei ein „berechtigtes Interesse“ des Festgenommenen. Auch hierzulande interessiert man sich also nicht für das Interesse und den Schutz der Beamtinnen und Beamten, sondern nur für die Forderungen der LGBTQ-Aktivisten.

Obwohl die Deutsche Polizeigewerkschaft im Juni 2023 vor „viel Raum für Missbrauch und Fehlinterpretation“ warnte, wurde die Regel durchgesetzt. Man muss also fürchten, dass es auch in Deutschland nur eine Frage der Zeit ist, bis sich weibliche Verdächtige auch von Trans-Beamten körperlich untersuchen lassen müssen. Bis man eines Hassverbrechens beschuldigt wird, nur weil man sich für seine eigene körperliche Unversehrtheit einsetzt.

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