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Fehlendes Impressum

Steinhöfel setzt Medienanstalten auf Habecks Youtube-Kanal an

Die Anwaltskanzlei von Joachim Steinhöfel hat die Medienanstalten Berlin-Brandenburg und Hamburg/Schleswig-Holstein auf ein Versäumnis bei Habecks YouTube-Kanal aufmerksam gemacht. Er hat kein Impressum – das könnte bis zu 50.000 Euro Bußgeld kosten.

Ein teurer Fehler: Auf Habecks YouTube-Kanal fehlt das Impressum.

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Die Anwaltskanzlei von Joachim Steinhöfel hat ein Schreiben an die Medienanstalten Berlin-Brandenburg sowie Hamburg/Schleswig-Holstein übermittelt, das für den grünen Kanzlerkandidaten Robert Habeck kostspielig werden könnte.

Laut einem Bericht der Welt bezieht sich das Schreiben auf Habecks YouTube-Kanal, der seit dem 2. Oktober online ist. Auf diesem Kanal veröffentlicht Habeck regelmäßig neue „Küchentischgespräche“, wobei das erste am Sonntag mit der Erzieherin Isabell erschien. Thematisch ging es dabei um das Kita-Qualitätsgesetz sowie die Besteuerung von Superreichen.

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In dem Schreiben vom 25. November, das der Welt vorliegt, wird bemängelt, dass auf Habecks Kanal, der derzeit 21.200 Abonnenten und 24 Videos – darunter zahlreiche Shorts – umfasst, das gesetzlich vorgeschriebene Impressum fehlt. In der Kanalbeschreibung finden sich keine Angaben zu den presserechtlich Verantwortlichen. Stattdessen steht dort lediglich: „Mit euch. Für euch.“

Aufgrund dieses Versäumnisses hat Joachim Steinhöfel die zuständigen Medienanstalten eingeschaltet. In dem Schreiben der Kanzlei wird betont: „Es handelt sich hierbei um gesetzliche Vorgaben, die selbst 15-jährige Influencer einzuhalten wissen – Anforderungen, denen man gewachsen sein sollte, wenn man sich für das Amt des Bundeskanzlers geeignet hält.“

Zudem wird darauf hingewiesen, dass Habeck in seinem Videoformat nicht als Privatperson, sondern in seiner Funktion als Spitzenkandidat der Grünen agiere. Das Fehlen eines Impressums könne daher mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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