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SZ-Journalist hält Plädoyer für Unschuldsvermutung. Und was ist mit Aiwanger?

SZ-Journalist Heribert Prantl hat mit dem NDR über den Fall Lindemann gesprochen. Dabei übte er Kritik an den Vorverurteilungen seiner Journalisten-Kollegen. Derweil spielt die SZ mit Aiwanger das gleiche Spiel erneut. 

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„Der Unschuldsvermutung geht es nicht gut“, sagte SZ-Journalist Heribert Prantl am Dienstag in einem Interview. Der studierte Jurist sprach im NDR über Lindemann und die Fragen, die sich Journalisten stellen müssen, nachdem nun sämtliche Ermittlungen gegen den Rammstein-Sänger aufgrund mangelnder Beweise eingestellt wurden. 

Dabei ging er mit seinen Journalisten-Kollegen hart ins Gericht: „Die Unschuldsvermutung setzt der veröffentlichten Meinung Grenzen, wenn dort selbstherrlich Pranger errichtet werden und wenn vorschnell Vorverurteilungen verbreitet werden.“ Prantl mahnt: „Die Bloßstellung eines Menschen, in dem Fall von Herrn Lindemann, ist kein Ermittlungszweck, auch nicht bei journalistischen Recherchen.“

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Viele Leute würden Lindemann Dinge vorwerfen, die „schamlos“ sind. „Schamlosigkeit als solche ist kein Straftatbestand“, stellt der Jurist klar. Er wirft aber ein, dass auch ein „Moralurteil“ der Medien nicht per se unzulässig sei. Medien müssen allerdings rechtliche Grundregeln beachten: „Man darf nicht verleumden und man darf kein falsches Zeugnis geben“, so Prantl. 

Unschuldsvermutung als Teil des Rechtsstaats

Angesprochen auf die Frage, ob die Medien bei ihrer Berichterstattung über Kevin Spacey und Jörg Kachelmann zu weit gegangen seien, lacht Prantl erst etwas nervös – und sagt dann: „Das muss man sich immer wieder überlegen. Die Selbstreflexion gehört ja auch zu unserem Gewerbe.“ Seine Feststellung der letzten Jahre sei: Der Unschuldsvermutung gehe es nicht gut. Wenn aber die Unschuldsvermutung nichts mehr helfe, dann sei das „gefährlich für die rechtliche Kultur, aber auch für die politische Kultur“.

Prantl kritisiert, dass ein Pochen auf die Unschuldsvermutung im Journalismus oft als Kumpanei mit dem vermeintlichen Täter abgetan werde. Dem sei nicht so. „Der Hinweis auf die Unschuldsvermutung ist ein Hinweis auf den Rechtsstaat, der auf die Unschuldsvermutung pocht“, sagt der Jurist. Ein Hinweis auf die Unschuldsvermutung sei also nicht amoralisch, sondern hüte den Rechtsstaat. 

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Unschuldsvermutung heiße zwar auch nicht, dass „Opfer nicht reden, Zeugen nicht aussagen und Medien nicht schreiben“ dürfen. Journalisten müssen sich jedoch ihrer Verantwortung bewusst sein. Für den Journalisten Prantl ist klar: „Ich darf nicht so weit gehen, dass, solange die Dinge nicht bewiesen sind, die Existenz eines Menschen vernichtet wird.“

SZ war einer der Vorreiter der Lindemann-Vernichtungskampagne

Die Aussagen eines der wohl bekanntesten SZ-Journalisten sind erstaunlich. Einerseits, weil die SZ selbst bei der Medienkampagne gegen Lindemann ganz vorne mit dabei war. Die Zeitung veröffentlichte in Kooperation mit dem NDR (also dem Host des hier behandelten Podcasts) eine der größten Recherchen mit anonymen Anschuldigungen gegen den Rammstein-Sänger, in der unter anderem suggeriert wurde, dass Lindemann eine junge Frau absichtlich unter Drogen gesetzt habe, um dann mit ihr zu schlafen, während sie bewusstlos war. 

Inzwischen wurde der SZ gerichtlich verboten, in ihrer Berichterstattung zu schreiben, oder zu insinuieren, dass Lindemann Frauen unter Drogen gesetzt habe, um sie für Sex gefügig zu machen. Genauso wurde den Medien verboten zu unterstellen, dass Lindemann Sex mit Frauen gehabt habe, ohne dass diese damit einverstanden gewesen waren. Darf man das selbstkritische Gespräch zwischen einem NDR-Journalisten und SZ-Autor Prantl als Entschuldigung der beiden Medien verstehen? Als Einsicht, vielleicht einen Schritt zu weit gegangen zu sein? 

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Man kann es nicht direkt glauben. Dazu trägt auch bei, dass die SZ erst in den letzten Tagen im Fall Aiwanger erneut bewiesen hat, was sie von der Unschuldsvermutung hält. Am vergangenen Freitag veröffentlichte die Zeitung einen Artikel, in dem an mehreren Stellen suggeriert wurde, der stellvertretende bayerische Ministerpräsident, Hubert Aiwanger, habe ein vermeintlich antisemitisches Pamphlet in Schulzeiten geschrieben und verbreitet. Als Aiwanger daraufhin die Anschuldigungen zurückwies und sein Bruder erklärte, der Verfasser des Textes gewesen zu sein, schrieb die SZ am Montag nur: „Auf die Urheberschaft kommt es nicht mehr an, der Rest ist schon schrecklich genug.“ 

Mit Aiwanger spielt man das gleiche Spiel wie mit Lindemann

Am Dienstag legte die SZ nach, zitierte eine angebliche, anonyme ehemalige Mitschülerin Aiwangers. Sie will wissen, dass Aiwanger als Schüler immer Hitlers „Mein Kampf“ in seiner Schultasche mit sich geführt habe. Außerdem soll Aiwanger „gerne Witze über Auschwitz und Juden“ gemacht und wiederholt die Hand zum Hitlergruß gehoben haben. 

Es ist das gleiche Spiel wie mit Lindemann: Anonyme Anschuldigungen, die ohne Beweise niedergeschrieben und im großen Format skandalisiert werden. Anstatt sich um ein „Einerseits-Andererseits“ zu bemühen, spricht die SZ Aiwanger kurzerhand seine politische Qualifikation ab. „Wer Pamphlete bei sich trug, in denen die ermordeten Juden verhöhnt werden, kann nicht Vizeministerpräsident bleiben“, schrieb am Montag schon der Chefredakteur der SZ. Ein Tag danach hielt SZ-Kollege Prantl das Plädoyer für die Unschuldsvermutung im NDR. Eine Meinungsverschiedenheit in der Redaktion? Es ist schwer zu sagen. Eins ist jedoch klar: Reue für die Lindemann-Berichterstattung empfindet man bei der SZ offensichtlich nicht wirklich. 

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Am Donnerstag erklärte Aiwanger bei einem Pressestatement, dass er nie ein Antisemit gewesen sei und kritisierte die mediale Kampagne, die so kurz vor der Bayernwahl gegen ihn losgetreten wurde. Wie Lindemann scheint auch Aiwanger nun zu sehen: Wenn die Unschuldsvermutung nicht mehr geachtet wird, ist bei medialen Vernichtungskampagnen Angriff die beste Verteidigung. 

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