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Aachen

Staatsanwaltschaft: Parole „AfDler töten“ wird nicht verfolgt

Bei einer Demonstration der Antifa-Jugend in Aachen zeigte man ein Banner mit dem Spruch „AfDler töten“, was zu einem Ermittlungsverfahren wegen Aufforderung zu Straftaten und Beleidigung führte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren jetzt jedoch ein, da sie kein strafbares Verhalten feststellen konnte, was auf die „konkreten Umstände des Einzelfalls“ zurückzuführen sei.

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Auf einer Demonstration gegen Rechts in Aachen (Nordrhein-Westfalen) wurde im Januar von der Antifa Jugend ein Banner mit dem Spruch „AfDler töten“ gezeigt. Zunächst mit Folgen: Denn die Staatsanwaltschaft Aachen leitete für die Aussage des Banners ein Ermittlungsverfahren gegen die Antifa Jugend ein.

Im Raum standen die Straftatbestände der Aufforderung zu Straftaten und der Beleidigung. Jetzt die Kehrtwende: Am Mittwoch gab die Staatsanwaltschaft bekannt, das laufende Ermittlungsverfahren gegen die Urheber und Träger des Banners einzustellen. Es sei „kein strafbares Verhalten der handelnden Personen“ festzustellen.

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Im Januar hatte die Antifa-Jugend aus Aachen das Banner anlässlich einer Kundgebung „gegen Rechts“ in Bezug auf das „Geheimtreffen“ in Potsdam gezeigt. Auf einem weißen Plakat, das die Demonstranten ganz vorne, sozusagen als Aushängeschild für die Veranstaltung, zeigten, stand in rot-schwarzen Farben dann die Parole „AfDler töten. Nazis abschieben“. Unten das Logo der Antifa-Jugend. Diese Parole hat jetzt jedoch keine juristische Nachwirkung.

Am Mittwoch erfuhr RTL West, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren rund um das Banner der Antifa-Jugend Aachen einstellen werde. Der Grund: Es liege, so die Staatsanwaltschaft, weder eine Beleidigung, noch die Aufforderung zu einer Straftat vor. Das sei eingehend geprüft worden, heißt es vonseiten der Aachener Staatsanwaltschaft. Es käme hier auf die „konkreten Umstände“ an, heißt es weiter. Dies würde allerdings ausdrücklich nicht bedeuten, dass der Schluss gezogen werden kann, Äußerungen wie die vorliegende generell nicht strafbar seien. „Es handele sich hier um das Ergebnis einer Einzelfallprüfung“.

„Mehrere Auslegungsmöglichkeiten“

In der Erklärung der Staatsanwaltschaft, die am Mittwoch zur Entscheidung folgte, heißt es: „Unter den gegebenen Umständen stellt die zu prüfende Äußerung „AfDler töten.“, insbesondere vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich gewährten Meinungsfreiheit, weder eine Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) noch eine Beleidigung (§ 185 StGB) dar. Unter Berücksichtigung aller relevanten Gesichtspunkte (Anlass der Äußerungen, Zweck der zugleich laufenden Versammlung, Adressaten der Äußerung, sonstiges Verhalten der Bannerträger, nachträgliche Erläuterungen der Antifa-Jugend Aachen zu dem verwendeten Banner) handelt es sich um einen (noch) sachbezogenen Angriff im Rahmen der öffentlichen politischen Auseinandersetzung, der weder auf die persönliche Diffamierung bestimmter Personen abzielt noch aus Sicht eines unbefangenen Betrachters zu Straftaten gegen einzelne Personen aufruft.“

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Weiter heißt es, ein wesentlicher Satz: „Dabei war zu beachten, dass nach gefestigter Rechtsprechung bei mehreren gleichermaßen in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten einer Äußerung stets die für die handelnde Person strafrechtlich günstigste Variante bei der Bewertung zugrunde zu legen ist.“ Es gelte also der juristische Grundsatz: In dubio pro reo – also im Zweifel für den Angeklagten. Welche „in Betracht kommenden Auslegungsmöglichkeiten“ die Staatsanwaltschaft bei der Parole „AfDler töten“ sieht, gab man nicht an.

Geldstrafe für Spruch über Baerbock, aber nicht für „AfDler töten“?

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft hat politische Brisanz, speziell, weil zuletzt in anderen Fällen die Staatsanwaltschaft die Meinungsfreiheit begrenzt ausgelegt hat. Vergangene Woche bezeichnete ein Mann aus Coburg Baerbock etwa als „dümmste Außenministerin der Welt“. Dort bestätigte die zuständige Staatsanwaltschaft die Anklage der Außenministerin (Apollo News berichtete). Einen ähnlichen Fall hatte es im Februar in Bayern gegeben.

Dort hatte ein Unternehmer zwei satirische Plakate über Baerbock und Habeck und Ricarda Lang auf sein Grundstück gestellt, die Lang unter anderem als Dampfwalze zeigte. In diesem Fall übernahm die zuständige Staatsanwaltschaft in Bayern die Ermittlungen, weil sie darin eine strafbare Beleidigung von Politikern erkannte. 6.000 Euro Strafe sollte der Unternehmer damals zahlen, berichtete der Cicero.

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